Wie funktioniert der Selbsteintrag der Fortbildung? Die Ingenieurkammer Hessen hat die Einreichung Ihrer Fortbildungsnachweise an unsere Geschäftsstelle durch ein modernes, internetbasiertes Verfahren ersetzt. Sie tragen künftig Ihre Fortbildungen über die Website der Ingenieurkammer Hessen selbst ein. Ihre bei der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH besuchten Seminare werden wie bisher durch die Geschäftsstelle erfasst. Zur Eintragung Ihrer besuchten Fortbildungen bei externen Veranstaltern loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten auf unserer Website www.ingkh.de in den internen Bereich ein. Bevor Sie Ihre bisher eingetragenen Fortbildungen einsehen oder Ihre neu besuchten Fortbildungen eintragen können, ist von Ihnen die Entscheidung zu treffen, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Fortbildungsdaten unter der Ingenieursuche auf unserer Website als Ergänzung Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Listeneintragungen und Ihrer Hauptarbeitsgebiete wünschen oder nicht. Ihre Zustimmung oder Verneinung zur Publizierung Ihrer Fortbildungsdaten erteilen Sie durch Anklicken des zutreffenden Feldes. Sie können Ihre getroffene Entscheidung jederzeit wieder ändern. Unter Fortbildungspunkte sehen Sie alle von Ihnen für die letzte sowie für die aktuelle Fortbildungsperiode bei uns eingereichten und von uns eingetragenen Fortbildungen. Unter Fortbildung melden tragen Sie Ihre aktuellen und künftigen Fortbildungen nun selbst ein. Die Eingabemaske fragt die folgenden Daten ab: o Datum der besuchten Fortbildungsveranstaltung (muss im Zeitraum der gewählten Fortbildungsperiode liegen) o Erreichte Punktzahl der besuchten Fortbildungsveranstaltung (hier finden Sie eine Hilfefunktion zur Punktevergabe gemäß Fortbildungsrichtlinien) o Auswahlbox für gewünschte Liste und Fortbildungsperiode, für die eine neue Fortbildung eingetragen werden soll o Name der Fortbildungseinrichtung o Thema der Fortbildungsveranstaltung o Fortbildungsnachweis durch Upload Ihrer Teilnahmebestätigung in Form einer PDF-Datei (Begrenzung der Dateigröße auf max. 2 MB) Für Rückfragen steht Ihnen Frau Marina Welke unter Tel.: 0611/97457-23 oder per E-Mail unter welke@ingkh.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Selbsteintrag der Fortbildung im internen Bereich www.ingkh.de
Interner Mitgliederbereich / Meine Daten / Fortbildung Klicken Sie Ja an, so wird Ihre Fortbildung in Ihrer Ergebnismaske bei der Ingenieursuche angezeigt. Klicken sie Nein an, dann ist Ihre Fortbildung für Dritte auf der Homepage nicht zu sehen. Sie können das jederzeit hier umstellen und aktualisieren.
Hinweis: Die Eingabe von Fortbildungspunkten ist für Beratende Ingenieure ein freiwilliges Angebot der Ingenieurkammer Hessen. Die hier dargestellten Soll-UE von 32 UE sind aus technischen Gründen notwendig, um Fortbildungspunkte eintragen zu können. 1 UE (Unterrichtseinheit) á 45 Minuten = 1 Fortbildungspunkt
B BVB NSC NST NWS NBS Beratende Ingenieure Bauvorlageberechtigte Nachweisberechtigte für Schallschutz Nachweisberechtigte für Standsicherheit Nachweisberechtigte für Wärmeschutz Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Beispiel 03.09.2013 8 z.b. NST (01.01.2012-31.12.2013 z.b. VPIH z.b. Tragwerksplanertag 2013 Teilnahmebescheinigung Tragwerksplanertag Hinweis: Wenn Sie z.b. für eine besuchte Tagesveranstaltung die maximale Anzahl Ihrer Fortbildungspunkte von 8 Punkten auf verschiedene Listen aufteilen möchten, so müssen die entsprechenden Punkte für jede Liste (z.b. BVB, NWS, NST usw.) extra eingegeben werden, z.b. für den Tragwerksplanertag 2011: BVB 4 Punkte + NST 4 Punkte. Um nicht jedes Mal alle Daten erneut eingeben zu müssen, empfehlen wir Ihnen, parallel eine Worddatei mit den Daten anzulegen und den Veranstalter und das Thema daraus in das Fortbildungsmodul zu kopieren.
Listenbezeichnungen: Beratende Ingenieure: B Beratende Ingenieure Bauvorlageberechtigte Ingenieure: BVB Bauvorlageberechtigte BVBBW Bauvorlageberechtigte Baden-Württemberg BVBNR Bauvorlageberechtigte Nordrhein-Westfalen Nachweisberechtigte nach NBVO: NST Nachweisberechtigte für Standsicherheit NBS - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz NWS - Nachweisberechtigte für Wärmeschutz NSC - Nachweisberechtigte für Schallschutz eingeschränkte Nachweisberechtigung (gemäß 59, 49 Abs. 6, Satz 1 HBO eingetragenen Nachweisberechtigten, die bei ihrer Tätigkeit auf Gebäude nach 49 Abs. 6, Satz 1 HBO beschränkt sind ( kleine Liste )): NSCK: kleine Liste Nachweisberechtigte Schallschutz NSTK: kleine Liste Nachweisberechtigte Standsicherheit NWSK: kleine Liste Nachweisberechtigte Wärmeschutz Nachweisberechtigte anderer Bundesländer (Kooperationsvereinbarungen): NSTBW Nachweisberechtigte für Standsicherheit Baden-Württemberg NSTBY Nachweisberechtigte für Standsicherheit Bayern NSTNR Nachweisberechtigte für Standsicherheit Nordrhein-Westfalen NSTNS Nachweisberechtigte für Standsicherheit Niedersachsen NSTRP Nachweisberechtigte für Standsicherheit Rheinland-Pfalz NSTSA Nachweisberechtigte für Standsicherheit Sachsen-Anhalt NSTTH Nachweisberechtigte für Standsicherheit Thüringen NBSBW - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz Baden-Württemberg NBSTH - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz Nordrhein-Westfalen NWSBW - Nachweisberechtigte für Wärmeschutz Baden-Württemberg NWSNR - Nachweisberechtigte für Wärmeschutz Nordrhein-Westfalen NWSTH - Nachweisberechtigte für Wärmeschutz Thüringen NSCNR - Nachweisberechtigte für Schallschutz Nordrhein-Westfalen