Anlagen zur Arbeitshilfe



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Transkript:

Anlagen zur Arbeitshilfe Damit die Kasse stimmt! Arbeitshilfe für Kassierer, Kassenprüfer und Vorstandsmitglieder rund um die Themen Kassenführung und Kassenprüfung Übersicht: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Vorlagen Kassenbuch Protokollnotiz zu Kassenbuchübergabe Einnahmebelege Ausgabebelege Hinweise für die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen Muster für Zuwendungsbescheinigungen Liste der Finanzämter Weiterführende Literatur

Anlage 1 Kassenbuch (Kopiervorlage) Name der Ortsgruppe: Kassenbuch-Nr.... Zeitraum: Datum: Beleg-Nr. Datum Beschreibung Einnahmen Ausgaben 1 2 Gesamt: Summe Einnahmen Summe Ausgaben Kassenbestand am Datum: Unterschrift:

Anlage 2- Protokollnotiz zu Kassenbuchübergabe (Kopiervorlage) Das Kassenbuch ist jährlich abzuschließen. Wenn ein neuer Kassierer gewählt wird, übergibt der abgebende Kassierer das Kassenbuch und alle weiteren unterlagen ordnungsgemäß. Darüber sollte es ebenfalls eine kurze Protokollnotiz geben: Name Anschrift Zeitraum der Kassenführung Übergeben am Unterschrift abgebender Kassierer Kassenbuch, Belege und dazugehörige Dokumente entsprechen dem ausgewiesenen Stand. Name Anschrift Zeitraum der Kassenführung Übergeben am Unterschrift übernehmender Kassierer

Anlage 3 Kopiervorlage- Einnahme-Beleg (Aktion, Vorstandsarbeit, Programmpunkt, Osterfeuer, Ferienpass, etc.) von: für: (z. B. Mitgliedsbeiträge oder Beiträge Videoabend, Spende, Zuschüsse, etc.) bar bezahlt per Bank-Überweisung bezahlt sachlich richtig: (evtl. Unterschrift Einzahler, wenn kein anderer Beleg vorhanden) Euro: Datum: Einnahme-Beleg (Aktion, Vorstandsarbeit, Programmpunkt, Osterfeuer, Ferienpass, etc.) von: für: (z. B. Mitgliedsbeiträge oder Beiträge Videoabend, Spende, Zuschüsse, etc.) bar bezahlt per Bank-Überweisung bezahlt Euro: Datum: sachlich richtig: (evtl. Unterschrift Einzahler, wenn kein anderer Beleg vorhanden)

Anlage 4 Kopiervorlage Ausgabe-Beleg (Aktion, Vorstandsarbeit, Programmpunkt, Osterfeuer, Ferienpass, etc.) an: für: (z. B. Grillwürste, Getränke, Bürobedarf, etc.) bar bezahlt per Bank-Überweisung bezahlt sachlich richtig: (evtl. Unterschrift Empfänger, wenn kein anderer Beleg vorhanden) Euro: Datum: Ausgabe-Beleg (Aktion, Vorstandsarbeit, Programmpunkt, Osterfeuer, Ferienpass, etc.) an: für: (z. B. Grillwürste, Getränke, Bürobedarf, etc.) bar bezahlt per Bank-Überweisung bezahlt Euro: Datum: sachlich richtig: (evtl. Unterschrift Empfänger, wenn kein anderer Beleg vorhanden)

