Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen



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Newsletter: Februar 2016

Transkript:

Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen Renolit SE, Horchheimer Straße 50, 67547 Worms

1. Allgemeines In unseren Werken legen wir großen Wert auf Arbeits-, Brand- und Umweltschutz. Aus diesem Grund sind: a) alle gesetzlichen Unfall- und Schadensverhütungsvorschriften sowie b) RENOLIT-interne Vorschriften sowie c) unsere RENOLIT-Sicherheitsregeln in 6 Sprachen (liegen als Flyer an der Pforte aus): für Sie verbindlich

Bei Verstoß gegen eine dieser Vorschriften behalten wir uns folgende Maßnahmen vor: a) sofortige Einstellung der Arbeit und/oder b) Verweis des Werksgeländes und Verhängung eines Werksverbotes und/oder c) rechtliche Schritte 2. Allgemeine Anweisungen Betriebsfremde haben sich beim Betreten des Werksgeländes beim Pförtner an- und beim Verlassen abzumelden Es besteht Besucherausweistragepflicht Bei Begehungen auf dem Betriebsgelände / in Betriebsstätten besteht eine Tragepflicht für Besucher-Warnwesten und Sicherheitsschuhe Auf unserem Werksgelände gelten die Bestimmungen der StVO / StVZO Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art beträgt auf unserem Werksgelände 10 km/h Betriebsfremde Fahrzeuge dürfen nur zum Be- und Entladen auf das Werksgelände. Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge besteht bei Beschädigung kein Anspruch auf Schadenersatz Der Genuss von alkoholischen Getränken auf unserem Werksgelände, einschließlich Werkskantine ist nicht gestattet. Selbstverständlich darf auch niemand angetrunken zur Arbeit erscheinen. Dieses Verbot schließt auch Medikamentenmissbrauch und Drogenkonsum ein

Sie haben das in unserem Werk bestehende und ausgewiesene Rauchverbot zu befolgen. Geraucht werden darf nur in entsprechend gekennzeichneten Bereichen (Raucherzonen) Die Fremdfirma hat Sorge zu tragen, dass die etwaigen nichtdeutschsprachigen Fremdfirmenmitarbeiter in der jeweiligen Landessprache unterwiesen werden. 3. Auftragserteilung durch Renolit SE Bei jeder Auftragserteilung sind die Einhaltung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie die Umsetzung allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.b. DIN EN, TRBS, TRGS, VDE-, VdS-Richtlinien, etc.) gemäß Bestellung zur Bedingung gemacht. Es dürfen nur Tätigkeiten durchgeführt werden, für die sie beauftragt wurden. Die Untervergabe von Aufträgen an Subkontraktoren durch Fremdfirmen, darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Renolit-Projektverantwortlichen (Fremdfirmenkoordinator) erfolgen. 4. Koordination der Arbeiten Um eine reibungslose Umsetzung Ihres Werkvertrages in unserem Hause zu garantieren, bestellt RENOLIT für diesen Zeitraum einen Fremdfirmenkoordinator. Dies ist in der Regel ein Mitarbeiter der technischen Abteilung (TB oder Werkstatt). Sie haben aus Ihrem Mitarbeiterkreis einen weisungsbefugten Ansprechpartner (Fremdfirmen-Verantwortlichen) zu bestimmen, der sich für die ordnungsgemäße und sicherheitsgerechte Ausführung Ihrer Arbeiten verantwortlich zeichnet. Hierfür ist im Vorfeld Ihrer Arbeiten, also in der Planungsphase, durch Sie und erforderlichenfalls mit unserer Unterstützung eine Gefährdungsbeurteilung und/oder ein Montageplan zu erstellen, die/der als Grundlage Ihrer Tätigkeit in unserem Hause dient und in die Sicherheitseinweisung (siehe Anhang FB 90.44) vor Ort mit einfließt. Auftretende Probleme während Ihrer Tätigkeit in unserem Haus sind von Ihrem weisungsbefugten Mitarbeiter (Fremdfirmen-Verantwortliche) mit unserem Fremdfirmenkoordinator (nach 6 Abs. 1 BGV A1) zu klären. Während und nach Ihrer Tätigkeit werden Sie nach den qualitativen und den hier beschriebenen Vorgaben bewertet. 5. Arbeitszeit Am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn, haben sich Ihre Mitarbeiter bei unserem Pförtner anzumelden. Dieser benachrichtigt den zuständigen Fremdfirmenkoordinator. An den folgenden Tagen hat sich Ihr weisungsbefugter Mitarbeiter bei Betreten des Werksgeländes an der Pforte zu melden und dem Pförtner mitzuteilen, mit wie vielen Mitarbeitern Sie heute auf unserem Werkgelände tätig sein werden. Entsprechend hat er beim Verlassen des Werkgeländes den Pförtner ebenfalls zu informieren. Ihre maximale Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Arbeitstag, darüber hinausgehende Arbeitszeit ist durch die zuständige Aufsichtsbehörde (i.d.r. Gewerbeaufsicht) zu genehmigen

