Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transport & Offshore Services Offshore B.V.



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Transkript:

TOS OFFSHORE bv Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transport & Offshore Services Offshore B.V. Einleitung und Erläuterung Transport & Offshore Services Offshore B.V. ( TOS ) überlässt ihre Mitarbeiter für die Dauer einer Arbeit, eines Zeitraums oder einer Reise, die zuvor festgelegt wurden, anderen Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen TOS und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass der Mitarbeiter von TOS nicht schlechter als die eigenen Mitarbeiter des Auftraggebers behandelt wird, unter dessen befristeter Führung er sich befindet. Da TOS bei der Arbeit des Mitarbeiters nicht anwesend ist, nicht im Detail über die Art der Arbeit informiert ist und als Auftraggeber den Mitarbeiter nicht beaufsichtigen kann, verlegt TOS ihre Haftung als Arbeitgeber auf den Auftraggeber hinsichtlich Schäden, die ihr Mitarbeiter bei der Ausführung der Arbeit sich selber, dem Auftraggeber oder Dritten zufügt. Dabei bewahrt der Auftraggeber TOS vor jeglichen Haftungsansprüchen von Dritten, die durch oder gewissermaßen zusammenhängend mit der Arbeit, die nach Auftragsvereinbarung ausgeführt wurde, entstanden sind. TOS verhält sich dem Auftraggeber gegenüber als Auftragnehmer im Sinne von Abschnitt 7.7.1. BW (Niederländisches Gesetzbuch). TOS erklärt in diesem Abschnitt Art. 7: 404 und 7: 407 Absatz 2 BW (Niederländisches Gesetzbuch) als ungültig. Der erste Artikel steht nicht im Verhältnis zur Freiheit, die TOS bei seiner Auswahl des zu überlassenden Personals hat. Bei dem zweiten Artikel wird eine Gesamthaftung bestimmt, wenn der Auftrag an zwei oder mehr Personen geht, was für TOS ein nicht einkalkulierbares Risiko mit sich bringt. Inhaltsangabe Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Definitionen Geltungsbereich Mitarbeiterauswahl Arbeitszeiten und -bedingungen Ausleihverbot Beschäftigung im Ausland Haftung, Versicherungen und Gewährleistung Sicherheitsgarantien Zahlungskonditionen Tarife Kranke Mitarbeiter und Repatriierung Gerichtswahl und Gerichtsbarkeit

Definitionen Artikel 1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht "TOS für die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Transport & Offshore Services Offshore B.V. Arbeitnehmer für jeden Mitarbeiter, den TOS dem Auftraggeber überlässt. Auftraggeber für jede natürliche oder Rechtsperson, der TOS ein oder mehrere Mitarbeiter überlässt oder über die TOS verhandelt. Auftrag für die Vereinbarung zwischen TOS und Auftraggeber, wonach der Mitarbeiter überlassen wird. Bedingungen für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parteien für TOS und den Auftraggeber. Geltungsbereich Artikel 2 Die Bedingungen beziehen sich auf das Rechtsverhältnis zwischen TOS und dem Auftraggeber, sowie jegliches Angebot von TOS an den Auftraggeber. Sonstige vom Auftraggeber angewandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von TOS schriftlich und ausdrücklich anerkannt wurden. Arbeitnehmerauswahl Artikel 3 1. TOS ist in der Auswahl seines Arbeitnehmers frei, den sie bei einem Auftrag zur Verfügung stellt. TOS garantiert, dass der Arbeitnehmer über die mit dem Auftraggeber vereinbarten Befugtheiten und Qualifikationen verfügt. 2. Nur wenn der Arbeitnehmer nicht schon mindestens einmal zuvor für den Auftraggeber gearbeitet hat und er nicht über die genannten Befugtheiten und Qualifikationen zu verfügen scheint, muss der Auftraggeber dies spätestens am Ende des ersten Arbeitstages vom Arbeitnehmer mit schriftlicher Angabe von Gründen an TOS bekannt geben. TOS wird sich dann bemühen, um schnellstmöglich Ersatz zu finden, wobei TOS den zu ersetzenden Arbeitnehmer auf eigene Rechnung repatriieren wird.

Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen Artikel 4 1. Der Arbeitnehmer wird für eine bestimmte Zeit oder für die Dauer einer Reise bzw. eines Projekts zur Verfügung gestellt. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber TOS, um den Arbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen nicht im negativen Sinn anders als seine eigenen Arbeitnehmer zu behandeln. 3. Wenn bei dem betreffenden Auftraggeber eine kollektive Abmachung gilt, wird TOS dieser Vereinbarung Folge leisten. Auftraggeber ist verpflichtet, um beim Angehen des Vertrags den vollständigen Inhalt der genannten Abmachung bekannt zu geben, sowie irgendwelche hieraus entstehende Tariferhöhung an TOS zu vergüten. 4. Bei der Dauer der Arbeitszeit ist die Hin- und Rückfahrt vom Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Arbeitsnehmers zum oder vom Ort des Arbeitsbeginns bzw. endes inbegriffen. Ausleihverbot und Verbot vom Angehen eines direkten Arbeitsvertrags Artikel 5 1. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, den Arbeitnehmer an Dritte zur Verfügung zu stellen, um unter dessen Anweisungen und Aufsicht zu arbeiten. 2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, während der Auftragsdauer und drei Monate nach Auftragsanfang mit dem Arbeitnehmer auf direktem Wege einen Arbeitsvertrag zu schließen. Beschäftigung im Ausland Artikel 6 Der Auftraggeber ist bei Beschäftigung im Ausland dazu verpflichtet, TOS vor Beginn der Arbeit mitzuteilen, wo diese Arbeit ausgeführt wird und wie lange die Arbeit dauern wird. Auch muss der Auftraggeber TOS unverzüglich jede Änderung des Arbeitsgebietes bei ihrer Bekanntgabe mitteilen. TOS ist dazu befugt, bei einer Änderung den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer unverzüglich auf eigene Kosten zu repatriieren.

Haftung, Versicherungen und Gewährleistung Artikel 7 1. TOS haftet nicht für Schäden oder Verluste, die wie auch immer vom Arbeitnehmer verursacht wurden, sowie für Folgeschäden und sonstigen vom Auftraggeber oder von Dritten zu erleidenden Schäden. 2. Der unter Absatz 1 genannte Ausschluss entfällt ganz, wenn Auftraggeber beweist, dass der Schaden mit Absicht oder durch grobes Schuldverhalten von TOS entstanden ist. In diesem Fall begrenzt TOS ihre Haftung auf den an den Auftraggeber in Rechnung gestellten Betrag für das zur Verfügungstellen des Arbeitnehmers, der zu der Entstehung des Schadens am meisten beigetragen hat. 3. Auftraggeber ist verpflichtet, um für den Arbeitnehmer an Bord eines Schiffes wie für jedes andere Bemannungsmitglied eine Versicherung für Schaden am Schiff und/oder an Dritten abzuschließen; hauptsächlich betrifft das die Hull and Machinery und sonstige P&I Versicherungen des Schiffes. 4. Auftraggeber schützt TOS und den Arbeitnehmer gegen Haftungsansprüche von anderen Arbeitnehmern des Auftraggebers bzw. von Dritten, inklusive Subunternehmer und Auftraggeber oder Hilfspersonen des Auftraggebers. Sicherheitsgarantie Artikel 8 1. Auftraggeber ist verpflichtet, um die Führung und die Aufsicht des Arbeitnehmers zu übernehmen. Der Arbeitnehmer unterliegt für die Dauer der Arbeit seiner Anordnung. 2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, um den Arbeitnehmer an einem Ort oder in einem Gebiet arbeiten zu lassen, wo die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist oder werden kann. 3. Wenn nach Beginn der Arbeit die Gesundheit oder Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist oder sein wird, ist Auftraggeber verpflichtet, um den Arbeitnehmer unverzüglich auf seine eigenen Kosten zu repatriieren. 4. Auftraggeber ist voll haftbar für jegliche Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der Gefährdung seiner Gesundheit bzw. Sicherheit erlitten hat. 5. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung und Erfüllung der vom Gesetz auferlegten Arbeitgeberverpflichtung hinsichtlich der Sicherheit verantwortlich, sowie für alle sonstigen Arbeitsumstände, wie der sonstigen vor Ort geltenden Gesetze und/oder Vereinbarungen.

