GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers
Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2
Einführung GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Seite 3
Einführung Vor der Einführung von GHS wurde (wird) ein Stoff je nach Land/Region sehr unterschiedlich eingestuft: Beispiel: Substanz mit LD 50 = 257 mg/kg (oral) Land Europäische Union Vereinigte Staaten von Amerika Kanada Australien Indien Neuseeland China Einstufung Gesundheitsschädlich Giftig Giftig Gesundheitsschädlich Nicht giftig Gefährlich Nicht gefährlich Quelle: BG RCI, Seminar Gefahrstoffe im Blickwinkel GHS, November 2012 Seite 4
Einführung Für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung wurde daher GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) entwickelt. GHS soll als Grundlage nationaler Umsetzungen für den sicheren Gebrauch, Transport und Entsorgung von Chemikalien dienen. 2003 erschien die erste Version des GHS. Alle zwei Jahre wird GHS aktualisiert Aktuell 5. Revision Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt durch ein weltweit einheitliches und transparentes System Vereinfachung des Welthandels Seite 5
Einführung Status: Implementiert (vollständig oder teilweise) oder in Vorbereitung Seite 6
Einführung GHS enthält eine Reihe physikalischer, toxikologischer und ökotoxikologischer Klassen. Einige (physikalische) Beispiele: Aerosole Entzündliche Flüssigkeiten Für die Einstufung und Kennzeichnung physikalischchemischer Gefahren sind (fast) immer experimentelle Untersuchungen notwendig, sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die Tests des UN-GHS entsprechen den Tests des UN Manual of Tests and Criteria. Seite 7
Europa - CLP Im EWR wurde GHS als CLP-Verordnung umgesetzt Seite 8
Europa - CLP Die Umsetzung des GHS der Vereinten Nationen in der Europäischen Union (EU) und im EWR erfolgt durch die CLP- Verordnung: - Einstufung (Classification), - Kennzeichnung (Labelling) - Verpackung (Packaging) Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am 20.01.2009 in Kraft getreten und gilt sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die CLP-Verordnung wird durch die REACH-Verordnung ergänzt. Es gibt keine Mengenschwelle für die Einstufung nach CLP und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auch Kleinstmengen müssen gemeldet werden. Seite 9
Europa - CLP Neue Gefahrenpiktogramme (ehemals Gefahrensymbole) aus Piktogramm und Signalwort Bei innerbetrieblicher Kennzeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Kennzeichnung ohne Signalwort verwendet werden. Beispiel: Neue Kennzeichnung einer Rohrleitung (Quelle: Ticona) Neue Gefahrenklassen z.b. Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind Neue Kriterien zur Einstufung (Umstufungen z. B. mehr giftige Stoffe ) Neue H-Sätze und P-Sätze (früher R- und S-Sätze ) Seite 10
Die Umsetzung von wichtige Fristen? Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung unter CLP Im SDB: Einstufung unter CLP und unter der alten Richtlinie (RL 67/548/EWG) Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der Richtlinie (RL) 1999/45/EG oder der CLP-Verordnung Im SDB: Einstufung unter der alten Richtlinie (RL 1999/45/EG) Juni 2015 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ausschließlich nach der CLP-Verordnung RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG werden aufgehoben Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 11
Europa - CLP 4. Anpassungsverordnung vom 01. Juni 2013 (Beispiele): Einführung neuer Klassifizierungen und Kennzeichnungen für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole Änderung der Kennzeichnung für innere Verpackungen von weniger als 10 ml und Stoffen/Gemischen, die als korrosiv gegenüber Metallen (aber nicht von Haut und Augen) eingestuft sind 5. Anpassungsverordnung vom 02. Oktober 2013: Anpassung von Sicherheitshinweis P210 (Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.) an die 5. Revision des GHS Ergänzung von Anhang VI Teil 3 mit weiteren harmonisierten Einstufungen Seite 12
