Gemeinde: Stadt Marktbreit Baugebiet: Ohrenberg 2. Bauabschnitt Stand: 04.03.2015 Im Ortsteil: Marktbreit Fl. Straße Größe Bauplatz Erschließungskosten Preis Gas- Kabel- Status unerschlossen (Straße, Kanal, Wasser und soweit voll- anschluss anschluss lfd. Nr. Nr. Haus-Nr. vorhanden Gas- u. Kabelanschluss) erschlossen vorhanden vorhanden alt Neu qm / qm (siehe hierzu auch Hinweise Nr.1) / qm (Ferngas LKW-KT) (Ortsnetz) (frei; reserviert) Die Erschließung des ges. Baugebietes erfolgt in 3 Bauabschnitten, frei 0 je Nachfrage von Bauwerbern: reserviert 3 kaufzusage/ 21 2. Bauabschnitt: 24 Bauplätze Anzahl ges. 24 20 1132/4 Susanne-Lauber-Straße 1 1053 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein reserviert 2-fach 24 1132/29 Susanne-Lauber-Straße 2 825 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 21 1132/5 Susanne-Lauber-Straße 3 786 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein reserviert 25 1132/28 Susanne-Lauber-Straße 4 593 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 22 1132/6 Susanne-Lauber-Straße 5 652 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 26 1132/27 Susanne-Lauber-Straße 6 591 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 40 1132/8 Susanne-Lauber-Straße 7 643 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 46 1132/26 Susanne-Lauber-Straße 8 559 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 41 1132/9 Susanne-Lauber-Straße 9 440 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein hohe Kaufzusage 47 1132/25 Susanne-Lauber-Straße 10 477 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 42 1132/10 Susanne-Lauber-Straße 11 524 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein kaufzusage 48 1132/24 Susanne-Lauber-Straße 12 584 80 Erschließungskosten enthalten 80 ja nein 43 1132/12+ 1134/36 Susanne-Lauber-Straße 13 670+21 =691 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 49 1132/23 Susanne-Lauber-Straße 14 731 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 44 1132/13 Susanne-Lauber-Straße 15 474 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 50 1132/22 Susanne-Lauber-Straße 16 509 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein kaufzusage 45 1132/14 Susanne-Lauber-Straße 17 696 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 51 1132/21 Susanne-Lauber-Straße 18 746 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 67 1132/15 Susanne-Lauber-Straße 19 616 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein reserviert 2-fach 70 1132/20 Susanne-Lauber-Straße 20 578 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 68 1132/16 Susanne-Lauber-Straße 21 559 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 71 1132/19 Susanne-Lauber-Straße 22 460 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein kaufzusage 69 1132/17 Susanne-Lauber-Straße 23 566 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein 72+73 1132/18 Susanne-Lauber-Straße 24 1372 75 Erschließungskosten enthalten 75 ja nein M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 1 von 7
Lageplan Teil I (Hausnr. 1-12 mit 80 /m²) mit Maßangaben (Länge/Breite): 1.053 m² reserviert 786 m² reserviert 643 m² 440 m² hohe 524 m² 652 m² 825 m² 593 m² 591 m² 559 m² 477 m² 584 m² M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 2 von 7
Lageplan Teil II (Hausnr. 13-24 mit 75 /m²) mit Maßangaben (Länge/Breite): 691 m² 474 m² 696 m² 616 m² reserv. 559 m² 566 m² 731 m² 509 m² 746 m² 578 m² 460 m² 1.372 m² M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 3 von 7
Übericht gesamt Baugebiet Ohrenberg mit allen 3 Bauabschnitten (3 BA Reihe 6+7 Erschl. vorauss. in 2015/2016): M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 4 von 7
Übersicht über Wohnbaugebeit (Teil 1 links), dem geplanten Mischgebiet (Teil 2 Mitte) und dem gepl. Gewerbegebiet (Teil 3 rechts): M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 5 von 7
Hinweise für Bauwerber: 1. Beachtung zum Kaufpreis erschlossen / m²! Die Bauplätze mit der Haus Nrn. 1 bis 12 werden aufgrund der günstigeren Lage mit 80,00 / m² und die Haus Nrn. 13 bis 24 mit 75,00 / m² vollerschlossen (einschließlich Erschließungskosten). Die Erschließungskosten umfassen den: - vollständigen Beitrag zur Straßenerschließung - vollständigen Kostenertattungsbetrag für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a ff. (Straßen- und Grundstücksfläche) - vollständigen Beitrag zur Grundstücksfläche für Wasser und Kanal - teilweisen Beitrag zur fiktiven Geschoßfläche für Wasser und Kanal in Höhe von 1/4 der Grundstücksfläche (der endgültige Beitrag zur Geschossfläche ergibt sich aus dem tatsächlichen Hausbau bzw. späteren Bauplan - mit Keller, Erdgeschoss und Dach soweit ausgebaut in m² nach den Gebäudeaußenmaßen - die vorgenannte 1/4 Fläche wird dabei angerechnet). 