BRANDSCHUTZKONZEPT. Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte. Herzogstraße 36 44807 Bochum



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Transkript:

BRANDSCHUTZKONZEPT Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte Herzogstraße 36 44807 Bochum Bauvorhaben: AWO - Kindergarten Umbau und Erweiterung einer bestehenden Kindergartengruppe um zwei Schlafräume und einen Gruppennebenraum Gropiusweg Bochum Planung: Planungsgesellschaft Buderus & Lange mbh Herrensiepen 9 44892 Bochum Brandschutzkonzept erstellt: 02.11.2011 Brandschutzkonzept ergänzt: 28.11.2012

Blatt 2 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 INHALTSVERZEICHNIS Grundlagen der Beurteilung 4-5 Beschreibung des Projektes 6 1. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 7 2. Außenlöschwasserversorgung (Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge und -versorgung) 8 3. Löschwasserrückhalteanlagen 9 4. Gebäudeausführung (System der inneren und äußeren Brandabschottungseinheiten) 10-13 5. Flucht- und Rettungswege/Sicherheitsbeleuchtung 14-15 6. Zahl der Nutzer 16 7. Haustechnische Installationen 17 8. Lüftungstechnische Installationen 18 9. Lage, Anordnung, Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage 19 10. Alarmierungseinrichtungen 20 11. Anlagen zur Brandbekämpfung (Handfeuerlöscher) 21 12. Sicherheitsstromversorgung 22

Blatt 3 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 13. Hydrantenpläne 22 14. Brandmeldeanlage 22 15. Feuerwehrpläne 22 16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung 23 17. Erleichterungen 24-25 Zusammenfassung 26-27 Anlage: Planunterlagen

Blatt 4 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Grundlagen der Beurteilung - Planunterlagen Planungsgesellschaft Buderus & Lange mbh, Herrensiepen 9, 44892 Bochum - Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 mit Inkrafttreten vom 01.06.2000 (zul. geä. 2009) - Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung - VV BauO NRW - Rd.Erl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.12.2000 (zurückgezogen, jedoch informativ, da befristet bis zum 31.12.2005) - Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO - Stand: 20.02 2000 - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Teile 3, 4, 6 + 12, insbesondere Teil 4 Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile, Fassung März 1994 - DIN 14 676 - Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung, 2003-03 - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen- richtlinie - LüAR -, Mai 2003 - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Leitungsanlagenrichtlinie - LAR -, 20.08.2001 - Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - BGR 133 - Stand: Mai 2001

Blatt 5 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 - BGV A 8 - Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz - - Verordnung über Arbeitsstätten - Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -, Stand: 18.12.2008 - Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern von wassergefährdenden Stoffen - Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL - Rd.Erl. des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 14. 10.1992 - Wasserversorgung - Verbrauchsanlagen - Brandschutz - DIN 1999, insbesondere Teil 6, Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation (TRWI), Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) Bereitstellung von Löschwasser durch öffentliche Trinkwasserversorgung Arbeitsblatt W 331 des DVGW - Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten - - DIN 4844 - Sicherheitskennzeichnung - Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderung an Kindergärten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes / Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bochum vom 02.02.2007

Blatt 6 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Beschreibung des Projektes und der Ergänzung Die bestehende AWO-Kindertagesstätte Gropiusweg in Bochum soll umgebaut und um eine Gruppe (U3) erweitert werden. Es handelt sich um ein bestehendes, eingeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude verfügt in einem Teilbereich über ein Sockelgeschoss. Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Massivbau, dessen tragende und aussteifende Bauteile mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 entsprechen. Das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgeführt. In einem Teilbereich des Erdgeschosses werden Umbauten durchgeführt für die Aufnahme einer weiteren Gruppe (U3). Das Gebäude nimmt die für einen Kindergarten erforderlichen Räume, wie Gruppen- räume, Foyer, Schlafräume sowie Kinderwagen und Nebenräume, auf. Die im Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen dienen in erster Linie dem Personenschutz für die im Gebäude befindlichen Personen. Die brandschutztechnische Konzeption für das Gebäude beinhaltet des Weiteren eine entsprechende Unterteilung in Brandabschottungseinheiten und brandschutztechnisch bemessene Bauteile, so dass wirksame Löscharbeiten für die Feuerwehreinsatzkräfte gewährleistet sein werden. Die bestehende Kindergartengruppe soll um zwei Schlafräume und einen Gruppen- nebenraum erweitert werden. Es ergeben sich hieraus Änderungen zum Brandschutzkonzept, die Änderungen sind kursiv dargestellt und mit einem vertikalen Strich gekennzeichnet.

