Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE. Straftaten gehen weiter zurück - Aufklärungsquote verbessert und im Bundesvergleich auf hohem Niveau



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Transkript:

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 12. März 2010 Polizeiliche Kriminalstatistik 2009: Straftaten gehen weiter zurück - Aufklärungsquote verbessert und im Bundesvergleich auf hohem Niveau Innenminister Heribert Rech: Bekämpfung der Gewalt im öffentlichen Raum ist eine zentrale Herausforderung Die Zahl der Straftaten in Baden-Württemberg ist im Jahr 2009 von 591.736 auf 579.112 Fälle gesunken (- 2,1 Prozent). Die Kriminalitätsbelastung hat sich das zweite Mal nacheinander von 5.505 auf 5.387 Straftaten je 100.000 Einwohner verringert (- 2,1 Prozent). Die Aufklärungsquote ist um 0,6 Prozentpunkte auf 59,4 Prozent gestiegen. Damit konnte 2009 das schon sehr gute Sicherheitsniveau des Vorjahres nochmals verbessert werden, sagte Innenminister Heribert Rech bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik am Freitag, 12. März 2010, in Stuttgart. Baden-Württemberg zeichne sich durch eine niedrige Kriminalitätsbelastung aus und halte seit Jahren im Bundesvergleich einen Spitzenplatz (2008: Land 5.505, Bund 7.436 Fälle je 100.000 Einwohner). Die Statistik unterstreicht die Professionalität und Leistungsfähigkeit unserer Polizei. Sie zu erhalten, ist mir wichtig, denn Sicherheit ist ein Standortvorteil im Wettbewerb und für unsere Bevölkerung ein bedeutender Teil ihrer Lebensqualität, betonte Rech. Dorotheenstraße 6, 70173 Stuttgart, Telefon (0711) 231-30 30, Fax (0711) 231-30 39 E-Mail: pressestelle@im.bwl.de, Internet: http://www.im.baden-wuerttemberg.de

- 2 - Die Gewaltkriminalität sei im Jahr 2009 durchgängig zurückgegangen, bleibe aber im Vergleich der letzten zehn Jahre immer noch hoch. Deshalb werde die Polizei in diesem Jahr gezielt gegen die Gewalt im öffentlichen Raum vorgehen, denn diese beunruhige und verunsichere die Bürgerinnen und Bürger besonders. Das Land werde eine Rechtsgrundlage für die nichtpolizeiliche Videoüberwachung durch öffentliche Stellen schaffen und bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen zur Bedingung machen, dass Zugbegleiter vor allem abends in Nahverkehrszügen für Sicherheit sorgen. Aus seiner Sicht sei es auch sinnvoll, vor Ort alle Beteiligten, vor allem Kommunen, Verkehrsbetriebe, Landes- und Bundespolizei, in Sicherheitskooperationen einzubinden. Auf der Basis gemeinsamer Sicherheitsanalysen werde die Polizei an Brennpunkten verstärkt präsent sein. Zur Unterstützung würden Beamte der Bereitschaftspolizei - wie schon mit Erfolg geschehen - eingesetzt. An Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln werde eng mit der Bundespolizei zusammengearbeitet. Wichtiger Bestandteil der Bekämpfungsstrategie sei, bei Mehrfachund Intensivtätern täterorientiert vorzugehen, um eine möglichst konzentrierte und zeitnahe Strafverfolgung sowie ausländerrechtliche Maßnahmen zu gewährleisten. Rech: Zur Eindämmung der Gewalt im öffentlichen Raum setzen wir auf die bewährte Doppelstrategie aus vernetzter Prävention und konsequenter Repression. Zur erfolgreichen Bekämpfung gravierender Straftaten wie Kinderpornographie im Internet und zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen seien die Ermittlungsbehörden auch in der Zukunft auf Telekommunikationsverbindungsdaten angewiesen. Innenminister Heribert Rech: Ich appelliere besonders an die Bundesjustizministerin, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zügig in ein neues Recht zu überführen. Ohne die Möglichkeit der Speicherung von Kommunikationsdaten wird die Arbeit der Sicherheitsbehörden erheblich erschwert. Der Beitrag, den auch die Polizei zur notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten müsse, sei zwar schmerzhaft, aber notwendig. Zweifellos

