3 oder 6 Jahre. SP:Geräteschutz

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3 oder 6 Jahre SP:Geräteschutz

Geräteschutz Unsere Geräteschutz-Produkte: U nsere Geräteschutz-Pakete bieten einen umfassenden Hardware-Schutz für alle Geräte, die beim Kauf mit einem solchen Vollschutz versehen werden. Sie sichern sich durch den zusätzlichen Kauf eines Geräteschutzes Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinaus gehen. Die 36 bzw. 72 Monate Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zu kommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Hardware-Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch den Geräteschutz bereits abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Geräteschutz stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern. Der Preis für das jeweilige Geräteschutz-Produkt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist daraufhin 36 oder 72 Monate lang gültig.

Der Geräteschutz bietet zusätzlich Schutz gegen weitere, unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Hardware unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltsregelung: Deckungstabelle: Ungeschicklichkeit (Fehlbedienung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt. Mechanisch einwirkende Gewalt, Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck. Wasser oder Feuchtigkeit aller Art. Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen. Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Feuerlöschkosten. Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung. Indirekter Blitzschlag. Unmittelbare Wirkung elektr. Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc. Material- und Herstellungsfehler. Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung. Nur Geräteschutz Plus, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl oder Beraubung, mit Selbstbehalt. Sie haben dadurch den Vorteil, dass Schäden wie defekte Notebook-Bildschirme oder Netzteile, indirekter Blitzschlag etc. keine Reparaturkosten verursachen. Lediglich bei Ungeschicklichkeit und Diebstahlschäden ergeben sich je nach Geräteschutz später angeführte Selbstbehalte. Im Totalschadenfall (z.b. Brand, unwirtschaftliche Reparaturkosten etc.), innerhalb der 36 bzw. 72 Monate Laufzeit, haben Sie durch die Geräteschutz-Produkte das Recht auf ein Neugerät, wie auf den folgenden Seiten beschrieben. Selbst ein Herstellerwechsel ist möglich. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne als Aufpreise durch Ihren Händler erhalten. Da sich der Geräteschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, können Sie Ihr Gerät ohne weiteres innerhalb der Laufzeit verkaufen, der Geräteschutz bleibt aufrecht, solange sich der neue Besitzer über die Rechte und Pflichten aus den Geräteschutz-Produkten informiert (Informationsfolder) und diese anerkennt.

Geräteschutz-Pakete 250.- 36 72 Monate Monate 19. 90 44. 90 500.- 1.000.- 1.500.- 2.500.- 36 72 36 72 36 72 36 72 24. 90 54. 90 49. 90 89. 90 69. 90 129. 90 119. 90 219. 90 Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie Spiele-Konsolen Spiele-Konsolen - - - - - Notebooks Notebooks Notebooks Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video - - Projektoren Projektoren Projektoren HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio Auto HiFi Auto HiFi Auto HiFi Auto HiFi Auto HiFi Navigation Navigation Navigation Navigation Navigation TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD Weißware Weißware Weißware Weißware Weißware Handys (Warenwert ohne Stützung!) Handys (Warenwert ohne Stützung!) Handys (Warenwert ohne Stützung!) - - - - PDAs - - Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB - - - PC+Monitor+Drucker+Scanner oder weitere bzw. andere Sets exklusive Kleinperipherie: Joystick, Boxen, Funkmaus etc. PC+Monitor+Drucker+Scanner oder weitere bzw. andere Sets exklusive Kleinperipherie: Joystick, Boxen, Funkmaus etc. Bitte beachten Sie beim Kauf eines der Geräteschutz-Produkte den Preis des zu schützenden Gerätes sowie die gewünschte Laufzeit. ist, dann wählen Sie die Warengruppe, in der Ihr Gerät aufscheint. Falls Sie entscheiden, dass Ihr Gerät auch gegen Diebstahl, Einbruch entsprechenden Preis in keiner Gruppe finden sollten, dann gibt es derzeit leider kein adäquates Schutzprodukt. Mit Selbstbehalt bei Schä Alle Wertegrenzen verstehen sich als Verkaufspreise inkl. MwSt. Alle Preise gelten als Einmalzahlung für 36 bzw. 72 Monate.