Europa - CLP Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Stand Mai 2014) Über 117000 Stoffe gemeldet Etwa 4500 harmonisierte Einstufungen Für 2 weitere läuft das öffentliche Konsultationsverfahren für eine harmonisierte Einstufung Einstufungen der nicht-harmonisierten Stoffe nicht einheitlich, z.t. sehr viele und sehr unterschiedliche Einstufungen Seite 13
Europa - CLP Auszug aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Seite 14
Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) Seite 15
Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 16
USA - Status: Umsetzung US Seite 17
USA - 26. März 2012 Veröffentlichung des revised Hazard Communication Standard () (übernimmt die 3. Revision des GHS). 25. Mai 2012 Inkrafttreten des revidierten. 01. Dezember 2013 Schulung der Arbeitnehmer in der neuen Kennzeichnung und dem neuen Format der Sicherheitsdatenblätter. 01. Juni 2015 verpflichtende Anwendung des revidierten ; Ausnahmen: Kennzeichnung von Gebinden (01. Dezember 2015) und Kennzeichnung und Kommunikation an Arbeitsplätzen (01. Juni 2016). Seite 18
USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) - Seite 19
USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) Seite 20
Vergleich CLP - =? Seite 21
Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWG) (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) - Seite 22
Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWG) (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 23
China Status: Umsetzung China Seite 24
China Veröffentlichung nationaler Standards 2008 für 26 Gefahren (keine Aspirationsgefahr und keine Gefahr der Schädigung der Ozonschicht) Die vorgenannten Standards beruhen auf der 2. Revision des GHS Am 01. November 2014 treten 28 neue nationale Standards für die verschiedenen Gefahren in Kraft Diese Standards beruhen auf der 4. Revision des GHS Die beiden fehlenden Gefahren werden ergänzt Seite 25
Zusammenfassung GHS GHS ist ein weltweites System für eine einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien Aktuell liegt die 5. Revision des GHS vor Zahlreiche Länder haben GHS bereits implementiert oder bereiten die Implementierung vor Am 25. Mai 2012 traten die revidierten in den USA in Kraft Seit 2008 veröffentlicht China nationale Standards nach GHS, überarbeitete Fassungen wird es ab November 2014 geben Seite 26
GHS weltweit Aufgrund der nationalen Umsetzungen verschiedener Versionen und des Baukastensystems von GHS unterscheiden sich die Regelungen einzelner Länder(regionen) in Details Seite 27
Zusammenfassung CLP Die CLP-Verordnung des EWR wird regelmäßig durch Anpassungsverordnungen aktualisiert Mehr als 117.000 Stoffe wurden ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet Für mehr als 4.500 Stoffe liegen harmonisierte Einstufungen vor Nicht-harmonisierte Einstufungen zeigen gravierende Abweichungen Seit 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP eingestuft sein Ab dem 01. Juni 2015 müssen Stoffe und Gemische nach CLP eingestuft sein und im Sicherheitsdatenblatt wird nur noch die CLP-Einstufung aufgeführt Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 28
Zusammenfassung GHS und CLP betreffen nicht nur Hersteller von Stoffen, sondern auch nachgeschaltete Anwender, wie z.b. Formulierer. Die Frist für die Gemische läuft in weniger als einem Jahr ab! Seite 29
Zusammenfassung GHS/CLP Unterstützung GHS ECHA BAUA http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html (GHS-Texte) http://echa.europa.eu/web/guest/regulations/clp (CLP-VO) http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/startseite.html (nationaler REACH,CLP, Biozid Helpdesk) Und natürlich: Siemens Prozess-Sicherheit http://www.siemens.de/prozesssicherheit (Homepage Ihrer Prozess-Sicherheit) Siemens AG ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich. Seite 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Maren Krack I IA AS PA EC Industriepark Höchst Gebäude B598 Telefon: +49 69 797 84663 Fax: +49 69 797 84999 E-Mail: maren.krack@siemens.com siemens.com/answers Seite 31