Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie



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Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. in Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Freiligrathstr. 13 40479 Düsseldorf Tel.: 0211/17 19 917 Fax: 0211/17 12 98 39 Sekretariat@ipd-net.de www.psychoanalyse-duesseldorf.de Januar 2014 Ausbildungsordnung für die Ausbildung im Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz Stand Januar 2014 Einleitung Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. bietet PsychologInnen 1 mit Diplom oder Masterabschluss die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz an. Die Ausbildung ist in den psychoanalytischen Theorien fundiert und fußt auf den umfassenden Kenntnissen der Psychoanalyse als Wissenschaft und Behandlungsmethode. Der Abschluss in diesem Verfahren berechtigt zu tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist Voraussetzung für eine entsprechende Kassenzulassung. 1. Bewerbung zur Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung nach dem PsychThG 2 ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Psychologie, i. S. d. 5 Abs. 2 Nr.1 PsychThG, welches das Fach klinische Psychologie einschließt. Weiterhin sind zwei Eignungsinterviews bei LehranalytikerInnen der Ausbildungsstätte für die Zulassung erforderlich. Der Ausbildungsausschuss des Instituts entscheidet dann über die Zulassung der BewerberInnen. Bei unterschiedlichen Voten wird ein drittes Eignungsinterview durchgeführt. Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen sind zu richten an den/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses. Erst danach ist eine Vereinbarung von Terminen für die Zulassungsinterviews mit den Lehranalytikern/innen des Instituts möglich. 1 Im Text wird zugunsten der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen darauf verzichtet, die weibliche Form zu nennen. 2 Psychotherapeutengesetz

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 2 2. Gliederung der Ausbildung Das Ausbildungsprogramm nach dem PsychThG für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst insgesamt 4200 Stunden und gliedert sich in vier Bereiche: 1. Praktische Tätigkeit ( 2 PsychTh-APrV 3 ) 2. Theoretische Ausbildung ( 3 PsychTh-APrV) 3. Praktische Ausbildung mit Patientenbehandlungen unter Supervision ( 4 PsychTh-APrV) 4. Selbsterfahrung Darüber hinaus freie Spitze, d.h. Verfügungsstunden zur individuellen Schwerpunktsetzung: die wegen einer evt. zweistündigen Phase und wegen der ausbildungsbegleitenden Dauer der Einzelselbsterfahrung (s. Pkt. 2.4.: Selbsterfahrung) erforderlichen zusätzlichen Selbsterfahrungsstunden, zusätzliche Theoriestunden, Theorie und Selbsterfahrung in anderen Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (z.b. KIP 4, Gruppentherapie). Darüber hinaus sind anrechenbar: Pro erbrachter Behandlungsstunde 10 Minuten zur Dokumentation und Vorbereitung 10 Stunden pro Vorbereitung einer Stundenvorstellung im kasuistischtechnischen Seminar bei Transkription des Tonbandes 10 Stunden pro Vorbereitung eines Referates bis zu 80 Stunden für Institutsarbeit bis zu 30 Stunden (5 Stunden pro Antrag) für das Erstellen eines Therapieantrags bei der Krankenkasse 80 Stunden für die Fallberichte am Ende der Ausbildung bis zu 200 Stunden Klinikfortbildung durch einen Weiterbildungsbefugten bescheinigt Zusätzlich ist die Anmeldung einer von einem Dozenten betreuten Literatur- Arbeitsgruppe beim Weiterbildungsausschuss möglich, in der Stunden für Literaturarbeit, abgezeichnet vom zuständigen Dozenten, erbracht werden können. 2.1. Die praktische Tätigkeit unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, sowie von Kenntnissen anderer Störungen ohne Psychotherapieindikation. Sie dauert 18 Monate und umfasst 1800 Stunden. Diese können in Abschnitten von mindestens drei Monaten abgeleistet werden. Die erforderlichen Stunden teilen sich wie folgt auf: mindestens 1200 Stunden in mindestens ei- 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten 4 Katathym Imaginative Psychotherapie

