Dieses familienergänzende Angebot steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kinderkrippe bringen wollen.



Ähnliche Dokumente
Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution.

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung.

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Betriebsreglement. Kita Zauberwald, Kindertagesstätte Bubendorf. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze. 4. Betriebsbewilligung

BETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele und Grundsätze. 4. Bewilligungen und Kontrolle

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Einwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin

Kinderkrippe Purzelhuus 8152 Opfikon - Glattbrugg Oberhauserstrasse 29 Telefon: 043/ Betreuungsreglement Kinderkrippe Purzelhuus

Betriebsreglement KitaMerlin GmbH

Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe

Kita Sunneschyn R E G L E M E N T INHALTSVERZEICHNIS

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, Malsch Tel /

Reglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh

Reglement Kinderkrippe Wichtelhuus

Inhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt

KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Reglement. zum Betreuungsvertrag für die Kita s der ADDA-Kita GmbH

BETRIEBSREGLEMENT EINLEITUNG

Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse

Inhaltsverzeichnis 01. Einleitung Pädagogisches Leitbild 03. Betreuungsangebot 04. Warteliste 05. Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Kinderkrippe Die Schäfchen

Einleitung. Sinn und Zweck

BETRIEBSREGLEMENT/ ELTERNDOSSIER BRÜCKEN BAUEN ZWISCHEN SPRACHEN- KULTUREN- FAMILIEN

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren

Betriebsreglement KITA Müntschemier

Tarife Espace d Enfance

für Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in

Allgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell

Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke

Globi Kinderkrippe St.Gallen. Betriebsreglement. Januar Seite 1 von 5

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Betriebsreglement. für die Kindertagesstätte. (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Zürich, 1. Januar 2010

Verein Centro Italiano Kita Sonnenberg Sonnenbergstrasse Ennetbaden 056 /

Betriebsreglement Privatplätze

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement

Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt

Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail:

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Betriebsreglement. Tagesbetreuung Rainhöfli. Ein Raum für Kinder. Julia Heinrich. Rainhöfli Hildisriederstrasse Sempach.

Mein Kind im Spital Informationen aus der Klinik für die Eltern

Konzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna. Kinderhauses St. Anna Pro Soki

Kindertagesstätte Radlhöfe

Anmeldung und Vertrag

Kinderkrippe. Little Butterfly. Elternreglement

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 3. Sinn und Zweck 3. Ziele und Grundsätze 3. Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

TAGESABLAUF IM KINDERGARTEN

Kinderkrippe «Bäremutz»

Kinderkrippe Burgnäschtli Rothenburg

Betreuungsreglement KiBiZ Kitas

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

BETRIEBSKONZEPT Kita Diabolo

BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG

Elternzeit Was ist das?

Werden Sie eine Mittagstischfamilie. Viel mehr als nur ein. Mittag. ...gemeinsam essen

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau

Kindergarten Schillerhöhe

Verein Kinderbetreuung arth-goldau. Betriebsreglement. Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger Starnberg Tel / Fax / info@kinderhort-starnberg.

Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: Region: Österreich, Salzburger Land

Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Reglement der Kinderkrippen

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele Zeitraum Organisation:

GESAMTPÄDAGOGISCHES TAGESSCHULKONZEPT REGELN UND ABMACHUNGEN DER TS DIESSBACH

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Betriebsreglement KITA

REGLEMENT DES KINDERHAUSES ST. JOSEF Gültig ab 1. Januar 2015

Einleitung. Sinn und Zweck

Städt. Kindergarten Hetzerath

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Wunderfitz Familienzentrum Weil am Rhein e. V.

ELTERNVEREINBARUNG. für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)... wohnhaft in...

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Förderverein Grundschule Mottgers e.v.

