Staatsanwaltschaft Tübingen



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Charlottenstraße 19 72070 Tübingen Pressegespräch

Bilanz des Jahres 2014 Seite 2 Bilanz des Jahres 2014 Leichter Rückgang bei den Ermittlungsverfahren insgesamt Kapitaldelikte bleiben aber auch im Jahre 2014 zahlenmäßig auf einem hohen Niveau Geldwäschedelikte nehmen zu und sind zumeist Teil der Internetkriminalität Pressegespräch am 5. März 2015 I. Personalsituation und Geschäftsanfall 1. Über das Jahr 2014 waren bei der Staatsanwaltschaft Tübingen durchschnittlich 73 Personen beschäftigt. Insgesamt 25 Staatsanwälte/innen, zwei Amtsanwältinnen, 7 Rechtspfleger/innen, 2 Wachtmeister und 38 Servicekräfte erledigten die bei der Staatsanwaltschaft anfallenden Arbeiten im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Die Arbeitskraftanteile (AKA) der Dezernenten/innen in den Ermittlungsabteilungen 1 betrug durchschnittlich 23; der Anteil der Dezernentinnen lag bei 54%, der Anteil der Assessoren/innen 2 bei 23%. 1 Staatsanwälte/innen und Amtsanwälte/innen, denen die Bearbeitung eines Dezernats zugewiesen ist. 2 In der Justiz noch nicht auf Lebenszeit ernannte Richter und Staatsanwälte.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 3 2. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 48.080 Vorgänge 3 erfasst worden (vgl. Anlage 1), das liegt etwas unter dem Mittelwert der letzten 10 Jahre. Der Anteil an den die Arbeit der Mitarbeiter/innen der Behörde im Wesentlichen prägenden Zahl der Neueingänge von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter - sogenannte Js- Verfahren 4 - lag bei 20.868 Verfahren (vgl. Anlage 2). 5 Die Staatsanwaltschaft Tübingen kann also eine leichte Entspannung verzeichnen, weicht damit aber dieses Jahr wieder - unter umgekehrten Vorzeichen - vom allgemeinen Trend bei den württembergischen Staatsanwaltschaften ab. 6 Entsprechend den Verfahrenszahlen ging auch die Zahl der Beschuldigten mit 24.818 Beschuldigten auf die vergleichbaren Werte der Jahre 2011 und 2012 zurück, nachdem die Zahl 2013 auf 25.348 gestiegen war (vgl. Anlage 3). Auch im Vergleich mit den weiteren württembergischen Staatsanwaltschaften kann sich die Staatsanwaltschaft Tübingen sehen lassen, wie sich aus der von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erstellten Übersicht ersehen lässt (Anlage 4). 3. Die Geschäftsbelastung spiegelt sich vor allem in den sogenannten PEBB Y- Zahlen wieder. 7 Dabei ist ein Deckungsgrad von 100% gleichbedeutend mit einer Normalausstattung an Personal bezogen auf den gesamten Geschäftsanfall. Bei der Staatsanwaltschaft Tübingen lag der Deckungsgrad über das Jahr 2014 im Dezernentenbereich bei durchschnittlich 86%, was einer Unterbesetzung von 3,9 Staatsanwälten/innen entspricht (vgl. hierzu auch Anlage 5). 4. Die Strafvollstreckungsverfahren sind im vergangenen Jahr auf 7.259 Verfahren gefallen, und liegen damit auf dem niedrigsten Stand seit über 10 Jahren (vgl. 3 Diese Zahl beinhaltet alle von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bearbeitenden Verfahren, also insbesondere die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter, Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, Strafvollstreckungsverfahren, Rechtshilfeangelegenheiten und Gnadenverfahren. 4 Diese Verfahren werden bei den Staatsanwaltschaften unter Js-Aktenzeichen, Verfahren gegen Unbekannt dagegen unter UJs-Aktenzeichen registriert; Vollstreckungsverfahren tragen den Zusatz VRs. 5 Zum Vergleich: 2008: 22709; 2009 22.334; 2010: 20.717; 2011: 20.883; 2012: 21.034; 2013: 21.579. 6 Im Jahr 2014 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine Zunahme der Js-Verfahren bei den württembergischen Staatsanwaltschaften im Vergleich zum Jahr 2013 von 2,2 %. 