Modulhandbuch Master Musik. Hauptfach Gehörbildung



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handbuch Master Musik Hauptfach Gehörbildung Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Master Musik (M.Mus.) Letzte Änderung: 23.06.2013

Hauptfach Gehörbildung 4 Semester 6 52 Modulverantwortliche/-r Prof. Wolfgang Motz Prof. Wolfgang Motz, Jörg Scheele Studienplatz in diesem Studiengang Einzelunterricht Die Studierenden sind in der Lage, komplizierte Einzelstimmen aus Partituren vokal zu reproduzieren harmonisch-formale Zusammenhänge in tonaler Musik zu erfassen und zu beschreiben Klangfarben und Spieltechniken Neuer Musik zu erkennen polyphone Hörbeispiele zu erfassen und zu notieren. Kompeten -zen/ Lernziele ECTS-LPs Hauptfach Gehörbildung (E) 96h 1464h 1560h 6 52 Aufnahmekapazität der Einzelunterricht Melodien in verschiedenen Schlüsseln und Transpositionen erfassen und singen Zwei- und dreistimmige Literaturbeispiele in verschiedenen Schlüsseln und Transpositionen singen und spielen Mehrstimmige Musik, auch von Tonträgern (bis zu vier Stimmen tonal, bis zu drei Stimmen atonal) erfassen und notieren Rhythmische Diktate (bis zu drei Stimmen) notieren Nachspielübungen und harmonische Analysen vierstimmiger homophoner Musik Beispielsammlung anlegen Höranalysen tonaler und atonaler Musik Klangfarbenhören Fehlerhören Regelmäßige Unterrichtsteilnahme Prüfung: I. Zwei Klausuren: 1. Teil: Ein dreistimmiges rhythmisches Diktat vom Band mit Originalinstrumenten Ein dreistimmiges atonales Diktat Ein vierstimmiges polyphones Diktat (z.b. Fugenexposition) : 90 Min. 2. Teil: Textverleich einer Bandaufnahme mit einer vorgelegten Partitur (Fehlererkennung und - korrektur) : 45 Min. II. Zwei mündliche Prüfungen: 1. Teil: Formal-harmonisch-instrumentatorisch-stilistische Analyse einer CD-Aufnahme von etwa 10 Minuten nach Gehör. (Vorbereitungszeit: 60 Min.) : 60 Min. 2. Teil: Realisierung einzelner Passagen aus vorgelegten Partituren mit Diskussion fachdidaktischer Aspekte. : 45 Min. Die note errechnet sich wie folgt: 2 x Klausur-Note + 2 x mündl. Prüfung-Note 4 Anmeldemodalitäten: siehe SPO Datum der letzten Aktualisierung: 20.01.2013

Masterthesis 4. 3.-4. 1 Semester X 10 Modulverantwortliche/-r Sprecher der Fachgruppe 1 Dozenten/innen Dozenten des Hauptfaches, der Fächer Musiktheorie, -wissenschaft, -pädagogik Erfolgreiches Absolvieren der ersten zwei Semester Betreuung durch die Prüfer Die Studierenden (1) beherrschen die Techniken und Darstellungsformen wissenschaftlichen Arbeitens und können selbstständig eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit anfertigen (2) können ein künstlerisches Programm auf hohem Niveau präsentieren, die Werke des Programms intensiv reflektieren und öffentlich erläutern (3) können selbstständig ein künstlerisches Programm erarbeiten und durch die professionelle Produktion einer CD/DVD/Blu-Ray inkl reflektierendem Text (Booklet) dokumentieren. Kompetenzen/ Lernziele Übung (Ü), Gruppenunterricht (G) Präsenz std. Nachbereit. ECTS- LPs 1. Masterthesis X X 300h -X 10 Aufnahmekapazität Inhalt und Aufbau der Thesis wird mit den betreuenden Dozenten abgestimmt und konkretisiert. Die Masterthesis kann nach Wahl des Studierenden auf zwei verschiedene Arten gestaltet sein: 1) Schriftliche Thesis: Schriftliche Arbeit aus den Bereichen Musiktheorie oder Komposition im Umfang von mindestens 85.