JESSICA. Eine neue Art, EU-Mittel zur Förderung von nachhaltigen Investitionen und Wachstum in städtischen Gebieten einzusetzen. Was ist JESSICA?

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Transkript:

Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (JESSICA) JESSICA Eine neue Art, EU-Mittel zur Förderung von nachhaltigen Investitionen und Wachstum in städtischen Gebieten einzusetzen Was ist JESSICA? JESSICA ist die Abkürzung für Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas (Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung) und ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsbank des Europarats. Im Rahmen neuer Verfahren haben Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, einige der EU-Zuschüsse aus den so genannten Strukturfonds für rückzahlbare Finanzierungen für Projekte zu nutzen, die fester Bestandteil von integrierten Plänen zur nachhaltigen Stadtentwicklung sind. Diese Finanzierungen werden über Stadtentwicklungsfonds und falls notwendig Holding-Fonds in Form von Eigenkapital, Darlehen und/oder Garantien vergeben.

Was ist ein integrierter Plan für nachhaltige Stadtentwicklung? Ab wann kann man JESSICA in Anspruch nehmen? Das Paket von Rechtsvorschriften der EU-Strukturfonds für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bildet den operativen Rahmen für JESSICA 1. Derzeit werden detaillierte operative Verfahren ausgearbeitet, die in Kraft treten werden, wenn mit der Kommission formal Operationelle Programme 2 vereinbart worden sind. Ein integrierter Plan für nachhaltige Stadtentwicklung umfasst ein System von miteinander verknüpften Maßnahmen, die auf eine dauerhafte Verbesserung der wirtschaftlichen, physischen, sozialen und ökologischen Bedingungen einer Stadt oder eines Stadtgebiets abzielen. Der Schlüssel zum Erfolg ist Integration, was bedeutet, dass alle Strategien, Projekte und Vorschläge in ihren Beziehungen zueinander betrachtet werden. Unter diesem Gesichtspunkt sollten die Synergien zwischen den einzelnen Komponenten des Plans so beschaffen sein, dass der Plan als Ganzes eine größere Wirkung hat als die Summe der einzelnen Teile, wenn diese separat umgesetzt würden. Um JESSICA-Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen Mitgliedstaaten eine Städteplanungsagenda in ihre Operationellen Programme aufnehmen und sollten im Idealfall auch eine Aussage zur potenziellen Nutzung von JESSICA bei der Umsetzung dieser Agenda beifügen. Die Mitgliedstaaten müssen dann entscheiden, welchen Anteil ihrer Strukturfondsmittel sie über JESSICA verwenden wollen. JESSICA ist keine neue Mittelquelle für die Mitgliedstaaten, sondern vielmehr eine neue Art der Inanspruchnahme von Zuschüssen aus den Strukturfonds zur Unterstützung von Städte bau- projekten. 1 Hierbei handelt es sich um Verordnungen. Dies sind im Zusammenhang mit JESSICA die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, Artikel 36, 44 und 78, Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 7 und 8, und die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, Artikel 43, 44, 45 und 46 der Kommission. 2 Operationelle Programme sind detaillierte Strategien, die die Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission über die Verwendung der EU-Strukturfonds und der Kofinanzierungsbeiträge für den Zeitraum 2007-2013 vereinbaren. In vielen Mitgliedstaaten werden Entwicklungspläne für Städte oder einzelne Stadtteile, die anhand von bestehenden Planungsverfahren ausgearbeitet und genehmigt wurden, wahrscheinlich einer solchen Definition entsprechen. Informelle Pläne und andere politische Dokumente, die nach einer öffentlichen Anhörung und einer angemessenen Einschätzung ihrer Auswirkung auf die Gemeinschaft verabschiedet werden, könnten ebenfalls eine geeignete Basis für integrierte Stadtentwicklung bilden. In den letzten fünf Jahren hat die EIB für Projekte in den Bereichen öffentlicher Nahverkehr und Stadterneuerung Darlehen über fast 30 Mrd EUR vergeben und dadurch umfangreiche Erfahrungen bei der Vorbereitung und Finanzierung von Stadtentwicklungsprojekten in ganz Europa gesammelt. Nach dem Ratsbeschluss 3, die Stadterneuerung zu einer wichtigen gemeinsamen Politik zu machen, wird die EIB ihr Engagement in diesem Sektor verstärken. Auf Antrag eines Projektträgers wird die EIB daher auch die Möglichkeit prüfen, ihre eigenen Mittel zur Finanzierung von durch JESSICA unterstützten Stadtentwicklungsprojekten einzusetzen. 3 Informelles Ministertreffen in Leipzig am 24./25. Mai 2007 2

