GHS Ein System für die Welt!?



Ähnliche Dokumente
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Informationen zur GHS Verordnung

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten

Globally Harmonized System (GHS)

GHS Globales Harmonisiertes System

Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS

- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Eindeutig gefährlich.

Das neue Chemikalienrecht

Arbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 -

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014

GloballyHarmonisedSystem

Alte Gefahren neue Zeichen

chemplus GHS/CLP - Systemetiketten

Umsetzung der CLP Verordnung in der betrieblichen Praxis Arbeitshilfen, Leitfäden, Tools Betriebliche Umsetzungskonzepte. chemischen Industrie tätig

Gefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen

GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg

GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe

GHS - Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Gefahrstoffkennzeichnung GHS

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann

Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten

Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen

Produktgruppe Reinigungsmittel. Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel

Das Chemikalienrecht eine Übersicht

Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

2.8 GHS Gefahrenbeschreibung nach GHS

Sicherheitsdatenblatt für Gasfeuerzeug 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG

Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht

5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

Gefahrstoffverordnung 2010

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / Wohin mit dem Elektroschrott?

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

FAQs zum Thema Gefahrstoffe

Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung

Kennzeichnung. Schritte zur Erstellung von Etikettenvorlagen in ChemGes. Weitere Informationen bieten die Hilfefunktion und das Handbuch

Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android

Gliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis

Gefahrenhinweise nach GHS

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

(EG) 1907/2006 (REACH)

Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz , Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung

Sicherheitshinweise nach GHS

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

EG-Sicherheitsdatenblatt

Beantwortung der Anfrage

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Selbsttest Prozessmanagement

ebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

FAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

Klimakiller in Kühlgeräten für den Haushalt

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Titel. AGBF FA Technik am in Würzburg

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel

Erfolgsfaktor Peer-Mediation Fachtagung zur Kompetenzstärkung und zur Vernetzung ausgebildeter Coaches für Peer-Mediation

teamsync Kurzanleitung

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe

Transkript:

GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers

Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2

Einführung GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Seite 3

Einführung Vor der Einführung von GHS wurde (wird) ein Stoff je nach Land/Region sehr unterschiedlich eingestuft: Beispiel: Substanz mit LD 50 = 257 mg/kg (oral) Land Europäische Union Vereinigte Staaten von Amerika Kanada Australien Indien Neuseeland China Einstufung Gesundheitsschädlich Giftig Giftig Gesundheitsschädlich Nicht giftig Gefährlich Nicht gefährlich Quelle: BG RCI, Seminar Gefahrstoffe im Blickwinkel GHS, November 2012 Seite 4

Einführung Für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung wurde daher GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) entwickelt. GHS soll als Grundlage nationaler Umsetzungen für den sicheren Gebrauch, Transport und Entsorgung von Chemikalien dienen. 2003 erschien die erste Version des GHS. Alle zwei Jahre wird GHS aktualisiert Aktuell 5. Revision Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt durch ein weltweit einheitliches und transparentes System Vereinfachung des Welthandels Seite 5

Einführung Status: Implementiert (vollständig oder teilweise) oder in Vorbereitung Seite 6

Einführung GHS enthält eine Reihe physikalischer, toxikologischer und ökotoxikologischer Klassen. Einige (physikalische) Beispiele: Aerosole Entzündliche Flüssigkeiten Für die Einstufung und Kennzeichnung physikalischchemischer Gefahren sind (fast) immer experimentelle Untersuchungen notwendig, sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die Tests des UN-GHS entsprechen den Tests des UN Manual of Tests and Criteria. Seite 7

Europa - CLP Im EWR wurde GHS als CLP-Verordnung umgesetzt Seite 8

Europa - CLP Die Umsetzung des GHS der Vereinten Nationen in der Europäischen Union (EU) und im EWR erfolgt durch die CLP- Verordnung: - Einstufung (Classification), - Kennzeichnung (Labelling) - Verpackung (Packaging) Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am 20.01.2009 in Kraft getreten und gilt sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die CLP-Verordnung wird durch die REACH-Verordnung ergänzt. Es gibt keine Mengenschwelle für die Einstufung nach CLP und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auch Kleinstmengen müssen gemeldet werden. Seite 9

Europa - CLP Neue Gefahrenpiktogramme (ehemals Gefahrensymbole) aus Piktogramm und Signalwort Bei innerbetrieblicher Kennzeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Kennzeichnung ohne Signalwort verwendet werden. Beispiel: Neue Kennzeichnung einer Rohrleitung (Quelle: Ticona) Neue Gefahrenklassen z.b. Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind Neue Kriterien zur Einstufung (Umstufungen z. B. mehr giftige Stoffe ) Neue H-Sätze und P-Sätze (früher R- und S-Sätze ) Seite 10

