Allgemeine Geschäftsbedingungen. I. Leistungs- und Reparaturbedingungen



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Leistungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. I. Leistungs- und Reparaturbedingungen 1 Allgemeines 1.1 Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil b als Ganzes und betreffende DIN 18299, DIN 18382, DIN 18385 und DIN 18386 als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) auszugsweise auch Teil C. 1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annährend als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. 2 Termine 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen so wie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. 2.2 Der Kunde hat in Fällen des Verzuges (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann Anspruch aus 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. 3 Kosten für nicht durchgeführte Aufträge Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist wird, falls keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunde in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführte werden kann, weil

3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte 3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt 3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. 4 Gewährleistung und Haftung 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, beträgt 2 Jahre. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C. 4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht. 4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuerstellung des Werkes erbringen. 4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist. 4.5 Bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schäden bis zu maximal des doppelten Wertes des Auftragsgegenstandes begrenzt. 4.6 Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

5 Eigentumsvorbehalt Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen Teilen bis zum vollständigen Ausgleich aller seiner Forderungen aus diesem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile heraus verlangen. Sämtlich Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zum Ausbau beim Kunden zu geben. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. II Verkaufsbedingungen 1 Eigentumsvorbehalt Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.b. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu und wir können die Herausgabe der noch in unseren Eigentum befindlichen Ware verlangen. Die Kosten der Rücknahme (Transportkosten) trägt der Kunde. Nach Rücktritt vom Vertrag sind wir zur Verwertung der Ware befugt, der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. Bis zur Erfüllung der unserer Ansprüche aus dem Vertrag dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Werden die gelieferten Sachen gepfändet oder anderen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die im Zusammenhang mit einer Klage gemäß 771 ZPO außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Er tritt uns bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrags ab. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. 2 Abnahme und Abnahmeverzug Nimmt der Kunde den Gegenstand/die Leistung nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. 3 Gewährleistung und Haftung 3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung bezogen auf die Absendung der Anzeige gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. 3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte: 3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. 3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlt, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist. 3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; bei Schäden durch höhere Gewalt, z.b. Blitzschlag; bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder durch außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse oder wenn dieser vom Kunden selbst verursacht wurde (z.b. durch ungeeignete/mangelhafte Batterien, die vom Kunden verwendet wurden).

4 Haftung und Schadenersatz 4.1 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: 4.2 Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4.2.1 Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal des doppelten Wertes des Auftragsgegenstandes begrenzt. 4.2.2 Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 4.2.3 Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. 4.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 5 Rücktritt Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist. III. Für den Kauf in unserem Online-Shop gilt zusätzlich zu den Regelungen unter II. folgendes 1. Wenn Sie ein Kundenkonto bei uns einrichten, sind Sie in der Lage, jederzeit den Status Ihrer Bestellungen und den Vertragstext nach Vertragsschluss unter mein Konto einzusehen. Der Vertragstext wird dort von uns gespeichert. Bestellen Sie als Gast, werden Ihre Daten nicht gespeichert. 2. Ihre während eines Bestellvorgangs in unserem Shop eingegebenen persönlichen und Bestellangaben können Sie im Rahmen der Prüfung der Angaben in der Bestellübersicht vor Abschluss des Vertrags durch Anklicken des Buttons Bearbeiten berichtigen oder ändern. 3. Die Bestellung auf unserer Seite kann ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. 4. Wir liefern nur innerhalb Deutschlands. 5. Wir werden Ihnen umgehend nach Vertragsschluss die Vertragsbestätigung an Ihre uns mitgeteilte E-Mailadresse senden. 6. Sie sind als Verbraucher berechtigt, den mit uns geschlossenen Vertrag entsprechend der folgenden Belehrung zu widerrufen.

IV Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe 1 Preise und Zahlungsbedingungen 1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers / Werkunternehmers. 1.2 Alle Rechungsbeträge sind sofort nach Rechungseingang in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen/Leistungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. 1.3 Für Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann durch den Kunden ein Nachtragsangebot angefordert und vom Verkäufer/Leistungserbringer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und es Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen 15 Nr. 5 VOB/B. 1.4 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagzahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der erbrachten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagzahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten. 6 Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers/Verkäufers Gemäß vorgenannter Regelungen gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes. 13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 2002) hat folgenden Inhalt: 1 Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, abweichend von 1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. 2 Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung, nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme ( 12 Nr. 2). Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Fall des Vertrags über mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung gilt bei getrennter Lieferung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. Warmfuß Spezialbetrieb für elektrische Flächenheizungen GmbH, Geschäftsführer Jens Schulze, Müllerstraße 7 12623 Berlin Tel.: 030 52 27 98 26 Fax: 030 52 27 98 28 E-Mail: info@warmfuss.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.rampenheizung.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.