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie bietet im Besonderen Gelegenheit für Forschungen im en Bereich der Musiktheorie. Die Masterthesis betreut ein Lehrender aus den Bereichen Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin, Musiktheorie oder Historische Aufführungspraxis. 2) Lecture Recital: Öffentliche Präsentation eines künstlerischen Programms, Gesamtdauer: 45 - max. 60 Minuten. Die Masterthesis in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) dem eigentlichen Lecture-Recital und b) der schriftlichen Arbeit. Zu a): Das Lecture-Recital umfasst ein ca. 40 minütiges öffentliches Konzert, in dem der Kandidat entweder selbst als (solistischer oder kammermusikalischer) Interpret in Erscheinung tritt oder welches die öffentliche Präsentation eigener Arbeiten (Kompositionen, Stilkopien, Improvisationen etc.), Performances oder Installationen - und einen Vortrag, der sich mit dem Dargebotenen auseinandersetzt, beinhaltet. Das Verhältnis zwischen musikalischem und gesprochenem Anteil sollte in etwa ausgeglichen sein. Zu b) Die schriftliche Arbeit fasst die grundlegenden Gedanken und ästhetischen Positionen des Lecture- Recital zusammen. Sie muss den üblichen wissenschaftlichen formalen Standards genügen und muss im Textteil mindestens 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Masterthesis in Form eines Lecture-Recitals betreut ein Lehrender aus den Bereichen Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin, Musiktheorie oder Historische Aufführungspraxis. Das Lecture-Recital und die schriftliche Arbeit werden gemeinsam von einer mindestens 4-köpfigen Prüfungskommission beurteilt, die zu gleichen Teilen aus Fachvertretern der künstlerischen und der wissenschaftlichen Fächer bestehen sollte und der der Hauptfachlehrer und der Betreuer der schriftlichen Arbeit angehören müssen. Anmeldemodalitäten: Datum der letzten Aktualisierung: 13.06.2013

Berufspraktische Gehörbildung WS bzw. SoSe 4 Semester 9 13 Modulverantwortliche/-r Prof. Wolfgang Motz, Prof. Wolfgang Motz, Jörg Scheele, Rainer Pachner Studienplatz in diesem Studiengang Seminar, Übung, Kleingruppe, Gruppenunterricht Die Studierenden haben eine innerliche Klangvorstellung beim Lesen, Analysieren oder Komponieren einer Partitur; haben die Fähigkeit zum Durchhören eines größer besetzten Werkes und Korrektur von Fehlern in Probesituationen; sind in der Lage, den melodisch-harmonisch-formalen Verlauf eines Satzes/Satzteils (vorwiegend aus der klassisch-romantischen Musik) hörend nachzuvollziehen und analytisch zu beschreiben; sind in der Lage, vom Tonträger vorgespielte Werke einer bestimmten Epoche zuzuordnen und innerhalb dieser Epoche die Gattung zu bestimmen sowie weitere differenzierte Aussagen zu treffen (z.b. über Besetzung, satztechnische Verfahrensweisen, kompositorische Schulen, geografische Einordnung, etc.); sind auf die sauber intonierte Aufführungspraxis in Kammermusikensembles, Chor und Orchester vorbereitet; beherrschen der Gesetzmäßigkeiten sauberer Intonation; können Einzelstimmen für Ensembleproben vorbereiten; können Kammermusikwerke formal-harmonisch-analytisch selbstständig erarbeiten; können mit Kinderund Jugendstimmen unterschiedlicher Begabung umgehen; kennen die physiologischen Bedingungen junger Stimmen, ihrer ständigen Veränderungen, der Mutation u. ä.; kennen unterschiedliche Unterrichtsinhalte und methoden und können diese selbständig umsetzen Nachload LPs Work- ECTS- bereit. Berufspraktische Gehörbildung 1. Gehörbildung III (Ü) (1. Semester oder später) 