7 Bei PEBB Y handelt es sich um ein bundesweit anerkanntes System zur Berechnung des Personalbedarfs der Justiz. Dabei wird aufgrund einer repräsentativen Erhebung die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro definiertem Geschäft ermittelt. Hieraus ergab sich etwa für ein Kapitalverbrechen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2.000 Minuten und für Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl von 95 Minuten.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 4 Anlage 6). Dieser war gut für uns, da 1/3 der Rechtspflegerstellen derzeit nicht besetzt ist (1,5 von 4,5 AKA nicht besetzt). 5. Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche 8 und Heranwachsende 9 betrug im Jahr 2014 insgesamt 4.223 Verfahren, was einen merkbaren Rückgang der Jugendsachen um knapp 15% gegenüber den Zahlen des Vorjahres und den niedrigsten Stand seit 2008 bedeutet (vgl. Anlage 7). II. Einzelne Deliktsbereiche Kapitaldelikte 6. Der im Vorjahr vermeldete sprunghafte Anstieg der Kapitaldelikte 10 von 16 Tötungsdelikten im Jahre 2012 auf 33 derartige Taten im Jahre 2013 hat sich zwar nicht fortgesetzt, sondern die Zahl dieser schwersten Straftaten ist auf 29 im Jahre 2014 zurückgegangen. Derartige Schwankungen sind angesichts der geringen absoluten Zahl an Tötungsdelikten nicht ungewöhnlich (vgl. Anlage 8). Ein Zustand wie im Jahr 2011 mit nur 15 Kapitaldelikten oder gar nur 12 solche Taten im Jahr 2007 wäre natürlich erfreulicher - aber jede dieser Taten ist furchtbar. Auf die eine oder andere Tat werden wir nachher noch bei den ausgewählten Einzelfällen eingehen. Körperverletzungsdelikte 7. Bei den Körperverletzungsdelikten hat sich der ansteigende Trend früherer Jahre nicht fortgesetzt. Im Jahr 2013 waren es nur noch 2.147 und 2014 2.070 Körperverletzungsdelikte (vgl. Anlage 9). Diebstahl und Unterschlagung 8. Auch bei den Delikten Diebstahl und Unterschlagung ging die Zahl der Verfahren leicht zurück, von den 3.257 Ermittlungsverfahren des Jahres 2013 auf 2.952 Verfahren in 2014 und damit auf den seit Jahren niedrigsten Wert (vgl. Anlage 10). 8 Beschuldigte im Alter zwischen dem 14. und dem 18. Geburtstag. 9 Beschuldigte im Alter ab dem 18. und vor dem 21. Geburtstag. 10 Kapitaldelikte sind die Tötungsdelikte, also insbesondere Mord nach 211 StGB und Totschlag nach 212 StGB, einschließlich dem Versuch einer solchen Straftat.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 5 Betrug und Untreue 9. Betrug und Untreue spielen bei den Straftaten nach wie vor eine große Rolle und bewegen sich seit Jahren auf hohem Niveau; derzeit sind es 4.050 Verfahren im Jahre 2014 (vgl. Anlage 11). Geldwäsche 10. Angesichts der Bedeutung, die dem Internet heutzutage in fast allen Bereichen zukommt, und zu denen die beim Betrug miterfassten online-betrügereien auch gehören, verwundert es nicht, dass der Tatvorwurf der Geldwäsche zunehmende Bedeutung bekommt (über das Geldwäschedelikt bleibt der betrügerische Hintermann bei online-betrügereien unbekannt). Dies zeigt auch die Entwicklung der Deliktszahlen, die in 2014 einen Spitzenwert von 239 Verfahren erreicht haben (Anlage 12). Verbreitung pornographischer Schriften 11. Die Anzahl der wegen Verbreitung pornographischer Schriften geführten Ermittlungsverfahren dümpelt seit der weitgehenden Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung vor sich hin. Die Zahl von aktuell 59 Verfahren im Jahr 2014 hat nichts mit der Realität zu tun - man achte nur auf die 808 Verfahren im Jahre 2009 vor dem genannten Stopp der Vorratsdatenspeicherung (vgl. Anlage 13). Zu einer sinnvollen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung scheint die Politik nicht in der Lage, wobei die Darstellung des Bundesjustizministers, auch die zulässige Vorratsdatenspeicherung habe den terroristischen Anschlag in Frankreich nicht verhindern können, anschaulich