Konzept. Time-Out-Klasse Oberthurgau



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Konzept Time-Out-Klasse Oberthurgau 01.03.2011

Sek Romanshorn, Postfach 117, 8590 Romanshorn 1 Grundlage Die Timeout-Klasse der Sekundarschule Romanshorn-Salmsach ist eine Timeout-Klasse gemäss 35 der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule vom 11. Dezember 2007: 35 1. Timeout-Klassen sind spezielle Sonderklassen, welche grundsätzlich der vorübergehenden Beschulung sowie der Beobachtung und Persönlichkeitsförderung verhaltensauffälliger Schüler und Schülerinnen dienen. 2. Die Dauer einer Platzierung richtet sich nach dem Bedürfnis und der Zielsetzung. 3. Es ist nach Möglichkeit der Lernstoff der Regelklasse zu vermitteln. Die Reintegration in die Regelklasse ist anzustreben. 4. Das Departement erlässt ein verbindliches Konzept. Das Departement für Erziehung und Kultur erliess mit Datum vom 3. Mai 2006 das Konzept zur Führung von Time-out-Klassen (kurz: kantonales Konzept, vgl. Anhang). Darin wurden die Details der Ausgestaltung der Time-out-Klassen festgelegt Sofern das vorliegende Konzept nichts anderes aussagt, gelten die Bestimmungen des kantonalen Konzepts. 2 Indikation Für die Timeout-Klasse Romanshorn gelten die Zuweisungskriterien gemäss kantonalem Konzept: "Es müssen schwerwiegende Verhaltensstörung vorliegen, durch die der Regelunterricht oder das Schulklima unzumutbar belastet werden" und es müssen "zuvor weniger weit gehende Massnahmen ergriffen worden sein, die zu keiner nachhaltigen Besserung des Verhaltens geführt haben (...)". Eine Zuweisung soll nur vorgenommen werden, wenn ein Entwicklungspotenzial beim Schüler oder bei der Schülerin erkennbar ist oder sofern keine andere Lösung zur Entlastung der Herkunftsklasse möglich ist. 3 Ziele 3.1 Allgemeine Ziele Gemäss kantonalem Konzept dienen Timeout-Klassen "der Standortbestimmung und der intensiven Beobachtung der eingewiesenen Schüler und Schülerinnen. Sie haben eine Reintegration in eine Regel- oder Kleinklasse zum Ziel. Es ist die Behebung oder zumindest die erhebliche Verminderung der individuellen Lern- und Verhaltensdefizite anzustreben. Besonderes Gewicht ist auf die Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenz, der Motivation und der sozialen Integration zu legen." Die «Schulische Auszeit» ist eine Gelegenheit, Geschehenes zu verarbeiten, eigenes Verhalten, Haltungen und die Rolle in der Schulklasse zu überdenken. Aus der Distanz zum Schulall- 2

tag erwächst die Chance, Energien und Ressourcen freizusetzen, so dass eine persönliche und schulische Entwicklung einsetzen kann. Damit eine Reintegration möglich ist, muss nicht nur auf der Seite des Schülers oder der Schülerin ein Prozess ablaufen, sondern auch in deren Umfeld. Zudem ist die Herkunftsklasse bzw. die zukünftige Klasse durch die Schulische Sozialarbeit oder die Schulpsychologie und Schulberatung zu begleiten und zu beraten. Das Timeout Romanshorn richtet sich darauf aus, Langzeitplatzierungen (über 6 Monate) zu ermöglichen und als Übergangsstation für andere Anschlusslösungen (Tagesklinik, Sonderschule, o. ä.) zu dienen. 