FAQ Allgemein... 2 Was ist das Ziel von temptraining?... 2 Wer sind die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Personalverleih?... 2 Wer profitiert von temptraining?... 2 Suchen Sie einen Arbeitgeber, der dem GAV Personalverleih untersteht?... 2 Hat mein Stundenlohn Einfluss darauf, ob ich dem GAV Personalverleih unterstehe?... 2 Wie finanziert sich der GAV Personalverleih?... 2 Wer definiert die Regeln von temptraining?... 2 Weiterbildungsmöglichkeiten... 3 Welche Art von Weiterbildung unterstützt temptraining?... 3 Kann ich die Matura nachholen?... 3 Kann ich einen Zumba-Kurs besuchen?... 3 Kann ich einen Coaching-Kurs besuchen?... 3 Kann ich meinen Führerschein (Kategorie B) finanzieren?... 3 Werden Kurse im Ausland bezahlt?... 3 Ich möchte meine Deutschkenntnisse verbessern. Kann ich Privatlektionen besuchen? 3 Kann ich meinen Sprachkurs in der Firma besuchen?... 3 Kann ich einen Lehrabschluss nachholen?... 3 Kann ich das Abonnement meiner Fachzeitschrift über temptraining abrechnen?... 3 Kann ich eine Aus- oder Weiterbildung auf der Tertiärstufe a (Uni/FH/PH) besuchen?... 4 Die Schule meiner Wahl fehlt im Bildungsverzeichnis. Was kann ich machen?... 4 Müssen die Schulen zahlen, um im Bildungsverzeichnis zu sein?... 4 Finanzielles... 4 Kann temptraining meinen Kurs im Voraus bezahlen?... 4 Wann kriege ich den bewilligten Betrag ausbezahlt?... 4 Muss ich die Lohnausfallentschädigung von temptraining versteuern?... 4 Habe ich Anspruch auf Spesen?... 4 Zahlt mir temptraining Benzinkosten?... 4 Muss ich den Kurs regelmässig besuchen, um Geld zu kriegen?... 4 Mein Kurs kostet CHF 1 000. Wieso kriege ich nur CHF 800 bewilligt?... 4 Administratives... 5 Muss ich 22 Tage oder 176 Stunden arbeiten, um von temptraining zu profitieren?... 5 P:\100 TempTraining\Marketing_Kommunikation\Website\FAQ_d.docx 1/5
Muss ich aktuell temporär arbeiten, um von temptraining zu profitieren?... 5 Ich muss nach meinem Temporäreinsatz ins Militär. Verlängert sich dadurch meine Anspruchsfrist?... 5 Was mache ich, wenn sich mein bewilligter Kurs verschiebt?... 5 Kann ich mehrere Gesuche stellen?... 5 Ich bin mit dem Entscheid von temptraining nicht einverstanden. Was kann ich tun?... 5 Stand: 5.3.2014 Allgemein Was ist das Ziel von temptraining? Temptraining, der Fonds für Weiterbildung, ist Teil des Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih. Ziel und Zweck von temptraining ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit von Temporärarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Wer sind die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Personalverleih? Arbeitgeberseitig: swissstaffing Arbeitnehmerseitig: Angestellte Schweiz, KV Schweiz, Unia, syna Wer profitiert von temptraining? Jährlich arbeiten in der Schweiz rund 300 000 Personen temporär. Seit der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft ist, profitieren sie von bis zu CHF 5 000 für Weiterbildung und bis zu CHF 2 300 für Erwerbsausfallsentschädigung. Suchen Sie einen Arbeitgeber, der dem GAV Personalverleih untersteht? Die Mitglieder von swissstaffing unterstehen dem GAV Personalverleih. Hier können Sie die Mitglieder nach Region suchen: http://swissstaffing.ch/verband/mitglieder/ Sämtliche Temporärbüros, die dem GAV Personalverleih unterstehen, finden Sie auf www.tempservice.ch in der Rubrik Firmenliste. Es sind nur gezielte Abfragen möglich. Hat mein Stundenlohn Einfluss darauf, ob ich dem GAV Personalverleih unterstehe? Ja. Wer in der Stunde CHF 53.18 oder mehr verdient, untersteht in den meisten Fällen nicht dem GAV Personalverleih. Temptraining vergütet Personen Leistungen, denen der GAV- Beitrag abgezogen wird (vgl. Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih, Artikel 4). Wie finanziert sich der GAV Personalverleih? Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten 1 Lohnprozent an den GAV Personalverleih. Rund 40 % fliesst in den Weiterbildungsfonds temptraining. Wer definiert die Regeln von temptraining? Die Sozialpartner des GAV Personalverleih haben die Regeln festgelegt. Diese finden Sie im Reglement (auf unserer Website, in der Rubrik Spielregeln). Bestehen Lücken oder Unklarheiten, unterbreitet temptraining der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Arbeitsverleih (SPKA) Vorschläge, um diese zu beheben. P:\100 TempTraining\Marketing_Kommunikation\Website\FAQ_d.docx 2/5
Weiterbildungsmöglichkeiten Welche Art von Weiterbildung unterstützt temptraining? temptraining unterstützt Weiterbildungen, die der Arbeitsmarktfähigkeit dienen. Temporärarbeitende können sich im gelernten, aktuellen oder angestrebten Beruf weiterbilden. Wichtig ist, dass Sie ein Bildungsinstitut wählen, das von temptraining akzeptiert ist. Kann ich die Matura nachholen? Ja, das ist möglich. Kann ich einen Zumba-Kurs besuchen? Nein, das ist nicht möglich. Temptraining unterstützt keine Freizeitkurse. Kann ich einen Coaching-Kurs besuchen? Nein, das ist nicht möglich. Arbeiten Sie hingegen als Coach und besuchen eine Weiterbildung oder möchten Sie sich umschulen, so ist da möglich. Fragen Sie in Zweifelsfällen nach, bevor Sie ein Gesuch einreichen. Kann ich meinen Führerschein (Kategorie B) finanzieren? Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie aber eine Anhängeprüfung machen, weil Sie z.b. als Gärtner arbeiten und Material herumfahren müssen, beteiligen wir uns gerne an den Kosten. Sie können auch eine Ausbildung zum Stapler- oder LKW-Fahrer machen oder einen Kurs gemäss CZV besuchen. Werden Kurse im Ausland bezahlt? Die Weiterbildung muss in der Schweiz stattfinden, an einem Bildungsinstitut mit Sitz in der Schweiz. Ausnahmen sind die Kurse des Baumeisterverbandes in Spanien/Portugal und einzelne Weiterbildungen bei Suva-anerkannten Ausbildungsstätten in der Grenzregion. Ich möchte meine Deutschkenntnisse verbessern. Kann ich Privatlektionen besuchen? Ja, das ist möglich. Gerade für Arbeitnehmer, die unregelmässig arbeiten, sind Privatlektionen eine gute Alternative zum Gruppenunterricht. Kann ich meinen Sprachkurs in der Firma besuchen? Nein, das ist nicht möglich. Kurse müssen grundsätzlich in den Kursräumen der Schule stattfinden. Eine Ausnahme sind Sicherheitskurse. Kann ich einen Lehrabschluss nachholen? Ja, das ist möglich. temptraining leistet einen Beitrag an Kurskosten und entrichtet Lohnausfallentschädigung. Kosten für eine Validierung werden nicht übernommen. Kann ich das Abonnement meiner Fachzeitschrift über temptraining abrechnen? Temptraining anerkennt den Wert von informeller Weiterbildung, beteiligt sich aber nicht an den Kosten. P:\100 TempTraining\Marketing_Kommunikation\Website\FAQ_d.docx 3/5
Kann ich eine Aus- oder Weiterbildung auf der Tertiärstufe a (Uni/FH/PH) besuchen? Ja, wenn Sie über relevante Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren nachweisen. Die Details finden Sie in im Reglement (Artikel 18, Ziffer 8) Vorbereitungskurse auf die Zulassung an die Uni/FH/PH werden als Tertiärgesuch behandelt. Bildungsinstitute auf Tertiärstufe a sind nicht in unserem Bildungsverzeichnis publiziert. Die Schule meiner Wahl fehlt im Bildungsverzeichnis. Was kann ich machen? Fragen Sie bei temptraining nach, ob die Schule aufgenommen werden kann. Entspricht sie unseren Kriterien, so erweitern wir das Bildungsverzeichnis gerne. Müssen die Schulen zahlen, um im Bildungsverzeichnis zu sein? Nein, der Eintrag ist kostenlos. Temptraining empfiehlt keine Anbieter und würde einzelne