zeigt, dass das Problem gar nicht erkannt wird. Es geht ja nicht um die Telefon-/Internetüberwachung im Voraus, sondern das Nachverfolgen im Nachhinein, konkret: mit welchen Hintermännern hatte der Täter Kontakt (bzw. im Ausgangsbeispiel Kinderpornographie: woher hat der Täter die Bilder bezogen). Insolvenzstraftaten 12. Nachdem die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Insolvenzen im Jahr 2010 mit 134 fast wieder den Höchststand des Jahres 2003 (damals 167 Verfahren) erreicht hat, sinken die Zahlen seither auf einen relativ niedrigen Wert von 92 Verfahren in 2014. Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann sich das aber sehr schnell wieder ändern (vgl. Anlage 14).

Bilanz des Jahres 2014 Seite 6 Betäubungsmittelstraftaten 13. Die Anzahl der bei der Staatsanwaltschaft Tübingen geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln hat nicht mehr den ganz hohen Wert des Vorjahres (damals 1.970 BtM-Verfahren) erreicht, sondern entspricht jetzt mit 1.689 Verfahren ziemlich genau dem Mittelwert der letzten 10 Jahre von 1.740 Verfahren (vgl. Anlage 15). Da es sich bei der BtM-Kriminalität um Hol-Kriminalität handelt, hängt die Zahl der Verfahren maßgeblich davon ab, wieviel manpower die Polizei in diesen Bereich investiert. Fälle, wie die Kokain-Lieferungen in den beiden Schiffs-Verfahren binden aber auch in der Justiz erhebliche Ressourcen und sind von einer Staatsanwaltschaft mittlerer Größe, wie der Tübinger Staatsanwaltschaft, nur schwer zu stemmen (was entsprechend auch für das Landgericht gilt). Steuerstraftaten 14. Die bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten weisen seit 2010 eine steigende Tendenz auf und liegen mit 67 Verfahren auf dem mit Abstand höchsten Wert seit 2006 (vgl. Anlage 16). Nimmt man allerdings die Zahlen des Finanzamts Reutlingen hinzu 11, sind die Steuerstrafverfahren insgesamt etwas zurückgegangen auf 194 Verfahren im Jahr 2014. Arbeitsintensiv sind für die Staatsanwaltschaft allerdings in erster Linie die o.g. 67 Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft eigenständig selbst ermittelt werden. III. Verfahrenserledigungen 15. Die Mitarbeiter/innen der Staatsanwaltschaft Tübingen erledigten im Jahr 2014 insgesamt 21.028 Verfahren. Im Allgemeinen werden von den bei den Staatsanwaltschaften eingehenden Ermittlungsverfahren knapp zwei Drittel eingestellt und etwa ein Drittel zu Gericht gebracht. Der Anteil der bei der Staatsanwaltschaft Tübingen durch Einstellung erledigten Verfahren lag im Jahr 2014 bei 70%. Der Anteil der durch Anklageerhebung erledigten Verfahren betrug 11 Die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Reutlingen hat die Möglichkeit in eigener Zuständigkeit Steuerstrafverfahren zu ermitteln und einen Strafbefehlsantrag bei Gericht zu stellen, wenn als Sanktion lediglich eine Geldstrafe in Betracht kommt. In diesen Fällen beschränkt sich die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes, sofern gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 7 knapp mehr als 10%; durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wurden 15% der Verfahren abgeschlossen. Etwa 5% der Verfahren wurden mit einer anderen Sache zur gemeinsamen Erledigung verbunden (vgl. Anlage 17). Anklagen und Strafbefehle 16. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat im vergangenen Jahr insgesamt 3.708 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls gestellt und 2.583 Anklagen erhoben. 12 Insgesamt 1.403 Anklagen (54,3%) waren an den Strafrichter beim Amtsgericht 13, 180 Anklagen (7%) an das Schöffengericht beim Amtsgericht 14, 727 Anklagen (28,1%) an den Jugendrichter beim Amtsgericht 15 und 219 Anklagen (8,5%) an das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht 16 adressiert. In 54 Fällen (2,1%) erfolgte eine Anklage zum Landgericht 17 ; davon in 13 Fällen zum Schwurgericht, in 35 Fällen zur Großen Strafkammer und in 6 Fällen zur Jugendkammer (vgl. Anlage 18). 