Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen



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Transkript:

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3958 10.04.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ronald Mormann (SPD) Existenzgründungsberatung nach dem Zufallsprinzip? Fortführung des ego.-pilotennetzwerks Kleine Anfrage - KA 6/8690 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im bundesweiten Vergleich belegt Sachsen-Anhalt bei der Anzahl der Existenzgründungen einen der letzten Plätze. Daher sind Existenzgründungen und auch die betriebswirtschaftliche Begleitung von Gründungswilligen erklärtes Ziel des Landes und der Landesregierung, was sich nicht zuletzt auch in den Prioritäten der anstehenden Strukturfondsperiode widerspiegelt. Der Gesetzgeber hat sich zur Gründungsberatung in der bisherigen flächendeckenden Form durch das ego.-pilotennetzwerk bekannt. So fand sich das ego.-pilotennetzwerk nach der erfolgten parlamentarischen Debatte des Haushaltes auch im letztendlichen Beschluss des Haushaltes wieder. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die Existenzgründungsförderung des Landes Sachsen-Anhalt ist strategisch ausgerichtet und kann sich mit den Benchmark-Ländern der Bundesrepublik messen. Unter dem Label ego. Existenzgründungsoffensive Sachsen-Anhalt deckt die Förderung ein breites Spektrum an Maßnahmen und Hilfen ab: Darlehen und Kredite für diverse Investitions- bzw. Aufwendungsarten (Forschung und Entwicklung, Produktentwicklung und Design, Zuschüsse für Prototypen, Machbarkeitsstudien, Mieten, Nutzung von Geräten, Anlagen und Laboren, etc.), Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 13.04.2015)

2 finanzielle Unterstützung der Markteinführung bis zu ersten kapitaldeckenden Umsätzen, Auftragsvorfinanzierung, Lebensunterhaltssicherung für Gründer (Gründerstipendium), Coaching und Beratung (Grund- sowie individuelle Zusatzqualifizierung) in der Vor- und Nachgründungsphase und Programme, um den besonderen Bedürfnissen unterschiedlicher Gründungstypen besser Rechnung tragen zu können (ego.-konzept). Um die Ausrichtung der Existenzgründungsförderung zu illustrieren, die der entsprechenden Zielgruppe sowie der jeweiligen Unternehmensphase entspricht, ist der Beantwortung der Kleinen Anfrage eine grafische und inhaltliche Übersicht über die Förderprogramme zur Unterstützung von Existenzgründungen vorangestellt. In nachfolgender Abbildung wird ein Überblick über die Programmstruktur gegeben. Darauf folgen in Stichworten die Inhalte, Leistungen und Zielgruppen der Förderprogramme: In der neuen Förderperiode stehen zur Förderung von Existenzgründungen insgesamt zur Verfügung: - 42 Mio. EUR Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für ego.-konzept sowie ego.-start/ego.-wissen (+10,5 Mio. EUR Landesmittel), - 19 Mio. EUR EFRE-Mittel für ego.-inkubator/gründungstransfer und - 10,2 Mio. EUR EFRE-Mittel für ein Existenzgründerdarlehen. Förderprogramme in der Strukturfondsperiode 2014-2020: a) ego.-inkubator/gründungstransfer

