Wegweiser für Schwangere. im Landkreis Vechta



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Transkript:

Wegweiser für Schwangere im Landkreis Vechta

2 3 Liebe Einwohner des Landkreises Vechta, Inhaltsverzeichnis Seite Sie halten den Wegweiser für Schwangere für den Landkreis Vechta in den Händen und wir hoffen, dass er Ihnen bei Fragen Hilfe und Unterstützung bietet. Er ist ein Ratgeber für Eltern zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft im Landkreis Vechta, die mit der Geburt eines Kindes in eine neue Lebensphase eintreten. Diese ist gekennzeichnet durch Hoffnung und Freude, aber auch durch Unsicherheit, Ängste und Zweifel, wie sich das zukünftige Leben mit dem Kind gestalten wird. Der Wegweiser soll für Eltern eine Orientierungshilfe sein. Er informiert über die bestehenden Angebote medizinischer Versorgung im Landkreis Vechta, wie Krankenhäuser, Frauen- und Kinderärzte u.s.w., sowie über Hilfen und andere Einrichtungen und Gruppen. Wir haben uns dabei an dem bestehenden Angebot orientiert und hoffen, dass der Wegweiser Ihnen hilft, nützliche Informationen zu bekommen, die für Mütter und Väter vor, während und nach der Geburt ihres Kindes hilfreich sind. Der Wegweiser für Schwangere wurde von den Schwangerschaftsberatungsstellen des Landkreises Vechta in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind für Sie da: Ansprechpartner und Sprechstunden 4 Unsere Leistungen 5 Alles auf einen Blick vor und nach der Geburt 7-9 In welchem Krankenhaus kann ich entbinden? 10 Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Landkreis Vechta 11 Hebammenhilfe 14 Hebammen im Landkreis Vechta 15 Kinderärzte im Landkreis Vechta 16 Angebote der Beratungsstellen 17-19 Weitere Angebote im Landkreis Vechta 20-21 Diakonisches Werk, Schwangerenund Schwangerschaftskonfliktberatung Donum vitae, Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung Sozialdienst kath. Frauen, Schwangerschaftsberatung Gleichstellungsbeauftragte, Landkreis Vechta Wichtige Adressen 22-23

4 5 Wir sind für Sie da! Schwanger schafft Veränderungen, mit denen wir Sie nicht allein lassen. Wir beraten Sie bei Fragen und Konflikten in Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft. Wir informieren über gesetzliche Ansprüche (z.b. Mutterschutz, Elternzeit, Unterhalt, Arbeitslosengeld II) und helfen Ihnen bei deren Duchsetzung. Diakonisches Werk Marienstraße 14 Fon (0 44 41) 90 691-0 www.diakonie-om.de reiners-homann@diakonie-vechta.de Bürozeiten: Mo. bis Fr. 9 bis 12 Uhr Termine nach Vereinbarung. donum vitae Vechta e.v. Falkenrotter Straße 31 Fon (0 44 41) 85 46 70 vechta@donumvitae.org www.donumvitae.org Bürozeiten: Mo. bis Fr. 9 bis 12 Uhr Di. und Do. 14.30 bis 17 Uhr Termine in Vechta und Damme nach Vereinbarung. Wir vermitteln finanzielle Hilfen (z.b. Bundesstiftung Mutter und Kind ). Wir informieren über vorgeburtliche Diagnostik (z.b. Ersttrimesterscreening, Fruchtwasseruntersuchung, UItraschall) und unterstützen Sie, Ihren Standpunkt zu diesem Thema zu finden. Wir vermitteln Kontakte zu anderen Beratungsdiensten (z.b. Hebammen, Familienhebammendienst, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung). Wir sind auch für Sie da, wenn Sie um Ihr Baby trauern und Begleitung wünschen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung in der Schwangerschaft nutzen Sie ihn! Sozialdienst kath. Frauen e.v. Vechta Kronenstraße 5 Fon (0 44 41) 92 90-0 info@skf-vechta.de www.skf-vechta.de Bürozeiten: Mo. bis Fr. 8.30 bis 12.30 Uhr Termine in Vechta und Damme nach Vereinbarung. Sprechstunde im Marienhospital Vechta. Landkreis Vechta Gleichstellungsbeauftragte Ravensberger Straße 20 Fon (0 44 41) 898-10 25 1025@landkreis-vechta.de www.landkreis-vechta.de Bürozeiten: Vormittags nach Vereinbarung.