12 Im Strafbefehlsverfahren kann ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Amtsgericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr mit Bewährung festsetzen. Zu einer Verhandlung kommt es in diesem Fall nur dann, wenn der Angeklagte mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist und Einspruch einlegt. Wird dagegen eine Anklage erhoben, so kommt es in jedem Fall zu einer Verhandlung vor Gericht. Das bedeutet, dass mit einer höheren Zahl von Anklagen grundsätzlich eine Steigerung der Belastung der Staatsanwaltschaft durch Sitzungsdienste, also die Vertretung einer Anklage vor Gericht, und eine Steigerung der Arbeitsbelastung der Gerichte verbunden ist. 13 In diesen Fällen entscheidet in erster Instanz das mit einem Berufsrichter besetzte Amtsgericht. Eine Anklageerhebung zum Strafrichter erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft bei Erwachsenen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und bei Jugendlichen und Heranwachsenden keine Verhängung einer Jugendstrafe (also einer mindestens 6-monatigen Freiheitsentziehung mit oder ohne Bewährung) erwartet. 14 In diesen Fällen entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht unter dem Vorsitz eines Berufsrichters unter Mitwirkung von zwei Laienrichtern (Schöffen), welche bei der Beratung über dasselbe Stimmrecht verfügen wie der Berufsrichter. Das Schöffengericht kann bei Erwachsenen Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren verhängen. 15 In diesen Fällen entscheidet in erster Instanz das mit einem Berufsrichter besetzte Amtsgericht. Eine Anklageerhebung zum Jugendrichter erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden keine Verhängung einer Jugendstrafe (also einer mindestens 6-monatigen Freiheitsentziehung mit oder ohne Bewährung) erwartet. 16 In diesen Fällen entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht unter dem Vorsitz eines Berufsrichters unter Mitwirkung von zwei Laienrichtern (Schöffen), welche bei der Beratung über dasselbe Stimmrecht verfügen wie der Berufsrichter. 17 Beim Landgericht entscheiden erstinstanzlich die Großen Strafkammern, die in der Hauptverhandlung jeweils mit zwei Laienrichtern (Schöffen) und zwei oder drei Berufsrichtern besetzt sind.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 8 Einstellungen und Abgaben 17. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens kann auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen erfolgen. Eine zentrale Vorschrift ist insoweit 170 Abs. 2 StPO, wonach eine Einstellung für den Fall der erwiesenen Unschuld oder fehlender Nachweisbarkeit einer Straftat erfolgt. Bedeutend sind darüber hinaus für die Bereiche der leichteren bis mittleren Kriminalität die sanktionslose Einstellung wegen geringer Schuld ( 153 Abs. 1 StPO), die Einstellung gegen Erfüllung einer Auflage, wie beispielsweise die Bezahlung von Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen, die Erbringung von Arbeitsstunden oder die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs ( 153a Abs. 1 StPO) oder die Verweisung auf den Privatklageweg 18 ( 376 StPO). Letztlich besteht die Möglichkeit bei mehreren vom selben Täter begangener Straftaten zur Straffung des Verfahrensgegenstandes die Verfolgung auf einzelne Delikte zu beschränken ( 154 Abs. 1 StPO). 