3.2 Konkrete Ziele Gestützt auf die Erfahrungen in anderen Timeout-Klassen strebt die Timeout-Klasse Romanshorn folgende Ziele an: 1. Reintegration eines Schülers oder einer Schülerin ins Schul- oder Berufsbildungssystem (Herkunftsklasse, andere Klasse, Ausbildungsplatz, alternative Anschlusslösung) 2. Entlastung der Herkunftsklasse 3. Stärkung der Ressourcen der Schülerinnen und Schüler und ihres Selbstwertes 4 Pädagogisches Konzept Das pädagogische Konzept der Timeout-Klasse beruht auf dem lösungsorientierten, pragmatischen Modell (z.b. Steve de Shazer). Dieses Modell stellt nicht die Probleme des Jugendlichen in den Mittelpunkt, sondern seine Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen. In diesem Sinne will sich die Timeout-Klasse nicht in die Probleme vertiefen und die Fehlverhalten der Schüler und Schülerinnen analysieren und behandeln, sondern ihre Stärken und Fähigkeiten intensiv und gezielt fördern. Wichtig dabei ist, dass Lösungen entstehen, die von den Jugendlichen selbst entwickelt werden und nicht von Beratern oder Therapeuten. Mit den Schülern und Schülerinnen und ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden konkrete Ziele vereinbart, die während des Aufenthaltes in der Timeout-Klasse erreichen werden sollen. Diese Zielerreichung wird laufend überprüft. Die Schüler und Schülerinnen der Timeout-Klasse sind sehr verschieden und darum sind auch der Unterricht und die praktische Ausbildung in der Timeout-Klasse sehr individuell. Grosser Wert wird auf die Entwicklung einer guten Arbeitshaltung gelegt, die den Schüler oder die Schülerin später befähigt, einen Platz in der Arbeitswelt zu finden. Neben dem Unterricht sind das Zusammenleben und die gemeinsame Verantwortung für das tägliche Leben wichtige Lernbereiche. Auf der Grundlage dieser Vorgaben entwickeln die Lehrpersonen der Timeout-Klasse ihr eigenes pädagogisches Leitbild und konkrete Vorgehensweisen für den Alltag. Die Schulische Sozialarbeit wird in diese Diskussion einbezogen, da sie Aufgaben sowohl im Vorfeld von Zuweisungen in die Timeout-Klasse als auch in der Nachbetreuung übernimmt. 5 Aufnahme Voraussetzung für einen Antrag zur Aufnahme sind schwerwiegende Verhaltensstörungen, eine unzumutbare Belastung des Unterrichts oder des Schulklimas und vorausgegangene andere Massnahmen. Dies muss in einem Dossier von einer Lehrperson (Auszug aus Lehreroffice, Schülerlaufbahnblatt, o. ä.), in der Regel von der Klassenlehrperson, dokumentiert werden. Anmeldung und Aufnahme sind nicht an fixe Termine gebunden, orientieren sich aber an einem definierten Prozess (siehe Anhang). Folgendes Vorgehen liegt dem erwähnten Prozess zugrunde: 1. Wünscht eine Lehrperson eine Überweisung eines Schülers oder einer Schülerin in die Timeout-Klasse, stellt sie ihrer Schulleitung einen entsprechenden Antrag. Die Schullei- 3

tung entscheidet über die Weiterleitung von Antrag und Dossier an die Schulleitung der Timeout-Klasse. 2. Dann erfolgt eine Vorprüfung des Antrags durch die Lehrpersonen der Timeout-Klasse. Liegen aufgrund der Akten keine Gründe gegen ein Timeout vor, lädt die abgebende Schulleitung die Betroffenen (Schüler oder Schülerin und Erziehungsberechtigte) zu einem Informationsgespräch an die Schule ein. 3. Liegt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Überweisung vor, leitet die abgebende Schulleitung den Antrag der Lehrperson an die zuständige Sekundarschulbehörde weiter. 4. Falls die Behörde Kostengutsprache leistet, findet ein Aufnahmegespräch der Betroffenen mit den Lehrpersonen der Timeout-Klasse statt. 5. Anschliessend stellen die Lehrpersonen der Timeout-Klasse Antrag über die Aufnahme des Schülers oder der Schülerin in die Timeout-Klasse an die Schulleitung der Timeout- Klasse, die abschliessend entscheidet. 