GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin



Ähnliche Dokumente
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Statuten in leichter Sprache

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von entgeltlichen Streaming-Angeboten (sogenannte unlimitierte Abonnements )

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

1) Farbsteuergerät in der Nikobus-Software unter Modul zufügen hinzufügen.

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ausfertigung. Satzungsänderung

IVU Traffic Technologies AG

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Versetzungsregeln in Bayern

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Maklerauftrag für Vermieter

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

EÜR contra Bilanzierung

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach Bremen. Friedrich-Mißler-Straße Bremen

Webalizer HOWTO. Stand:

Markt Markt Indersdorf

Bestandskauf und Datenschutz?

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Workshop - GEMAinfo. Stand: November 2014

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter am 6. März 2009

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Ein Bisschen Mathe vorweg J

Das Roaming Cockpit. Inhalt. 1 Das Roaming Cockpit Aufrufen des Roaming Cockpit über den Browser... 3

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Lehrer: Einschreibemethoden

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Informationschreiben 85 / 2015

teamsync Kurzanleitung

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

IBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG

Obergericht des Kantons Zürich

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

1. EINLEITUNG 2. GLOBALE GRUPPEN Globale Gruppen anlegen

Heidelberger Lebensversicherung AG

Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen

126 AktG (Anträge von Aktionären)

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Transkript:

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Anwendungsbereich 1. Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Websites im Internet oder ähnlichen Datennetzen, die Electronic-Commerce zum Gegenstand haben und in diesem Rahmen die Speicherung von Werken (Upload) und die Übermittlung von Werken (Streaming) an den Endnutzer vornehmen oder vornehmen lassen. 2. Unter Electronic-Commerce ist das Angebot von Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art über eine Website, die Werke aus dem GEMA-Repertoire enthält, zu verstehen. 3. Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen. II. Electronic-Commerce mit Musikwerken 1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Umfang von jeweils bis zu 45 Sekunden (z.b. Prelistening) zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken, beispielsweise in Form von Tonträgern, Bildtonträgern oder durch Übermittlung im Internet oder ähnlichen Datennetzen. Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24720 Seite 1 von 5

2. Vergütung (1) Websites mit einer Zugriffszahl von bis zu 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat: 1.1 Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu jeweils 45 Sekunden aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR 150,00 für die Nutzungsdauer von einem Jahr. 1.2 Für die Nutzung von über 20 bis zu 100 Werken aus dem GEMA- Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu jeweils 45 Sekunden beträgt die zusätzliche Vergütung je Werk EUR 2,50 für die Nutzungsdauer von einem Jahr. 1.3 Für die Nutzung von über 100 Werken aus dem GEMA-Repertoire beträgt für jeweils weitere 100 Werke aus dem GEMA-Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu je 45 Sekunden die zusätzliche Vergütung EUR 0,80 je Kalendermonat der Einstellung. (2) Websites von mehr als 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat: Die Vergütung errechnet sich gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Ziffer 1.1 bis 1.3. Jedoch erhöht sich die Vergütung ab einer Zugriffszahl von 500.000 Zugriffe mit Musiknutzung im Monat um jeweils 10 % je weitere 100.000 Zugriffe mit Musiknutzung im Monat. III. Sonstige Electronic-Commerce Angebote 1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, mit welchen Electronic- Commerce betrieben wird, wobei Geschäftsgegenstand das Angebot von Waren und Dienstleistungen aller Art ist, mit Ausnahme von Waren oder Dienstleistungen gem. Abschnitt II. 2. Vergütung (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 50,00 pro Monat, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 10.000 betragen darf. Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24720 Seite 2 von 5

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 10.000, ist für jeweils weitere bis zu 10.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 50,00 pro Monat zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von EUR 10,00 zu bezahlen. IV. Allgemeine Bestimmungen 1. Umfang der Einwilligung (1) Die Einwilligung für Websites mit Electronic Commerce umfasst nur die folgenden Rechte der GEMA: - Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires aufzunehmen und für die Nutzung technisch aufzubereiten - Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (z.b. Serverrechner) einzubringen (Upload). - Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires die in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (z.b. Serverrechner) eingebracht sind, zum privaten Gebrauch, elektronisch oder in ähnlicher Weise zu übermitteln ( Right of Communication to the Public and Making Available ) (2) Die Einwilligung erstreckt sich nicht auf andere Rechte, insbesondere nicht auf das Recht zur Verbindung von Werken des GEMA-Repertoires mit Werken anderer Gattungen, nicht auf das Angebot von dramatisch-musikalischen Werken, weder vollständig, noch als Querschnitt, noch in größeren Teilen (sog. Große Rechte ), sowie nicht auf graphische Rechte oder Rechten am Notenbild oder Textbild. (3) Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn von der festgelegten Nutzungsdauer nur zeitlich kürzer Gebrauch gemacht wird. Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24720 Seite 3 von 5

(4) Die Einwilligung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Recht zur Benutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Herstellung der zu der Website gehörenden Seiten von den jeweiligen Berechtigten selbst oder von der GEMA nach den einschlägigen Vergütungssätzen ordnungsgemäß erworben worden ist bzw. wird. (5) Nicht umfasst von der Einwilligung ist die Benutzung eines Werkes zur Werbung. (6) Das Urheberpersönlichkeitsrecht darf nicht verletzt werden. Änderungen an einem Werk um dieses in der Website mit Electronic-Commerce zu verwenden, insbesondere die Kürzung des Werkes, müssen den möglichen Erfordernissen der 14 und 39 Urheberrechtsgesetz genügen. 2. Rechtzeitiger Erwerb der Einwilligung Die Rechte gelten nur als eingeräumt, wenn die Einwilligung der GEMA vor der Einbringung von Werken des GEMA-Repertoires in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (Upload) für die Rechte gemäß Abschnitt IV. Ziffer 1. Absatz (1) eingeholt wurde. 3. Rechte Dritter Rechte Dritter, beispielsweise bei reversgebundenen Werken, bleiben unberührt. 4. Abgrenzung Soweit das Angebot der Website mit E-Commerce auch andere als die mit diesen Vergütungssätzen geregelten Nutzungen umfasst und/oder andere als die tariflich geregelten Rechte berührt, sind die betreffenden Rechte gesondert nach den einschlägigen Vergütungssätzen zu erwerben. Falls die Website neben E-Commerce noch andere Angebote aufweist, können für das Gesamtangebot angemessene Vergütungen festgesetzt werden, auch wenn für dieses Gesamtangebot unmittelbar keine einschlägigen Vergütungssätze Anwendung finden. Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24720 Seite 4 von 5

Diese Vergütungssätze finden keine Anwendung auf Angebote im Internet, deren Zweck die entgeltliche oder unentgeltliche Übermittlung von Werken an den Endnutzer ist, unabhängig davon, ob die Speicherung von Werken beim Endnutzer (download) möglich ist. Die Vergütungssätze finden ebenfalls keine Anwendung auf Websites zu Präsentationszwecken. 5. Nachweis der Werknutzung Der Anwender hat einen Nachweis der Zugriffe auf die Website mit Electronic- Commerce mit Musiknutzung in geeigneter Form zu erbringen. 6. Zeitliche Geltung Die Vergütungssätze treten mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft. Der Vorstand Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24720 Seite 5 von 5