3 Was wird gefördert? Die Hochschulen sollen in Schwerpunktbereichen mit Gründungspotenzial darin unterstützt werden, das Interesse für akademische Unternehmensgründungen zu erhöhen, innovativen Geschäftsideen ein gründungsbezogenes Umfeld zu bieten und die Weiterverfolgung innovativer Gründungsideen zu unterstützen. Die Zielgruppe soll befähigt werden, schon frühzeitig (Vorgründungsphase) innovative Geschäftsideen in einem praxisnahen Umfeld zu entwickeln und zu erproben. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Teilnehmer im Rahmen der Förderung der Inkubatoren können insbesondere sein: - Studierende, die an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt studieren, - wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einer Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten sowie - Absolventinnen und Absolventen, die einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Teilnehmende im Rahmen der Förderung ego.-gründungstransfer müssen über einen akademischen Abschluss verfügen, sich in der Vorgründungsphase befinden und eine innovative bzw. technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung planen. Wie wird gefördert? Die maximale Förderhöhe für Vorhaben zur Errichtung von Inkubatoren beträgt 700.000 EUR. Die ergänzende Einrichtung von bereits bestehenden Inkubatoren kann mit maximal 300.000 EUR gefördert werden. Im Bereich Gründungstransfer stehen bis zu 75.000 EUR je Gründer zur Verfügung. Förderfähige Ausgaben sind dabei Personalausgaben (maximal 20 Wochenstunden), Ausstattung und Infrastruktur (nur Inkubator) sowie Miete und Sachausgaben. Die Einrichtung und Nutzung der Inkubatoren muss eindeutig von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der jeweiligen Hochschule abgegrenzt sein. Es werden nur Maßnahmen und Aktivitäten gefördert, die zusätzlich zum vorhandenen Lehrangebot der Hochschulen durchgeführt werden. Die förderfähigen Gründungsprojekte für den Bereich Gründungstransfer werden nach Eignungskriterien durch einen Fachbeirat ausgewählt. b) ego.-konzept Was wird gefördert? Im Rahmen dieser Richtlinie werden Projekte einzelner Träger gefördert, die den Unternehmergeist entwickeln helfen und Unternehmensgründungen unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Projekte zur unternehmerischen Sensibilisierung von Schülern oder Projekte der Hochschulen (Gründerhochschule). Auch besondere Zielgruppen wie Migranten oder auch Frauen als Unternehmerinnen können über diese Richtlinie gefördert werden. Wer wird gefördert? Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts Wie wird gefördert?

4 Gefördert werden die beim Zuwendungsempfänger in Folge der Durchführung des Projektes entstehenden Ausgaben. Die Förderung darf regelmäßig 800.000 EUR bei drei Jahren Laufzeit nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen sind Förderungen bis zu 1,5 Mio. EUR über eine Laufzeit von fünf Jahren möglich. Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für Personal, den Kauf von Verbrauchsmaterialien, Kauf, Miete oder Leasing von Ausstattungsgegenständen, sonstige Leistungen Dritter (z. B. Post- und Fernmeldegebühren, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Projekt), Miete für Durchführungsräume und Ausgaben für Teilnehmende (z. B. Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung). Die geförderten Projekte müssen in übergreifende Initiativen eingebunden sein und die jeweils relevanten Akteure mit einbeziehen. Eine Vernetzung der eingereichten Projekte mit anderen Angeboten für Existenzgründer wird vorausgesetzt. c) ego.-start/ego.-wissen ca) ego.-start Wer wird gefördert? Existenzgründer in der Vorgründungsphase sowie kleine und mittlere Unternehmen. Was wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Unternehmensgründungen und/oder Unternehmensübernahmen sowie als Hilfen zum Lebensunterhalt in Form eines personengebundenen ego.-gründerstipendiums für innovative bzw. technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründungen. Des Weiteren werden Coachingleistungen gefördert (der Coachingvertrag muss vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen werden, maximal 6.000 EUR) sowie Machbarkeits- und Markteinführungsstudien (maximal 18.000 EUR). cb) ego.-wissen Wer wird gefördert? Existenzgründer in der Vorgründungsphase und Existenzgründer bis fünf Jahre nach Gründung. Was wird gefördert? Gefördert wird die Begleitung und Qualifizierung für die verschiedenen Phasen der Existenzgründung. In der Vorgründungsphase erhalten alle Gründungsinteressierten mit konkreter Gründungsabsicht vor Beginn der Selbstständigkeit eine begleitende Qualifizierung im Umfang von 60 Stunden. In der Nachgründungsphase können Existenzgründer und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 200 Stunden kostenlos in Anspruch nehmen. Die Organisation erfolgt durch einen regionalen Träger je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt (die Auswahl des Trägers erfolgt wie bisher durch den Landkreis/die kreisfreie Stadt). Dadurch gibt es durchgängig einen regionalen Ansprechpartner für jede Phase der Gründung. Die Qualifizierung erfolgt durch Dritte (Bildungsträger) nach Vergabe. Die Abrechnung der Ausgaben des regionalen Trägers erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