Wie werden JESSICA-Mittel verteilt? EUROPÄISCHE KOMMISSION Strukturfondszuschüsse WEITERE INVESTOREN MITGLIEDSTAAT oder REGION über eine ernannte mittelbewirtschaftende Behörde STÄDTE Holding-Fonds Optional einschließlich Beiträge in Form von Grundstücken oder Gebäuden STADTENTWICKLUNGSFONDS Investition (Eigenkapital, Darlehen oder Garantie) Darlehen Internationale Finanzierungsinstitutionen/ Banken Projekte, die Teil eines integrierten Plans für nachhaltige Stadtentwicklung sind Was ist ein Stadtentwicklungsfonds? Ein Stadtentwicklungsfonds (SEF) ist ein Fonds, der in öffentlichprivate Partnerschaften und andere Projekte im Rahmen von integrierten Plänen für nachhaltige Stadtentwicklung investiert. Um Mittel im Rahmen von JESSICA in Anspruch nehmen zu können, muss der SEF unter anderem ausreichende Kompetenzen und die Unabhängigkeit des Managements nachweisen, einen umfassenden Business Plan und Budgets für die Durchführung von geeigneten Projekten vorlegen sowie einen soliden finanziellen Hintergrund haben. Wenngleich keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben ist, muss ein SEF eine separate rechtliche Einheit sein, oder als ein gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer bestehenden Finanzinstitution eingerichtet werden. In einem solchen Fall müssen die JESSICA-Mittel Gegenstand einer separaten Buchführung sein und klar von den anderen Vermögenswerten der betreffenden Finanzinstitution getrennt werden. SEF können auf nationaler, regionaler oder lokaler/städtischer Ebene eingerichtet werden, um integrierten Stadtentwicklungsplänen, Projekt-Pipelines und Investoreninteressen Rechnung zu tragen. 3

Welche Projekte kommen in Betracht? Die Regeln für die Förderungswürdigkeit von Projektausgaben im Rahmen von JESSICA sind dieselben wie für die Inanspruchnahme der Strukturfonds allgemein und müssen auch etwaige landesspezifische Sachzwänge berücksichtigen. Abgesehen von bestimmten nicht förderungswürdigen Komponenten, die in den Verordnungen aufgeführt sind (wie z.b. der Wohnungsbau in bestimmten Mitgliedstaaten), ermöglicht JESSICA jedoch ein flexibleres Management von Projekten bei gleichzeitiger Einhaltung der Förderkriterien unter dem Vorbehalt, dass die unterstützten Projekte Teil von integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklungsplänen sind. Nicht förderungswürdige Teilinvestitionen könnten beispielsweise als Elemente eines größeren, multisektoriellen Stadtentwicklungsprojekts aufgenommen werden, sofern ausreichend Mittel für die Finanzierung dieser nicht förderungswürdigen Komponenten aus anderen privaten oder öffentlichen Quellen mobilisiert werden können. Bei den Überlegungen, welche Projekte eine Finanzierung im Rahmen von JESSICA in Anspruch nehmen können, ist ein integrierter Ansatz immer erforderlich. Mittel von JESSICA könnten beispielsweise für folgende Arten von Projekten verwendet werden: ser/abwasser, Energie usw., mus oder andere nachhaltige Zwecke, lich Maßnahmen zur Beräumung und Altlasten - sanierung, und Entwicklungssektor, biotechnologische oder andere spezialisierte Einrichtungen, Was ist ein Holding-Fonds? Ein Holding-Fonds ist ein Fonds, der für die Investition in mehr als einen SEF eingerichtet wird. Wenngleich ein Holding-Fonds keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von JESSICA ist, bietet er Mitgliedstaaten doch einige Vorteile: Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung von JESSICA an geeignete Fachleute zu übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören das Aufstellen von spezifischen Kriterien für Investitionen in SEF, das Einschätzen und Empfehlen von geeigneten SEF für Investitionen, das Aushandeln vertraglicher Vereinbarungen sowie das Überwachen der Ergebnisse der SEF und die Berichterstattung hierüber. Markt für Investitionen in die Stadtentwicklung können dennoch sofort JESSICA-Mittel nutzen, während SEF und förderungswürdige Stadtentwicklungsprojekte noch ausgearbeitet und umgesetzt werden. JESSICA-Mitteln mit anderen öffentlichen und/oder privaten Ressourcen für die gemeinsame Investition in SEF. 4