Anlage 5- Hinweise für die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen Die als abgedruckten Zuwendungsbescheinigungen sind Muster des Bundesministeriums der Finanzen und müssen der eigen Jugendgruppe entsprechend angepasst werden, wenn die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt wurde. Dafür gelten bestimmte Grundsätze, die bei den Finanzämtern zu erfragen sind. Jugendgruppen, die selbst keine Gemeinnützigkeit beantragt haben (das sind bis auf wenige Ausnahmen alle), können selbst keine Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Die Ausstellung erfolgt dann durch die Kirchengemeinde, die eigene Zuwendungsbestätigungen hat. Insofern müssen sich diese Gruppen nicht um ein eigenes Zuwendungsformular kümmern. Die Muster sind insofern zur Kenntnisnahme. Auszug aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.11.1999 an die obersten Finanzbehörden der Länder: Neuordnung der untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts; Ausgestaltung der Muster für Zuwendungsbestätigungen (...) Nach 50 Abs. 1 EStDV hat die Zuwendungsbestätigung (bisher: Spendenbestätigung) auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster ab dem 1. Januar 2000 zu verwenden. (...) Die Bestätigungen dürfen, wie das Muster, eine DIN A 4 Seite nicht überschreiten. Die allgemein verbindlichen Muster enthalten umfassende Angaben, die nicht auf jeden Zuwendungsempfänger zutreffen. Der jeweilige Zuwendungsempfänger muss in seine Zuwendungsbestätigung nur die Angaben übernehmen, die für ihn zutreffen. Bei Zuwendungen für allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke im Sinne des 10 b Einkommensteuergesetz (EStG) ist im Muster bereits auf die ab dem 1. Januar 2000 geltende Regelung verwiesen (Anlage 1 zu 48 Abs. 2 Einkommensteuer- Durchführungsverordnung Abschnitt A / B Nr....). Es bestehen keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen eines neuen Freistellungsbescheides an dieser Stelle die Angaben aus dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nr.... der Anlage 7 EStR) übernommen werden. Zum besseren Verständnis enthalten die beiden letzten Anlagen alle erforderlichen Angaben für eine gemeinnützige Einrichtung, die mildtätige Zwecke verfolgt bzw. den Sport fördert. Die folgenden Muster müssen jeweils noch auf abgewandelt werden, wenn eine Jugendgruppe die Anerkennung auf Gemeinnützigkeit erhalten hat.

Anlage 6 Muster Zuwendungsbescheinigungen Muster, das von juristischen Personen (z. B. Jugendgruppe, die Anerkennung auf Gemeinnützigkeit beantragt hat) als Vorlage verwendet werden kann. Aussteller: (Bezeichnung der inländischen juristischen Person oder inländischen öffentlichen Dienststelle) Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen Art der Zuwendung: Geldzuwendung Name und Anschrift des Zuwendenden: XXX...XXX Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung: XXX.../.../...XXX Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck ) (im Sinne der Anlage 1 - zu 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A / B Nr....) (im Ausland) verwendet wird. Die Zuwendung wird von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet. entsprechend den Angaben des Zuwendenden an... weitergeleitet, die/der vom Finanzamt..., St.Nr...., mit Bescheid vom... / vorläufiger Bescheinigung vom... als begünstigte/r Empfänger/in anerkannt ist. Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10 b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 BStBl I S. 884).

Muster, das von juristischen Personen (z. B. Jugendgruppe, die Anerkennung auf Gemeinnützigkeit beantragt hat) als Vorlage verwendet werden kann. Aussteller: Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen Art der Zuwendung: Sachzuwendung Name und Anschrift des Zuwendenden: Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung: Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwenden aus dem Privatvermögen. Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht. Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.b. Rechnung, Gutachten. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 - zu 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A / B Nr....) (im Ausland) verwendet wird. Die Zuwendung wird von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet. entsprechend den Angaben des Zuwendenden an... weitergeleitet, die/der vom Finanzamt..., StNr...., mit Bescheid vom... / vorläufiger Bescheinigung vom...als begünstigte Empfängerin anerkannt ist. Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10 b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewstG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom15.12.1994 BStBl I S. 884). Muster z. B. für Stiftungen oder Kirchengemeinden:

Aussteller: (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft o.ä.) Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Art der Zuwendung: Geldzuwendung Name und Anschrift des Zuwendenden: Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen. Wird sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke (als Beispiel für einen steuerbegünstigten Zweck) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts..., StNr.... vom... für die Jahre... nach 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, dass (es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und) die Zuwendung nur für mildtätige Zwecke (als Beispiel für den steuerbegünstigten Zweck) verwendet wird. Ort, Datum, Unterschrift des Zuwendungsempfängers Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10 b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom15.12.1994 BStBl I S. 884).