6 7 Alles auf einen Blick Vor der Geburt Schwangerschaft durch Arzt oder Ärztin feststellen lassen. Während der Schwangerschaft besteht Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebamme oder Arzt. Darüber hinaus werden Geburtsvorbereitungskurse von Hebammen angeboten. Termine sollten frühzeitig bei der Hebamme erfragt werden. Bei Fragen, Problemen und Konflikten kann ein Termin in der Schwangerschaftsberatungsstelle vereinbart werden. 12. SSW ggf. Beantragung von Mehrbedarf für Schwangere beim Sozialamt / Jobcenter ca. 24. SSW ca. 33. SSW ggf. Beantragung Erstausstattung beim Sozialamt / Jobcenter (zur Anschaffung von Kinderbett, Kinderwagen, Babyerstausstattung, Umstandskleidung, Klinikausstattung, etc.) ggf. voraussichtlichen Entbindungstermin vom Arzt feststellen lassen, um bei der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld zu beantragen 34. SSW Beginn der Mutterschutzfrist: Erwerbstätigkeit ist nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren möglich. Mit dem Arbeitgeber Rücksprache über evtl. beabsichtigte Dauer der Elternzeit halten. Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aufzeigen und überdenken. Bei nicht verheirateten Paaren möglich: Vaterschaft kann bereits vor der Geburt beim Standes- oder Jugendamt anerkannt werden. Auch eine Namenserklärung und eine gemeinsame Sorgerechtserklärung kann bereits abgegeben werden. Mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld II während der Mutterschutzfrist nach der Geburt oder der Elternzeit mit dem Jobcenter klären.

8 9 Alles auf einen Blick Nach der Geburt Geburt des Kindes bis zum 3. Tag 3. bis 10. Tag 1. Lebensmonat Erstuntersuchung des Kindes (U1). Bis Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Geburt des Kindes beim Standesamt anzeigen (wird oft über die Klinik oder Hebamme geregelt) kinderärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Stoffwechselstörungen (U2) Geburtsurkunde bei der Krankenkasse der Mutter zur abschließenden Berechnung des Mutterschaftsgeldes vorlegen. Anmeldung des Kindes zur Krankenversicherung, ggf. Geburt des Kindes beim Sozialamt bzw. Jobcenter anzeigen. bei Bezug von Sozialhilfe / Wohngeld / Arbeitslosengeld II: Kind anmelden und neuen Bedarf feststellen lassen Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich beantragen: 1 Woche nach der Geburt bzw. 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn diese nicht unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließt Elterngeld beantragen (siehe Seite 22) ggf. Hilfe bei Feststellung der Vaterschaft und des Unterhaltsvorschusses beim Jugendamt beantragen (Beistandschaft) (siehe Seite 21) Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag beantragen (siehe Seite 22) Beim Einwohnermeldeamt das Kind in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden bzw. Städte. 4. bis 6. Lebenswoche 3. bis 4. Lebensmonat 6. bis 7. Lebensmonat 10. - 12. Lebensmonat Kinderärztliche Untersuchung (U3). Alleinerziehende Frauen, die früher berufstätig waren und kein Einkommen mehr erzielen, melden sich beim Jobcenter, kurz bevor das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist. kinderärztliche Untersuchung (U4) kinderärztliche Untersuchung (U5) kinderärztliche Untersuchung (U6)

10 11 In welchem Krankenhaus kann ich entbinden? Vechta St. Marienhospital Marienstraße 6 Fon (0 44 41) 99-0 Kreißsaal (0 44 41) 99-1720 Damme St. Elisabeth-Stift Lindenstraße 3-7 Fon (0 54 91) 601 Lohne St. Franziskus-Hospital Franziskusstraße 6 Fon (0 44 42) 810 In der Regel ist es möglich, den Kreißsaal vor der Entbindung zu besichtigen. Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Landkreis Vechta Frau A. Hanekamp-Middendorf Frau A. Kallage Frau Dr. M. Herz Frau S. Adrian-Kasten Herr J. Lopuski Frau Dr. M. Schlömer Frau M. Laudenbach Neuer Markt 4 Marienstraße 13 Hauptstraße 3a - Langförden Herr Dr. R. Rehker Brinkstraße 9 49393 Lohne Herr Dr. E. Hildebrand Frau Dr. Baron Frau Dr. C. Ohlenroth Frau Dr. T. Chorolski Franziskusstraße 4 49393 Lohne MVZ Damme, Gynäkologie Lindenstraße 3-7 49401 Damme (0 44 41) 47 47 (0 44 41) 92 15 10 (0 44 47) 96 11 97 (0 44 42) 66 88 (0 44 42) 50 02 (0 54 91) 6 02 54 (0 54 91) 6 02 55 Frau Dr. C. Sandvoß Lindenstraße 3-7 49401 Damme Frau Dr. D. Röttgermann Am Markt 3 49413 Dinklage (0 54 91) 6 08 50 (0 44 43) 50 49 525

12 13 Kleine Schritte sind oft bedeutsamer als große Sprünge.