6. Eine Gefährdungsmeldung wird jeweils in Betracht gezogen. Im Falle der Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Timeout-Klasse wird die Fallführung einer Lehrperson der Timeout-Klasse übertragen. Sie ist zuständig für die Planung des Aufenthalts, die Durchführung der Standortgespräche, die Planung des Austritts und die Organisation der Nachbetreuung. Gleichzeitig bezeichnet die abgebende Schule eine für den Schüler oder die Schülerin zuständige Kontaktperson, die Ansprechpartner für die Lehrpersonen der Timeout-Klasse ist. Die unterstützenden schulinternen Institutionen (SPB, SSA, SHP, o. ä.) sind in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen. Die Einzelheiten des Ablaufs inkl. vorbereitete Formulare sind in einem Handbuch geregelt und können von der Schulleitung der Timeout-Klasse den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Ebenso werden Konzepte, Prozesse und Formulare übers Internet zur Verfügung gestellt. 6 Dauer und Aufenthalt in der Timeout-Klasse Der Aufenthalt in der Timeout-Klasse dauert in der Regel drei Monate; in triftigen Fällen kann er verlängert werden. Im Hinblick auf die Planung des Aufenthalts muss eine Verlängerung des Aufenthalts in der Timeout-Klasse frühzeitig beantragt werden. Der begründete Antrag ist an das Präsidium und die Schulleitung der abgebenden Schule zu richten und ist zwingend von der Schulaufsicht zu genehmigen. Der Aufenthalt gliedert sich in drei Phasen (siehe Raster, S. 4), die verschiedene Zielsetzungen haben und jeweils durch eine Standortbestimmung abgeschlossen werden. Ihre Dauer ist abhängig von der Entwicklung des Schülers oder der Schülerin. Der Übertritt von einer Phase in die nächste hängt vom Erreichen der festgelegten Ziele ab. Er ist mit einem Standortgespräch verbunden, an dem der Schüler oder die Schülerin, die Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen der Timeout-Klasse teilnehmen. Es werden die Veränderungen und Entwicklungen in der vorherigen Phase besprochen, eine Standortbestimmung vorgenommen, die Ziele für die Zukunft formuliert und die nächste Phase geplant. Die weiteren Beteiligten werden im Anschluss an die Standortgespräche schriftlich informiert. Der Phasenwechsel stellt für die Schülerin oder den Schüler einen wichtigen Schritt dar und wird deshalb auch entsprechend sichtbar gemacht (Selbstreflexion). Die Fortschritte sind zu dokumentieren (Lerntagebuch, Beobachtungen, ) 4

Phasen im groben Überblick Dieser Phasenplan wird mit einem Planungs-Tool hinterlegt, insbesondere sollen dabei Temine, Gesprächsteilnehmende und Inhalte detailliert geklärt werden. Phase Beobachtungs- und Orientierungsphase Erstes Standortgespräch Entwicklungsphase Zweites Standortgespräch Austrittsphase Austrittsgespräch Ziel Beziehungsebene pflegen, individuelle Planung des Aufenthalts, Erarbeiten von Perspektiven und Zielen Auswerten der Beobachtungs- und Orientierungsphase, Planung des Aufenthaltes mit den Beteiligten, detaillierte Förderplanung Erkennen der eigenen Ressourcen, Entwicklungsmöglichkeiten und Grenzen Eigene Ziele für den Aufenthalt setzen. Auswerten der Entwicklungsphase, Planung der Austrittsphase, Besprechung möglicher Optionen für die Zukunft Vorbereiten der Zeit nach dem Austritt, kennen lernen der zukünftigen Anforderungen und Erwartungen, persönliche Auseinandersetzung mit der Zeit in der Timeout-Klasse Auswertung