- 3 - müsse die Polizei das Personal haben, das sie zur Bewältigung ihrer vielen Aufgaben braucht. Hier werde sich die Situation verbessern, weil die vor zwei Jahren erhöhten Einstellungszahlen von jährlich 800 Polizisten die Altersabgänge mehr als ausgleichen würden. Mehr als 300 Millionen Euro investiere die Landesregierung in diese Maßnahme. Schon ab Herbst 2010 verstärkten die jungen Beamten, die derzeit ausgebildet würden, ihre Kollegen vor Ort. Die kontinuierliche Einstellung dieser Bewerber werde eine wirksame Harmonisierung des Altersaufbaus bringen. Momentan profitierten die Dienststellen bereits von einer intensiveren Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei und seit März 2010 von einem verlängerten Praktikum der Polizeianwärter von drei auf sechs Monate. Prävention sei seit vielen Jahren ein Markenzeichen der Landespolizei. Sie wird noch mehr Bedeutung bekommen, weil wir Kriminalität bereits im Ansatz verhindern wollen und müssen, so Rech. Dabei dürfe aber nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen werden, man müsse Schwerpunkte dort setzen, wo sich Probleme zeigten. So seien von 177 laufenden Präventionsprojekten im Land allein 65 vorwiegend auf Gewaltprävention und 30 speziell auf Jugendgewalt ausgerichtet. Gewaltkriminalität Die Gewaltdelikte in Baden-Württemberg seien um 1,8 Prozent auf 18.858 Fälle zurückgegangen. Es ist gelungen, die bereits 2008 rückläufige Gewaltkriminalität nochmals zu senken, sagte der Innenminister. Auch im öffentlichen Raum habe es im vergangenen Jahr 10.672 Fälle und damit 1,1 Prozent weniger Gewaltdelikte gegeben. Dennoch beobachte er mit Sorge, dass in der Gesellschaft Unhöflichkeit an der Tagesordnung sei, und es an Respekt und Achtung gegenüber dem anderen mangle. Werte und Rechtsnormen würden an Geltung verlieren. Rech: Diesen Trend zu stoppen, muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden, und jeder von uns hat dazu beizutragen. Es müsse alles getan werden, um einen dauerhaften Rückgang der Gewaltkriminalität zu erreichen. Rech: Wir können uns nicht damit abfinden, dass brutale Gewalt, die es auch bei uns gibt, alltägliches Mittel zur Konfliktlösung wird.

- 4 - Anlass zur Sorge seien Steigerungen bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung (+ 10,3 Prozent auf 6.689 Fälle), die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen begangen worden seien. Die Polizei werde deshalb im laufenden Jahr verstärkt gegen solche Straftaten vorgehen. Im öffentlichen Personenverkehr sei es zu 1.377 Fällen von Gewalt gekommen, dank gemeinsamer Anstrengungen ein Minus von 1,3 Prozent. Auch die Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen seien zurückgegangen. In der aktuellen Hinrunde 2009/2010 hätten sich die erfassten Delikte von 330 auf 146 verringert. Hier trage die beim Sicherheitsgipfel Fußball 2009 beschlossene Kooperation zwischen Vereinen, Kommunen und Polizei erste Früchte. Um diese Ergebnisse zu verbessern, wolle er in diesem Jahr einen zweiten Gipfel veranstalten. Es sei trotz einzelner, zum Teil folgenschwerer Ereignisse keine Tendenz zu erkennen, dass couragierte Helfer zunehmend selbst zu Opfern von Gewaltdelikten würden. Ich rufe ausdrücklich unsere Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei Straftaten nicht wegzuschauen, anderen zu helfen, sich selbst aber nicht in Gefahr zu bringen, sondern die Polizei zu rufen und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Die Aktion tu was des Landeskriminalamts gebe konkrete Hinweise, wie man sich dabei verhalten solle, ohne selbst in Gefahr zu kommen (www.aktion-tu-was.de). Mit 501 verletzten Polizisten im vergangenen Jahr sei leider ein Höchststand erreicht worden (2008: 427). Die Hemmschwelle müsse deshalb deutlich durch empfindliche Strafen erhöht werden. Dies werde auf Bundesebene bei Widerstand gegen die Staatsgewalt geprüft. Bemerkenswert sei der erneute Rückgang bei der Jugendgewalt 1. So habe die Polizei im vergangenen Jahr 8.719 Tatverdächtige und damit 5,2 Prozent weniger registriert als 2008. Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität blieben aber Gewaltstraftaten junger Täter nach wie vor die zentrale Herausforderung. Bedenklich sei, dass jeder dritte junge Gewalttäter alkoholisiert gewesen sei. 1 Alle Straftaten der Gewaltkriminalität, die von unter 21-Jährigen begangen werden.