Blatt 7 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 1. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Die in 5 BauO NRW genannten Aufstell- und Bewegungsflächen sind vor dem Gebäude auf dem Gropiusweg vorhanden. Es kann hier mit schwerem Feuerwehrgerät Aufstellung genommen werden.

Blatt 8 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 2. Außenlöschwasserversorgung (Nachweis der erforderlichen Löschwasser- menge und -versorgung) Es befinden sich auf dem Gropiusweg Wasserleitungen des öffentlichen Trinkwassernetzes. Eine Löschwassermenge von 1.600 l/min über einen Zeitraum von 2 Stunden wird für das Gebäude mindestens erforderlich und wird durch das Trinkwassernetz gewährleistet.

Blatt 9 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 3. Löschwasserrückhalteanlagen In dem Gebäude ist die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nicht vorgesehen. In dem Kindergarten werden nur Kleinstmengen von wassergefährdenden Stoffen, wie z.b. Reinigungsmitteln in haushaltsüblichen Mengen vorgehalten. Die in der Löschwasserrückhalterichtlinie genannten Mengenschwellen werden nicht er- reicht, so dass aufgrund der Nutzung keine Löschwasserrückhalteanlagen erforderlich werden.

Blatt 10 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 4. Gebäudeausführung (System der inneren und äußeren Brandabschottungs- einheiten) 4.1 Bestandsgebäude Tragende Wände Die tragenden Wände sind in Mauerwerk im EG mindestens F 30, im Sockelgeschoss F 90-A gemäß 29 BauO NRW erstellt. Flure / Halle In dem Bestand sind Flure und eine Halle vorhanden, die auch als Flur betrachtet wird. Die Flurwände im Bestand sind in der Feuerwiderstandsklasse von mindestens F 30 vorhanden. Es handelt sich bei den Fluren auch um Bereiche die genutzt werden können (siehe auch Pkt. 17. Erleichterung). Die Flure / Halle nehmen auch Sitzgelegenheiten und Spielgeräte sowie Garderoben auf, d. h. es werden sich auch Kinder in diesen Bereichen aufhalten. Im Sockelgeschoss ist kein notwendiger Flur vorhanden oder erforderlich (Fläche < 200 m²). Geschossdecke Die Geschossdecke vom Sockelgeschoss zum Erdgeschoss besteht aus Stahlbeton und ist feuerbeständig.

Blatt 11 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Dach Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion. Die Wärmedämmung ist aus nichtbrennbaren Baustoffen - Baustoffklasse A - erstellt. Die Bedachung ist als Harte Bedachung gemäß 35 BauO NRW ausgeführt Dekorationen / Ausschmückungen In Kindergärten werden in dem tatsächlichen Betrieb in aller Regel Ausschmück- ungen und Dekorationen vorgesehen. Es ist darauf zu achten, dass hierbei keine leicht entflammbaren Dekorationen verwendet werden, die in großer Anzahl, z.b. in der Halle, den Fluren oder den Gruppenräumen eingebracht werden (s. auch Pkt. 16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in Verbindung mit den Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderung an Kindergärten der Stadt Bochum Pkt. 8). Bauliche Trennungen / Bildung von Brandabschnitten Es werden keine Gebäudetrennwände erforderlich. Treppenraum (innere Verbindungstreppe) Es ist zwischen dem Sockelgeschoss und dem Erdgeschoss ein Treppenraum vorhanden. Die Treppenraumumfassungswände sind feuerbeständig F 90 ausgeführt. Die Zugangstür zum Sockelgeschoss ist T 30 vorhanden. Im Erdgeschoss ist eine Verglasung mit dichtschließender Tür vorhanden.

Blatt 12 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Der Treppenraum dient der inneren Verbindung, der Treppenraum ist nicht als erster baulicher Rettungsweg erforderlich. Die Abtrennung erfolgt zur Trennung der Geschosse gegeneinander. 4.2 Erweiterung Tragende Wände Die tragenden Wände werden in Mauerwerk mindestens F 30 gemäß 29 BauO NRW erstellt. Flur 2 In der Erweiterung ist ein Flur vorgesehen. Die Flurwände werden in der Feuerwiderstandsklasse von mindestens F 30 vorgesehen. Es handelt sich bei dem Flur auch um einen Bereich, der genutzt werden kann (siehe auch Pkt. 17. Erleichterung). Der Flur nimmt Spielgeräte sowie Garderoben auf, d. h. es werden sich auch Kinder in diesem Bereich aufhalten.