Welche Vorteile bietet die Inanspruchnahme von JESSICA? Die wichtigsten Vorteile sind: Wiederverwendung von Mitteln Solange die JESSICA-Mittel von den Stadtentwicklungsfonds (SEF) vor Ablauf des Programmplanungszeitraums der Strukturfonds (2013 + 2 J., d.h. bis Ende 2015) in förderungswürdige Projektausgaben investiert wurden, können etwaige Erträge/ Einnahmen aus diesen Investitionen entweder vom SEF einbehalten werden oder aber an die Verwaltungsbehörden zur Reinvestition in neue Stadtsanierungsprojekte zurückgegeben werden. Für die Mitgliedstaaten, die mit geringeren EU- Zuschüssen im kommenden Programmplanungszeitraum rechnen, bietet JESSICA die Möglichkeit, ein bleibendes Erbe aus den aktuellen Mitteln zu schaffen. Hebelwirkung Ein erheblicher Vorteil von JESSICA ist die Möglichkeit, den privaten Sektor einzubeziehen und auf diese Weise sowohl weitere Investitionen zu bekommen als auch was möglicherweise noch entscheidender ist mehr Kompetenzen bei der Durchführung und dem Management von Projekten hinzuzuziehen. Privatwirtschaftliche Investitionen erfüllen in einigen Fällen mitunter sogar die Anforderungen für die Kofinanzierung durch den betreffenden Mitgliedstaat 4. Trotz der Tatsache, dass JESSICA es erlaubt, Zuschüsse in rückzahlbare Finanzierungen umzuwandeln, sind sie nicht an die Europäische Kommission zurückzuzahlen und sind daher nicht als Schulden der öffentlichen Hand zu betrachten. Flexibilität JESSICA bietet einen flexiblen Ansatz, sowohl unter dem Gesichtspunkt einer breiteren Förderungswürdigkeit von Ausgaben als auch im Hinblick auf die Tatsache, dass JES- SICA-Mittel die Form von Eigenkapital, Darlehen oder Garantien annehmen können. Fachwissen und Kreativität Die Mitgliedstaaten, die Verwaltungsbehörden und die Städte werden vom Fachwissen des Banken- und des privaten Sektors profitieren. JESSICA könnte auch in städtischen Gebieten als Katalysator zur Belebung der Investitionstätigkeit fungieren, und damit andere Initiativen oder Mittelquellen ergänzen, die in den Mitgliedstaaten möglicherweise bereits bestehen. Bei der Einbeziehung des privaten Sektors sind allerdings nach wie vor die Regeln für staatliche Beihilfen zu berücksichtigen. 4 Die Verordnungen verlangen, dass die Mitgliedstaaten neben den Strukturfondsmitteln einen eigenen Beitrag zu ihren operationellen Programmen leisten. Der Prozentsatz dieser Eigenmittel kann von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein. 5

Wie ist die EIB in JESSICA eingebunden? Wie bereits erwähnt, ist JESSICA eine politische Initiative, die von der Europäischen Kommission und der EIB gemeinsam auf den Weg gebracht wurde. Die mögliche Einbindung der EIB im Rahmen der JESSICA-Initiative: Beraten und Unterstützen nationaler, regionaler und lokaler Behörden bei der Umsetzung von JESSICA, werden sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Verwaltungsbehörden bemühen, den Bedarf auf der relevanten Ebene (national, regional oder kommunal) zu identifizieren, und werden 2007 und falls erforderlich 2008 vorbereitende Studien für JESSICA durchführen. Die Europäische Kommission unterstützt die Finanzierung dieser Studien, die von der EIB durchgeführt werden. Förderung von SEF und bewährten Verfahren europaweit, Kontakt EIB als Holding-Fonds, wenn Mitgliedstaaten oder Verwaltungsbehörden dies wünschen. Die Umsetzung von JESSICA sollte das bestehende städtische, soziale und wirtschaftliche Umfeld sowie die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene berücksichtigen. Dies kann vorbereitende Studien für Regionen und Städte der EU erfordern, welche die oben für die JESSICA-Initiative genannten Grundsätze berücksichtigen. Die Europäische Kommission 5 und die EIB (die Entwicklungsbank des Europarats ist auch eingebunden) Wenn Sie Fragen zu JESSICA haben, wenden Sie sich bitte an: JESSICA Task Force Europäische Investitionsbank 100, boulevard Konrad Adenauer L-2950 Luxembourg 3 +352 43 79-83069 5 +352 43 79-63099 U jessica@eib.org www.eib.org/jessica 5 Generaldirektion für Regionalpolitik (GD Regio) Fotos: EIB Grafikatelier, SMTC-Tram Clermont-Ferrand EIB 09/2008 QH-78-07-297-DE-C