SCHWEIZER GOLDMÜNZWÄHRUNG. Überparteiliches Projekt einer wertsicheren Ergänzungswährung zum Franken

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Transkript:

SCHWEIZER GOLDMÜNZWÄHRUNG Überparteiliches Projekt einer wertsicheren Ergänzungswährung zum Franken

Schweizer Goldmünzwährung Es gibt nichts Mächtigeres als eine Idee, deren Zeit gekommen ist Victor Hugo 2

Konsumentenpreise in England, 1265 bis 2010 Quelle: http://www.measuringworth.com/graphs 3

Kaufkraft des Schweizer Frankens, 1914 bis 2009 Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS) http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/02/blank/key/basis_aktuell.html 4

In den Inflationsraten noch nicht berücksichtigt 5

Der Vorschlag Basierend auf der parlamentarischen Initiative 11.407 Schaffung eines Goldfrankens 1) schafft der Bund, in Ergänzung zum Franken, eine offizielle Zweitwährung in der Form eines Satzes von Münzen mit je vorgeschriebenem Gehalt an Gold. Er regelt deren Benennung, erteilt den für die Herausgabe der Münzen geeigneten Institutionen die erforderliche Konzession und kontrolliert deren Einhaltung. 6

Nutzen und Vorzüge 1. Einfach: Der Kauf und Verkauf von Gold wird einfacher und günstiger. Die Goldmünzwährung ermöglicht es allen Interessierten, Experten wie Laien, jederzeit (und wesentlich einfacher als heute) kleinere oder grössere Mengen reines Gold zu kaufen resp. zu verkaufen. Es wird kleine und grosse Goldmünzen geben, für kleinste Goldmengen schon ab 0.1 Gramm in der Form von Goldkernmünzen. 2. Praktisch: Die Goldmünzen sind ein praktisches, universales Zahlungsmittel. Goldmünzen lassen sich zum jeweiligen Tageskurs für Gold in jede beliebige Währung umtauschen. Auch sind sie jederzeit und weltweit als Zahlungsmittel zum Kauf von Gütern und Dienstleistungen verwendbar. 3. Sicher: Der Goldgehalt jeder Münze garantiert deren Wertsicherheit 2). Als offizielle Ergänzungswährung untersteht die Goldmünzwährung denselben Handelsund Steuergesetzen wie der Franken. Sie ist wie dieser vor fiskalischen Abgaben geschützt. 7

Produktion, Verteilung und Absicherung 1. Die Produktion der Goldmünzen erfolgt durch private Unternehmen, die dazu durch eine Konzession vom Bund ermächtigt werden. Die Produktion der Goldmünzen ist dadurch staatlich gesichert und geschützt. 2. Die Verteilung von Goldmünzen erfolgt durch die ermächtigten Unternehmen: primär in deren Geschäftsfilialen (am Schalter), wo möglich auch via Bancomat. 3. Die rechtliche Absicherung der Goldmünzen - auch gegenüber Missbrauch und Fälschung - ist durch ihre verfassungsmässige Grundlage maximal gewährleistet. 8

Weitere wichtige Aspekte 1. Der Franken bleibt Hauptwährung; die Goldwährung stabilisiert den Frankenkurs Der heutige Franken bleibt unsere Erstwährung für tägliche Zahlungen, Kredite und Investitionen. Die Goldmünzwährung ergänzt ihn jedoch ideal: als liquide und krisensichere Wertanlage. Sie kann auch als Alternative für Investitionen in Fremdwährungen dienen und dazu beitragen, den Wechselkurs des Frankens tendenziell zu stabilisieren. 2. Die Aufgaben und Funktionen der Nationalbank sind nicht tangiert. Der verfassungsmässige Auftrag der SNB, ihre Aufgaben und Funktionen im Zusammenhang mit der Emission und langfristigen Wertsicherung des Frankens sowie der Bewirtschaftung der nationalen Goldreserven bleiben unverändert bestehen. 3. Die Goldmünzwährung bringt der Schweiz neues Prestige. Die Goldmünzwährung kann zu einer attraktiven, global begehrten, Sicherheit bietenden Alternativwährung werden und dadurch in der ganzen Finanzwelt eine bedeutsame Lücke füllen. Ihr Erfolg als Pioniertat, die andere Staaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Nachahmung veranlasst, trägt dazu bei, das in den letzten Jahren in Zweifel geratene, traditionelle Ansehen der Schweiz als eines erstrangigen, innovativen Finanzplatzes zu restaurieren und zur neuerlichen Stärkung des Prestiges unseres Landes weltweit beizutragen 3). 9