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 3 nem Jahr an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung, die im Sinnes des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist ( 2 (2.1) PsychTh-APrV) und mindestens 600 Stunden in mindestens sechs Monaten an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie, oder eines Psychologischen Psychotherapeuten ( 2.(2.2) PsychTh-APrV). Die Einrichtungen müssen vor Beginn der praktischen Tätigkeit zwingend mit dem Institut einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, der vom Landesprüfungsamt genehmigt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung durch das Landesprüfungsamt ist nicht möglich. Während der Zeit der praktischen Tätigkeit ist der Ausbildungsteilnehmer an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten mit einbezogen werden. 2.2 Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden und besteht aus der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Darüber hinaus ist das Studium empfohlener Literatur erforderlich. Eine entsprechende Literaturliste wird zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt oder kann im Sekretariat der Ausbildungsstätte angefordert bzw. von der Homepage des Institutes heruntergeladen werden. Weiterhin sollte jeder Ausbildungsteilnehmer wenigstens ein Entspannungsverfahren erlernen (Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training). Die theoretische Ausbildung (s. Curriculum im Anhang) vermittelt die theoretischen Grundkenntnisse der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie und im Rahmen der vertieften Ausbildung Spezialkenntnisse in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. 2.3. Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten. Sie gliedert sich in einen diagnostischen und einen therapeutischen Teil und berücksichtigt das gesamte Spektrum von krankheitswertigen Störungen mit Psychotherapieindikation. Der diagnostische Teil erfordert die Durchführung von mindestens 25 Erstinterviews unter Supervision, mit schriftlicher Darstellung, davon mindestens 10 mit Zweit-