6. Aufgrund des niederländischen Arbeitsschutzgesetzes und der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer nicht: a) während der Arbeit Alkohol oder Drogen konsumiert; b) während der Arbeit unter Alkohol- bzw. Drogeneinwirkung steht. Nach dem Alkoholkonsum muss er einen alkoholfreien Zeitraum von minimal acht Stunden beachten, bevor die Arbeit wieder aufgenommen werden darf. Zahlungskonditionen Artikel 9 1. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Versendung beglichen werden. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet zu verrechnen, außer in Absatz 2 bestimmt. 2. Zahlungen vom Auftraggeber an den Arbeitnehmer geschehen immer mit Risiko des Auftraggebers. Vom Auftraggeber an den Arbeitnehmer gezahlte Vorschüsse können nur mit schriftlicher vorangegangener Genehmigung von TOS mit dem Betrag, den Auftraggeber an TOS verschuldet ist, verrechnet werden. 3. Falls genannte Genehmigung nicht von TOS erteilt wurde, ist Auftraggeber verpflichtet, die Rechnungen von TOS immer ohne Abzug zu bezahlen, sogar wenn der Auftraggeber über vom Arbeitnehmer unterschriebene Quittungen verfügt. 4. Die Rechnungen von TOS liegen den vom Auftraggeber genehmigten Stundenlisten zugrunde. Nach erteilter Genehmigung sind Fehler bei den Stundenlisten für Rechnung des Auftraggebers. 5. Der Auftraggeber ist für eine richtige, rechtzeitige und vollständige Ausfüllung und Akkordierung der Arbeitsstundenlisten verantwortlich. Akkordierung findet immer schriftlich statt, es sei denn, es wäre anderes übereingekommen. 6. Reklamation einer erhaltenen Rechnung vonseiten des Auftraggebers muss binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum an TOS erfolgt sein. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers wird durch die Meldung einer Reklamation nicht aufgeschoben. 7. Wenn TOS bei nicht rechtzeitiger Bezahlung zur Einforderung durch Inkasso übergeht, erhöht sich der Betrag der Forderung mit 10 % Administrationskosten mit einem Minimumbetrag von Є 400,00. Darüber hinaus gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers bis zum durch TOS bezahlten oder geschuldeten Betrag.

Tarife Artikel 10 1. Der Auftraggeber schuldet TOS für das zur Verfügungstellen des Arbeitnehmers einen Tarif, den TOS dem Auftraggeber schriftlich bestätigt. Falls sich die Tarife aufgrund der Gesetze, Tarifvertragsverpflichtungen oder sonstigen anderen Bestimmungen ändern, berechnet TOS diesen Tarif ab dem Moment des Beginns dieser Änderung mit Bekanntgabe an den Auftraggeber. 2. Sofern TOS keine schriftliche Zustimmung erteilt hat, ist es dem Auftraggeber untersagt, um den Arbeitnehmer mit einer anderen Tätigkeit oder in einem anderen Dienstrang zu beschäftigen als vereinbart. 3. Falls die Tätigkeit oder der Dienstrang des Arbeitnehmers geringer als zwischen Auftraggeber und TOS vereinbart ist, gilt der vereinbarte Tarif. 4. Falls die Tätigkeit oder der Dienstrang des Arbeitnehmers höher als zwischen Auftraggeber und TOS vereinbart ist, wird der Tagestarif gemäß der normal gültigen Tarifbestimmung dementsprechend von TOS angepasst. 5. Alle Reise- und Aufenthaltskosten sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht bei den vereinbarten Tagestarifen inbegriffen und müssen vom Auftraggeber vergütet werden. Kranke Mitarbeiter und Repatriierung Artikel 11 1. Im Fall von Krankheit oder einem Unfall, wobei Repatriierung notwendig ist, gehen alle Reisekosten auf Rechnung des Auftraggebers. Hierbei sind auch die Kosten inbegriffen, die aus dem rechtzeitigen zur Verfügungstellen von Ersatzpersonal entstehen. 2. Sollte der Auftraggeber einen Arbeitnehmer wegen wiederholten schlechten Benehmens wegschicken, gehen die Reisekosten sowie die Kosten für den Ersatz - genannt in Absatz 1 auf Rechnung von TOS. TOS ist hierauf verpflichtet, sich schnellstmöglich und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Kenntnissen um einen angemessenen Ersatz zu bemühen.

Gerichtswahl und Gerichtsbarkeit Artikel 12 1. Bei dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt in jeder Hinsicht das niederländische Recht. 2. Streitigkeiten werden ausschließlich von dem Gericht in Rotterdam behandelt. Transport & Offshore Services Offshore BV Waalhaven O.Z. 77, Gebäude 4 Hafen 2203a 3087 BM Rotterdam P.fach 55064 3008 EB Rotterdam Die Niederlande Telefon (+31)10-436 62 93 Telefax (+31)10-436 62 86 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind registriert worden im Rotterdam, Netherlands: January 2008