Blatt 13 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Dach Das Dach wird aus einer Stahlbetonkonstruktion bestehen. Die Wärmedämmung wird als Hartschaumdämmung aufgebracht. Die Bedachung ist als Harte Bedachung gemäß 35 BauO NRW ausgeführt. Dekorationen / Ausschmückungen In Kindergärten werden in dem tatsächlichen Betrieb in aller Regel Ausschmück- ungen und Dekorationen vorgesehen. Es ist darauf zu achten, dass hierbei keine leicht entflammbaren Dekorationen verwendet werden, die in großer Anzahl, z.b. in der Halle, den Fluren oder den Gruppenräumen eingebracht werden (s. auch Pkt. 16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in Verbindung mit den Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderung an Kindergärten der Stadt Bochum Pkt. 8). Bauliche Trennungen / Bildung von Brandabschnitten Es werden keine Gebäudetrennwände (Brandwände) erforderlich. Außentreppe Die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Außentreppe zur Überbrückung des Höhenunterschiedes entfällt. Das Gelände wird so angearbeitet, so dass die Ausgänge ebenerdig sind.

Blatt 14 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 5. Flucht- und Rettungswege / Erfordernis einer Sicherheitsbeleuchtung 5.1 Flucht- und Rettungswege - Sockelgeschoss Im Sockelgeschoss sind zwei bauliche Rettungswege vorhanden. Der erste Rettungsweg aus dem Multifunktionsraum wird über eine Tür unmittelbar in das Freie führen, der zweite Rettungsweg führt über den Windfang in das Freie. 5.2 Flucht- und Rettungswege - Erdgeschoss Im EG sind jeweils zwei bauliche Rettungswege vorhanden, die direkt in das Freie führen. Der erste Rettungsweg aus den Gruppen-, Ruhe- / Schlafräumen und Nebenräumen führt direkt in das Freie. Der zweite Rettungsweg aus den Gruppen-, Ruhe- / Schlafräumen führt über die Flure / Halle zu Ausgängen in das Freie. Im Bestandsbereich sind die Nebenräume an die jeweiligen Gruppenräume ange- schlossen, es wird hier jeweils eine Sichtverbindung geschaffen (z.b. geöffnete Tür). In den Gruppennebenräumen hält sich aufgrund der Raumgröße jeweils nur eine geringe Zahl von Kindern auf. Des Weiteren ist in den Räumen Personal anwesend. Es handelt sich um ein Gebäude, in dem aufgrund der Anordnung der Notausgangs- türen die Fluchtweglängen deutlich unter den zulässigen 35 m gemäß BauO NRW liegen. Durch die vorgesehenen, baulichen Rettungswege wird eine schnelle Evakuierung des Gebäudes gewährleistet. Dies wird auch dadurch gewährleistet, dass es sich nur um ein erdgeschossiges Gebäude handelt und die Rettungswege unmittelbar in das Freie führen.

Blatt 15 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Die Notausgangstüren in das Freie werden mit einem Panikbeschlag versehen, d.h. die Türen sind ohne fremde Hilfsmittel immer zu öffnen. Die Rettungswege aus von Personal genutzten Räumen, wie Raum Leitung, Personal und Küche führen über Rettungsfenster, die entweder ebenerdig sind bzw. anleiterbar sind. 5.3 Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege / Erfordernis Sicherheitsbe- leuchtung Das Gebäude wird vornehmlich während der Tagesstunden genutzt. Für die Dämmerungsstunden werden lang nachleuchtende Rettungswegpiktogramme vorgesehen, um auch bei Dunkelheit die Orientierung zu gewährleisten. Das Gebäude ist mit einer Vielzahl von Fenstern und fest verglasten Elementen aus- gestattet (auch in den Flurzonen), so dass die Belichtung der Rettungswegpiktogramme, und somit das Aufladen, gewährleistet ist. Es werden daher keine gesonderten beleuchteten Piktogramme oder eine Sicherheits- beleuchtung erforderlich. Die Rettungswegpiktogramme an den Türen und im Verlauf der Rettungswege werden nach BGV 8 A und nach DIN 4844 ausgeführt.

Blatt 16 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 6. Zahl der Nutzer Die Zahl der Nutzer beträgt max. ca. 89 Personen (80 Kinder in 4 Gruppen und 9 Mitarbeiter / Betreuer).

