Funktionsbeschreibung Hospizfachkraft im ambulanten Bereich Stand: Dezember 2005 Mitglieder der Fachgruppe Helga Fuchs-Entzminger Carmencita Hartwig Ursula Neumann Pfarrer emer. Peter Otto Britta Pörksen Adelheid Rieffel Leitung: Dirk Blümke
Funktionsbeschreibung Hospizfachkraft im ambulanten Bereich Träger des Hospizdienstes: Name des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin: Einordnung in die Hospizeinrichtung Vorgesetzt: i Nachgeordnet: ii Vertretungsregelung: iii Eingruppierung: iv Zielsetzung: Abgeleitet nach Satzung, Ordnung, Leitbild Rahmenvereinbarung 39a SGB V Ergänzende Konkretionen auf Landesebene Anforderungen Fachliche Qualifikation (angelehnt an 39a SGB V) hauptberufliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Nachweis eines abgeschlossenen Seminars für Führungskompetenz Nachweis eines abgeschlossenen Koordinationsseminars. Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildung für psycho-soziale Berufsgruppen/Pflegende entweder oder Krankenpflege oder Altenpflegeausbildung v mit Abschluss des Staatsexamens
Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Bereich Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder andere geeignete Studienabschlüsse bzw. Berufsausbildungen nach Einzelprüfung vi Persönliche Qualifikation u.a. Identifizierung mit den Leitlinien der Hospizarbeit, Positive Einstellung zur Arbeit mit schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen (Motivation) Persönliche Einsatzbereitschaft und Fähigkeit zum Zeitmanagement Flexibilität Führungsqualitäten wie Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Einfühlungsvermögen Organisationstalent Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen/ mit eigener ehrenamtlicher Tätigkeit Belastbarkeit Fähigkeit zur Abgrenzung und Selbstpflege Diskretion Hinweis: Die Fülle der nachgeordneten Aufgaben/Tätigkeiten setzt eine zeitlich definierte Schwerpunkt- und Prioritätensetzung voraus. In jedem Fall sind die begleitungs- und betreuungsrelevanten Aufgaben sicher zu stellen.
Aufgaben/Tätigkeit begleitungs- und betreuungsrelevante Aufgaben: (Koordination nach 39a SGB V) Gewinnung, Qualifizierung und Pflege von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (nach 39a SGB V) Patienten- und angehörigen-/umfeldbezogen Begleitung Information (u.a. über andere unterstützende Dienste/Einrichtungen/ Möglichkeiten) Beratung Kooperation/Vernetzung, mit den in der Begleitung beteiligten Diensten (z.b. Pflege) Krisenintervention Mitarbeiterbezogen Einsatz Praxisbegleitung Krisenintervention Gewinnung: u.a. Information, Auswahl Qualifizierung: u.a. Vorbereitungskurse, Grundschulungen, Fort- und Weiterbildung, fallbezogene Praxisbegleitung/ Supervision Pflege: u.a. Identitätsstiftende Maßnahmen Motivation, Helfervereinbarung Feste. +
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung (Gremienarbeit) Dokumentation und Qualitätssicherung Verwaltungsaufgaben Sonstiges Öffentlichkeitsarbeit: u.a. Vorträge Informationsveranstaltungen Mitwirkung bei der Erstellung von Medien Pressekontakte (Umgang mit) im Auftrag/ in Abstimmung mit dem Träger Vernetzung (Gremienarbeit): u.a. extern fachbezogen (regionale AK, runde Tische, überregionale: kirchliche Ak, LAG, BAG), trägerintern Dokumentation : u.a. Führung der Statistik Nachweisführung Stammdatenerfassung Einhaltung der Datenschutzbestimmungen Qualitätssicherung: u.a. Sicherstellen der Erreichbarkeit Vgl. Dokumentation Verwaltungsaufgaben: u.a. Antragstellung Büroorganisation u.a. Eigene Teilnahme an Supervision Regelmäßige Fortbildungen (mit Nachweis, vgl. 39 a SGB V) #
i Unterstellung, Dienst- und Fachaufsicht, Berichtspflicht ii Überstellung, Weisungsbefugnis iii vertritt (wen?); wird vertreten (von wem?) iv Empfohlen Kr 7 mit der Möglichkeit zum Aufstieg (Abweichungen möglich) Empfohlen AVR 4 b mit der Möglichkeit zum Aufstieg (Abweichungen möglich) v Wird von einigen Krankenkassenverbänden der Länder nicht als Pflegefachkraft nach 39a SGB V anerkannt. Analog gilt dann die Zuordnung zu psychosozialen Berufsgruppen. vi Die fachlichen Qualifikationen orientieren sich an den Anforderungen eines ambulanten Hospizdienstes mit palliativer Beratungsleistung (AHPB), wie diese in der Rahmenvereinbarung zum 39a SGB V beschrieben werden. Anmerkung: Diese Funktionsbeschreibung orientiert sich an dem Anforderungsprofil nach 39a SGB V. Selbstverständlich verlangen die örtlichen Gegebenheiten und Strukturen eine darauf angepasste Stellenbeschreibung. Dienste, die nicht den Förderkriterien nach 39a SGB V unterliegen, müssen ihre Stellenbeschreibung entsprechend modifizieren. In manchen Bundesländern (z.b. Rheinland-Pfalz) sind Zusatzanforderungen über die Rahmenvereinbarung hinaus definiert. Mitglieder der Fachgruppe Helga Fuchs-Entzminger Carmencita Hartwig Ursula Neumann Pfarrer emer. Peter Otto Britta Pörksen Adelheid Rieffel Leitung: Dirk Blümke >