Fussnoten 1 Die Parlamentarische Initiative 11.407 vom 9.3.2011 lautete: Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen: Art. 99 Absatz 2: Der Bund schafft einen offiziellen Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen mit je fixiertem Gehalt an Gold. Er regelt die Konzessionierung der zu dessen steuerfreien Herausgabe berechtigten Institute. 2 Wohl unterliegt auch der Goldwert Kursschwankungen. Im Vergleich zu sämtlichen anderen Gütern ist Gold jedoch zu allen Zeiten, in allen Kulturen nachweislich das wertstabilste, weil a) in der verfügbaren Menge beschränkt (auch unter Berücksichtigung der bekannten wie noch vermuteten, nicht erschlossenen Reserven), b) in der Qualität hoch beständig und c) wegen seiner besonderen Verwendungsmöglichkeiten konstant begehrt (in Form von Barren, Kunstwerken oder Bestandteilen davon wie auch von handwerklichen, gewerblichen und industriellen Produkten und z.t. Produktionsmitteln u.a.m.). 3 Beispiele für konkrete Geschäftsmöglichkeiten: Goldmünzdepots, Goldmünzkonti, Zahlungsverkehr, Sparpläne, Vermögensanlagen, Altersvorsorge (steuerbegünstigte, neue 3.Säule C), Leibrenten, Lebensversicherungen u.a.m. Ferner: Die zur Münzproduktion berechtigten, lizenzierten Unternehmen sollen sich auf den Münzen mit Namen (Kürzel, Logo) präsentieren dürfen: mit entsprechendem, weltweitem Marketingpotential und dadurch gerechtfertigt unter (weitgehender) Übernahme der Produktionskosten. 10

Förderung der Idee und ihrer politischen Realisierung Seit Juli 2011, mit Sitz in Zürich Überparteilich, politisch unabhängig Mitglieder aus der ganzen Schweiz, darunter namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Publizistik und Wissenschaft. Weitere Informationen: www.goldfranc.ch 11

APPENDIX

Goldhandelspreise heute Kleinsparer zahlen heute eine erhebliche Preisspanne auf Goldtransaktionen: Ankauf CHF Verkauf CHF Differenz in CHF Differenz in % 10g 503.88 518.98 15.10 2.91% 5g 251.20 264.60 13.40 5.06% 2g 99.98 111.75 11.78 10.54% 1g 50.23 60.88 10.65 17.49% 13

Der Schweizer Franken und Gold 1850 Einführung des Schweizer Frankens 1865 Beitritt zur Latinischen Münzunion, Bewertung der lokalen Währung relative zu 4.5g Silber oder 0.290322g Gold 1936 30% Abwertung des Franken während der Grossen Depression. Goldmünzen verlieren ihre Funktion als Zahlungsmittel )Goldvreneli) 1945 Bretton Woods bindet den Franken and den U.S. Dollar ($1 = 4.30521 Franken oder 1 Franken = 0.206418g Gold) bis zur Anpassung von 1949 ($1 = 4.375 Franken oder 1 Franken = 0.203125g Gold 2000 Die Verfassungsänderung schafft die minmale Golddekung von 40% ab 2005 Die SNB reduziert die Goldreserven auf ca. 20% Ihrer Anlagen 2011 Die SNB setze die Untergrenze von 1.20 Franken pro Euro fest 14

Goldmünzwährung auf einen Blick Technisch bedeutet die Goldmünzwährung eine staatliche Normierung und den rechtlichen Schutz des Goldhandels. Praktisch bedeutet er die Remonetarisierung des Goldes in drei Bereichen: Einfach / psychologisch Goldmarkt heute Dem durchschnittlichen Schweizer fremd (allenfalls Goldvrenelis) Goldmarkt mit Goldmünzwährung Staatlich normiert und geschützt, nach Abstimmungskampf jedem Schweizer Wähler wohl bekannt Praktisch / als Tauschmittel weltweit brauchbar Sammlermünzen in Unzen, Goldbarren, ETF s etc. erfordern Fachberatung Gramm Gold ist eine weltweit verständliche Norm, Münzen ab 0.1 Gramm werden selbst am Bancomat einfach und günstig erhältlich Sicher / rechtlich geschützt Kann jederzeit besteuert, behindert oder verboten werden Steuer- und Handelsfreiheit in Schweizer Verfassung geschützt und garantiert 15