6. Werkzeuge, Hilfsmittel und Arbeitsstoffe Die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten benötigten Werkzeuge haben Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen Die Werkzeuge müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, müssen in einem ordnungsgemäßen und geprüften Zustand sein und dürfen nur entsprechend ihrer Gefährdung eingesetzt werden (Beispiel: Ex-Bereiche) Werkzeuge sind generell zu beaufsichtigen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes wegzuschließen. Dies betrifft auch Materialien, die seitens der Fremdfirmen mitgebracht werden, jedoch noch nicht verbaut sind. Bei Verlust Ihrer Werkzeuge und Materialien leistet RENOLIT keinen Ersatz Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Leitern und Tritte sowie sonstige Einrichtungen unseres Werkes dürfen ohne unsere Zustimmung nicht benutzt werden Den geprüften und ordnungsgemäßen Zustand sowie Aufbau von Gerüsten obliegt der Verantwortung jeder Fremdfirma, die das Gerüst benutzt (Betriebsanleitung für Gerüste muss vor Ort dem Fremdfirmenverantwortlichen vorliegen) Gefahrstoffe, die Sie zur ordnungsgemäßen Ausführung Ihres Arbeitsauftrages benötigen, sind vor Aufnahme der Arbeit bei dem Fremdfirmenkoordinator anzumelden und durch Renolit zu genehmigen Für die von Ihnen mitgebrachten und eingesetzten Arbeits-, Hilfs- und Betriebsstoffe benötigen Sie je Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (nicht älter als zwei Jahre). Dies haben Sie während Ihrer Tätigkeit bei RENOLIT jederzeit verfügbar zu halten. Für die ordnungsgemäße Lagerung dieser Stoffe haben Sie zu sorgen (Sichern gegen unbefugtes Benutzen, umweltgerecht, etc.) 7. Sicherheitshinweise Für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Überwachung bei Arbeiten in engen Räumen und in der Höhe hat der verantwortliche Fremdfirmen- Mitarbeiter zu sorgen Setzen Sie nur entsprechend qualifizierte Mitarbeiter für gefährliche Arbeiten ein (Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen!) Schweiß-, Löt-, Schleif- und sonstige Heißarbeiten dürfen nur mit unserer Erlaubnis ausgeführt werden (Erlaubnisschein erforderlich!) Mitarbeiter, die Flurförderfahrzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen betätigen, müssen unterwiesen und im Besitz einer gültigen schriftlichen Befähigung sein und diese während ihrer Tätigkeit jederzeit vorweisen können. Vor Erstbenutzung muss die Fahrbefähigung dem Fremdfirmenkoordinator vorgelegt werden (Prüfung RENOLIT- Fahrerlaubnis notwendig!) Feuerlösch-, Erste-Hilfe-Einrichtungen, innerbetriebliche Sammelplätze, Flucht- und Rettungswege sowie Energieversorgungseinrichtungen sind freizuhalten Es ist untersagt andere Werksbereiche ohne unsere Genehmigung zu betreten

Erdarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn immer mit dem Fremdfirmenkoordinator und dem Umweltschutzbeauftragten abgestimmt werden 8. Persönliche Schutzausrüstung PSA Entsprechend der auszuführenden Tätigkeiten haben ihre Mitarbeiter die geeignete persönliche Schutzausrüstung mit dem Fremdfirmenkoordinator abzustimmen und zu benutzen (z.b. Arbeitsschutzschuhe in der erforderlichen Sicherheitskategorie; Arbeitsschutzbrille bei Tätigkeiten mit Druckluft, Umgang mit Gefahrstoffen, Pulver und Stäuben etc.; entsprechender Atemschutz, wenn durch das Arbeitsverfahren alveolengängige Fraktionen auftreten können; Chemikalienschutzhandschuhe beim Umgang mit sensibilisierenden Substanzen; Schutzhandschuhe gegen mechanische Einwirkungen, Gehörschutz ab einem Lärmpegel von 85 db(a) etc.) Für den ordnungsgemäßen Zustand (funktionell und hygienisch) der PSA garantieren Sie bzw. Ihre Mitarbeiter 9. Brandschutzhinweise Zur Ausführung von Schweiß-, Löt-, Schneid- und Trennschleifarbeiten benötigen Sie einen durch RENOLIT ausgestellten Erlaubnisschein. Diesen erhalten Sie über den Fremdfirmenkoordinator. Des Weiteren haben Sie während der Ausführung dieser Arbeiten die Grundausstattung an Löschmitteln mitzuführen (die Grundausstattung besteht mindestens aus: 1 Stück 5kg-CO 2 -Handfeuerlöscher, 1 Stück 12kg-ABC- Pulverlöscher, Schweißdecken nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten). Die Löschmittel haben Sie selbst mitzubringen! Weiteres Löschequipment muss der jeweiligen Arbeit angepasst werden. Für die Vollständigkeit während der Ausführung Ihrer Tätigkeit sind Ihre Mitarbeiter verantwortlich. Den funktionstüchtigen, geprüften Zustand haben Sie selbst zu kontrollieren (Es ist verboten, den Produktionsbereichen zugeordneten Handfeuerlöschern zu diesen Tätigkeiten heranzuziehen) Vor Arbeitsbeginn haben Sie den Fremdfirmenkoordinator über Ort und Umfang der Heißarbeiten zu informieren, so dass dieser über einen festgelegten Zeitraum eine Brandwache organisieren kann Bei Arbeiten mit starker Staub- und/oder Rauchentwicklung ist die Pforte zu informieren, damit diese für die Dauer der Tätigkeit, in Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten, die Rauchmelder dieses Bereiches vom Brandmeldesystem trennt Brandschutztüren dürfen weder verstellt noch verkeilt werden, da diese Türen im Brandfall automatisch schließen Renolit SE, Werk Worms, hat fünf ausgewiesene Ex-Bereiche: die Druckerei, Primerauftragswerk PK1, den Kalander-Ansatzbereich, den Fast-Ansatzbereich und die Gastankstelle für Gabelstapler. Die Druckerei ist mit einer automatischen CO 2 -Brandlöschanlage ausgestattet (Zeitverzögerung von Alarmauslösung bis Löschbeginn 10 Sekunden). Im Brandfall besteht hier Erstickungsgefahr.

Deshalb ist bei Alarmierung die Druckerei unverzüglich, d.h. auf kürzestem Weg, zu verlassen (Lebensgefahr!) Im Alarmfall ertönt eine Sirene mit Dauerton, in dieser Situation haben sich Ihre Mitarbeiter unverzüglich am Sammelplatz an der Pforte 1 einzufinden 10. RENOLIT-interne Versorgungseinrichtungen Das eigenmächtige Abschalten von Energieversorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Druckluft und elektrische Anlagen) ist verboten. Sollte ein Abschalten erforderlich sein, sind zuvor der für Sie zuständige Fremdfirmenkoordinator und die entsprechende Fachabteilung zu verständigen. Diese nehmen dann die entsprechenden Eingriffe an den Versorgungseinrichtungen vor Erdarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn immer mit dem Fremdfirmenkoordinator und Umweltschutzbeauftragten abgestimmt werden 11. Arbeitsunfälle Bei einem Arbeitsunfall können Ihre Mitarbeiter einen unserer Sanitäter aufsuchen Arbeitsunfälle innerhalb unseres Werkes sind dem Fremdfirmenkoordinator und der Abteilung für Arbeitssicherheit unverzüglich zu melden 12. Umweltschutz Ihre Mitarbeiter haben die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltrechts einzuhalten. Dementsprechend sind schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft zu vermeiden. Lärmintensive Arbeiten sind auf Tagzeiten zwischen 06:00 und 22:00 Uhr zu beschränken Abfälle, die durch Ihre Arbeit in unserem Hause anfallen, sind durch Sie, wenn nicht anderweitig vertraglich geregelt, und in Absprache mit der Abteilung Umweltschutz den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu entsorgen Umweltunfälle (z. B. Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen) sind unverzüglich der Abteilung Umweltschutz zu melden 13. Notorganisation Sämtliche Mitarbeiter einer Fremdfirma unterliegen der Geheimhaltung gegenüber Dritten hinsichtlich der Tätigkeiten und Vorkommnisse auf dem Gelände der RENOLIT. Hierzu gehört insbesondere, dass bei einem Vorfall (Störungen, Notfällen, Krisen und Katastrophen) ein Stillschweigen gegenüber Dritten zu erfolgen hat. Bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht behält sich RENOLIT rechtliche Schritte vor.