des Aufenthalts, Planung der Nachbetreuung, Besprechung des Lernberichts Wird das Timeout verlängert, sind der Situation entsprechend zusätzliche Standortgespräche durchzuführen. Je nach Situation findet vor oder nach dem zweiten Standortgespräch ein Planungs-, Fachoder Expertengespräch statt, an dem die Fachpersonen der übernehmenden Schule oder Institution, weiterer beteiligter Ämter und Supportangebote die Möglichkeiten für die Zukunft klären und Abklärungen beschliessen (Expertenrunde). Die Ergebnisse werden in einem weiteren Gespräch den Jugendlichen und Erziehungsverantwortlichen mitgeteilt und erläutert. 7 Austritt Der Austritt aus der Timeout-Klasse und die Reintegration geschehen in Absprache und Zusammenarbeit mit der Kontaktperson der abgebenden Schule. Falls die Reintegration nicht in die Stammklasse erfolgt, ist von der aufnehmenden Institution frühzeitig eine Kontaktperson zu bestimmen. Die für die Fallführung zuständige Lehrperson der Timeout-Klasse informiert Schulleitung und Kontaktperson der abgebenden Schule regelmässig über die Situation des Schülers oder der Schülerin. Gegen Ende des Timeouts findet ein Planungsgespräch mit der Schulleitung und der Kontaktperson der abgebenden Schule statt, an dem die Empfehlungen der Lehrpersonen der Timeout-Klasse für den geplanten weiteren Weg des Schülers oder der Schülerin und die Nachbetreuung besprochen werden. Gestützt auf diese Besprechung formuliert die fallführende Lehrperson der Timeout-Klasse ihre Empfehlungen zuhanden der abgebenden Schule, die abschliessend über das weitere Vorgehen und die Nachbetreuung entscheidet. Das Timeout wird mit einem Austrittsgespräch abgeschlossen. Die fallführende Person der Timeout-Klasse verfasst auf Ende des Timeout-Aufenthalts einen Lernbericht zu Handen der Erziehungsberechtigten, der abgebenden und der aufnehmenden Schule. Die Verantwortung für den weiteren Weg des Schülers oder der Schülerin und die Nachbetreuung gehen im 5

Moment des Austritts aus der Timeout-Klasse an die aufnehmende Schule über. Drei Monate nach Reintegration in die Schule wird die aufnehmende Schule anhand eines kurzen Online- Fragebogens zum Verlauf der Reintegration befragt. Die Lehrpersonen der Timeout-Klasse können begründet den vorzeitigen Austritt eines Schülers oder einer Schülerin beantragen. Der Entscheid über einen vorzeitigen Austritt sowie die Information aller Beteiligten liegt bei der Schulleitung der Timeout-Klasse. Grundsätzlich wird von der Wohnortschulgemeinde spätestens dann eine Gefährdungsmeldung eingereicht. 8 Organisation 8.1 Klassengrösse Bedingt durch die unterschiedliche Aufenthaltsdauer der Lernenden in der Time-out Klasse gibt es keine konstante Klassengrösse. Sie bewegt sich zwischen 6 und 8 Schülern oder Schülerinnen. 8.2 Pensum Das Pensum des Teams der Lehrpersonen/SozialpädagogIn beträgt bei durchschnittlicher Belegung von 6 8 Schülern oder Schülerinnen 240 Stellenprozente. 