Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag. zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 ( Gesamtvertrag )



Ähnliche Dokumente
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG; Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

DIGITALE SCHULBÜCHER, EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und


Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Statuten in leichter Sprache

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2015 conject all rights reserved

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Vertrag Nr. : 176. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

1 Schritt für Schritt zu einem neuen Beitrag


Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ

Ergebnisabführungsvertrag

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Verwendung von QR-Codes zum Teilen von digitalen Rezepten in Printmedien mittels der Recipe Packaging Toolbox von My Own Cookbook

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

Installation OMNIKEY 3121 USB

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Mitteilung. 13. Wahlperiode der Landesregierung

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Stadt Stein am Rhein StR

Bestandskauf und Datenschutz?

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

Anleitung für die Hausverwaltung

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Lehrer: Einschreibemethoden

BILDUNGSMEDIEN AKTUELL DAS NEUE FOTOKOPIEREN IN SCHULEN WAS GEHT, WAS GEHT NICHT? Eine Publikation der. und des

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Maklerauftrag für Vermieter

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Bericht. über die Prüfung

Markt Markt Indersdorf

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Do's und Don'ts im Urheberrecht

Ein Buch entsteht. Ein langer Weg

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Version White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch

NEU! Für alle, die es wissen wollen. Die GrenzEcho-App bringt Ihre Tageszeitung aufs ipad und auf Android-Tablets: Zu Hause in der digitalen Welt

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Stand: Adressnummern ändern Modulbeschreibung

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Zweckvereinbarung über die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Beteiligungserklärung

Handbuch Internetmeldeportal für melde- und gebührenpflichtige Firmen der Agricura Meldung der Lagerbestände per 31.

ANWENDUNGSHINWEISE ZU SYMBOLSTIX

Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Vergütung von Nutzungen nach 52 a UrhG an Schulen vom 27. Februar 2014

AUSWERTUNG DER UMFRAGE UNTERRICHSTBEGINN LEHRER

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Kurzanleitung für Verkäufer

Anleitung für den Elektronischen Lesesaal der Martin-Opitz Bibliothek

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings

40x wissensch. Lehrerin / wissensch. Lehrer. 2. Mit dem Thema digitales Whiteboard als Unterrichtsmittel habe ich mich bereits beschäftigt.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Transkript:

Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 zwischen den Ländern und den Rechteinhabern Präambel Die Rechteinhaber und Länder haben das gemeinsame Bestreben, die digitale Nutzung gedruckter Materialien ( Printmedien ) für den Unterrichtsgebrauch an Schulen zu vereinfachen. Den Lehrkräften soll es insbesondere ermöglicht werden, vorhandene Medienbrüche bei der Verwendung ihrer Materialien zu überbrücken. Hierzu sollen unter Wahrung der Rechte von Autoren und Verlagen praxisorientierte und alltagstaugliche digitale Nutzungsmöglichkeiten für Lehrkräfte geschaffen werden. Demzufolge soll durch diese Vereinbarung den Lehrkräften die digitale Vervielfältigung analoger Vorlagen für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet und hierfür sowie für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen die Vergütung geregelt werden. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien unter teilweiser Abänderung des Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 ( Gesamtvertrag ) Folgendes:

- 2-1 Digitalisierung, Nutzung 1. Die Rechteinhaber gewähren den Lehrkräften an Schulen das Recht, kleine Teile von Printmedien, die ab 2005 erschienen sind, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch einzuscannen. 2. Die Rechteinhaber gewähren den Lehrkräften an Schulen, soweit nicht bereits gesetzlich erlaubt, das Recht, die nach 1 Abs. 1 hergestellten Digitalisate für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch zu vervielfältigen, indem sie diese Digitalisate - digital an ihre Schüler für den Unterrichtsgebrauch (einschließlich der Unterrichtsvor- und nachbereitung) weitergeben, - ausdrucken und die Ausdrucke ggf. an die Schüler verteilen, - für ihre Schüler über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergeben und - im jeweils erforderlichen Umfang abspeichern, wobei auch ein Abspeichern auf mehreren Speichermedien der Lehrkraft gestattet wird (PC, Whiteboard, ipad, Laptop, etc.), jedoch Zugriffe Dritter durch effektive Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen (Passwort etc.). 3. Ein kleiner Teil im Sinne von 1 Abs. 1 sind bis zu 10 % eines Printmediums, maximal jedoch 20 Seiten. 4. Pro Schuljahr und Schulklasse darf ein Printmedium maximal in dem nach Abs. 3 genannten Umfang eingescannt und i.s.d. vorstehenden Regelungen genutzt werden. 2 Analoges Fotokopieren Das Fotokopieren aus Werken bleibt entsprechend den Regelungen des Gesamtvertrages gestattet, wobei als kleiner Teil eines Werkes im Sinne des Gesamtvertrages aus Rechtsund Praktikabilitätsgründen fortan ein Umfang von 10 % eines Werkes, maximal jedoch 20 Seiten, gilt.

- 3-3 Freistellung Die Rechteinhaber stellen die Länder im Umfang der Nutzungen nach 1 von Ansprüchen Dritter frei. 4 Vergütung In Abänderung und teilweise Aufhebung von 5 Abs. 1 des Gesamtvertrags zahlen die Länder als Vergütung für die Vervielfältigungen nach 1 und 2 des Gesamtvertrages sowie 1 dieser Ergänzungsvereinbarung an die Rechteinhaber - für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 9.000.000 EUR - für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 9.600.000 EUR Von dem Vergütungsbetrag für 2013 stunden die Rechteinhaber den Ländern einen Teilbetrag von 500.000 Euro bis längstens 30.06.2014. 5 Sonstiges 1. 1 Abs. 3 des Gesamtvertrages wird auf die privaten Schulen des Landes Bremen erweitert. Diese Schul-Definition gilt für auch für die vorliegende Vereinbarung. 2. 6 Abs. 1 Teilstrich 3, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Gesamtvertrages entfallen ersatzlos. 3. 6 Abs. 5 des Gesamtvertrages gilt mit der Maßgabe fort, dass sich dieser lediglich auf 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesamtvertrages bezieht. 4. Soweit die Regelungen des Gesamtvertrages in dieser Vereinbarung nicht abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben wurden, gelten diese unverändert fort. 5. Diese Vereinbarung erfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung von Werken gemäß 52 a UrhG in Schulen. 53 Abs. 6 S. 1 UrhG bleibt unberührt.

- 4-6 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bedacht hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. Für die Länder: München, den Ministerialdirektor Dr. Peter Müller Saarbrücken, den Staatssekretärin Andrea Becker Für die Verwertungsgesellschaft WORT und zugleich für die Verwertungsgesellschaft Bild- Kunst: München, den Dr. Robert Staats Rainer Just Für die Verwertungsgesellschaft Musikedition: Kassel, den Dr. Axel Sikorski Christian Krauß

- 5 - Für die Verlage: Frankfurt, den Wilmar Diepgrond