14 15 Hebammenhilfe Während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Vor der Geburt ist die Hebamme eine Ansprechperson für alle Fragen rund um Schwangerschaft. Sie gibt fachlichen Rat, hilft bei Schwangerschaftsbeschwerden und bereitet auf die Geburt vor. Während der Geburt vermittelt sie der Gebärenden Sicherheit und Vertrauen. Sie ist Begleitung und Unterstützung bei der Entbindung. Nach der Geburt ist eine weitere medizinische Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme möglich. Sie gibt praktische Anleitung bei der Pflege des Kindes, erteilt stillenden Müttern Rat und gibt Hilfestellung bei Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind. Rückbildungsgymnastik, Babymassage u.a. werden ebenfalls häufig von Hebammen angeboten. Hausbesuche durch die Hebamme werden während der Schwangerschaft und nach der Entbindung aus dem Krankenhaus bis zu 8 Wochen nach der Geburt kostenlos angeboten. In der Regel übernehmen die Krankenkassen folgende weitere Leistungen der Vor- und Nachsorge: Geburtsvorbereitung Schwangerschaftsgymnastik Betreuung im Wochenbett zu Hause Rückbildungsgymnastik Hebammen im Landkreis Vechta Hebammen sind über die verschiedenen Krankenhäuser und Kreißsäle zu erreichen: St. Marienhospital, Vechta Fon (0 44 41) 99-1720 St. Franziskus-Hospital, Lohne Fon (0 44 42) 810 St. Elisabeth Krankenhaus, Damme Fon (0 54 91) 601 Außerdem: Kreisel Die Hebammenpraxis Dagmar Schlüter-Hengstermann Kapitelplatz 7 Fon (0 44 41) 91 75 75 Anja Gerber Holthausstraße 1 49413 Dinklage Mobil (01 72) 5 98 66 84 Hebammenpraxis Susanne Schulz Fichtenweg 11a 49439 Steinfeld Fon (0 54 92) 55 72 72 Hebammenpraxis Geborgen Christina Lamping Böckermannshof 17 49401 Damme Fon (0 54 91) 97 52 51 Mobil (01 76) 633 663 62 Hebammenpraxis Goldenstedt Christine Honkomp Vechtaer Straße 33 49424 Goldenstedt Mobil (01 52) 22 75 74 10 Stefanie Dwertmann Frillings Esch 31 49429 Visbek Fon (0 44 45) 95 01 90 Mobil (01 70) 2 60 68 00 Alexandra Stolte Höveler Ring 7 49413 Dinklage Fon (0 44 43) 97 82 50 Geburts- und Hebammenpraxis Mühlen Dorfstraße 14 49439 Mühlen Fon (0 54 92) 41 77 01