Blatt 17 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 7. Haustechnische Installationen 7.1 Elektrische Installationen Die elektrischen Leitungsanlagen werden entsprechend der Leitungsanlagenrichtlinie - LAR - ausgeführt. Die Durchdringungen von brandschutztechnisch bemessenen Bauteilen werden mit ent- sprechenden Schottungen ausgestattet, die der Feuerwiderstandsdauer des durchdrunge- nen Bauteiles entsprechen. (S 30 bei Wänden, S 90 bei der Geschossdecke) Bei Durchführung von Kabeln oder Kabelbündeln durch raumabschließende Wände oder Decken werden Schottungen vorgesehen, die über ein Allgemeines, bauaufsichtliches Prüf- zeugnis verfügen. In den Fluren / in der Halle werden nur einzelne Stichleitungen offen verlegt, die z.b. der Belichtung oder technischen Funktion der Flure / Halle dienen. 7.2 Rohrleitungsinstallationen Die Frischwasser- und Heizungsleitungen werden als metallische Leitungen ausgeführt. Im Bereich der Durchführung durch raumabschließende Bauteile werden die Rohre geschottet (R 90).

Blatt 18 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 8. Lüftungstechnische Installationen In dem Gebäude sind keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden. Die WC-Lüftungen (innenliegende WC s) werden über Dach entlüftet (einzelne Lüftungsventilatoren).

Blatt 19 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 9. Rauch- und Wärmeabzugsanlage Die einzelnen Räume (Gruppenräume, Nebenräume, Schlafräume, Büros, Personalräume etc.) verfügen über manuell öffenbare Fenster, die auch zur Rauchableitung herangezogen werden können. Es wird aufgrund der Gebäudeart und Größe keine gesonderte Rauchabzugsvorrichtung erforderlich.

Blatt 20 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 10. Alarmierungseinrichtungen Es werden gekoppelte Einzelrauchmelder nach DIN 14 604 und DIN 14 676 vorgesehen, die eine interne akustische Alarmierung gewährleisten. Es wird sichergestellt, das bei Auslösung eines Melders alle Räume alarmiert werden.

Blatt 21 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 11. Anlagen zur Brandbekämpfung (Handfeuerlöscher) Das Gebäude wird in Anlehnung an die - Regeln für die Ausrüstung von Arbeits- stätten mit Feuerlöschern - BGR 133 - mit Feuerlöschgeräten ausgestattet. Es werden Wasserschaumlöscher 6 l vorgesehen, um Folgeschäden gering zu halten. Die Feuerlöscher werden durch Hinweisschilder nach DIN 4066 gekennzeichnet und so angebracht, dass die Griffhöhe über OKF 80 cm - 120 cm betragen wird. Bestand / Erweiterung Fläche (gesamt): 776 m² Brandgefährdung: Löschmitteleinheiten: Löscheranzahl: mittel 58 LE 7 Stück Wasserschaumlöscher

Blatt 22 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 12. Sicherheitsstromversorgung Eine zentrale Sicherheitsstromversorgung ist nicht vorgesehen. Die Einzelrauchmelder sind auch bei Ausfall der Allgemeinstromversorgung funktions- fähig (autarke Batterien). 13. Hydrantenpläne Wandhydranten sind nicht vorgesehen oder erforderlich. 14. Brandmeldeanlage Es werden funkgekoppelte Einzelrauchmelder flächendeckend installiert, so dass bei Entstehung von Rauch eine sofortige Alarmierung und eine rechtzeitige Evakuierung der Personen gewährleistet wird. Die Melder werden sowohl im Bestand als auch im Umbaubereich installiert. Die Melder werden nach DIN 14 604 und DIN 14 676 ausgeführt (Rauchwarnmelder). 15. Feuerwehrpläne Die Erstellung von Feuerwehrplänen ist aufgrund der Größe und Art des Objektes nicht vorgesehen.