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Transkript:

BETRIEBSREGLEMENT

1. INHALT Einleitung... 3 2. Sinn und Zweck... 3 3. Ziele / Grundsätze... 3 4. Betriebsbewilligung und Verbandsmitgliedschaft... 4 5. Trägerschaft und Kinderkrippenleiterin... 4 6. Personal... 4 7. Öffnungszeiten... 4 8. Tagesablauf... 4 9. Kindergruppen... 5 10. Aufnahmen... 6 10.1 Aufnahmebedingungen... 6 10.2 Aufnahmeverfahren... 6 11. Zusammenarbeit mit den Eltern... 6 12. Eingewöhnung... 7 13. Kleidung, Esswaren, eigene Spielsachen... 7 14. Krankheit... 8 15. Versicherung... 8 16. Warteliste und Platzreservation... 8 17. Änderung des Vertrages / Kündigung... 9 18. Hygiene und Sicherheit... 9 19. Tarife / Rabatte... 9 20. Depot... 9 21. Zahlungsmodalitäten... 9 22. Trägerverein... 10 23. Allgemeines... 10 24. Organigramm... 11 2

EINLEITUNG Das vorliegende Reglement gibt umfassend Auskunft über den Betrieb der Kinderkrippe Sennhof. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kinderkrippe zu bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen, und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. 2. SINN UND ZWECK In der Kinderkrippe Sennhof werden Kinder ab drei Monaten bis fünf Jahre betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen und mit ihnen zu spielen, aber auch sich allein zu beschäftigen. Die ausgebildeten Erwachsenen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes, in einem vielfältigen und anregenden Umfeld. Dieses familienergänzende Angebot steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kinderkrippe bringen wollen. Die Kinderkrippe wird religiös und politisch neutral geführt. 3. ZIELE / GRUNDSÄTZE Die ersten Lebensjahre eines Menschen sind für seine persönliche und soziale Entwicklung von zentraler Bedeutung. Unsere professionell geführte Kinderkrippe hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Die ausgebildeten Erwachsenen sorgen dafür, dass die Kinder in der Gruppe mit und von anderen Kindern lernen, sich erfolgreich mit klaren Regeln für die Gestaltung des Alltags und mit ausserfamiliären Beziehungen auseinander setzen. Dabei werden die Kinder immer als eigenständige Persönlichkeiten gesehen und individuell gefördert. Einerseits halten sie sich regelmässig im Freien auf und nutzen die Bewegungsmöglichkeiten rund um den Sennhof für lebendiges Spielen; andererseits stehen den Kindern Rückzugsmöglichkeiten für ruhige und konzentrierte Beschäftigungen zur Verfügung. Wir arbeiten mit systematischer Bildungsbeobachtung und -dokumentation anhand des Verfahrens der «Bildungs- und Lerngeschichten». Jedes Kind erstellt zusammen mit den Betreuungspersonen sein eigenes Portfolio in denen die Lerngeschichten, Fotos und Kinderzeichnungen eingeheftet werden. Die Eltern geben ihr Einverständnis, dass Fotos von ihrem Kind zu diesem Zweck genutzt werden dürfen. 3

4. BETRIEBSBEWILLIGUNG UND VERBANDSMITGLIEDSCHAFT Die Kinderkrippe Sennhof verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung und ist Mitglied des Verbandes Kindertagesstätten der Schweiz. 5. TRÄGERSCHAFT UND KINDERKRIPPENLEITERIN Träger der Kinderkrippe ist der Verein Kinderkrippe Sennhof. Der Vorstand dieses Vereins ist für die Kinderkrippe verantwortlich. Die Krippe wird von einer /einem diplomierten KrippenleiterIn geführt. 6. PERSONAL Alle MitarbeiterInnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Es werden bis zu drei Lehrstellen für eine Fachfrau / einen Fachmann Betreuung angeboten werden. Eine Möglichkeit zur Mitarbeit besteht für maximal zwei Praktikanten / Praktikantinnen. 7. ÖFFNUNGSZEITEN Die Krippe ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Sie ist an den gesetzlichen Feiertagen, am Freitag nach Auffahrt, im Sommer zwei Wochen, sowie zwischen Weihnacht und Neujahr geschlossen. Davon abgesehen kennt sie keine Schliessungstage. Vor Feiertagen schliesst die Krippe in der Regel bereits um 16:00 Uhr. Vorbehalten bleibt der Fall höherer Gewalt, wie Krankheit mehrerer Mitarbeiterinnen o.ä. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit ausgefallenen Tagen sind in jedem Fall ausgeschlossen. 8. TAGESABLAUF Wir legen Wert auf einen strukturierten Tagesablauf und bieten folgende vier Betreuungs-Varianten: A 07.00-18.15 Uhr ganzer Tag = 11.25 Std. B 07.00-13.30 Uhr Morgen mit Mittagessen = 6.50 Std. C 11.30-18.15 Uhr Nachmittag mit Mittagessen = 6.75 Std. D 13.00-18.15 Uhr Nachmittag ohne Mittagessen = 4.25 Std. 4