8.3 Tagesstruktur Die Timeout-Klasse wird als Tagesschule geführt und bietet Mittagsbetreuung und feste Unterrichts- und Betreuungszeiten. Die Unterrichts- bzw. Präsenzzeit für die Schüler und Schülerinnen dauert von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr. Sportliche, handwerkliche und gestalterische sowie gemeinschaftsbildende Aktivitäten sind im Stundenplan integriert. Ebenfalls gehören das Planen, Einkaufen und Kochen sowie Abwasch-, Aufräum- und Putzarbeiten als Teil des gemeinsamen Lernprozesses dazu. Je nach Bedarf erhält der oder die Jugendliche individualisierten Unterricht oder absolviert ein Praktikum oder eine Schnupperlehre in einem Betrieb. In Bezug auf Praktika unterstützt die abgebende Schule den Schüler oder die Schülerin und die Lehrpersonen der Timeout-Klasse aktiv. Der Unterricht findet in den Räumen der Timeout-Klasse oder in Form von Projekten auch ausserhalb statt. Praktika oder Beschäftigungsprojekte werden individuell festgelegt. 8.4 Förderplanung Die schulische Förderung beruht auf einer individuellen Förderplanung, die von den Lehrpersonen der Timeout-Klasse gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin erarbeitet wird. Die individuellen Förderziele für die Bereiche Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden schriftlich festgehalten. Sie sind Gegenstand der Gespräche zwischen der fallführenden Lehrperson der Timeout-Klasse und dem Schüler oder der Schülerin. Die Erziehungsberechtigten werden mindestens im Rahmen der Standortgespräche einbezogen. 8.5 Administration Für den Schüler oder die Schülerin wird ein Dossier geführt. Die verschiedenen Gespräche werden dokumentiert und ein Schlussbericht (Lernbericht) zu Handen der abgebenden und aufnehmenden Schule verfasst. Der Schüler oder die Schülerin, die Erziehungsberechtigten und die Schulleitung der Timeout-Klasse haben Akteneinsicht. 8.6 Vorbereitung der aufnehmenden Stammklasse Die Schulleitung der aufnehmenden Schule sorgt für eine angemessene Vorbereitung der Lehrpersonen, Schüler und Schülerinnen der aufnehmenden Klasse vor einem Eintritt des Schülers oder der Schülerin. Für die Vorbereitung sollen die Lehrpersonen der Timeout-Klasse, die Schulische Sozialarbeit oder die Schulberatung beigezogen werden. 6

9 Externe Zusammenarbeit Über die in der Ablauforganisation geregelte Zusammenarbeit hinaus arbeiten die Lehrkräfte der Timeout-Klasse fallbezogen mit den lokalen und kantonalen Fachdiensten und Stellen zusammen, wo es im Interesse des Schülers, der Schülerin oder der Erziehungsberechtigten liegt. Die Lehrpersonen der Timeout-Klasse und die Schulleitung der Timeout-Klasse suchen im Hinblick auf Praktikumsplätze die Zusammenarbeit mit dem lokalen Gewerbe und der lokalen Industrie. Die Schulleitung der Timeout-Klasse bringt die Anliegen der Timeout-Klasse im Rahmen der institutionalisierten periodischen Zusammenkünfte der Schulleitungen mit den Institutionen des Sozial- und Justizwesens ein. 10 Qualitätssicherung und -entwicklung 10.1 Leitbild Qualität heisst, einen bewussten Umgang mit Veränderungen zu finden. Veränderung ist unumgänglich. Diese Annahmen führen zu einem permanenten Entwicklungsprozess. Die Timeout-Klasse entwickelt sich weiter, indem: infrastrukturelle Ressourcen optimal genutzt werden sich die Lehrpersonen weiter entwickeln und weiterbilden eine systematische Supervision stattfindet sie sich mit Fachleuten vernetzt sie einen offenen Austausch pflegt sie nach dem lösungsorientierten Modell arbeitet und sich in der lösungsorientierten Haltung übt sie sich periodisch überprüft, überprüfen lässt und Anpassungen vornimmt. 