18. Abermals haben sich kaum Verschiebungen im Hinblick auf die einzelnen Einstellungsarten ergeben. Wie schon im Vorjahr hat sich auch dieses Jahr die Zahl der Einstellungen gemäß 170 Abs. 2 StPO erhöht von 36% im Jahr 2012, 40% im Jahr 2013 auf jetzt 41% in 2014 (vgl. Anlage 19). Geldauflagenempfänger 19. Die Dezernenten/innen der Staatsanwaltschaft Tübingen haben im Jahr 2014 Geldauflagen in Höhe von insgesamt 286.326 der Staatskasse und gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Mit 118.616 ging mehr als ein Drittel der eingenommenen Geldbeträge an die Staatskasse, was auch den Rechnungshof freuen dürfte, der bekanntlich unter Hinweis auf Nr. 93 Abs. 4 der Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) bemängelt hatte, dass aus diesen Einnahmen zu viel an gemeinnützige Organisationen und zu wenig an den Staat fließen würde. Trotzdem blieb noch ein guter Teil der Geldauflagen für Einrichtungen aus den Bereichen Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Kranken- und Behindertenhilfe sowie Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe (vgl. Anlage 20). Sitzungsdienst 20. Die Zahl der wahrgenommenen Sitzungsstunden ist im vergangenen Jahr erneut angestiegen auf nunmehr 7.933 Stunden und liegt damit im Mittel der letzten zehn Jahre (vgl. Anlage 21). 18 Das Opfer einer Straftat hat hier im Bereich der Bagatellkriminalität die Möglichkeit, selbst vor Gericht eine Bestrafung des Täters zu erreichen.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 9 IV. Herausragende Ermittlungs- und Strafverfahren Verurteilung eines 44-Jährigen aus Hechingen wegen Mordes: 21. Dem 44-Jährigen wurde zur Last gelegt, dass er aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage nicht in der Lage war, das ihm vom Opfer gewährte Darlehen in Höhe von über EUR 100.000,-- zurückzubezahlen. Als das Opfer in der Zeit unmittelbar vor der Tat die Rückzahlung des Darlehens mit immer mehr Nachdruck forderte und in Aussicht stellte, andernfalls die Ehefrau des Angeklagten über den Sachverhalt aufzuklären, vereinbarte der Angeklagte ein Treffen mit dem Tatopfer. Im Rahmen dieses Treffens erschlug er sein Opfer am 23.05.2013 in dessen Wohnung in Nagold-Hochdorf mit einer ca. 40 cm hohen Buddha-Statue aus Messing. Der Angeklagte wurde am 05.03.2014 vom Landgericht Tübingen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Verurteilung eines 27-Jährigen aus Rottenburg am Neckar wegen Mordes: 22. Dem 27-Jährigen wurde zur Last gelegt, sich am Vormittag des 31.05.2013 in die Wohnung des 31-jährigen Opfers in Mössingen-Bästenhardt begeben zu haben, um die Frau - beim Ehemann des Tatopfers hatte der Angeklagte bereits Darlehensschulden in Höhe von rund EUR 15.000 - um Gewährung eines weiteren Darlehens zu bitten. Als diese sich weigerte, dem Angeklagten erneut Geld zu geben, stach der Angeklagte mit einem Messer vielfach auf sie ein. Sodann nahm er den in der Wohnung vermuteten Geldbetrag in Höhe von mehreren tausend Euro und weitere Gegenstände aus der Wohnung an sich und flüchtete. Der Angeklagte wurde am 02.07.2014 vom Landgericht Tübingen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Verurteilung eines 22-Jährigen aus Tübingen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung: 23. Dem 22-Jährigen wurde zur Last gelegt, am 06.07.2013 in Tübingen eine damals 18-jährige Sprachschülerin angegriffen, geschlagen und sodann vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus wurden ihm weitere sexuelle Übergriffe auf Frauen im Zeitraum zwischen dem 17.07.2012 und dem 06.07.2013 zur Last gelegt. Der Angeklagte wurde am 24.04.2014 vom Landgericht Tübingen unter anderem wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Bilanz des Jahres 2014 Seite 10 Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Verurteilung eines 22-jährigen Mannes und eines 16-jährigen Jugendlichen aus Rottenburg am Neckar wegen Mordes: 24. Den beiden Angeklagten wurde zur Last gelegt, gemeinschaftlich am 08.06.2013 in Prag (Tschechische Republik) einen 39-jährigen Taxifahrer durch zahlreiche Hiebe mit einem Beil getötet zu haben. Darüber hinaus wurde den beiden zur Last gelegt, bereits