- 5 - Straßenkriminalität Die Gesamtzahl der als Straßenkriminalität erfassten Delikte sei 2009 um mehr als 4.000 Fälle auf 112.499 Straftaten zurückgegangen (- 3,6 Prozent). Diese Entwicklung lasse sich auf Rückgänge beim Straßendiebstahl (- 4.021 auf 65.686 Fälle) und bei Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen (- 1.335 auf 31.579 Fälle) zurückführen. Damit sei der tiefste Stand seit 20 Jahren erreicht. Internetkriminalität Der Anstieg bei der Internetkriminalität habe sich erneut fortgesetzt. Mit 21.505 Straftaten sei ein neuer Höchststand erreicht. Innerhalb von fünf Jahren (2005: 14.153 Fälle) habe es eine Zunahme um über 50 Prozent gegeben. Annähernd 80 Prozent der Internetstraftaten seien Betrugsdelikte (16.782 Fälle). Dies bedeute im Klartext, dass sich jeder sechste Betrugsfall an einem virtuellen Tatort ereigne. Auffallend sei auch die Steigerung beim sogenannten Phishing um rund 84 Prozent auf 1.056 Straftaten. Hier nutzten die Täter häufig sogenannte Trojaner, um an die für das Online-Banking erforderlichen Informationen zu gelangen (Tipps und Hinweise für sicheres Online-Banking unter www.polizei-beratung.de). Wirtschaftskriminalität Der Anstieg der Wirtschaftskriminalität um 13 Prozent (von 1.686 auf 14.661 Fälle) lasse sich in erster Linie auf den Abschluss von Großverfahren mit einer Vielzahl von Einzelfällen zurückführen. Es seien bereits erste Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu spüren. Obwohl nur 2,5 Prozent aller Straftaten Wirtschaftsdelikte seien, würden sie mit 552 Millionen Euro rund zwei Drittel des Gesamtschadens in Höhe von 866 Millionen Euro verursachen. Vermögens- und Fälschungsdelikte 2009 habe es ein Plus von 9,4 Prozent bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten gegeben (126.061 Fälle). Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass die Deutschen Bahn AG beim Schwarzfahren inzwischen bereits nach dem dritten Mal einen Strafantrag stelle, statt wie bisher erst

- 6 - nach dem zehnten Mal. So seien bei der Polizei 31.210 Straftaten angezeigt worden, 9.637 Fälle beziehungsweise 44,7 Prozent mehr als im Jahr 2008. Eigentumsdelikte 2009 seien 205.848 Diebstähle angezeigt worden. Dies sei mehr als ein Drittel aller polizeilich registrierten Straftaten in Baden-Württemberg und ein Rückgang von 7.000 Taten oder 3,3 Prozent gegenüber 2008. Der Abwärtstrend der Vorjahre setzt sich fort, so Rech. Seit dem Jahr 2000 sei die Zahl der Eigentumsdelikte um rund 37.000 Fälle zurückgegangen. Allerdings müsse man eine erneute Steigerung beim Wohnungseinbruch um 7,8 Prozent auf 7.440 Fälle feststellen. Bei den Tageswohnungseinbrüchen zwischen 6.00 und 21.00 Uhr liege die Zunahme sogar bei 32,5 Prozent (+ 715 auf 2.916 Fälle). Diese Entwicklung sei regional sehr unterschiedlich. Speziell im süd- und nordbadischen Raum hätten sich in einzelnen Stadt- und Landkreisen die Tageswohnungseinbrüche annähernd verdoppelt. Eine dauerhaft eingerichtete Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamts mit Sitz in Kehl bekämpfe schwerpunktmäßig die Eigentumskriminalität entlang der Rheinschiene. Darüber hinaus würden die Polizeidienststellen in den betroffenen Regionen intensive Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, teilweise auch gemeinsam mit der Bundespolizei (Informationen zum Thema Diebstahl und Einbruch bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen oder im Internet unter www.polizei-beratung.de). Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 4.856 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sei im vergangenen Jahr ein deutlicher Rückgang um 1.575 Fälle beziehungsweise 24,5 Prozent verzeichnet worden. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Taten häufig mit erheblichen, teilweise traumatischen Folgen für die Opfer verbunden seien. Ziel müsse daher sein, die Bevölkerung bestmöglich vor Sexualstraftätern zu schützen. Die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung scheitere oft an den hohen rechtlichen Hürden. Daher müsse der Personenkreis im Mittelpunkt