10.2 Massnahmen Für die Qualitätssicherung und -entwicklung ist die Schulleitung der Timeout-Klasse zuständig. Sie ist für die regelmässige Durchführung der Q-Prozesse im Alltag und interne Evaluationen verantwortlich. Neben regelmässigen, mindestens vierzehntäglichen Besprechungen zwischen der Schulleitung und den Lehrpersonen der Timeout-Klasse ist die Supervision wie folgt geregelt: Monatliche Supervision für die Lehrpersonen der Timeout-Klasse (2 Std.) Im Jahresablauf ist die Qualitätsarbeit entlang dem Qualitätskreislauf wie folgt organisiert: 1. Quartal 2. und 3. Quartal 4. Quartal Die Schulleitung bestimmt zusammen mit den Lehrpersonen einen Aspekt der Timeout-Klasse zur Überprüfung Beobachtung und Überprüfung des ausgewählten Aspekts Auswertungsgespräch, Erarbeitung von Verbesserungen und Dokumentation zuhanden des Jahresberichts der Schulleitung Die Timeout-Klasse wird regelmässig im Rahmen der externen Evaluation der Sekundarschule Romanshorn-Salmsach evaluiert. 7

11 Infrastruktur Schulraum ausserhalb der Schulanlagen, mit Küchenbereich (ab 01.01.2011: Hydrel GmbH, Badstr. 14, 8590 Romanshorn) 11.1. Raumangebot: Schulzimmer Aufenthaltsraum/Gruppenraum Werkraum/Atelier/Kreativraum Teambüro WC 11.2 Einrichtung Schulzimmer: Pulte, Stühle min. 3 PC mit Internetanschluss Drucker Möglichkeit, den Arbeitsplatz individuell zu gestalten Schränke für Lehrmittel Gruppenraum (Einrichtung ist beispielhaft beschireben) Grosser Tisch Sofas Stühle Büchergestell mit Inhalt Spiele, Kreativraum 4 Werkbänke Grundausstattung Werkzeug für Holz und Metallbearbeitung Material für Zeichnen/Basteln Schränke um Material zu lagern. Teambüro Telefon PC mit Internetanschluss 8

Drucker Schreibtisch Büchergestell und Schränke 12 Kommunikation und Reporting Ein Kommunikationskonzept regelt den Umgang mit internen und externen Anspruchsgruppen. Dem Datenschutz ist entsprechend Rechnung zu tragen. Reporting Ein Reporting ist jederzeit zu ermöglichen und ist Teil der Qualitätssicherung, die Grundlage ist die Führung eines Schüler- oder Personaldossier. 13 Personelles (Anforderungen) 13.1 SozialpädagogIn Tätigkeit Betreuung von Jugendlichen der Sekundarstufe I im Rahmen von hausinternen Praktika, Bezugspersonenarbeit, Durchführung von erlebnispädagogischen Projekten sowie sporadische Einsätze im Schulunterricht. Anforderungen Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen in schwierigen Situationen, handwerkliches Geschick, hohe Sozialkompetenz, ausgesprochene Teamfähigkeit in multidisziplinärer Zusammensetzung, Erfahrung im Umgang mit Behörden - Fachstellen - Lehrpersonen und Eltern, Freude am Weiterentwickeln eines bewährten Konzeptes und Bereitschaft zur Teilnahme an der Supervision. 13.2 Lehrperson Anforderung Positive Grundeinstellung zu verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, hohe Motivation, Ressourcen orientierte Haltung, gute Führungsqualitäten, OrganisatorIn, erfahren im Umgang mit schwierigen SchülerInnen, selbständig, guter Kontakt zur Arbeitswelt, kommuniktiv, kooperativ im Umgang mit Jugendlichen und Eltern, fachkompetente Allrounder. Die LP muss in vielen Bereichen Aufbauarbeit leisten und flexibel sein in Arbeitseinsatz und Anwesenheit. 13.3 Betreuer Tätigkeit Positive Grundeinstellung, hohe Motivation, gute Führungsqualitäten, OrganisatorIn, erfahren im Umgang mit schwierigen SchülerInnen, selbständig, kommuniktiv, kooperativ im Umgang mit Jugendlichen. Anforderungen ErzieherIn, Agoge, o. ä. 9

Im Konzept erwähnte Beilagen und Anhänge: Die im Konzept genannten Formulare und Prozessbeschriebe werden vom Leitungsteam des TimeOut Romanshorn nach geplanter Betriebsaufnahme am 01.02.2011 auf der Basis vorhandener und bewährter Vorlagen erstellt. 10