16 17 Kinderärzte im Landkreis Vechta Dr. med. M. Mattauschowitz Große Straße 43 Dr. med. J. Schlarmann Frau Dr. med. M. Schlarmann Frau Dr. med. E. Koch Frau Dr. med. M. Soika Frau Dr. med. N. Bolduan Frau U. Röttgers Frau O. Sagel Bremer Straße 6 Keetstraße 14 a 49393 Lohne (0 44 41) 58 08 (0 44 41) 68 98 (0 44 42) 23 32 Angebote des Sozialdienst kath. Frauen Familienhebammen-Dienst Sie erwarten ein Baby... Sie haben ein Baby bekommen... Und neben der Freude spüren Sie auch Unsicherheiten und Ängste. Hinzu kommt, dass Sie sich vielleicht in einer belastenden persönlichen Situation befinden: Müssen Sie ohne Partner für das Baby sorgen? Sind Sie noch sehr jung und haben viele Fragen hinsichtlich der Ernährung und Pflege des Babys? Gibt es in Ihrem persönlichen Umfeld Probleme, die die Versorgung und Betreuung Ihres Babys erschweren (z.b. Isolation, Gewalt, Krankheit, finanzielle Sorgen)? Wissen Sie überhaupt nicht mehr, wie es weitergehen soll? Dr. med. M. Klauck Franziskusstraße 4 49393 Lohne Dr. med. E. Blömer Dr. med. T. Revermann Ulmenweg 18 49401 Damme Impfberatung beim Gesundheitsamt im Landkreis Vechta (0 44 42) 30 33 (0 54 91) 10 66 Herr Dr. Staudt (0 44 41) 898-22 00 Frau Dr. Schmidt (Kinderärztin) (0 44 41) 898-22 40 Begleitung, Unterstützung, Entlastung... Das Angebot des Familienhebammen-Dienstes können Sie nutzen, wenn Sie sich in solchen oder ähnlichen Lebenslagen befinden. Wir vom Familienhebammen-Dienst (Familienhebammen und Sozialpädagogen) bieten Ihnen bis zu einem Jahr nach der Geburt Ihres Kindes praktische Hilfe und Unterstützung im Alltag an. Gut zu wissen Durch die Inanspruchnahme der Familienhebamme entstehen keine Kosten. Das Angebot ist unabhängig von Nationalität oder Konfession und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Für die Zeit der Schwangerschaft und danach hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Infos Sozialdienst kath. Frauen, Familienhebammen-Dienst Fon (0 44 41) 92 90-0 info@skf-vechta.de Online Beratung unter www.skf-vechta.de Beratung auch anonym zu den Themen: Freundschaft, Liebe, Sexualität, Schwangerschaft, Geburt und Partnerschaft

18 19 Müttercafé Suchen Sie einen Ort, um sich mit anderen Müttern auszutauschen? Dann kommen Sie in unser Müttercafé! Hier können Sie: andere Mütter kennenlernen in netter Atmosphäre Kaffee trinken mit Ihren Kindern spielen offene Fragen mit einer Sozialpädagogin besprechen Wann: jeden Donnerstag von 9.30 Uhr 11.30 Uhr beim SkF Weitere Infos: Fon (0 44 41) 92 90-0 Gruppe Junge Mütter Du suchst einen Ort, an dem Du Dich mit anderen Müttern austauschen kannst, während die Kinder miteinander spielen? Du wünscht Dir hin und wieder professionelle Unterstützung, wenn Du nicht mehr weiter weißt? Dann bist Du bei uns richtig! Hier kannst Du: andere Mütter kennenlernen über Alltagsprobleme sprechen mit deinen Kindern spielen, kreativ sein und basteln offene Fragen mit einer Hebamme und einer Sozialpädagogin besprechen Wann: 14-tägig mittwochs von 15.00-17.00 Uhr beim SkF Weitere Infos: Fon (0 44 41) 92 90-0 Angebote des Diakonischen Werkes Sozialdienst Human Vermittlung von Hilfsdiensten im Alltag Infos: Frau Möller Fon (0 44 41) 8 50 02 Mahlzeit Mittagstisch jeden Mittwoch Wo: evangelisches Gemeindehaus, Marienstraße 14, Vechta Wann: 11.30 13.00 Uhr Infos: Diakonisches Werk Fon (0 44 41) 90 691-0 wellcome Praktische Hilfe nach der Geburt und im 1. Lebensjahr des jüngsten Kindes Infos: Miriam Nost Fon (0 44 41) 90 691-0 donnerstags von 9.30 Uhr 11.00 Uhr Angebot von donum vitae Online Beratung Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Sexualität, Partnerschaft und Liebe unter www.donumvitae-onlineberatung.de. Das Kleine Kaufhaus Hier finden Sie gebrauchte: Baby- und Kinderausstattung Bekleidung und Schuhe Haushaltswaren in guter Qualität zu einem günstigen Preis. Wann: Montag - Freitag von 10.00-18.00 Uhr Wo: Kronenstraße 9, Vechta, Fon (0 44 41) 93 74 93