2. Auflagen zum Grundstückskauf: In der Kaufurkunde wird von der Gemeinde eine Bauverpflichtigung von 5 Jahren vorgegeben. Damit hat die Gemeinde nach diesem Zeitraum das Rückkaufsrecht an diesem Grundstück. Im Einzell kann aus wichtigem Grund vom Eigentümer eine Verlängerung der Bauverpflichtung beantragt werden. 3. Baukostenzuschuss (Kinderrabatt) beim Grundstückskauf: Seit dem 01.01.2009 wird auf dem Kaufpreis ein Kinderrabatt in Höhe von 1.500 pro Kind (bis max. 18. Lbj.) gewährt. Zum Stichtag der Beurkundung werden die Anzahl der Kinder, die auf dem Grundstück wohnen bzw. gemeldet sind, zugrundegelegt. Für einen anschließenden Zeitraum von max. 5 Jahren (ab Stichtag der Beurkundung), wird für später geborene Kinder der Rabatt von 1.500 pro Kind verlängert. Die Kaufpreisrabatt wird gesondert (nicht direkt über die Kaufurkunde) bei der Zahlung des Kaufpreises in Abzug gebracht bzw. erstattet. 4. Grundstücks- / Hausanschlüsse - Versorgungsleitungen, Baugrund-, Bodenbeschaffenheit: 4.1 Wasserleitung und Abwasserkanal - Versorger Stadt Marktbreit (Netzbetreiber): Der Hausanschluss für die Wasserversorgung sowie der Schmutzwasser- und Regenwasserkanal liegen bereits im Grundstück. Der Anschluss zwischen öffentlicher und privater Leitungen, sowie weitere technische Fragen sind mit dem Bauhof (09332/590122 oder 0160/99166002) abzustimmen. Die Wasserleitung ab Grundstücksgrenze bis zur Wasseruhr im Haus kann vom Bauherrn bzw. der Installationsfirma selbst gelegt werden. Der Anschluss muss dann von der Stadt (Bauhof) abgenommen werden. Die stadteigene Wasseruhr wird von der Stadt (Bauhof) gesetzt, die dazugehörige Halterung (ca. 130 ) hat der Grundstückseigentümer zu übernehmen. Wahlweise kann auch der Bauhof für die Verlegung der Wasserleitung auf dem privaten Grundstück gegen Kostenübernahme (ja nach Zeitaufwand ca. 100 bis 150 ) beauftragt werden. Der Schmutzwasser und Regenkanal ist vom Bauherrn bzw. Installationsfirma selbst zu verlegen. Der Anschluss muss dann von der Stadt (Bauhof) abgenommen werden. Durch das sog. Monosystem (alle öffentliche Leitungen verlaufen in diesem Schacht zum jeweiligen Grundstück) ist auf den privaten Gründstücken kein Revisionsschacht (Kontrollschacht) mehr notwendig, da eine Überprüfung über diesen öffentlichen Schacht möglich ist. 4.2 Gasanschluss - Versorger LKW Kitzingen (Netzbetreiber): Im Baugebiet ist eine Gasvorgung (Hauptleitung) durch die LKW Kitzingen verlegt worden. Der eigentliche Grundstücksanschluss (Hausanschluss) erfolgt erst dann, wenn der Eigentümer eine Gasversorgung wünscht (LKW Kitzingen 09321/101-0). Der sog. Hausanschluss kostet dann ca. 1.800 und wird direkt mit der LKW Kitzingen abgerechnet. 4.3 Stromanschluss - Versorger N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg (Netzbetreiber): Die Stromversorgung erfolgt durch die N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg, der Hausanschluss ist von Eigentümer dort zu bestellen (Tel. 0911/802-17811). 4.4 Telefonanschluss - Versorger Telekom Netz, DSL Verfügbarkeit (Netzbetreiber): Die Telefonversorgung erfolgt durch die Telekom, der Hausanschluss ist dort zu bestellen (Tel. 0800 330 1903 kostenfreie Rufnummer zur Bauherren-Beratung). DSL Verfügbarkeit: Im Baugebiet ist eine Breitbandversorgung (DSL-Versorgung) bis zu 6.000 DSL grundsätzlich gegeben, die Übertragungshöhe ist im Einzelfall für jedes Grundstück bei der Telekom Kundenservice Tel. 0800 3301000 zu erfragen. 4.5 Bodenbeschaffenheit / Baugrundgutachten: Im Bereich des gesamten Baugebiets besteht ausschließlich ein Bodengrundgutachten für die öffentlichen Verkehrsflächen als Baugrundlage für alle Ver- und Entsorgungsleitungen. Für jeden einzelnen Bauplatz besteht kein eigenes Bodengrundgutachten, sollte von der Baufirma zum Hausbau ein Bodengutachten gefordert werden, dann hat der Grundstückseigentümer/Bauherr dies auf eigene Kosten erstellen zu lassen. Grundsätzlich ist für den normalen Hausbau (Bodenplatte in Kellertiefe) von einer ausreichenden Bodenfestigkeiten auszugehen. 5. Funksendemast des BR mit weiteren Betreibern auf Fl.Nr. 1140 in Nähe des Baugebiets: Westlich des Baugebiets Ohrenberg ist auf der Fl.Nr. 1140 ein Sendemast mit einer Höhe von über 55 m aufgestellt. Betreiber der Anlage ist der BR für eigene Fernsehprogramme, die Anlage wird auch an weitere Nutzer zur Betreibung von Mobilfunkgeräten vermietet. Als Abstandsfläche eines ekektromagnetischen Umfeldes ist von dem Sendemast je Sendeanlage ein bestimmter Sicherheitsabstand, bezogen auf der Montagehöhe der jeweiligen Bezugsantenne, einzuhalten. Im stengsten Fall beträgt dieser Sicherheitsabstand ab Höhe der angebrachten Antenne rd. 6 m. M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 6 von 7
Infoblatt für Kaufinteressenten Übersicht Bauabschnitt I (schwarz) und neuer Bauabschnit II (rot), der Bauabschnitt III ist hier nocht nicht enthalten: M:\MARKTBREIT\9 Haushalt u Abgaben\91\912\Bauplätze\Bauplätze Mbt.xlsx04.03.2015,14:40 7 von 7