32h 58h 90h 2 3 2. Höranalyse (S) (2. Semester, frei wählbar) 32h 58h 90h 2 3 3. Stilkunde (S) (3. Semester, frei wählbar) 32h 58h 90h 2 3 4. Praxis der Intonation I (Ü) (3. Semester, frei wählbar) 32h 58h 90h 2 3 5. Stimmbildung (S, G) (4. Semester oder früher) 16h 14h 30h 1 1 Aufnahmekapazität der Seminar: max. 8 Studierende Übung: max. 8 Studierende Zu 1.: Erfassen größerer Zusammenhänge beim Hören von Tonaufnahmen; Erkennen komplexer rhythmischer Strukturen und Spieltechniken in Neuer Musik; Klangfarben von Einzelinstrumenten und Gruppen; Durchhören von polyphoner Musik, auch in alten Schlüsseln; transponierende Instrumente und Alte Stimmung; Kontrolle von Fehlern in der Aufnahme; Intonationshören Zu 2.:Vom Tonträger werden Werke (Einzelsätze) eines ausgesuchten Komponisten, vorwiegend aus der klassisch-romantischen Epoche, vorgespielt und das hörende Erfassen melodisch-harmonisch-formaler Entwicklungen und Zusammenhänge sowie instrumentatorischer Aspekte trainiert, die für den Komponisten und seine Zeit charakteristisch sind. Zu 3.:Längere Abschnitte von Musikwerken aus einer fest umgrenzten Epoche werden vom Tonträger vorgespielt. Über das hörende Erfassen spezifischer satztechnischer und instrumentatorischer Merkmale wird die Fähigkeit trainiert, ein gehörtes Werk zeitlich dieser Epoche oder vorangehenden bzw. nachfolgenden Epochen zuzuordnen und innerhalb der behandelten Epoche nach Gattungen und anderen Merkmalen zu differenzieren. Zu 4.:Intonationsweisen/Stimmungssysteme; typische Intonationsprobleme (Diatonik, Chromatik, Enharmonik); Intonationshilfen; Kammermusikwerke (Probenarbeit) Zu 5.:Erarb. der Grundl. zur Ausbildung junger Stimmen; Literaturkenntnis; eigene Unterrichtsversuche Regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Modulteilen wird vorausgesetzt. Zu 1. bis 3.: jeweils ein benoteter Leistungsnachweis Zu 1-3: Leistungsnachweis: Klausur. : 90 Minuten Zu 4 und 5.: Leistungsnachweis: regelmäßige Teilnahme Berechnung der note: arithmetisches Mittel der jeweils einfach gewichteten 3 Modulteilnoten (1. 3.). Kompetenzen/ Lernziele Anmeldemodalitäten: Zur Zeit wird der Modulteil Höranalyse nur im Sommersemester mit ungeraden Jahreszahlen (z.b. SS 2011, 2013 etc.), Praxis der Intonation I nur jeweils im WS, Stilkunde nur jeweils im Sommersemester mit geraden Jahreszahlen (z.b. 2010, 2012, etc.) angeboten. Datum der letzten Aktualisierung: 21.01.2013

Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens 1.-3. 1.-3. WS bzw. SoSe 3 Semester 3 8 Modulverantwortliche/-r Prof. Wolfgang Motz Jörg Scheele, Prof. Orm Finnendahl Studienplatz in diesem Studiengang Seminar, Übung, Gruppenunterricht Die Studierenden kennen den Aufbau und die Funktion des menschlichen Hörsinns kennen psychoakustische Methoden, Experimente und Theorien zur Tonhöhenwahrnehmung kennen die Grundlagen der Musikpsychologie kennen die kognitive Grundlagen bei der Wahrnehmung von Tonhöhen und Melodien kennen das Konsonanz-Dissonanz-Problem kennen den Zusammenhang von physikalischer Akustik und musikalischen Phänomenen beherrschen Aufnahmetechnische Grundlagen können Grundlegende Zusammenhänge zwischen Raumakustik und Akustik der Musikinstrumente erfassen Kompetenzen/ Lernziele Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens 1. Physiologie /Psychoakustik des Hörens (S) (1. Semester oder später) ECTS-LPs 16h 74h 90h 1 3 2. Musikpsychologie des Hörens (S) (3. Semester oder früher) 16h 74h 90h 1 3 3. Musikalische