20 21 Weitere Angebote im Landkreis Mütterzentrum Willohstraße 20 Fon (0 44 41) 85 17 27 Stillgruppe Austausch- und Kontaktmöglichkeit für stillende Mütter und deren Kinder Niels-Stensen-Werk, Vechta Fon (0 44 41) 99-28 00 Still- und Trageberatung Mandy Hibbeler (Dipl. Pädagogin) Erikaweg 6 49424 Goldenstedt Fon (0 44 44) 96 72 07 0 www.trageberatung-vechta.de Mehrlingstreff Familienbildungsstätte Lohne Mühlenstraße 2 Fon (0 44 42) 64 65 Infos: Anne Kröger Frühförderung des Andreaswerkes Tannenhof 27 Fon (0 44 41) 92 71 0 Frauenhaus Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern SkF Vechta Rund um die Uhr Fon (0 44 41) 83 83 8 Aktion Moses Notruf für werdende Mütter anonyme Beratung, vertrauliche Geburt SkF Vechta Rund um die Uhr Fon (0 44 41) 92 90 90 Adoptions- und Pflegekinderdienst SkF Vechta Fon (0 44 41) 92 90 0 Jugendamt Landkreis Vechta Ravensberger Straße 20 allg. Fragen unter Fon (0 44 41) 898-21 00 Unterhaltsvorschuss Fon (0 44 41) 898-21 15 Beistandschaften Fon (0 44 41) 898-21 01 Adoptions- und Pflegekinderdienst Fon (0 44 41) 898-21 47, 898-21 43 Wirtschaftliche Jugendhilfe Fon (0 44 41) 898-21 14 Kinder- und Familienbüros der Städte und Gemeinden Sie sind erste Anlaufstelle für Familien. Sie informieren über Kinderbetreuungsmöglichkeiten und vermitteln weiter. Erreichbar sind sie über die zuständigen Städte und Gemeinden. Familientreff Angebote für Eltern mit Kindern: z.b. Informationsveranstaltungen, Eltern-Kind-Kurse Kreisvolkshochschule Vechta e.v. Bahnhofstraße 1 Fon (0 44 41) 93 77 8-0 Beratung und Vermittlung von Mutter-Kind-Kuren Diakonisches Werk Marienstraße 14 Fon (0 44 41) 90 691-0 Infos: Frau Daum Landescaritasverband Neuer Markt 30 Fon (0 44 41) 87 07 600 Infos: Frau Riedmann

22 23 Wichtige Adressen und INformationen Kindergeld Kinderzuschlag Elterngeld Für das 1. und 2. Kind: je 184 EUR Für das 3. Kind: 190 EUR Für jedes weitere Kind: 215 EUR Anträge an: Familienkasse Stau 70 26122 Oldenburg Fon (0 18 01) 54 63 37 Zahlungsauskunft (0 18 01) 9 24 58 64 Anträge an: Familienkasse Stau 70 26122 Oldenburg Fon (0 18 01) 54 63 37 Zahlungsauskunft (0 18 01) 9 24 58 64 Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, erhalten auf Antrag ein auf das Nettoeinkommen bezogenes Elterngeld. Wohngeld Arbeitslosengeld II Stiftung Mutter und Kind Stiftung Familie in Not und weitere Stiftungen Mutterschaftsgeld Bei der zuständigen Gemeinde / Stadt beantragen. Zu beantragen bei: Jobcenter Rombergstraße 51 Fon (01 80) 100 291 506 300 oder Fon (01 80) 100 291 506 350 Anträge auf finanzielle Unterstützung in einer Notlage werden während der Schwangerschaft in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt. Bei besonderen Notsituationen in der Beratungsstelle erfragen. Wird an berufstätige / arbeitslose Frauen 6 Wochen vor und 8 (12) Wochen nach der Entbindung gezahlt. Zuständig sind die Krankenkassen oder das Bundesversicherungsamt. Haushaltshilfe Nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag. Elterngeld wird auf verschiedene Sozialleistungen, z.b. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, angerechnet. Anträge an: Landkreis Vechta Elterngeldstelle Ravensberger Straße 20 Fon (0 44 41) 898-19 10, -19 11, -19 12 Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Krankenkasse. Freistellung von der Arbeit Bildungs- und Teilhabepaket Zur Pflege kranker Kinder. Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage, max. 25 Tage pro Elternteil. Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage. Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Schulausflügen, Mittagsverpflegung in Schule und Kindergarten, Sport- und Bildungsangeboten. Bei der zuständigen Gemeinde / Stadt bzw. beim Jobcenter beantragen.

Herausgeber Diakonisches Werk Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Marienstraße 14 Fon (0 44 41) 90 691-0 donum vitae Vechta e.v. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Falkenrotter Straße 31 Fon (0 44 41) 85 46 70 Sozialdienst kath. Frauen e.v. Vechta Schwangerschaftsberatungsstelle Kronenstraße 5 Fon (0 44 41) 92 90-0 Landkreis Vechta Gleichstellungsbeauftragte Ravensberger Straße 20 Fon (0 44 41) 898-10 25