Service Level Agreement



Ähnliche Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

1. Vertragsgegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Ergebnisabführungsvertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Anspar-Darlehensvertrag

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Service Level Agreement

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

MyOffice-Exchange Bedingungen der ITAREX GmbH - Stand November 2013

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

SERVICE LEVEL AGREEMENT DEDICATED SERVER

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Januar 2017 Marketing Angebote 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Ihr Ansprechpartner Bettina van de Loo

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./ , Berlin

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. - & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows)

Vertrag Individualberatung

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Kooperationsvereinbarung - Ausfertigung für die Sparkasse -

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rütter's Shop

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße Pullach i. Isartal

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Beherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

PS-Bedingungen der PS-Auslosungsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Sparkassen

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Maklerauftrag für Vermieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Willich, Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Anmeldeformular für RailBuyer

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

eidam & partner. die auslands-experten. interkulturelles training. coaching. consulting. elearning.

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ Düsseldorf

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

VEREINBARUNG. zwischen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Transkript:

Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde

1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlund + Partner. Im Falle widersprüchlicher Regelungen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlund + Partner vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Verträge zwischen Schlund + Partner und dem Kunden über die Zuverfügungstellung eines Root-Servers (Linux oder Windows) oder eines Ready-to-run-Servers (Linux oder Windows) (nachfolgend gemeinsam Vertrag genannt) und regeln die von Schlund + Partner zu erbringenden Leistungsqualitäten (nachfolgend Service Level ). Andere Verträge werden von diesen Regelungen nicht umfasst. 2 GARANTIERTE SERVICE LEVEL Schlund + Partner sichert dem Kunden die nachfolgenden Service Level zu. (1) Service a) Schlund + Partner stellt dem Kunden einen persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Der Kunde erhält die Telefon- und Faxdurchwahl sowie die persönliche E-Mailadresse seines Ansprechpartners. b) Schlund + Partner betreibt einen hauseigenen Kundenservice für Vertragsfragen, der in der Zeit von Montags bis Freitags, 8 bis 18 Uhr erreichbar ist. c) Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche kostenlosen technischen Support per Telefon und E-Mail. (2) Technik a) Schlund + Partner führt vor der Inbetriebnahme der dem Kunden zur Verfügung gestellten Hardware ausgiebige Qualitätstests durch. b) Schlund + Partner gewährleistet eine hohe Datensicherheit durch RAID1-Systeme. c) Schlund + Partner überwacht laufend die verbauten Festplatten. Bei Störungen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. d) Schlund + Partner betreibt eine externe Firewall mit IP-Filterung, die dem Rootserver des Kunden vorgeschaltet ist. Die Konfiguration der Firewall erfolgt durch den Kunden. Der Kunde ist sich darüber im klaren, dass eine Fehlkonfiguration der Firewall zu einer Nichterreichbarkeit des Rootservers führen kann. e) Sämtliche Rootserver verfügen über eine zweistufige Resetmöglichkeit. Der Softwarereset ist jederzeit bei gegebener Erreichbarkeit des Rootservers möglich. Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit auch bei Nichterreichbarkeit des Rootservers

die Möglichkeit, diesen über das Konfigurationsmenü mittels Sofort Reboot neu zu starten. Der Neustart wird in diesem Fall sofort und ohne Wartezeiten durchgeführt. f) Schlund + Partner stattet jeden Rootserver mit einem Recovery-System aus. Dies ermöglicht dem Kunden, auf dem Rootserver ein von der Installation auf dem Rootserver unabhängiges Notsystem zu starten und so Rettungsmaßnahmen auch bei nicht mehr startfähigem Rootserver durchzuführen. g) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, eine Reinstallation des Gesamtsystems durchzuführen. Hierbei wird Schlund + Partner den Rootserver mit einer neuen Installation versehen. Auf dem Rootserver vorhandene Daten werden hierbei endgültig gelöscht. (3) Verfügbarkeit a) Schlund + Partner garantiert eine Verfügbarkeit des Netzwerks von durchschnittlich 99,9% pro Jahr. b) Schlund + Partner wird defekte Hardware innerhalb von maximal vier Stunden austauschen. (4) Wartungsfenster Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen von Schlund + Partner und dessen Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, ist ein Wartungsfenster vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit. In der Regel wird eine Systemwartung an Wochenende zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntags 12:00 Uhr oder nachts an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr am nächsten Morgen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten duchgeführt werden. Der Provider informiert den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer von Schlund + Partner verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. Die jeweiligen Regelungen des gewählten Zulieferers können dem Kunden auf Anfrage gesondert mitgeteilt werden. 3 RECHTE DES KUNDEN (1) Schlund + Partner gewährt dem Kunden während der ersten 60 Tage nach Vertragsschluss eine Geld-zurück-Garantie.

(2) Sollte Schlund + Partner die Verfügbarkeit des Netzwerkes gem. 2(3)a) oder der Hardware gem. 2(3)b) dieser Vereinbarung nicht einhalten, so erhält der Kunde für jede angefangene halbe Stunde, die über die erlaubte Ausfallzeit hinausgeht, eine Gutschrift in Höhe von 1/30 der Monatsmiete. Der Anspruch des Kunden ist in der Höhe auf eine Monatsmiete pro Monat begrenzt. (3) Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt ausschließlich auf Antrag des Kunden. Der Antrag muß spätestens bis fünf Kalendertage gerechnet ab Ende des Monats, für den der Kunde die Gutschrift einfordert, schriftlich oder per handschriftlich unterschriebenem Fax bei Schlund + Partner eingehen. 4 HAFTUNGSAUSCHLUSS (1) Soweit die weitere Haftung von Schlund + Partner nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlund + Partner ausgeschlossen ist, sind mit der Zahlung nach 3(2) sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten. (2) Die Haftung von Schlund + Partner ist über die Regelung nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlund + Partner darüber hinaus in den folgenden Fällen ausgeschlossen: a) Bei Ausfällen, die nicht im Einflussbereich von Schlund + Partner liegen, insbesondere DNS-Routingprobleme, soweit diese nicht in den von Schlund + Partner betriebenen Nameservern begründet sind, Netzausfälle, soweit diese nicht von Schlund + Partner oder eines Erfüllungsgehilfen von Schlund + Partner betrieben werden b) Bei Ausfällen, die vom Kunden zu vertreten sind. Darunter fallen auch Ausfälle, die durch Dritte verursacht wurden, soweit diese auf fehlerhafter oder unzureichender Wartung durch den Kunden beruhen c) Bei Ausfällen, die durch Wartungsfenster von Schlund + Partner oder dessen Zulieferer verursacht wurden. 5 LAUFZEIT, ÄNDERUNG (1) Dieser Vereinbarung richtet sich in ihrer Laufzeit nach dem zwischen Schlund + Partner und dem Kunden geschlossenen Vertrag. (2) Schlund + Partner ist berechtigt, den Inhalt dieser Vereinbarung mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Schlund + Partner für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der

Änderungsmitteilung widerspricht. Schlund + Partner verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe. Schlund + Partner ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Schlund + Partner auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). (2) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.