Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen



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Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen

So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch bekommen: Nicht alle Eltern kennen die neuen Möglichkeiten, die das Bildungspaket eröffnet. Doch können wir alle dazu beitragen, dass kein bedürftiges Kind ausgeschlossen wird. Sprechen Sie die Eltern, Kinder und Jugend lichen aktiv an! Informieren Sie sie über die neuen Angebote! Helfen Sie ihnen, das richtige auszuwählen und Anträge zu stellen! Geben Sie den Familien möglichst schrift liche Unterlagen, Belege und Anmeldungen an die Hand! Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regel leistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter für diese Familien der Ansprechpartner. Dort stellen sie ihren Antrag und von dort wird ihnen monatlich das Geld überwiesen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen. Kreis/kreisfreie Stadt

So schaffen Sie Angebote zum Mitmachen Suchen Sie sich Partner: Egal, ob Sie in einem Verein, einer Schule, einer Kita oder bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind: Das Wichtigste ist, dass Sie jetzt miteinander und mit den Verantwortlichen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung ins Gespräch kommen. So rechnen Sie ab: Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kreise und kreisfreien Städte bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Partner darüber. Vernetzen Sie sich: Vor Ort gibt es bereits starke, etablierte Netzwerke der Zusammenarbeit wie runde Tische, spezielle Datenbanken oder regionale Kooperationen. Überlegen Sie gemeinsam, was vor Ort möglich ist und wie man die Angebote gestaltet, damit sie von möglichst vielen Kindern genutzt werden. Wenn Sie als Verein ein gutes Angebot haben, wenden Sie sich an die Ansprech partnerin oder den Ansprechpartner zum Bildungs paket in der Kreis- oder Stadtverwaltung.

Hier finden Sie weitere Informationen Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Deshalb macht das Bildungspaket jetzt Mitmachen möglich. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kreis oder Stadtverwaltung. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. Allgemeine Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0180 5 / 67 67 21* und unter www.bildungspaket.bmas.de. Wenn Sie diesen Flyer bestellen möchten: Best.-Nr.: A 857 Telefon: 0180 5 / 77 80 90* Telefax: 0180 5 / 77 80 94* Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet 10117 Berlin Schriftlich: E-Mail: Internet: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock publikationen@bundesregierung.de www.bmas.de Stand: März 2011 Bildquellen: Fotograf: Sven Schrader *Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.

Mitmachen möglich machen Mehr Chancen für 2,5 Millionen Kinder Ab 2011 haben 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Denn das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Das alles ist ein großer Schritt hin zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft. Jetzt ist Engagement gefragt Jetzt kommt es darauf an, dass engagierte, kreative und tatkräftige Menschen in Schulen, Kitas, Vereinen und bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Chance ergreifen und aktiv werden, um Kindern bundesweit das Mitmachen zu ermöglichen. Denn wirklich erfolgreich wird das Bildungspaket nur, wenn es vor Ort mit Leben gefüllt wird. Kommunen sind zentraler Ansprechpartner Trägerschaft und Umsetzung für das Bildungs paket liegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ob Vereine, Theatergruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugend liche bereitstellen möchte, sollte sich zuerst an die Kreis- oder Stadtverwaltung wenden.

Das ist drin im Bildungspaket Kultur, Sport und Freizeit: Bedürftige Kinder sollen nicht ausgeschlossen sein, sondern mitmachen können. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zwei Mal jährlich automatisch ein Zuschuss überwiesen zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungs kosten erforderlich, können sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können angemessene Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse erreicht werden kann. Voraus setzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag. Tagesausflüge und Klassenfahrten: Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.