5 Mit dem Programm ego.-start/wissen sind somit Qualifizierungsangebote für die gesamte Gründungsphase sowie auch eine Regionalisierung der Unterstützungsangebote gesichert. Eine regionale Anlaufstelle für Gründer bleibt erhalten, ein flächendeckendes Angebot ist damit gewährleistet. Frage 1: Was wurde bisher seitens der Landesregierung getan, um den erklärten Willen des Gesetzgebers, das ego.-pilotennetzwerk auch im Zeitraum 2015/2016 weiterzuführen, umzusetzen? Die zukünftige Förderung der ego.-piloten erfolgt im Operationellen Programm des ESF für die neue Strukturfondsperiode 2014-2020 in der Prioritätsachse 1 im Teilziel 8: Sensibilisierung und Förderung von Selbstständigkeit/Existenzgründungen. Dafür sind im Kapitel 13 17, Titel 683 68 für die Jahre 2015 und 2016 je 360.000 EUR ESF-Mittel veranschlagt, im Kapitel 08 02, Titel 683 92 entsprechend je 90.000 EUR Landesmittel (vgl. Anlage 1). Die in der abschließenden Beratung über den Haushaltsentwurf für die Jahre 2015 und 2016 im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft erfolgte Abstimmung wurde berücksichtigt. In Vorbereitung auf die geplante Förderung und zur Sicherstellung einer kurzfristigen Umsetzung der ersten Bewilligungsverfahren wurden kontinuierlich Gespräche mit dem Arbeitskreis Gründungsberatung und -begleitung Sachsen-Anhalt geführt (zuletzt am 22. Januar 2015). Dieser Arbeitskreis besteht aus Vertretern der regionalen Maßnahmeträger, welche die Förderung künftig umsetzen werden. Dabei wurde insbesondere über den aktuellen Stand der Programmplanung und der Genehmigungsverfahren berichtet und sich über künftige Aufgaben, Erwartungen und Ziele, sowohl aus Sicht der Maßnahmeträger als auch aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft ausgetauscht. In diesen Gesprächen wurde auch über die künftige Förderung der ego.-piloten informiert. Frage 2: In welcher Form wird das ego.-pilotennetzwerk konkret weiter gefördert? Die konkrete Umsetzung der geforderten Fortsetzung der Förderung von Leistungen der ego.-piloten kann ab 2015 innerhalb der künftigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen erfolgen (Bündelung der bisherigen Einzelrichtlinien ego.-start und ego.-wissen). Ergänzend zu den bisherigen Regelungen in der Förderperiode 2007-2013 ist im Programm ego.-wissen künftig die Qualifizierung und Betreuung der Existenzgründer bereits in der Vorgründungsphase möglich. Hierin ist für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 auch die Förderung der ego.-piloten als Gründerlotsen integriert. Frage 3: Welche aktuellen Geschehnisse unternimmt die Landesregierung bei der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien? Wann werden die Richtlinien vorliegen? Derzeit ergibt sich folgender Stand der Erarbeitung der neuen Richtlinien: Die Richtlinien befinden sich im Mitzeichnungsverfahren (Ministerium für Finanzen und Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt) entsprechend dem in VV Nr. 14.2 zu 44