im Frühjahr 2013 im Bereich des Metzinger Weinbergs versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Die Angeklagten wurden am 28.05.2014 vom Landgericht Tübingen wegen Mordes verurteilt. Der 16-jährige Angeklagte wurde zu einer zehnjährigen Jugendstrafe, der 22-jährige zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde bei beiden Angeklagten vorbehalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Verurteilung eines 36-jährigen Mannes wegen Totschlags: 25. Dem 36-Jährigen wurde zur Last gelegt, in der Nacht vom 09.08.2013 auf den 10.08.2013 das 23-jährige Opfer in Walddorfhäslach getötet zu haben. Zu später Stunde kam es zum Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer, in dessen Verlauf der Angeklagte die körperlich unterlegene Frau packte, seinen Arm um ihren Hals legte und zudrückte, bis keine Gegenwehr mehr erfolgte. Der Angeklagte wurde am 09.05.2014 vom Landgericht Tübingen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Amtsgericht Calw erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl im Fall des tödlich verunglückten Stuttgarter Polizeipräsidenten Züfle 26. Dem 65-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 16.06.2013 gegen 17.08 Uhr mit seinem PKW dem Motorradfahrer Züfle beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen zu haben. Der Autofahrer hat den auf eine mehrmonatige Bewährungsstrafe lautenden Strafausspruch im Strafbefehl akzeptiert. Verurteilung eines 24-jährigen Leiters einer Pfadfindergruppe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 27. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Zeitraum 2012 bis 2014 als Leiter einer Pfadfindergruppe mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu

Bilanz des Jahres 2014 Seite 11 haben. Der Angeklagte nutzte seine Stellung dazu aus, an und vor den Kindern sexuelle Handlungen bis hin zum Oral- und Analverkehr durchzuführen bzw. durch die Kinder und Jugendlichen an ihm oder untereinander auf seine Aufforderung oder Anleitung hin durchführen zu lassen. Der Angeklagte wurde am 13.02.2015 vom Landgericht Tübingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt; das Urteil ist seit 21.02.2015 rechtskräftig. Anklage eines 52-jährigen Mannes wegen Totschlags 28. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05.05.2014 die 76-jährige Mutter seiner beiden Vermieter in Bad Herrenalb getötet zu haben. Der Angeklagte hatte die im selben Haus wohnende Frau am Morgen des Tattages aufgesucht, um mit ihr über seine rückständigen Mieten zu sprechen. Aus unbekannten Gründen kam die Frau im Flur ihrer Wohnung zu Fall und zog sich eine blutende Kopfplatzwunde zu. Als sie um Hilfe rufen wollte, hielt ihr der Angeklagte den Mund zu, schlug ihr mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf und würgte sie, bis der Tod eintrat. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Tübingen findet derzeit statt. Anklage eines 20-jährigen Mannes wegen versuchten Totschlags 29. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 24.07.2014 gegen 23.30 Uhr auf dem Tübinger Holzmarkt dem Geschädigten ohne Vorwarnung einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Der Geschädigte stürzte aufgrund des Faustschlags zu Boden, wobei er ungebremst mit dem Kopf aufschlug und bewusstund regungslos liegenblieb. Obwohl der Angeklagte dies erkannte, trat er mit dem Fuß, indem er diesen von oben nach unten führte, so wuchtig gegen die rechte Gesichtshälfte des Geschädigten, dass dieser unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma und mehrfache Schädelbrüche erlitt. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht - Jugendkammer - Tübingen beginnt am 15.04.2015. Anklage eines 46-jährigen Mannes wegen versuchten Totschlags 30. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 30.08.2014 versucht zu haben, seine Ehefrau in Bad Wildbad zu töten. Diese hatte den Angeklagten zusammen mit ihrem Vater am Tattag zu einer Aussprache wegen bestehender Eheprobleme aufgesucht. Im Verlauf des Gesprächs geriet der Angeklagte in solche Wut, dass er sich entschloss, seine Frau umzubringen. Er versetzte ihr mehrere