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 4 sicht,. Die Erstinterviews sollten bei insgesamt mindestens drei SupervisorInnen vorgestellt werden. Zwei von diesen Erstinterviews/Anamnesen sollen in Seminaren vorgestellt werden. Der therapeutische Teil umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen, darunter wenigstens zwei tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapien von jeweils mindestens 80 Stunden Dauer sowie zwei Fälle als Kurzzeittherapie (25 Stunden). Die Behandlungsstunden müssen regelmäßig (nach jeder vierten Stunde) supervidiert werden. Von den mindestens 150 Supervisionsstunden ist wenigstens 2/3 (100 Stunden) als Einzelsupervision durchzuführen. Eine Supervisionsgruppe soll sich aus höchstens vier Teilnehmern zusammensetzen. Die Supervisionsstunden im Rahmen der Patientenbehandlung sind bei mindestens drei Supervisoren abzuleisten. 2.4. Die Selbsterfahrung ist unverzichtbare Grundlage und zentraler Bestandteil der Ausbildung. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und vermittelt die notwendige Selbsterfahrung in einem regressiven Beziehungsprozess. Sie soll auf den Beginn eigener Behandlungen vorbereiten. Sie soll die gesamte Ausbildung begleiten und mit mindestens einer Wochenstunde durchgeführt werden. Darüber hinaus entscheiden Lehranalytiker/in und Kandidat/in gemeinsam über die Frequenz. Die Ausbildungsteilnehmer wählen ihre SelbsterfahrungsleiterInnen / Lehranalytiker/Innen selbst aus. Die Lehranalytiker oder Selbsterfahrungsleiter müssen als Lehranalytiker vom IPD und von der DGPT 5 anerkannt und vom Landesprüfungsamt genehmigt worden sein. Zwischen Lehranalytiker und Lehranalysand darf kein dienstliches, privates oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Die Ausbildungsteilnehmer informieren den/die Leiter/in des Weiterbildungsausschusses über Beginn und Ende der Lehranalyse. 3. Qualifizierungsschritte innerhalb der Ausbildung Die einzelnen im Folgenden aufgeführten Qualifizierungsschritte sollten von den Ausbildungsteilnehmern jeweils im Rahmen ihrer Selbsterfahrung besprochen werden. Der/die Lehranalytiker/in äußert sich jedoch gegenüber dem Ausbildungsausschuss nicht zum Stand der Lehranalyse und ist auch nicht im Ausbildungsausschuss zugegen, wenn über den Stand der Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers gesprochen wird. Es besteht also eine strikte Trennung von Selbsterfahrungsprozessen und den Prozessen, die die praktische und theoretische Ausbildung betreffen. Der Prozess der Selbsterfah- 5 Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 5 rung findet daher in der Beurteilung der Kandidaten keinen Niederschlag, um so den Bereich der Selbsterfahrung für die Ausbildungskandidaten schützen zu können. 3.1 Vorkolloquium Das Vorkolloquium ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildungsordnung nach dem PsychTh-AprV, sondern eine interne Voraussetzung der spezifischen Ausbildungsordnung des Instituts für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Nach frühestens vier Semestern erfolgt eine Zwischenprüfung (Vorkolloquium) an der Ausbildungsstätte, deren erfolgreiches Bestehen die entscheidende Voraussetzung für die Gewährung einer vorläufigen Behandlungserlaubnis im Rahmen der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers ist. Folgende Bedingungen sind an die Zulassung zum Vorkolloquium geknüpft: Der/die Ausbildungsteilnehmer/in richtet mindestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin seine/ihre Bewerbung um Zulassung zur Prüfung schriftlich an den/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses. Diesem Schreiben legt er die Testate über die erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren und Übungen bei sowie über gehaltene Referate und die erforderlichen Erstinterviews/Anamnesen mit Supervision bzw. Zweitsicht. Erforderlich sind: Testate im Studienbuch über die theoretischen Ausbildung (mindestens 240 Stunden in den Bereichen A.1 - A.12 und B.1 B.4), zusätzlich in einer Liste nach Themenbereichen sortiert, Testate über die Durchführung und schriftliche Ausarbeitung von mindestens 15 Erstinterviews/ Anamnesen mit Supervision, davon mindestens sechs mit Zweitsicht, die bei mindestens drei SupervisorInnen vorgestellt worden sind. Die Bescheinigungen müssen auch eine inhaltliche Stellungnahme enthalten. Zwei Testate über in schriftlicher Form verfasste Literaturreferate, Lektüre der in der Literaturliste empfohlenen Fachliteratur (s. Homepage des IPD). Bescheinigung über die Selbsterfahrung Der Ausbildungsausschuss berät nach Eingang des Antrags und der zugehörigen Nachweise über die Zulassung des Ausbildungsteilnehmers zum Vorkolloquium. Die Zulassung zum Vorkolloquium und der Prüfungstermin sollen dem Ausbildungsteilnehmer spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Danach überweist der Prüfling die Prüfungsgebühr auf das Konto der Ausbildungsstätte. Die Prüfung wird von zwei DozentInnen, von denen eine/r auch Lehranalytiker sein soll, durchgeführt. Der Ausbildungsteilnehmer kann dazu Vorschläge machen, die der Weiterbildungsausschuss aufgreifen kann, aber nicht muss. In der mündlich stattfindenden Prüfung von insgesamt 45 Minuten Dauer hält der Weiterbildungsteilnehmer einen 15-minütigen Vortrag zu einem Bereich der allgemeinen und speziellen Neurosenlehre, in dem ein kurzer Ausschnitt aus einem Erstinterview bzw. den probatori-