Geräteschutz Plus-Pakete Zusätzlicher Schutz gegen Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung. 5.000.- 36 72 Monate 249. 90 Monate 36 Monate 1.000.- 1.500.- 2.500.- 5.000.- 72 36 72 36 72 36 72 399. 90 99. 90 159. 90 134. 90 229. 90 239. 90 399. 90 499. 90 829. 90 Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Desktop-Computer Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie Computer-Peripherie - - - - - Notebooks Notebooks Notebooks Notebooks Notebooks Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Analog-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Digital-Foto / -Video Projektoren Projektoren Projektoren Projektoren Projektoren HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio HiFi / Audio Auto HiFi - - - - Navigation - - - TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD TV / Video / DVD Weißware Weißware Weißware Weißware Weißware - - - - - PDAs - - - - Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB Telekom / Fax / AB - - PC+Monitor+Drucker+Scanner oder weitere bzw. andere Sets exklusive Kleinperipherie: Joystick, Boxen, Funkmaus etc. PC+Monitor+Drucker+Scanner oder weitere bzw. andere Sets exklusive Kleinperipherie: Joystick, Boxen, Funkmaus etc. - Je nachdem wählen Sie dann den entsprechenden Geräteschutz aus. Falls Ihr Gerät nicht in der gewünschten Warengruppe zu finden sdiebstahl und Beraubung geschützt sein soll, wählen Sie eines der Geräteschutz PLUS-Produkte aus. Falls Sie Ihr Gerät mit dem den durch Ungeschicklichkeit, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung.

Selbstbehalte: Selbstbehalte werden grundsätzlich von den Kosten der Reparatur bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadensfall berechnet. Geräteschutz: Selbstbehalt von 25% jedoch mindestens 30, inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, Hifi, DVD, PC etc.) nur für Versicherungsfälle, die auf Grund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind. Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens 90, inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-Hifi etc.) nur für Versicherungsfälle, die auf Grund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind. Geräteschutz PLUS: Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens 90, inkl. MwSt. bei allen Geräten nur für Versicherungsfälle, die auf Grund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit), Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung entstanden sind. Bei Diebstahl aus einem KFZ zwischen 06:00 und 22:00 wird, bei gewährtem Schadenersatz, grundsätzlich ein Selbstbehalt von 50% berechnet, zwischen 22:00 und 06:00 besteht hier keine Deckung. Ein Schaden, was tun? Grundsätzlich gilt der Geräteschutz unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In- Schutz. Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte daher neben dem defekten Gerät unbedingt auch den Kassenbeleg sowie diesen Folder zu Ihrem Händler mit. Es gibt eine grundsätzliche Unterscheidung der möglichen Schadensfälle, die laut der angeführten Deckungstabelle in Deckung stehen. A /Material- und Herstellungsfehler: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch des geschützten Gerätes entstanden sind. Als Beispiel gelten hier defekte Netzteile oder Platinen von Desktop-Computern etc. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem Händler. Dort wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Falls es sich um einen Hardwareschaden aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 36 bzw. 72 Monate Laufzeit des Geräteschutzes keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Geräteschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, vereinbaren Sie die weitere Vorgangsweise mit Ihrem Händler. Bei einem Gerätetausch Vor-Ort durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche. B /Schäden durch Ungeschicklichkeit: Diese Schäden entstehen durch Fehlbedienung (z.b. Abbruch der CD-Lade), Sturz- und Bruchschäden sowie Schäden durch Flüssigkeiten. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem Händler und füllen Sie das aufliegende Schadensformular aus. Danach wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Im Falle von Schäden durch Ungeschicklichkeit wird von Ihrem Händler ein Selbstbehalt von den Reparaturkosten bzw. vom Neugerätewert verrechnet. Dies gilt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse des Reparatur-Centers als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen. Bitte beachten Sie auch, dass Zerkratzen und Verschrammen nicht als Schäden gelten, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Geräteschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben, abzüglich des Selbstbehaltes. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, vereinbaren Sie die weitere Vorgangsweise mit Ihrem Händler.