Bilanz des Jahres 2014 Seite 12 Tritte und Faustschläge und soll versucht haben, sie mit Benzin zu übergießen und dieses zu entzünden. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Tübingen findet derzeit statt. Anklage gegen sieben Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung 31. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 17.11.2014 gemeinsam mit weiteren strafunmündigen Kindern unter anderem über soziale Medien verabredet zu haben, ihr 13-jähriges Opfer in einem Stadtteil von Tübingen abzupassen und zu verletzen. In Ausführung des gemeinsamen Tatplans wurde die Geschädigte am Nachmittag des 17.11.2014 von einer der Angeklagten und einem strafunmündigen Kind geschlagen und getreten. Die Tat wurde von drei Angeklagten mit Mobiltelefonen gefilmt. Eines dieser Handyvideos wurde nach der Tat im Internet veröffentlicht. Die nichtöffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Tübingen fand am 04. März 2015 statt. Anklage gegen drei Angeschuldigte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge 32. Den drei in Untersuchungshaft einsitzenden Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen Dezember 2013 und November 2014 einen schwunghaften Handel mit Heroin im Bereich Rottenburg und Tübingen betrieben zu haben. Der 29-jährige Angeschuldigte erwarb im genannten Zeitraum pro Monat etwa 500g Heroingemisch guter Qualität von seinen Lieferanten, um dieses an Abnehmer in Tübingen und Rottenburg gewinnbringend weiterzuveräußern. Seine 20-jährige Freundin unterstützte ihn dabei, indem sie ihm unter anderem half, das Heroin zu portionieren und weiterzuveräußern. Der 40-jährige Angeschuldigte war der Hauptabnehmer des 29-jährigen. Dieser entschied sich spätestens ab Anfang März 2014, sich durch den Weiterverkauf von Heroin selbst eine dauerhafte und erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Der Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Tübingen steht derzeit noch nicht fest. Ermittlungen gegen zwei 30- und 49-jährige Beschuldigte wegen Mordes in Reutlingen - Sondelfingen 33. Die beiden Beschuldigten stehen im Verdacht am 16.11.2014 eine 57-Jahre alte pflegebedürftige Frau in ihrer Wohnung überfallen und ausgeraubt zu haben. Die Beschuldigten verschafften sich gegen 03.00 Uhr morgens Zugang zur Wohnung des

Bilanz des Jahres 2014 Seite 13 Opfers, überwältigten es und fesselten es mit Klebeband an Händen und Beinen. Schließlich umwickelten sie auch mehrfach den Kopf des Opfers, um ohne weiteren Widerstand des Opfers Bargeld und Schmuck zu entwenden. Nachdem sie Bargeld und Schmuck an sich gebracht hatten, verließen die Beschuldigten die Wohnung und ließen das Opfer gefesselt zurück. Das Opfer verstarb gegen 04.00 Uhr durch Ersticken. Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Es wird in diesem Fall eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen. Ermittlungen gegen zwei 27- und 30-jährige Beschuldigte wegen Betrugs durch sog. Enkeltricks 34. Das beschuldigte Ehepaar steht im Verdacht, spätestens ab Mitte Juni 2014 mittels des sog. Enkeltricks im Zusammenwirken mit weiteren Tätern in vier Fällen Geld in einer Gesamtsumme von 90.000,- Euro von älteren Personen erschlichen zu haben. In einem Fall in Tübingen blieb die Tat allerdings im Versuchsstadium stecken, da die Geschädigte Verdacht geschöpft hatte und die Polizei informierte. (über weitere Einzelheiten dieses Falles und allgemein zum Modus Operandi informiert OStA Henn im Pressegespräch). Walter Vollmer