Anbieter nur in begründeten Fällen ausschliessen. Finanzielles Kann temptraining meinen Kurs im Voraus bezahlen? Nein, das ist leider nicht möglich. Wann kriege ich den bewilligten Betrag ausbezahlt? Temptraining bezahlt Ihnen den bewilligten Betrag nach Kursende. Wir überweisen Ihnen das Geld, sobald wir Ihre Kursbestätigung, den Zahlungsnachweis sowie allfällige Spesenbelege erhalten. Muss ich die Lohnausfallentschädigung von temptraining versteuern? Wer von temptraining Lohnausfallentschädigung erhält, kriegt einen Lohnausweis zugestellt. Auch wenn ein Betrag bis zu CHF 2'300 pro Kalenderjahr nicht AHV-pflichtig ist, so müssen Sie diesen Betrag doch in der Steuererklärung angeben. Habe ich Anspruch auf Spesen? Ja, gegen eine Quittung haben Sie Anspruch auf: Kosten für ein ½-Tax-Bahnbillet, 2. Klasse vom Wohn- an den Kursort und zurück. Pauschale für Verpflegung in der Höhe von Fr. 20.- bei eintägigen Kursen; Pauschale für Unterkunft und Verpflegung in der Höhe von Fr. 100.- bei mehrtägigen Kursen, sofern die gesamte Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr vom Wohn- zum Kursort und zurück täglich mehr als 3 Stunden beträgt. Zahlt mir temptraining Benzinkosten? Nein. Muss ich den Kurs regelmässig besuchen, um Geld zu kriegen? Ja, Sie müssen den Kurs regelmässig besuchen (mind. 80%). Sonst erhalten Sie die bewilligten Leistungen nach Kursende nicht ausbezahlt. Mein Kurs kostet CHF 1 000. Wieso kriege ich nur CHF 800 bewilligt? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: P:\100 TempTraining\Marketing_Kommunikation\Website\FAQ_d.docx 4/5
- Sie haben bereits andere Gesuche gestellt und der Maximalbetrag von CHF 5 000 pro 12 Monate ist ausgeschöpft. - Ihr Kurs dauert lediglich einen Tag. Gemäss Reglement gibt es eine Limite pro Tag und diese beträgt CHF 800.- für Kurskosten. Administratives Muss ich 22 Tage oder 176 Stunden arbeiten, um von temptraining zu profitieren? 22 volle Arbeitstage à 8 Stunden ergeben 176 Stunden. Massgeblich sind die Stunden. Muss ich aktuell temporär arbeiten, um von temptraining zu profitieren? Nein, Ihr Anspruch bleibt nach Ihrem Temporäreinsatz eine Zeit lang bestehen: Kurskosten Sie haben nach Ihrem letzten temporären Einsatztag 12 Monate Zeit, eine Weiterbildung zu beginnen. Für die Berechnung der Frist ist der letzte temporäre Einsatztag massgeblich. Lohnausfall Lohnausfallentschädigung können Sie maximal bis zu 6 Monate nach dem letzten temporären Einsatztag erhalten. Ich muss nach meinem Temporäreinsatz ins Militär. Verlängert sich dadurch meine Anspruchsfrist? Nein. Aber Sie haben nach Ihrem letzten Einsatztag 12 Monate Zeit, eine Weiterbildung zu beginnen. Was mache ich, wenn sich mein bewilligter Kurs verschiebt? Das kommt darauf an. Ändert sich das Kursdatum um 1-2 Wochen, so reicht eine E-Mail an temptraining (Gesuchs-Nummer angeben und neues Datum mitteilen). Ändern sich aber weitere Bedingungen oder verschiebt sich der Kurs um mehr als einen Monat, so ist ein neues Gesuch erforderlich. Kann ich mehrere Gesuche stellen? Ja, das ist möglich, sofern Sie die Maximalbeträge nicht ausgeschöpft haben. Ich bin mit dem Entscheid von temptraining nicht einverstanden. Was kann ich tun? temptraining prüft sämtliche Gesuche sorgfältig und wendet klar definierte Kriterien an. Sollten Sie trotzdem der Ansicht sein, dass ein Entscheid nicht rechtens sei, so können Sie einen Rekurs einreichen. Dieser muss spätestens 30 Tage nach dem Entscheid von temptraining bei der SPKA eintreffen. Wenden Sie sich dazu schriftlich an: Rekurskommission des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih, c/o swissstaffing, Stettbachstr. 10, 8600 Dübendorf P:\100 TempTraining\Marketing_Kommunikation\Website\FAQ_d.docx 5/5