Akustik (Ü) (1. Semester oder später) 16h 44h 60h 1 2 Aufnahmekapazität der Seminar: max. 8 Studierende Übung: 8 Studierende Zu 1.: Einführung in die Physiologie des Hörens Einführung in die Psychoakustik Zu 2.: Einführung in die Musikpsychologie des Hörens ausgesuchte musikpsychologische Fragestellungen musikalischer Wahrnehmung Zu 3.: Einführung in die musikalische Akustik Akustik der Musikinstrumente Aufnahmetechnik und Akustik Regelmäßige Unterrichtsteilnahme Zu 1. bis 2.: jeweils ein benoteter Leistungsnachweis Zu 1.: Leistungsnachweis: Klausur ( 60 Minuten) Zu 2.: Leistungsnachweis: Hausarbeit (mind. 10 Seiten) Zu 3.: Leistungsnachweis: regelmäßige Teilnahme Die note errechnet sich wie folgt: 2 x PhPsAk + 1 x MPs 3 Anmeldemodalitäten: Zur Zeit wird der Modulteil Physiologie/Psychoakustik nur im Wintersemester, Musikpsychologie des Hörens nur im Sommersemester angeboten. Datum der letzten Aktualisierung: 21.01.2013

Musiktheorie 1.-3. 1.-3. 3 Semester 7 11 Modulverantwortliche/-r Sprecher der Fachgruppe 1 Kompetenzen/ Lernziele Dozenten des Fachs Musiktheorie Studienplatz in diesem Studiengang Seminar, Übung, Vorlesung, Gruppenunterricht, Einzelunterricht Die Studierenden kennen die Grundlagen der harmonischen Analyse in ihren unterschiedlichen Traditionen (Generalbass, Oktavregel, Stufentheorie, Funktionstheorie, Schichtenlehre, Pitch Class Set Theory etc.); kennen die Grundlagen und Terminologie der kontrapunktischen Analyse insbesondere der klassischen Vokalpolyphonie; kennen die Grundlagen der musikalischen Formenlehre; können Komplexe analytische Sachverhalte sprachlich darstellen; können die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens umsetzen; haben grundlegende Kenntnisse in der musikalischen Akustik; kennen die Akustik der Musikinstrumente; können die Aufnahmetechnik und Akustik beurteilen und in die Praxis umsetzen; kennen die Entstehungsgeschichte und Funktion der gängigen Instrumente; können die Instrumentations- und Besetzungspraxis; Partituren stilistisch einordnen; kennen die Notation transponierender Instrumente; können die Grundlagen des Generalbassspiels, der Harmonie- und Akkordlehre im Sinne der italienischen Generalbasslehre (Partimento) des 18. Jahrhunderts kennen und praktisch anwenden. ECTS-LPs Musiktheorie 1. Analyseseminar (Musiktheorie) (S) (1. 2. Semester oder später) 64h 116h 180 h 4 6 2. Instrumenten- / Partiturkunde (V) (2. Semester; frei wählbar) 32h 0h 30h 2 1 3. Musiktheorie am Klavier (E) (2.- 3. Semester oder früher) 16h 104h 120h 1 4 Aufnahmekapazität der Seminar: in der Regel max. 20 Personen Übung (Musiktheorie am Klavier): E Vorlesung: unbegrenzt Zu 1.: Vertiefung der Kenntnisse wissenschaftlicher Arbeit; Vertiefung der Kenntnisse der musikalischen Formenlehre an Literaturbeispielen; Vertiefung der Kenntnisse in der harmonischen und kontrapunktischen Analyse an Literaturbeispielen; Fachdiskussion in der Gruppe; Erlernen der Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse Zu 2.:Einführung in die musikalische Akustik; Akustik der Musikinstrumente; Aufnahmetechnik und Akustik; Instrumentations- und Besetzungspraxis; Notation Zu 3.: Arbeiten mit bezifferten und unbezifferten Bässen, vor allem aus dem italienischen Partimento- Repertoire; Führung der Oberstimmen; Erlernen der gängigen Sequenz- und Kadenzmodelle; Praxis des Accompagnements Regelmäßige Unterrichtsteilnahme und für 1. bis 3.: jeweils ein benoteter Leistungsnachweis Zu 1.: Leistungsnachweis: Referat mit ausführlicher schriftlicher Zusammenfassung oder Hausarbeit Zu 2.: Leistungsnachweis: Kolloquium ( ca. 12 Minuten): Geschichte / Funktionsweise von Instrumenten; Stilistische Einordnung von Partituren / Identifikation der betreffenden Instrumente (Notation / realer Klang). Zu 3.: Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung ( 20 Minuten): - Realisierung eines vorbereiteten unbezifferten Generalbasses (Partimento) am Klavier (Vorbereitungszeit: 15 Minuten) - Realisierung eines kurzen unvorbereiteten Partimentos - Darstellung zentraler Sequenz- und Kadenzmodelle. Die note errechnet sich wie folgt: 2 x AnMth + 1 x Instr/PartK + 1 x MthKl 4 Anmeldemodalitäten: siehe PO Datum der letzten Aktualisierung: 21.01.2013

Methodik / Didaktik 4 Semester 7 18 Modulverantwortliche/-r Prof. Wolfgang Motz Prof. Wolfgang Motz, Jörg Scheele Studienplatz in diesem Studiengang Seminar Die Studierenden sind in der Lage in einem strukturierten Unterricht den jeweiligen Zielgruppen angepasste Lerninhalte unter Einbeziehung verschiedener Medien zu vermitteln den Gehörbildungsunterricht sinnvoll mit Computerlernprogrammen zu unterstützen. Kompetenzen/ Lernziele ECTS-LPs 1. Methodik / Didaktik der Gehörbildung (G) 96h 384h 480h 6 16 2. Methodik der Computer-Gehörbildung (G) (2. Semester; zeitlich frei wählbar) 16h 44h 60h 1 2 Aufnahmekapazität der Max. 8 Studierende Zu 1.: Verschiedene Solmisationsmethoden kennen lernen und trainieren Lehrbücher zur Gehörbildung studieren und diskutieren Computerprogramme zur Gehörbildung kennen Eigene Konzepte für den Unterricht auf verschiedenen Stufen (von der Hörerziehung für Kinder bis zum Unterricht für zukünftige Dirigenten) erarbeiten 6 Lehrproben durchführen Zu 2.: Lernen mit Software (Medienpädagogik, Interaktivität, Lernkontrolle); Lernprogramm-Arten (drill and practise, tutorielle Systeme, Hypertext) studieren und diskutieren Qualität der Wiedergabeklänge diskutieren Computerprogramme zur Gehörbildung praktisch erproben und evaluieren Regelmäßige Unterrichtsteilnahme Prüfung: Die Prüfung besteht aus zwei Lehrproben unterschiedlichen Charakters, jeweils mit anschließendem Kolloquium über Inhalte des Faches. : jeweils 60 Min. (davon 45 Min. Lehrprobe) Die note errechnet sich wie folgt: Lehrprobe 1 + Lehrprobe 2 2 Anmeldemodalitäten: Der Modulteil Methodik der Computer-Gehörbildung wird zur Zeit nur im Sommersemester mit ungeraden Jahreszahlen (z.b. SS 2011, 2013 etc.) angeboten. Datum der letzten Aktualisierung: 21.01.2013

Wahlmodul Modulcode/Abkürzung (5) MM_W. 4 Semester X 8 Zuordnung zum Curriculum Pflichtmodul Wahlpflichtmodul X Wahlmodul Modulverantwortliche/-r je nach gewähltem Modul je nach gewähltem Modul je nach gewähltem Modul je nach gewähltem Modul Kompetenzen/ Lernziele Spezialisierung bzw. Vertiefung von Fachwissen in frei zu wählenden Bereichen aus dem laufenden Semesterangebot der Hochschule. Lehrveranstaltungen/Art: Seminar (S), Übung (Ü), Gruppenunterricht (G), in Einzelfällen auch Einzelunterricht (E) ECTS- LPs 1. je nach Angebot X X 240h X 8 Aufnahmekapazität der je nach gewählter Veranstaltung. Vorherige Absprache mit dem jeweiligen Dozenten erforderlich. Je nach gewähltem Bereich bzw. je nach gewählten Lehrveranstaltungen Modulab schluss Leistungsnachweise/Prüfungen den Regelungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend Benotung: ja x nein Anmeldemodalitäten: siehe PO Datum der letzten Aktualisierung: 18.01.2013