14. Innerbetriebliche Ansprechpartner Abteilung für Arbeits-, Brand- und Strahlenschutz Herr S. Panzer Sicherheitsfachkraft Telefon: 06241/303-215 Brandschutzbeauftragter Herr H. Eyrisch Telefon, mobil: 0172/7097249 Brandschutzbeauftragter Druckerei Herr J. Hess Telefon, mobil: 0172/2847767 Umweltschutzbeauftragter Dr. M. Wobido Telefon: 06241/303-1386 Notruf Pforte Pförtner (24h besetzt) Telefon: 06241/303-388 Sanitäter Betriebssanitäter im Dienst (24h besetzt) Telefon: 06241/303-19-455

Sicherheitseinweisung von Fremdfirmen Standort : Worms (Bitte die Sicherheitseinweisung bei Arbeitsantritt mitbringen!) Name der Fremdfirma : Auftrag : Weisungsbefugter Fremdfirmen-Mitarbeiter: Tel.: Renolit-Koordinator : Tel.: Verhalten in Notfällen und bei Unfällen Notruf: 06241 / 303 388 Sanitäter: 0172 / 26394455 Gebote/Verbote im Werk und Betrieb Ja Nein Bemerkungen EX-Bereiche Rauchverbot Tragepflicht PSA An-/Abmeldepflichten Einsatz von Mobilfunkgeräten Fotografierverbot Trageverbot von Kopfhörern Absprachen von Montagen/Demontagen Raucherkabinen außen erlaubt Erlaubnisscheinpflichtige Arbeiten Einweisung vor Ort Alarmordnung Flucht- und Rettungswege + Sammelstellen Notfalleinrichtungen Sicherheitsauflagen Gefahrenquellen Verhaltensregeln Gefahrstoffe Alarmeinrichtungen Betriebseinrichtungen Toiletten, Duschen, Kantine Koordination mit anderen Firmen * Koordinator : Koordinator erforderlich FB 90.44 Revision 01/06.2012 Datum Renolit-Koordinator Datum Verantwortlicher Fremdfirmen-Mitarbeiter Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Sicherheitsunterweisung verstanden ist und befolgt wird. Zuwiderhandlungen können mit Einstellung der Arbeit und/oder Verweis des Werksgeländes und Verhängung eines Werksverbotes und/oder rechtliche Schritte geahndet werden. * Der gemäß 6 Abs. 1 BGV A1 vom Auftraggeber bestimmte Koordinator hat, soweit es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirma. Der Fremdfirmen-Verantwortliche bleibt jedoch für seine Mitarbeiter verantwortlich und trägt im eigenen Bereich die Aufsichtspflicht.

Unterweisungsbestätigung Bezeichnung der Fremdfirma: Thema: Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das RENOLIT SE "Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen" gelesen und verstanden haben und strikt danach handeln Datum: Fremdfirmen-Verantwortlicher: Nr. Der Fremdfirmen-Verantwortliche ist angewiesen vor Arbeitsantritt seine Mitarbeiter zu unterweisen! Name (in Druckbuchstaben) Vorname (in Druckbuchstaben) Abteilung Thema verstanden? Unterschrift 1

Unterweisungsbestätigung Bezeichnung der Fremdfirma: Thema: Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das RENOLIT SE "Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen" gelesen und verstanden haben und strikt danach handeln Datum: Fremdfirmen-Verantwortlicher: Nr. Der Fremdfirmen-Verantwortliche ist angewiesen vor Arbeitsantritt seine Mitarbeiter zu unterweisen! Name (in Druckbuchstaben) Vorname (in Druckbuchstaben) Abteilung Thema verstanden? Unterschrift 2