Die Ganztags- und die Morgenkinder (Variante A + B) werden zwischen 7.00 Uhr und 8.50 Uhr in die Krippe gebracht. Ab 8.30 Uhr werden die Kinder in zwei Gruppen betreut. Sie beginnen mit einem Frühstück und gehen danach immer altersgemäss verschiedenen Aktivitäten und Themen nach. Zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr wird zunächst das warme Mittagessen eingenommen. Anschliessend ist Ruhezeit, während der die Kinder entweder einer ruhigen Aktivität nachgehen oder im Ruheraum einen Mittagsschlaf machen können. Damit das Mittagessen und die Ruhezeit möglichst wenig gestört werden, sind die Nachmittagskinder mit Essen (Variante C) um 11.30 Uhr zu bringen, die Nachmittagskinder ohne Essen (Variante D) zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr zu bringen, respektive die Morgenkinder (Variante B) zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr abzuholen. Zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr werden die Kinder wieder in den zwei Gruppen betreut und gehen erneut altersgemässen Aktivitäten und Themen nach. Zwischen 16.30 Uhr und 18.15 Uhr bereiten sich die Kinder auf das Ende des Krippentages vor. Sie können nochmals frei spielen, helfen aber auch beim Aufräumen. In den Zeiten zwischen 8.50 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr können die Kinder nur in Absprache mit der Gruppenleitung gebracht oder abgeholt werden. Zu dieser Zeit kann sich die Gruppe auf Spaziergängen oder Spielplätzen ausserhalb der Kinderkrippe befinden, oder es finden geregelte Sequenzen innerhalb der Gruppe statt. Einen Halbtag pro Woche verbringen die Kinder im Wald. Da die Kinderkrippe um 18.30 Uhr schliesst, erwarten wir die Eltern spätestens um 18.15 Uhr, damit noch ein kurzes Gespräch über den Tagesverlauf stattfinden kann. 9. KINDERGRUPPEN Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 11 Plätze. Kinder unter 18 Monaten und behinderte Kinder beanspruchen 1,5 Plätze. An Tagen, an denen eine Gruppe mehr als drei Kindergarten-Kinder aufnimmt, kann diese Gruppe auch einen Platz mehr anbieten. Die Kinderkrippe bietet also insgesamt 22 Vollzeitbetreuungsplätze in zwei altersgemischten Gruppen. Unter Vollzeitbetreuung ist ein Platz mit der Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung zu verstehen; ein solcher Platz kann dabei auch von zwei Kindern abwechselnd am Vormittag und Nachmittag genutzt werden. 5