Blatt 23 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung Es wird eine Brandschutzordnung, Teil A Aushang und Teil B für Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben nach DIN 14 096 erstellt und Teil C für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Mitarbeiter bzw. Gruppenleiter werden auf das Verhalten im Brand- und Gefahrenfall hin unterwiesen z.b.: - Sofortige Evakuierung bei Ertönen des akustischen Alarms - Bedienung der Handfeuerlöscher - Schnelle Alarmierung der Feuerwehr durch Mitarbeiter (durch telefonischen Notruf) - Hilfeleistung für Verletzte. Des Weiteren werden die Mitarbeiter auf das vorbeugende Verhalten im Brandfall hin unterwiesen: - Durchführung einer Räumungsübung mit Auslösen des akustischen Alarmes eines Rauchmelders (1 x jährlich, max. alle 2 Jahre) - Richtiger Umgang mit brennbaren Materialien - Vermeiden von offenem Feuer und Licht bzw. Vermeiden von Ausschmückungen und Dekorationen - an der Decke dürfen keine brennbaren Materialien angebracht werden - Offenhalten der Flucht- und Rettungswege - Durchführung von Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten nur mit Erlaubnisschein - Verbot der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Gasflaschen.

Blatt 24 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 17. Erleichterungen 17.1 Erleichterung von 38 BauO NRW Die Flure sowie die Halle, an denen die einzelnen Gruppen und Schlafräume angeschlossen sind, werden nicht als brandlastfreie Flure ausgestattet, da sie Garderoben und Sitz- und Spielbereiche aufnehmen. Begründung / Kompensationsmaßnahme: Die Halle / Flure müssen zur Aufnahme von Garderoben genutzt werden. In der Halle können des Weiteren noch andere Brandlasten im tatsächlichen Betrieb, wie z.b. Spielgeräte oder Sitzgelegenheiten, vorhanden sein. Die Bereiche mit Kindern sind daher so ausgelegt, dass bei Ausfall der Halle die Einzelräume über Notausgänge direkt ins Freie verlassen werden können. Das Objekt wird des Weiteren flächendeckend mit funkgekoppelten Einzelrauch- meldern versehen, d.h. im Falle der Entstehung von Rauch wird die Personen- selbstrettung über den akustischen Alarm eingeleitet. Die Erleichterung ist aus den vorgenannten Gründen vertretbar, da das Verlassen des Gebäudes auch ohne Querung der Flure gewährleistet ist.

Blatt 25 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 17.2 Entfällt

Blatt 26 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Zusammenfassung Das Brandschutzkonzept für die Erweiterung des bestehenden Kindergartens (U3) auf dem Gelände des Gropiusweg in Bochum beinhaltet als wesentliche Ergebnisse: Die Rettungswege sind in entsprechender Anzahl als bauliche Rettungswege vorhanden. Die Gruppen- und Nebenräume sowie Schlafräume können auf kurzem Wege in das Freie verlassen werden; die Rettungsweglänge liegt deutlich unter den zulässigen 35 m gemäß BauO NRW. Die Rettungswege im Bestandsgebäude werden durch den Umbau nicht beeinträchtigt, das System von zwei baulichen Rettungswegen bleibt gewährleistet. Es wird eine klare und deutliche Beschriftung der Rettungswege angebracht, um die Evakuierung sicher zu lenken. Die Mitarbeiter bzw. Gruppenleiter werden auf das Verhalten im Brandfall hin unterwiesen, um die im Gebäude befindlichen Kinder schnellstmöglich aus dem Gebäude zu evakuieren. Das Bestandsgebäude besteht aus tragenden Wänden und Stützen, die die Anforderung gemäß 29 BauO NRW (F 90-A Sockelgeschoss und F 30 Erdgeschoss) einhalten. Der Anbau wird ebenfalls die Anforderung F 30 einhalten bzw. übertreffen (Mauerwerksbauweise). Die Personenrettung wird durch die Rauchwarnmelder mit akustischem Alarm unterstützt, d.h. bei Auftreten des akustischen Alarmes wird das Gebäude sofort evakuiert. Es ist eine ausreichende Löschwasserversorgung im Außenbereich gegeben. Die allseitige Zugänglichkeit für Feuerwehreinsatzkräfte ist ebenfalls gewährleistet.

Blatt 27 zum Brandschutzkonzept AWO Kita Gropiusweg, Bochum vom Erg. 28.11.2012 Es handelt sich um ein Gebäude, das für Löscharbeiten gut zugänglich ist. Das Brandschutzkonzept beschreibt die brandschutztechnischen Maßnahmen für den Umbau des Bestandsgebäudes. Bei Einhaltung der Maßnahmen werden die Schutzziele des 17 BauO NRW erreicht, so dass die Rettung von Personen sowie wirksame Löscharbeiten gewährleistet sind. A. Teschke, Dipl.-Ing. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des baulichen Brandschutzes NRW

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