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 6 schen Sitzungen als Anschauungsmaterial eingearbeitet sein sollte. Der Vortrag einschließlich der Fallvignette soll die 15 Minuten nicht überschreiten. Den Prüfern sollte vorher das Schwerpunktthema und die dazu herangezogene Literatur mitgeteilt werden. Dabei steht es dem Ausbildungsteilnehmer frei, ob er seine schriftliche Ausarbeitung vorab den Prüfern zuschickt. Im Anschluss an den Vortrag wird in einem Gespräch die Theorie des gewählten Schwerpunktgebietes erörtert. Das Ergebnis des Vorkolloquiums wird dem/der Ausbildungsteilnehmer/in schriftlich durch den/die Leiter /in des Ausbildungsausschusses bzw. den Geschäftsführer mitgeteilt. Mit dem Bestehen des Vorkolloquiums hat der Absolvent zugleich die vorläufige Behandlungserlaubnis für zunächst drei Behandlungsfälle unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung erworben. Vor Beginn der Behandlungen muss der/die Kandidat/in den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen. 3.2 Volle Behandlungserlaubnis Der/die Ausbildungsteilnehmer/in kann die volle Behandlungserlaubnis beim Leiter/in des Ausbildungsausschusses schriftlich beantragen, wenn er/sie Den Verlauf einer eigenen, unter regelmäßiger Supervision stehenden Patientenbehandlung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie in einem kasuistisch-technischen Seminar (KTS) vorgestellt hat, frühestens nach der 15. Behandlungsstunde, mit Tonband und Transkript, Testate über weitere 5 Erstinterviews/Anamnesen unter Supervision (inklusive der ersten drei Behandlungsfälle) mit schriftlicher Ausfertigung einreicht. Die Beurteilung der grundlegenden psychotherapeutischen Kompetenz erfolgt durch die LeiterInnen des kasuistisch-technischen Seminars. Diese Beurteilung wird dem Ausbildungsausschuss mitgeteilt, der auch anhand der Einschätzung der Supervisoren der Behandlungsfälle darüber entscheidet, ob der Ausbildungsteilnehmer zur vollen Behandlungserlaubnis zugelassen wird. Diese Entscheidung wird durch den Leiter/in des Ausbildungsausschusses, bzw. durch den Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt. Mit Erteilung der vollen Behandlungserlaubnis ist der/die Ausbildungsteilnehmer/in berechtigt, alle im Rahmen der Ausbildung notwendigen Behandlungen unter Supervision durchzuführen. 3.3 Stunden- und Verlaufsvorstellungen von tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien Für den Erwerb der Kompetenz in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie wie auch in Kurzzeittherapie sind Falldarstellungen im KTS erforderlich. Es muss eine Behandlungsstunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie anhand eines Transkripts und möglichst mit Tonband vorgestellt werden und ein Behandlungsverlauf in

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 7 Kurzzeittherapie, anhand eines Transkripts und möglichst mit Tonband, sowie ein Behandlungsverlauf in tiefenpsychologisch fundierter Langzeittherapie anhand mehrerer Behandlungsstunden mit Transskript und Bandaufnahme. Über diese Falldarstellungen erhalten die Ausbildungsteilnehmer Rückmeldungen durch die Leiter/innen der kasuistisch-technischen Seminare. 3.4 Institutsinterne Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Prüfung Um die Zulassung zur staatlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt beantragen zu können, sind für die institutsinterne Zulassung folgende Nachweise erforderlich, die bei dem Leiter des Ausbildungsausschusses eingereicht werden müssen: Testate über den erfolgreichen Besuch der theoretischen und praktischen Seminare. Die Seminare sollen außerdem nach den Themenbereichen A.1-12, B.1-8 sortiert in einer Liste zusammengefasst werden. Testate über die 25 Erstgespräche und Anamnesen, davon 10 mit Zweitsicht Testate über vier tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien und zwei Kurzzeittherapien Testate über die erforderliche Anzahl von Supervisionsstunden einschließlich der schriftlichen Beurteilungen durch die jeweiligen Supervisoren Testat über die abgeleistete Praktische Tätigkeit ( 2 PsychTh-APrV) Testat über die die Weiterbildung begleitende Selbsterfahrung Literaturkenntnis gemäß der Liste zum Abschlusskolloquium (s. Homepage) Mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben. Die Falldarstellungen haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darzustellen. Vier Fälle sind in kurzen Falldarstellungen einzureichen. Zwei Arbeiten über eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden ausgewählt und mit dem Antrag zur staatlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt eingereicht. Die Arbeit des ersten Falls soll max. 20 Seiten, die des zweiten Falls max. 12 Seiten umfassen. Diese Falldarstellungen werden von zwei Lehranalytikern des Instituts schriftlich begutachtet. Kommt es dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen, kann der Weiterbildungsausschuss ein drittes Gutachten einholen. Die übrigen Falldarstellungen werden vom Ausbildungsausschuss beurteilt. Der/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses überprüft zunächst die Richtigkeit der formalen Voraussetzungen und teilt dies dem Ausbildungsausschuss mit. Dieser berät dann auf der Grundlage der Gutachten, der mündlichen Beurteilung der übrigen Fall-