10. AUFNAHMEN 10.1 AUFNAHMEBEDINGUNGEN Es werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarten-Eintritt aufgenommen. Für Kinder, die bereits vor dem Eintritt in den Kindergarten die Kinderkrippe besuchen, können auch in das erste Kindergartenjahr hineindauernde Betreuungen angeboten werden. Auf Grund der beschränkten Kindergartenplätze ist eine Neu-Anmeldung gemäss Abschnitt 10.2 erforderlich. Dabei liegt die Verantwortung für die Kinder auf dem Weg zwischen Kindergarten und Kinderkrippe bei den Eltern. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ½ Tage. Kindergartenkinder können nur für ganze Tage angemeldet werden. Während der Schulferien ist damit auch am Vormittag ein freier Platz gewährleistet. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und verbindlich mittels Vertrag (siehe Beilage) schriftlich vereinbart. Darin werden auch die minimalen und maximalen Aufenthaltszeiten pro Tag / Woche geregelt. Zusatztage müssen individuell vereinbart und bezahlt werden und sind nur möglich, wenn Platz dafür zur Verfügung steht. 10.2 AUFNAHMEVERFAHREN Anfragen nach freien Plätzen werden direkt an die Krippenleiterin gerichtet. Interessierten Eltern zeigen wir nach Absprache gerne die Krippe. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Bei grosser Nachfrage nach freien Plätzen führen wir eine Warteliste. Aus pädagogischen Gründen ziehen wir Ganztags-Betreuungsvereinbarungen den Wünschen nach Halbtages-Betreuungen vor. Sobald in absehbarer Zeit ein Platz frei wird, vereinbaren wir ein Gespräch mit den Eltern und stellen das Konzept vor. Dabei werden Abmachungen bezüglich weiterem Vorgehen wie Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Adressen, Telefon, Arzt, Krankheit getroffen. 11. ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Das Kind verbringt einen grossen Teil des Tages in der Kinderkrippe. Der gegenseitige Austausch zwischen Eltern und den Betreuungspersonen trägt dazu bei, das Kind besser zu verstehen, seinen Bedürfnissen gerecht zu werden und auf allfällige Schwierigkeiten reagieren zu können. Die Eltern und die Gruppenleitung sind bei besonderen Vorkommnissen zur gegenseitigen Information verpflichtet. Das Personal untersteht der Schweigepflicht. Die Eltern können jederzeit mit der Krippenleiterin oder der Gruppenleiterin ein Gespräch vereinbaren. Mindestens einmal im Jahr findet ein Elternanlass statt. Können sich die Krippenleitung und die Eltern über grundsätzliche Fragen nicht einigen, besteht jederzeit die Möglichkeit, das Problem dem Vereinsvorstand zu unterbreiten. 6

12. EINGEWÖHNUNG Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Je nach Entwicklungsstand kann die Einlebezeit mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern. Es ist sehr förderlich, die Kinderkrippe mehrmals mit dem Kind zu besuchen, bevor es eintritt. An den ersten Tagen muss eine Bezugsperson des Kindes (Vater, Mutter, Tante, Onkel, Grossmutter) mit dem Kind in der Krippe anwesend sein. Am Anfang besucht das Kind die Krippe nur wenige Stunden. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet regelmässig ein Austausch über das Befinden des Kindes, seine Integration in die Gruppe und das pädagogische Verhältnis statt. Die BetreuerInnen setzen sich stark mit dem neu eintretenden Kind auseinander. Auf die Zeichen und Sicherheitsbedürfnisse des Kindes wird sensibel eingegangen. Falls nötig, werden gewohnte Abläufe zugunsten des Kindes geändert. Die Eingewöhnungszeit ist für uns abgeschlossen, wenn: Kind und ErzieherInnen sich aneinander gewöhnt haben (gegenseitiges Annehmen, entspannte vertrauensvolle Momente, Akzeptanz von Regeln usw.) das Kind sich von den Eltern lösen kann Eltern uns ihr Vertrauen grundsätzlich entgegenbringen. 13. KLEIDUNG, ESSWAREN, EIGENE SPIELSACHEN Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Zusätzlich sollte immer Ersatzwäsche zur Verfügung stehen, je nach Jahreszeit evtl. in zweifacher Ausführung (möglichst angeschrieben). Dabei dürfen Gummistiefel, Regenhosen, und Regenjacke, sowie Hausschuhe nicht fehlen. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: - Znüni - Mittagessen für Kinder, die über Mittag in der Krippe sind - Zvieri, frisches Obst steht auch zwischendurch zur Verfügung Die Kinder dürfen zu Geburtstagen und besonderen Anlässen Kuchen, Zopf oder ähnliches mitbringen, ansonsten dürfen keine Süssigkeiten mitgebracht werden. Das Mittagessen wird täglich von einer Köchin frisch zubereitet. Dabei wird auf eine gesunde und kindergerechte Ernährung geachtet. Da es schön ist, etwas Vertrautes dabei zu haben, darf das Kind sein Lieblingsspielzeug mitnehmen; auch ein Nuggi und/oder ein Kuscheltier gehören da dazu. Kostbare Sachen sollten aber besser zu Hause bleiben, da wir bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. 7