6 LHO vorgeschriebenen Verfahren. Die Mitzeichnungsverfahren stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Im Anschluss daran erfolgt die Rechtförmlichkeitsprüfung und Veröffentlichung im Amtsblatt durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Die Bestätigung des vorläufigen Begleitausschusses und die Genehmigung der EU- Verwaltungsbehörde zum Förderbeginn liegen vor. Im 2. Quartal 2015 erfolgt voraussichtlich das Inkrafttreten der Richtlinien/Programmstart. Eine Einführung in das Programm, die Vorstellung der detaillierten Fördergrundsätze sowie das Antragsverfahren soll im Rahmen eines Workshops am 8. April 2015 mit den Maßnahmeträgern, den Kammern und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle erfolgen. Frage 4: Wo und wie findet sich die Fortführung des ego.-pilotennetzwerkes in den Richtlinien wieder? Es wird auf die Ausführungen der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 5: Auf welche Art und Weise sollen die ego.piloten koordiniert und informiert und deren Beratungsqualität sichergestellt werden? Die Organisation und Steuerung erfolgt wie bisher jeweils durch einen regionalen Maßnahmenträger je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Regionale Maßnahmeträger können die Landkreise bzw. kreisfreien Städte selbst oder die von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten benannten Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie ähnliche Einrichtungen mit Sitz in den Landkreisen oder kreisfreien Städten sein. Eine aktuelle Übersicht der benannten Maßnahmeträger ist als Anlage 2 beigefügt. Ego.-Piloten sind die regionalen Ansprechpartner für Gründer sowie Lotsen zu den für Gründungsfragen relevanten Partnern (z. B. Kammern und Wirtschaftsverbände, Netzwerke, Finanzinstitute, Fördermittelgeber). Sie sind in der Regel zertifizierte Gründungsberater. Diese Qualifikation ist ein nachhaltiges Ergebnis der bisherigen Förderung u.a. mit dem Ziel, dass ego.-piloten nach Auslaufen der Förderung als freiberufliche Berater für Existenzgründer und Unternehmen tätig werden können, verbunden mit der Möglichkeit sich in den einschlägigen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes listen zu lassen. Frage 6: Was ist mit den bisherigen ego.-piloten seit dem Jahreswechsel passiert? Die bis einschließlich 2014 geförderten ego.-piloten wurden in einigen Fällen von den regionalen Trägern bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen bzw. werden bis zur Wirksamkeit neuer Fördermöglichkeiten über verschiedene Beschäftigungsmodelle weiter mit Aufgaben der Gründungsunterstützung bzw. Wirtschaftsförderung betraut.

Landtag von Sachsen-Anhalt Sechste Wahlperiode Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Magdeburg, Fraktionen der CDU und SPD Emtwurf eines Gesetzes 5ber d]e FeststelLung des Hausbaltsp]ans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Drs. 613377) - Einzeÿplan 08 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wirtschaft o Der Ausschuss for Wissenschaft und Wirtschaft möge beschließen: Kapitel 08 02 - Allgemeine Bewilligungen für den Bereich Wirtschaft Die Erläuterungen bei Titel 683 92, ZuschOsse för lfd. Zwecks an private Unternehmen, werden wie folgt neu gefasst: a) TZ 8e Sensibilisierung und Förderung von Selbständigkeit/Existenzgründung, ego.-pilotennetzwerk b) TZ 10b Innovationsassistenten: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen und regionalen Akteuren.

Landtag von Sachsen-Anhant Sechste Wahlpedode Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft lÿÿagdeburg, Fraktio EinzetpJan i3 i. KapiteD i3 i7 = Allgemeine Finanzvëÿzaltung Die Erläuterungen bei Titel 683 68 (S. 147) werden wie folgt neu gefasst: PA 1!TZ 8 Maßnahme: Senslbilisierung und Förderung von Selbsts[ändigkeiVEÿJstenzgründongen Ego,-Pilo[ennetzwerk PA 3fTZ "ÿ0 Maßnahme: Innovationsassis[ent Enbÿäcklungs- und lnnova Uonss#a[egien 20ÿ4 2015 2016 HUR EUR HeR 500.000 2.280.000 5.180.000 0 360.000 380.000 320,000 448.000 662.400 Summe 820.000 3.088,000 &202.408