Die Umsetzung von wichtige Fristen? Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung unter CLP Im SDB: Einstufung unter CLP und unter der alten Richtlinie (RL 67/548/EWG) Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der Richtlinie (RL) 1999/45/EG oder der CLP-Verordnung Im SDB: Einstufung unter der alten Richtlinie (RL 1999/45/EG) Juni 2015 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ausschließlich nach der CLP-Verordnung RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG werden aufgehoben Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 11

Europa - CLP 4. Anpassungsverordnung vom 01. Juni 2013 (Beispiele): Einführung neuer Klassifizierungen und Kennzeichnungen für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole Änderung der Kennzeichnung für innere Verpackungen von weniger als 10 ml und Stoffen/Gemischen, die als korrosiv gegenüber Metallen (aber nicht von Haut und Augen) eingestuft sind 5. Anpassungsverordnung vom 02. Oktober 2013: Anpassung von Sicherheitshinweis P210 (Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.) an die 5. Revision des GHS Ergänzung von Anhang VI Teil 3 mit weiteren harmonisierten Einstufungen Seite 12

Europa - CLP Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Stand Mai 2014) Über 117000 Stoffe gemeldet Etwa 4500 harmonisierte Einstufungen Für 2 weitere läuft das öffentliche Konsultationsverfahren für eine harmonisierte Einstufung Einstufungen der nicht-harmonisierten Stoffe nicht einheitlich, z.t. sehr viele und sehr unterschiedliche Einstufungen Seite 13

Europa - CLP Auszug aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Seite 14

Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) Seite 15

Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 16

USA - Status: Umsetzung US Seite 17

USA - 26. März 2012 Veröffentlichung des revised Hazard Communication Standard () (übernimmt die 3. Revision des GHS). 25. Mai 2012 Inkrafttreten des revidierten. 01. Dezember 2013 Schulung der Arbeitnehmer in der neuen Kennzeichnung und dem neuen Format der Sicherheitsdatenblätter. 01. Juni 2015 verpflichtende Anwendung des revidierten ; Ausnahmen: Kennzeichnung von Gebinden (01. Dezember 2015) und Kennzeichnung und Kommunikation an Arbeitsplätzen (01. Juni 2016). Seite 18

USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) - Seite 19

USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) Seite 20

Vergleich CLP - =? Seite 21

Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWG) (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) - Seite 22

Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWG) (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 23

China Status: Umsetzung China Seite 24

China Veröffentlichung nationaler Standards 2008 für 26 Gefahren (keine Aspirationsgefahr und keine Gefahr der Schädigung der Ozonschicht) Die vorgenannten Standards beruhen auf der 2. Revision des GHS Am 01. November 2014 treten 28 neue nationale Standards für die verschiedenen Gefahren in Kraft Diese Standards beruhen auf der 4. Revision des GHS Die beiden fehlenden Gefahren werden ergänzt Seite 25

Zusammenfassung GHS GHS ist ein weltweites System für eine einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien Aktuell liegt die 5. Revision des GHS vor Zahlreiche Länder haben GHS bereits implementiert oder bereiten die Implementierung vor Am 25. Mai 2012 traten die revidierten in den USA in Kraft Seit 2008 veröffentlicht China nationale Standards nach GHS, überarbeitete Fassungen wird es ab November 2014 geben Seite 26

GHS weltweit Aufgrund der nationalen Umsetzungen verschiedener Versionen und des Baukastensystems von GHS unterscheiden sich die Regelungen einzelner Länder(regionen) in Details Seite 27

Zusammenfassung CLP Die CLP-Verordnung des EWR wird regelmäßig durch Anpassungsverordnungen aktualisiert Mehr als 117.000 Stoffe wurden ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet Für mehr als 4.500 Stoffe liegen harmonisierte Einstufungen vor Nicht-harmonisierte Einstufungen zeigen gravierende Abweichungen Seit 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP eingestuft sein Ab dem 01. Juni 2015 müssen Stoffe und Gemische nach CLP eingestuft sein und im Sicherheitsdatenblatt wird nur noch die CLP-Einstufung aufgeführt Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 28

Zusammenfassung GHS und CLP betreffen nicht nur Hersteller von Stoffen, sondern auch nachgeschaltete Anwender, wie z.b. Formulierer. Die Frist für die Gemische läuft in weniger als einem Jahr ab! Seite 29

Zusammenfassung GHS/CLP Unterstützung GHS ECHA BAUA http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html (GHS-Texte) http://echa.europa.eu/web/guest/regulations/clp (CLP-VO) http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/startseite.html (nationaler REACH,CLP, Biozid Helpdesk) Und natürlich: Siemens Prozess-Sicherheit http://www.siemens.de/prozesssicherheit (Homepage Ihrer Prozess-Sicherheit) Siemens AG ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich. Seite 30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Maren Krack I IA AS PA EC Industriepark Höchst Gebäude B598 Telefon: +49 69 797 84663 Fax: +49 69 797 84999 E-Mail: maren.krack@siemens.com siemens.com/answers Seite 31