Muster z. B. für Stiftungen oder Kirchengemeinden: Aussteller : (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft o.ä.) Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Art der Zuwendung: Sachzuwendung Name und Anschrift des Zuwendenden: XXX...XXX Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung XXX.../.../...XXX Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen. Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht. Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.b. Rechnung, Gutachten. Wir sind wegen Förderung (begünstigter Zweck) durch Bescheinigung des Finanzamtes..., StNr...., vom... * vorläufig ab... als gemeinnützig anerkannt / nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts..., StNr...., vom... für die Jahre... nach 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 - zu 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A / B Nr....) (im Ausland) verwendet wird. Ort, Datum, Unterschrift des Zuwendungsempfängers Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10 b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom15.12.1994 BStBl I S. 884).

Anhang 7: Adressenverzeichnis der Finanzämter Finanzamt Cloppenburg Bahnhofstraße 57, 49661 Cloppenburg Postfach: 16 80, 49646 Cloppenburg Telefon: (04471) 887-0 Fax: (04471) 88 74 77 Poststelle@fa-clp.niedersachsen.de Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Delmenhorst Friedrich-Ebert-Allee 15, 27749 Delmenhorst Telefon: (04221) 153-0 Fax: (04221) 15 31 26 Poststelle@fa-del.niedersachsen.de Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Di. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Nordenham Plaatweg 1, 26954 Nordenham Postfach: 12 64, 26942 Nordenham Telefon: (04731) 870-0 Fax: (04731) 87 01 00 Poststelle@fa-nhm.niedersachsen.de Mo. - Fr. 8.30-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Oldenburg 91er Straße 4, 26121 Oldenburg Postfach: 24 45, 26014 Oldenburg Telefon: (0441) 238-1 Fax: (0441) 23 82 01 Poststelle@fa-ol.niedersachsen.de Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Quakenbrück Lange Straße 37, 49610 Quakenbrück Postfach: 12 61, 49602 Quakenbrück Telefon: (05431) 184-0 Fax: (05431) 18 41 01 Poststelle@fa-qua.niedersachsen.de Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr

Finanzamt Vechta Rombergstraße 49, 49377 Vechta Telefon: (04441) 18-0 Fax: (04441) 18-100 Poststelle@fa-vec.niedersachsen.de Mo. - Fr. 8.30-12.00 Uhr, Mo. 14.00-16.00 Uhr u. Mi. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Westerstede Ammerlandallee 14, 26655 Westerstede Telefon: (04488) 515-0 Fax: (04488) 51 54 44 Poststelle@fa-wst.niedersachsen.de Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Wilhelmshaven Rathausplatz 3, 26382 Wilhelmshaven Postfach: 14 62, 26354 Wilhelmshaven Telefon: (04421) 183-0 Fax: (04421) 18 31 11 Poststelle@fa-whv.niedersachsen.de Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr Finanzamt Wittmund Harpertshausener Str. 2, 26409 Wittmund Postfach: 11 53, 26398 Wittmund Telefon: (04462) 84-0 Fax: (04462) 8 41 95 Poststelle@fa-wtm.niedersachsen.de Mo. - Fr. 8.30-12.00 Uhr, Di. 14.00-17.00 Uhr Anlage 8 - weiterführende Literatur Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (HRSG): Vereine & Steuern, Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder, Düsseldorf 2003 Finanzministerium des Landes Niedersachsen (Hrsg): Steuertipps für Vereine, Hannover 2004 Sauer, Otto und Luger, Franz: Vereine und Steuern, Rechnungslegung, Besteuerungsverfahren, Gemeinnützigkeit, München 2004, 5. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, erschienen in der Reihe Beck- Rechtsberater BDKJ-Landesverband Oldenburg (HRSG): Willkommen im CLUB, Arbeitshilfe rund um das Thema Verein und Vereinsrecht, Vechta 2004, 1. Auflage