Ubersicht Landkreise / kreisfreie Städte und Iÿaßnahlnetrÿqer für eqo,-wissen ab 2015 Stand:10032015 Landkreis/kreisfreieStadt Maßnahraeträger Ansprechpartner E-Mail Bemerkungen (bzg!. Nr. 4.5.2 Buchst. d der Richginie) Landkreis Sÿ[zwedel igz Aÿtmarkkreis Salzwede] Bahnhofÿtraße 6 29410 Salzwedel Erhard Prehm Bet riebsleiter rehm@ z saw de Benennungistedelgt Landkÿeis Anhalt-BItterÿld EWG Anhalt-Bittelfeld mbh et Wollen Andresenstraÿe 1 a 06766 Bitter feld Wolfen Arm;nSchenk Ges haftsf8hter a schenk@ewu anhaff-bittefeld de Benennungisterfoÿgt Landkreis Börde Landkreis Borde Danny Schonschee}ÿ GeTikestr 104 Fachdienstleiter Wirtschaft 39340 Haldensleben Blirgenlandkrels BLÿrgenlandkreis Thomas E3ehm Schönburger Straße 41 Am[sleiter Wirtschaftsamt 06618 Naumburg Sladt Dessau*Roßlau Stadt Dessau Roßlau Liane Riehÿ Zerbster Str 4 Amt lÿr Wirtschaltsförderung, 06844 Dessau Roßlau Tourismus und Marketing Stadt Halle (Saale) TGZ Halle Dr UIf Marten Schmieder Technologie ÿnd Gründerzentrum Halle Gmbh GeschÿtÿsfQhrer Heinrich Darnerow Straße 3 06120 Halle (Saale) danny schonscheck@boerdekre[s de winschaftsam!@blk de liane riehl@dessau rosslau de schmieder@tuz-halle de Benennung nochoffen Benennangisteffolgt Benennungisterfoÿ[ Benennung nechoffen Lÿ=ndkrels Harz Innovations und Gründelzentrurn im Landkreis Harz Gmbh Dombergsweg 2 38855 Wemigerode Heike Schiscfÿkoff Geschäfts führeïlq heike schischkof f@iqz wr de Benennungisterfolgt Landkreis TGZ Jerichower Land GmbH Dr Heinz Paul Jerichower Land BerlEner Chaussee / Gewerbegebiet an der B1 Geschaftsfuhrer 39307 Genthin Benennung isk erlolg[ Landkreis tandor tmarketing Mansleld SOdharz Gmbh Uta UIIrieh Mansÿld-Südharz "Haus der Wirtschaft" Prokuristin Ewald Ginau Str. 1 b 06526 Sa[Igerhauÿen uulnch@ mans feldsuedharz.de Benetÿnung ist erfolgt StadIMagdeburg Innovations und GrDnderzentrum Magdeburg GmbH Steinfeÿstraße 3 39179 Barleben Melanie Ddesnet Technologie & projekt management melanie driesner@iqz mdde nfo z@ zmdde Benennung ist erfolgt Saatekreis Mersebÿrger Innovations und Technologiezentrum GmbH Fritz Haber Straße 9 06217 Merseburg Kathlin SchapePThoma GeschÿfEsf0hrerin k schader@mitz mersebule de 8enennungisterlolgt Saÿzlandkreis IGZ INNO UFE Innovations und GrQndeÿentrum SchÿnebeckGmbH Badepark3 39218 Schönebeck Britta Duschek Prokuñstin b duschek@iaz inno ]ife de Benennung ist erfolgt Landkreis Stendai IGZ BIC Alt mark GmbH AmebuTger Straße 24 39576 Stendal Thomas Barnÿske Geschaftsfbhrer Thomas Bamiske@stendal de Benenÿung ist erfolgt Landkrels Wlttenberg Wirtschaf/sförderungsgesellsctlaft Anhalÿßittedeld/Dessau]Wittenberg Albrechlstraße 127 06844 Dessau Roßlau Harald Wetzel Geschäftsführer hwetzel@wf anhalt.de bisher nur Ankündigung der Benennu#g