14. KRANKHEIT Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben. Hat das Kind oder eines seiner Familienmitglieder eine ansteckende Krankheit (z.b. Röteln, Windpocken), so ist die Krippenleiterin zu informieren. Bei Erkrankungen oder Unfall des Kindes während des Aufenthaltes in der Kinderkrippe werden die Eltern vom Krippenpersonal sofort benachrichtigt. Bei ansteckenden Krankheiten muss das Kind unverzüglich von der Krippe abgeholt werden. Wenn ein Kind dringend eine Arztkonsultation benötigt, sind die Fachpersonen der Kinderkrippe berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung oder Spitalaufenthalt zu geben, in der Regel zu Frau Dr. med. Fichmann, unserer Hausärztin in Birmensdorf oder in ein nächstliegendes Spital. Für normale Arztbesuche oder Kontrolluntersuchungen sind die Eltern zuständig. Wird aus gesundheitlichen Gründen ein Transport des Kindes nötig, so ist die Kinderkrippe berechtigt, das Kind mit entsprechender Vorrichtung (Kindersitz) zu transportieren. Bei Auftreten von physischen oder psychischen Unregelmässigkeiten kann die Krippenleiterin den Beizug weiterer Fachpersonen oder Fachstellen beantragen (z.b. den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, Familienberatung etc.). Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintrittsgespräch besprochen werden. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Braucht ein Kind spezielle Medikamente und Pflegemittel, so müssen diese der Gruppenleitung mit genauen Angaben bezüglich Einnahme abgegeben werden. 15. VERSICHERUNG Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Allfällige Unfälle auf dem Weg von und zur Kinderkrippe, sowie während dem Betrieb müssen von der privaten Versicherung gedeckt werden. Die Kindertagesstätte verfügt über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. 16. WARTELISTE UND PLATZRESERVATION Wir führen eine Warteliste, in welche Eltern ihr Kind oder ihre Kinder kostenlos eintragen lassen können. Kinder von Eltern, welche von der Gemeinde Birmensdorf unterstützt werden, Geschwister von Kindern, die bereits bei uns sind, sowie Kinder von Eltern, deren Arbeitgeber den Platz längerfristig fest finanziert, geniessen Priorität. Die Krippe kennt keine besondere Platzreservation. Für einen nicht beanspruchten Platz, der reserviert werden soll, wird der normale Tarif in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann für maximal zwei Monate erfolgen. Mit politischen Gemeinden und Firmen kann für einzelne Plätze eine andere Vereinbarung getroffen werden. 8