- 7 - stehen, der zwar die Haftstrafe verbüßt habe, aber dennoch als besonders rückfallgefährdet einzustufen sei. Durch eng verzahnte Maßnahmen von Justiz und Polizei müsse die Gefahr eines erneuten Sexualdelikts möglichst minimiert werden. Baden-Württemberg setze ab April 2010 eine ressortübergreifende Konzeption des Innen- und des Justizministeriums sowie des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS) um. Islamistischer Terrorismus Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus dauere an. Mit zahlreichen im Zeitraum vor und nach der Bundestagswahl 2009 im Internet veröffentlichten Botschaften werde versucht, auch in Deutschland aufgewachsene Muslime oder deutsche Konvertiten für den Heiligen Krieg zu gewinnen. Sei die Rekrutierung erfolgreich, schließe sich häufig eine Ausbildung im Terrorcamp an. Die Polizei bekämpfe mit Nachdruck den islamistischen Terrorismus. Dass dieser nicht nur Fiktion sei, zeige die aktuelle Verurteilung der Täter der sogenannten Sauerlandgruppe. Die erfolgreichen Ermittlungen im Jahr 2007 seien unter maßgeblicher Beteiligung der Polizei des Landes Baden-Württemberg geführt worden. Hier habe sich gezeigt, dass ein dauerhaft hoher Personalansatz erforderlich sei, um die äußerst konspirativ agierenden Gewalttäter frühzeitig aufzuspüren. Anlagen

Aufklärungsquote 2009

Häufigkeitszahl 2009

Fünfjahrestrend - Straftaten und Aufklärungsquote (Land und Bund) Straftaten 700000 600000 500000 400000 300000 200000 60,1% 55,0% 59,9% 55,4% 59,5% 55,0% 58,8% 54,8% 59,4% 61,0% 60,0% 59,0% 58,0% 57,0% 56,0% 55,0% 54,0% Aufklärungsquote 100000 0 618.764 609.837 611.433 591.736 579.112 2005 2006 2007 2008 2009 53,0% 52,0%