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 8 arbeiten und der Beurteilungen der Supervisoren über die Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung. Werden die Arbeiten als unzureichend bewertet, muss der Ausbildungsteilnehmer neue Behandlungsberichte einreichen. Werden auch diese Behandlungsberichte als unzureichend beurteilt, kann keine Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung erfolgen. Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Ausbildungsteilnehmer schriftlich mitgeteilt. Nach Mitteilung der Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung überweist der Kandidat die Prüfungsgebühr auf das Konto des Instituts. 3.5 Abschlussprüfung (Staatliche Prüfung) Der Antrag auf die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an das Landesprüfungsamt zu richten. Die Zulassungsvoraussetzungen und weitere allgemeinen und besonderen Prüfungsbestimmungen finden sich in den 7-18 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Die staatliche Prüfung nach 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung dürfen von den mindestens vier Mitgliedern der staatlichen Prüfungskommission zwei keine Lehrkräfte der Ausbildungsstätte sein. Der Selbsterfahrungsleiter des Ausbildungsteilnehmers darf der Prüfungskommission nicht angehören. 3.6 Approbation Die Voraussetzungen und sonstigen Bestimmungen für die Erteilung der Approbation als psychologischer Psychotherapeut sind in den 19-21 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) aufgeführt. Anträge sind an die zuständige Behörde zu stellen. Anhang 6 : Curriculum für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (betr. Punkt 2.2: Theoretische Ausbildung) 6 Das Fettgedrcukte bezeichnet die Vorgaben des PsychThG, die kursiv gedruckten Zeilen sind Ergänzungen des IPD

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 9 Curriculum für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie A: Grundkenntnisse Stufe I soll zunächst ein theoretisches und praktisches Basiswissen vermitteln (2 Semester), und ca. 140 Stunden aus dem Bereich A. Grundkenntnisse abdecken; am Ende dieser Stufe Beginn mit supervidierten Erstinterviews A.1 Entwicklungs-, sozial- und persönlichkeitspsychologische Grundlagen der Psychotherapie (unter psychoanalytschen/tiefenpsychologischen Gesichtspunkten) A.2 Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen A.2.1 Allgemeine und spezielle Krankheitslehre der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Allgemeine und spezielle Neurosenlehre; allgemeine und spezielle Verhaltenslehre; Psychoneurosen; Persönlichkeitsstörungen; traumatischbedingte Störungen und andere Belastungs- und Anpassungsstörungen; Suchterkrankungen; Störungen der sexuellen Identität und der Sexualpräferenz) A.2.2 Psychosomatische Krankheitslehre (Allgemeine und spezielle Psychosomatik; Bio-psycho-soziales Krankheitsmodell; Psychosomatische Krankheiten im engeren Sinn; Konversionsstörungen; funktionelle (somatoforme) Störungen; somatopsychische Störungen; Artefakt-Syndrome; Essstörungen) A.2.3 Psychiatrische Krankheitslehre (Allgemeine und spezielle Psychopathologie; psychiatrische Nosologie und Klassifikation; internationale Diagnosenschlüssel (ICD 10, DSM-IV); körperlich begründbare Psychosen; Psychosen des schizophrenen und zyklothymen Formenkreises; Suchtleiden; Suizidalität; Psycho-dynamik psychiatrischer Krankheiten 40 60 <35 15 10 Std =60> A.3 A.4 Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen (Indikationsstellung/ Allgemeine Kennzeichen der Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen/ Diagnostische Grundprinzi- 6 20

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 10 pien unter tiefenpsychologischen Gesichtspunkten/ Diagnostische Aspekte spezieller Störungsbilder) A.5 Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen (u.a. Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter) A.6 Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen (Psychodynamik der Paarbeziehungen, der Familie und Gruppe; tiefenpsychologische, lerntheoretische und system-theoretische Modelle) A.7 Prävention und Rehabilitation (Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention; Risikofaktoren und protektive Faktoren; Disposition und Resilienz; Salutogenese. Coping; Impairment, Disability, Handicap; sozialrechtliche Grundlagen der Rehabilitation) A.8 Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten (Allgemeine Krankheitslehre und Pharmakologie; Bedeutung der körperlichen Untersuchung; Aussagekraft technischer Zusatzbefunde; Psychopharmakotherapie; Kombination von Psycho- und Pharmakotherapie) 12 12 10 10 A.9 Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (Psychoanalytisch begründete, tiefenpsychologisch fundierte und kognitiv-behaviorale Psychotherapiemethoden im Einzel- und Gruppensetting, außerdem 12 systemische Therapie, einschließlich der generellen Indikationsstellung und der Indikafür spezielle Therapieverfahren; adaptive und selektive Indikation; schulenübergreifende Aspekte der Psychotherapie. A.10 Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen (Befund- und Dokumentationssysteme, Qualitätssicherung) 5 A.11 Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen (allgemeine, berufsrechtliche und ethische Regeln psychotherapeutischen Handelns; das Gesundheitswesen in Deutschland; vertragsärztliche Versorgung; Psychotherapie-Richtlinien; Ethik in der Psychotherapie) 5