17. ÄNDERUNG DES VERTRAGES / KÜNDIGUNG Der Betreuungsvertrag endet spätestens am 31.Juli vor dem Kindergarteneintritt. Bei besonderen Umständen setzen sich die Eltern mit der Krippenleitung in Verbindung. Eine Änderung der in der Betreuungsvereinbarung festgelegten Präsenzzeiten des Kindes ist der Krippenleitung zwei Monate im Voraus auf Ende des Kalendermonates schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der Möglichkeiten wird eine entsprechend geänderte neue Betreuungsvereinbarung geschlossen. Eine Reduktion von Betreuungstagen/ - zeiten fallen unter die Frist einer Kündigung (3 Monate) Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Krippe mit einer Frist von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Im ersten Monat (Probezeit) kann der Vertrag von beiden Parteien unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Bei Austritt eines Kindes vereinbaren wir mit den Eltern ein Austrittsgespräch und werten rückblickend den Aufenthalt aus. Die anderen Kinder werden altersgemäss über den Austritt des Kindes informiert. Mit einem Ritual wird das Kind verabschiedet. Wird das Kind ohne vorhergehende Kündigung aus der Krippe genommen, so ist für die Kündigungsdauer der normale Tarif zu entrichten. 18. HYGIENE UND SICHERHEIT Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Auf die Sicherheit der Kinder wird grosser Wert gelegt. Es besteht deshalb ein Hygieneund ein Sicherheitskonzept. 19. TARIFE / RABATTE Es werden unterschiedliche, dem Alter und der Betreuungsintensität angepasste Tarife erhoben. Diese sind dem aktuellen Tarifblatt zu entnehmen. 20. DEPOT Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Depotzahlung fällig. Die Betreuungsvereinbarung gilt erst nach Eingang dieser Depotzahlung auf dem Konto der Kinderkrippe Sennhof. Die Höhe des Depots ist dem aktuellen Tarifblatt zu entnehmen. 21. ZAHLUNGSMODALITÄTEN Das vereinbarte Betreuungsverhältnis wird auf Monatsbasis verrechnet. Die Monatsgebühr errechnet sich aus den Betreuungstarifen gemäss Ziff. 2 des aktuellen Tarifblattes, die mit dem Faktor 4.2 multipliziert werden. 9

Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus zu bezahlen und müssen bis spätestens am fünften Tag jedes Monats auf dem Konto der Krippe eingehen. Eventuelle zusätzliche Tage (nur nach Absprache mit der Krippenleitung) werden separat verrechnet. Ferien oder andere Abwesenheiten des Kindes oder Betriebsferien der Krippe haben keine Reduktion der Monatsgebühr zur Folge. Der Fälligkeitstermin der Vereins-Mitgliederbeiträge wird vom Vorstand festgelegt. Der erste Mitgliederbeitrag wird bei Vertragsabschluss fällig. 22. TRÄGERVEREIN Die Eltern werden mit Eingehen des Betreuungsverhältnisses automatisch Mitglied des Trägervereins Kinderkrippe Sennhof und verpflichten sich, den jährlichen Vereinsbetrag zu bezahlen (derzeit Fr. 100.--). Im Übrigen gelten die Vereinsstatuten. Ein allfälliger Vereinsaustritt muss explizit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auch dann erfolgen, wenn die vorliegende Betreuungsvereinbarung gekündigt wird, andernfalls besteht die Mitgliedschaft weiter. 23. ALLGEMEINES Wir erwarten, dass die Eltern die Kinder pünktlich zu den vereinbarten Zeiten bringen und abholen. Wir behalten uns vor, verspätetes Abholen in Rechnung zu stellen (pro angebrochene Viertelstunde Fr. 10.--). Die Eltern benachrichtigen die Kinderkrippe bei Verspätung und melden das Kind im Voraus ab, falls es nicht in die Kinderkrippe kommt. Die Abmeldung ist aus Sicherheitsgründen obligatorisch. Die Eltern teilen mit, falls das Kind von einer fremden Person abgeholt wird. Ansonsten werden die Kinder ausschliesslich den Eltern oder einer von ihnen bevollmächtigten Person übergeben. Grundsätzlich ist die Krippenleitung oder die Gruppenleitung zu informieren, wenn ein Kind von einer anderen Person abgeholt wird. Die Eltern teilen planbare Absenzen des Kindes (z.b. Ferien) so früh wie möglich mit. 10

24. ORGANIGRAMM Mitgliederversammlung Vereinsvorstand Krippenleitung Koch/Köchin HauswartIn Co-Leitung Farfallina (Ausbildung) Co-Leitung Farfallina (Pädagogik) Co-Leitung Saphirus (Pädagogik) Co-Leitung Saphirus (Ausbildung Stv) Auszubildende Auszubildende Auszubildende PraktikantIn 11