Entwicklung der Häufigkeitszahl Land und Bund - Zehnjahresübersicht 8.500 8.000 7.625 7.736 7.893 7.963 8.037 7.747 7.647 7.635 7.500 7.436 7.000 6.500 6.000 5.500 5.389 5.473 5.643 5.784 5.784 5.773 5.680 5.694 5.505 5.387 5.000 4.500 4.000 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 Baden-Württemberg Bund * Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Aufklärungsquote Land und Bund - Zehnjahresübersicht 65,0% 60,0% 58,5% 57,8% 57,9% 58,1% 58,1% 60,1% 59,9% 59,5% 58,8% 59,4% 55,0% 55,4% 55,0% 54,8% 55,0% 53,2% 53,1% 52,6% 53,1% 54,2% 50,0% 45,0% 40,0% 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 Baden-Württemberg Bund * Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Gesamtstraftaten - Zehnjahresübersicht 620.000 617.600 617.600 618.764 609.837 611.433 610.000 598.247 600.000 591.736 590.000 580.000 576.029 579.112 570.000 564.547 560.000 550.000 540.000 530.000 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 *Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Gewaltkriminalität und der Körperverletzungsdelikte - Zehnjahresübersicht 58.000 53.172 53.567 53.413 53.000 50.051 50.791 48.000 44.622 44.622 43.000 39.926 41.589 38.000 36.307 33.000 28.000 23.000 18.000 16.362 17.365 17.510 18.252 18.252 19.396 19.213 20.229 19.197 18.858 13.000 8.000 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 Körperverletzung insgesamt Gewaltkriminalität * Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität - Zehnjahresübersicht 25.000 20.000 16.976 18.461 18.117 19.508 19.508 21.451 21.165 21.855 20.663 20.035 15.000 10.000 7.414 8.233 7.577 8.213 8.213 9.337 9.121 10.076 9.202 8.719 5.000 0 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 TV insg. TV unter 21 * Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Straßenkriminalität - Zehnjahresübersicht 135.000 130.912 130.000 126.885 126.885 125.000 121.696 120.000 120.304 118.836 116.446 116.528 116.706 115.000 112.499 110.000 105.000 100.000 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 *Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Diebstahlsdelikte - Zehnjahresübersicht 300.000 250.000 242.694 244.511 255.292 253.679 253.679 233.118 224.934 219.721 212.802 205.848 200.000 150.000 146.021 149.444 156.243 155.851 155.851 142.776 139.810 134.623 130.715 127.693 100.000 96.673 95.067 99.049 97.828 97.828 90.342 85.124 85.098 82.087 78.155 50.000 0 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 einfacher Diebstahl schwerer Diebstahl Diebstahl insgesamt * Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Wohnungseinbrüche - Zehnjahresübersicht 9.000 8.265 8.168 8.710 8.471 8.471 8.000 7.440 7.000 6.937 6.664 6.737 6.899 6.000 5.000 5.086 5.084 5.374 5.295 5.295 4.574 4.172 4.054 4.051 3.969 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 Insg. Vollendet *Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Betrugsdelikte - Zehnjahresübersicht 120.000 100.000 91.651 91.651 102.389 100.055 96.760 92.396 103.931 80.000 75.454 72.658 74.323 60.000 40.000 20.000 0 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 *Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Entwicklung der Computerkriminalität - Zehnjahresübersicht 9.000 8.363 8.000 7.696 7.000 6.079 5.969 6.105 6.833 6.549 6.324 6.000 5.203 5.203 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005 2006 2007 2008 2009 *Mittelwertbildung aufgrund Systemumstellung

Kriminalitätsverteilung 2009 (Anteil einzelner Deliktsbereiche) Tötungsdelikte 315 (0,1%) Vermögens- und Fälschungsdelikte 126.061 (21,8%) Ausländerrechtl. Verstöße 6.895 (1,2%) Rauschgiftdelikte 24.736 (4,3%) Rohheitsdelikte 72.377 (12,5%) Sexualstraftaten 4.856 (0,8%) Schwerer Diebstahl 78.155 (13,5%) Sonstige 138.024 (23,8%) Einfacher Diebstahl 127.693 (22,0%)

Kriminalitätsverteilung 2000 (Anteil einzelner Deliktsbereiche) Vermögens- und Fälschungsdelikte 97.284 (17,2%) Ausländerrechtl. Verstöße 21.001 (3,7%) Rauschgiftdelikte 28.153 (5%) Tötungsdelikte 393 (0,1%) Rohheitsdelikte 53.087 (9,4%) Sexualstraftaten 5.506 (1%) Schwerer Diebstahl 96.673 (17,1%) Sonstige 116.423 (20,6%) Einfacher Diebstahl 146.021 (25,9%)

Internetkriminalität 2008 (Anteil einzelner Deliktsbereiche) Sonstige Straftatbestände 1.699 (8,4%) Sexualstraftaten 1.917 (9,5%) Urheberrechtsverstöße 1.812 (9,0%) Beleidigung 359 (1,8%) Betrug 14.388 (71,3%)

Internetkriminalität 2009 (Anteil einzelner Deliktsbereiche) Sonstige Straftatbestände 2.657 (12,3%) Sexualstraftaten 744 (3,5%) Urheberrechtsverstöße 748 (3,5%) Beleidigung 574 (2,7%) Betrug 16.782 (78%)

Begriffsdefinitionen / -erläuterungen Altersgruppen werden wie folgt eingeteilt: Kinder: unter 14 Jahre Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre Erwachsene: ab 21 Jahre Aufgeklärter Fall ist derjenige bekannt gewordene Fall, für den nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist. Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter zur Anzahl bekannt gewordener Fälle im Berichtszeitraum. Eine Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum Fälle aus den Vorjahren nachträglich aufgeklärt werden. Anzahl der aufgeklärten Fälle x 100 AQ = --------------------------------------------------------------------- (%) Anzahl der bekannt gewordenen Fälle Bekannt gewordener Fall ist jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt. Computerkriminalität Der Summenschlüssel Computerkriminalität umfasst folgende Straftaten: Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN

2 Computerbetrug - 263 a StGB - soweit nicht unter den Schlüsseln 5163, 5179 bzw. 5230 zu erfassen Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung - 269, 270 StGB - Datenveränderung, Computersabotage - 303 a, 303 b StGB - Ausspähen von Daten - 202 a StGB - Softwarepiraterie (private Anwendung wie z.b. Computerspiele und gewerbsmäßiges Handeln) Debitkarten Debitkarten im Sinne der PKS sind alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine sofortige Belastung des Kontos beziehungsweise Abbuchung vom Konto nach Karteneinsatz bewirkt (Gegenteil: Kreditkarte). Debitkarten können ohne PIN (Lastschriftverfahren Schlüssel 5162) oder mit PIN (Schlüssel 5163) eingesetzt werden. Gewaltkriminalität Der Summenschlüssel Gewaltkriminalität umfasst folgende Straftaten: Mord - 211 StGB - Totschlag und Tötung auf Verlangen - 212, 213, 216 StGB - Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB - Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - 249 bis 252, 255, 316 a StGB - Körperverletzung mit Todesfolge - 227, 231 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung - 224, 226, 231 StGB - Erpresserischer Menschenraub - 239 a StGB - Geiselnahme - 239 b StGB - Angriff auf den Luft- und Seeverkehr - 316 c StGB - Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohner (Stichtag ist der 1. Januar des

3 Berichtsjahres; ersatzweise der zuletzt verfügbare, der dann besonders benannt ist). Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird und dass unter anderem Stationierungsstreitkräfte, ausländische Durchreisende, Touristen und grenzüberschreitende Berufspendler sowie Nichtdeutsche, die sich illegal in Baden-Württemberg aufhalten, in der Einwohnerzahl nicht enthalten sind. Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt. Fälle x 100.000 HZ = --------------------- Einwohnerzahl Insolvenzstraftaten Der Summenschlüssel Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wirtschaftskriminalität): Insolvenzstraftaten 283, 283 a-d StGB Insolvenzverschleppung 84 GmbHG Insolvenzverschleppung 130 b, 177 a HGB Internetkriminalität Internetkriminalität umfasst Delikte, bei denen das Internet als virtuelles Tatwerkzeug für die Begehung von Straftaten genutzt wird. Bis zum Jahresende 2009 wurden 21.505 Straftaten im Internet registriert. Kreditkarte Kreditkarten im Sinne der PKS sind alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine zeitlich verzögerte Belastung beziehungsweise Abbuchung vom Konto bewirkt (Gegenteil: Debitkarte). Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die sowohl die

4 deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Nichtdeutsche Tatverdächtige, die aus dem Ausland heraus (Erfolgs-)Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland begangen haben, werden unter legal/sonstige erfasst. Alle Nichtdeutschen, die eine Schule, Fachhochschule oder Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland besuchen, werden unter Student/Schüler erfasst. Zum Bevölkerungsanteil von Nichtdeutschen ist anzumerken, dass die Zahl nichtdeutscher Personen, die sich tatsächlich im Berichtsjahr in Baden-Württemberg aufhielt, wesentlich höher ist, da wegen fehlender Vergleichszahlen Stationierungsstreitkräfte, Touristen, Durchreisende sowie Personen, die sich illegal in Baden-Württemberg aufhalten, in diesen Zahlen nicht berücksichtigt werden können (siehe auch TVBZ). Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung hat (vom Opfer aus gesehen) stets die engste Beziehung Vorrang: Verwandtschaft vor Bekanntschaft vor Landsmann vor flüchtiger Vorbeziehung. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Mehrzahl von Tatverdächtigen unterschiedliche Beziehungsgrade zum Opfer bestehen. Das Merkmal Verwandtschaft umfasst alle Angehörigen gemäß 11 Abs. 1 StGB. Das Merkmal Landsmann wird nur bei Nichtdeutschen und nur dann berücksichtigt, wenn Opfer und Tatverdächtiger dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch weder miteinander verwandt noch bekannt sind. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) umfasst (Straf-)Taten, die sich gegen den Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung des Staates richten sowie Straftaten, die ein politisches Element in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes oder eines ihrer Teile enthalten. Es handelt sich dabei um die Tatbestände gemäß 80-83, 84-86 a, 87-91, 94-100 a, 102-104 a, 105-108 e, 109-109 h, 129 a, 234 a oder 241 a StGB. Delikte der PMK werden in der PKS nicht registriert. Delikte