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 11 A.12 Geschichte der Psychotherapie 8 Gesamtstundenzahl für den Bereich A.1 12: 200 B: vertiefte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie Stufe II und III - Diagnostik und Behandlungen (3. 10. Semester) B. 1 Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung (Erkennung von Störungen mit Krankheitswert, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren, deren subjektive Verarbeitung und/oder körperlich-seelische Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind, und bei denen Psychotherapie indiziert ist; Inhalts- und Beziehungsaspekte des Erstgespräches und der tiefenpsychologisch fundierten Anamnesenerhebung; Gesprächstechnik; verbale und nonverbale Signale; somatische und psychiatrische Differentialdiagnostik; testpsychologische Verfahren. Indikations- und Kontraindikationskriterien für die tiefen-psychologisch fundierte Psychotherapie und andere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren; prognostische Variablen. Konflikt- und Strukturpathologie; Psychodynamik des aktuell wirksamen neurotischen Konflikts (Auslösesituation, gegenwärtige soziale Beziehungen, gegenwärtige Patient-Therapeut-Beziehung); lebensgeschichtlich erworbene und anlagemäßige Disposition; Modell des zyklisch - maladaptiven Beziehungsmusters (CMP); Wahl der Behandlungsform und deren Anwendung im Einzel- oder Gruppenformat; Fokus der Behandlung; Therapieziele; Veränderbarkeit und Ressourcen des Patienten; Erstellung des Fallberichts; Kassenanträge) B. 2 Rahmenbedingungen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung (Räumliche Rahmenbedingungen (Setting): z.b. Therapie im Gegenübersitzen; zeitliche Rahmenbedingungen: z.b. Begrenzung der Therapiezeit, Sitzungsfrequenz und dauer; weitere formale Rahmenbedingungen: z.b. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Urlaubs- und Ausfallregelungen (Paktgespräch); inhaltliche Rahmenbedingungen: z.b. Behandlungsvereinbarung und Arbeitsbündnis, Grundregel, Formulierung gemeinsamer Zielvorstellungen, Setting der tiefenpsychologisch fundierten Einzel- und Gruppenpsychotherapie; Behandlungsmodifikationen unter stationären Bedingungen; Konsiliar- und Liaisondienste. Besonderheiten des Therapiebeginns und endes; probatorische Sitzungen. 42 40

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 12 B. 3 Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung ( Kasuistisch-technische Seminare) B. 4 Krisenintervention (Psychotherapeutische Intervention bei akuten psychisch bedingten Krisen; supportive Psychotherapie und Notfall-psychotherapie; Umgang mit Suizidalität.) 200 Std 24 B. 5 Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie (Unterschiede der Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie beispielsweise hinsichtlich der Zeitbegrenzung, der Aktivität des Therapeuten, der Handhabung der Übertragung, der Bedeutung des Hier und Jetzt, der Fokussuche und der Therapieziele.) B. 6 Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psycho- Therapieprozess (Prüfung der Motivation des Patienten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ((z.b. Leidensdruck, Veränderungswunsch)). Hypothesenbildung; hypothesengeleitete Strukturierung; Entscheidungsprozesse zwischen Manualisierung und Individualisierung; Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung; Real-, Arbeits- und Übertragungsbeziehung; Reflexion der Patient-Therapeut-Beziehung; Passung von Patient und Therapeut; Bedeutsamkeit der Beziehung zwischen Patient und Therapeut für den Behandlungsprozess und erfolg) B. 7 Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen 40 30 12 B. 8 Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen 12 Gesamtstundenzahl in vertiefter Ausbildung mindestens 400