C /Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung: In diesen Fällen ist es unbedingt notwendig, dass Sie unmittelbar (1-2 Tage) nach Kenntnis der Tat diese bei der nächsten zuständigen Behörde zur Anzeige bringen. Dort bekommen Sie auch die Abschrift des Anzeigenprotokolls, das für die rasche Abwicklung unbedingt notwendig ist. Ihr Händler prüft nun die Geräteschutz-PLUS-Berechtigung laut Ihrer Rechnung und leitet das Anzeigenprotokoll, das auszufüllende Schadensblatt sowie die Kundenrechnung an den Rückversicherer weiter. Nach dessen Freigabe (3-4 Werktage) haben Sie auf Grund des Geräteschutzes das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Be-raubung wird von Ihrem Händler ein Selbstbehalt von den entstehenden Reparaturkosten bzw. vom Neugerätewert verrechnet. Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Geräte durch Einbruchsdiebstahl wird Ersatz geleistet, wenn die Geräte in einem versperrten und verschlossenen Raum oder in einem versperrten oder verschlossenen, verkehrsüblichen Beförderungsmittel von außen nicht sicht- und/oder vermutbar aufbewahrt werden. Bei Diebstahl aus einem KFZ zwischen 06:00 und 22:00 wird, bei gewährtem Schadensersatz, ein Selbstbehalt von 50% berrechnet, zwischen 22:00 und 06:00 besteht hier keine Deckung. Von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr besteht der Schutz allerdings nur, wenn das verkehrsübliche Beförderungsmittel nachweislich auf einem bewachten Parkplatz, auf einem nicht frei zugänglichen Areal oder in einer versperrten Garage abgestellt ist. Ein kurzfristiges, notwendiges Abstellen des verkehrsüblichen Beförderungsmittels während der Dauer des Transportes auf dem direkten Transportwege ist von der genannten Auflage ausgenommen. D /Alle anderen Schäden: Schäden durch andere Ursachen als A, B oder C werden in ähnlicher Form abgewickelt. Bringen Sie daher Ihr defektes Gerät zu Ihrem Händler. Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) bringen Sie bitte auch die entsprechende Bestätigung mit. Ihr Gerät wird entweder repariert oder Sie kommen in den Genuss eines Neugerätewert-Ersatzes, wie unten beschrieben. Dies gilt auch bei Totalverlust des Gerätes. Ein Selbstbehalt ist für diese Schäden nicht vorgesehen. Neugerätewert-Ersatz: Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihr altes, defektes Gerät ein Neugerät erhalten, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass das alte Gerät inkl. aller Original-Zubehörteile in den Besitz Ihres Händler übergeht und der zugehörige Geräteschutz als erloschen gilt. Bringen Sie daher bei einem Ersatz des Gerätes alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung (Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse etc.) in die Filiale mit. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne als Aufpreise durch Ihren Händler erhalten. Ablöse: Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich. Geltungsbereich: Bei der Bauart nach stationären Geräten gilt die Betriebsstätte des Endverbrauchers. Bei Endverbrauchern mit mehreren Betriebsstätten ist das Gerät an jeweils der Betriebsstätte in Schutz genommen, an der das Schadensereignis eintritt, soweit sich diese auf dem Gebiet der EU befindet. Bei der Bauart nach transportablen Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinne, exklusive GUS-Staaten. Leistungs-Beginn und -Ende: Als Leistungsbeginn für die einzelnen Geräteschutz-Pakete gilt der Tag der Fakturierung bzw. der Lieferung. Leistungsende ist in jedem Fall 36 bzw. 72 Monate nach Geräte-Rechnungsdatum. Bei Ersatz eines Gerätes nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur, Diebstahl etc.) gilt der zugehörige Geräteschutz als erloschen. Für das Neugerät kann selbstverständlich wieder ein neuer Geräteschutz oder Geräteschutz PLUS erworben werden.

Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die SP:Geräteschutz-Produkte ist, dass die geschützten Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Fotogeräte...) ihrer Bauart nach für einen Transport geeignet sowie während des Transportes/Tragens ordnungsgemäß gesichert und beaufsichtigt sind. Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Die Geräteinhaber oder deren Bevollmächtigte sind für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und dessen Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich. Daten- und Softwarebestandverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software- und Betriebssystem, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt. Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, wie Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Trommeln, Lampen etc. sind nicht gedeckt. Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist. Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Geräte. Tastaturen und Mäuse sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung mit dem Hauptgerät gedeckt. Modulare Geräte sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung als Set gedeckt. Durch ElectronicPartner definierte Angebot-Bundles (PC + Drucker + Scanner etc.) gelten als ein Gerät. Die Deckung für Handys und Datenkarten bezieht sich immer auf den theoretischen Verkaufswert (ohne Stützungen). Garantien der Gerätehersteller sind vorrangig leistungspflichtig, sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter. Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Allfällig bestehende andere Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Geräteinhaber sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Eventuelle Differenzen hierbei (Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den Geräteschutz gedeckt. Teile- und Geräte-Garantie/Gewährleistungen sind wie sonst auch vorrangig zu ziehen. Bei Totalschäden im Versicherungsfall (auch bei defekten Original-Zubehörteilen, z.b. Netzteile) geht, nach Ersatzleistung, das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen etc.) in den Besitz Ihres SP: Partners über. Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiters sind Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt. Durch Professionisten durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung. Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet (auch nicht für weiteres Zubehör wie Autoeinbausätze, verbliebene Toner, Patronen etc.). Schäden durch normale, übliche Abnützung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden, sind nicht gedeckt. Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Gerätes (z.b. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegen lassen) sind nicht gedeckt. Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Ausgenommen davon sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden durch defekt angelieferte Geräte (DOA) sowie Serienfehler der Geräte sind nicht gedeckt. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand 1. 4. 2006.