5 der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem PMK zuzuordnen sind, werden jedoch auch in der PKS erfasst. Rauschgiftkriminalität Der Summenschlüssel Rauschgiftkriminalität umfasst die folgenden Straftaten: Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln (Btm) Diebstahl von Btm aus Apotheken Diebstahl von Btm aus Arztpraxen Diebstahl von Btm aus Krankenhäusern Diebstahl von Btm bei Herstellern und Großhändlern Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Btm Fälschung zur Erlangung von Btm Der Summenschlüssel direkte Beschaffungskriminalität umfasst die oben angeführten Schlüssel ohne die eigentlichen Rauschgiftdelikte nach dem BtmG. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Zum Begriff Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit zählen folgende Straftatengruppen: Raubdelikte, Räuberische Erpressung, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Körperverletzungsdelikte Straftaten gegen die persönliche Freiheit (zum Beispiel Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Nachstellen, Menschenhandel) Schaden ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen. Der Schaden wird nur bei den im Straftatenkatalog mit S gekennzeichneten vollendeten Straftaten beziehungsweise -gruppen erfasst (Angabe in Euro, gerundet auf volle Euro). Falls kein Schaden bestimmbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von einem Euro. Dies gilt auch, wenn bei einem

6 vollendeten Vermögensdelikt nur eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten ist. Wenn ein Betrugsschaden gleichzeitig Insolvenzschaden ist, wird seit 1. Januar 1994 der volle Schaden bei den Insolvenzstraftaten erfasst. Beim zugehörigen Betrugsdelikt wird nur ein Schaden von einem Euro erfasst. Straftatenschlüssel Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik. Die Straftatenobergruppen sind: Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte Sonstige Straftatbestände (des StGB) Strafrechtliche Nebengesetze. Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle. Neben diesen Obergruppen finden die Summenschlüssel Straftaten insgesamt (4999) Diebstahl insgesamt Besondere Deliktskategorien Verwendung. Straßenkriminalität Der Summenschlüssel Straßenkriminalität umfasst die folgenden Straftaten: Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) - 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB - Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) - 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB - Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses - 183, 183 a StGB - Raubüberfälle auf Geld- und Werttransporte Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - 316 a StGB -

7 Zechanschlussraub Handtaschenraub Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Erpresserischer Menschenraub in Verbindung mit Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte Geiselnahme in Verbindung mit Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte Diebstahl insgesamt in/aus Kiosken, in/aus Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen, in/aus Kraftfahrzeugen, an Kraftfahrzeugen, von Kraftwagen, von Mopeds und Krafträdern, von Fahrrädern und von/aus Automaten Taschendiebstahl Landfriedensbruch - 125, 125 a StGB - Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Tageswohnungseinbruch (TWE) Von einem Tageswohnungseinbruch ist für die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik auszugehen, wenn die Tatzeit zwischen 6.00 und 21.00 Uhr liegt. Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren (Stichtag ist der 1. Januar des Berichtsjahres). Die Problematik der TVBZ ergibt sich zum einen aus dem doppelten Dunkelfeld in der Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten Tatverdächtigen und der Anteil bestimmter Bezugsgruppen nicht enthalten ist (vergleiche Häufigkeitszahl). Andererseits bleiben über die Täter zu nicht bekannt gewordenen Straftaten hinaus auch die zu den unaufgeklärten Fällen unberücksichtigt. Die TVBZ kann daher nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbe-

8 lastung der Wohnbevölkerung beziehungsweise einzelner ihrer Teilgruppen wiedergeben. Anzahl der TV ab 8 Jahre x 100.000 TVBZ = ------------------------------------------------- Anzahl der Einwohner ab acht Jahre Tatverdächtiger (TV) ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Die Erfassung erfolgt unabhängig vom Alter des Tatverdächtigen, so dass auch Kinder ausgewiesen werden. Tatzeit ist der Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten, die sich über Zeiträume erstrecken oder innerhalb von Zeiträumen begangen wurden, gilt das Ende des Zeitraums als Tatzeit. Wenn nicht mindestens das Jahr bestimmbar ist, gilt die Tatzeit als unbekannt.