KONZEPTION. für den. Sozialpsychiatrischen Dienst im Landkreis Göppingen



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Transkript:

KONZEPTION für den Sozialpsychiatrischen Dienst im Landkreis Göppingen Landratsamt Göppingen Lorcher Straße 6 73033 Göppingen Stand: September 2014 1

Konzeption für den Sozialpsychiatrischen Dienst im Landkreis Göppingen Ausgabe September 2014 Übersicht: 1. Vorbemerkung 2. Trägerschaft und Versorgungsgebiet 3. Gesetzliche Grundlagen 4. Personelle Ausstattung und Finanzierung 5. Ziele und Zielgruppen 6. Leistungen 6.1. Anlauf- und Beratungsstelle 6.2. Soziale Begleitung und Betreuung 6.3. Krisenintervention 6.4. Soziotherapie 6.5. Gruppenarbeit 6.6. Unterstützung von Angehörigen 7. Kooperation und Gemeindepsychiatrischer Verbund 8. Öffentlichkeitsarbeit 9. Qualitätssicherung 9.1. Fortbildung, Supervision und ärztliche Beratung 9.2. Dokumentation 2

1. Vorbemerkung Die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg sind durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi) vom 30. 11. 2006 grundsätzlich vorgegeben. Jeder Dienst erfüllt seine Aufgaben jedoch entsprechend den regionalen Rahmenbedingungen. In der vorliegenden Konzeption werden die Ziele, Aufgaben und Arbeitsmethoden des Sozialpsychiatrischen Dienstes Göppingen (SPDG) im Rahmen des örtlichen psychiatrischen Versorgungssystems vorgestellt. 2. Trägerschaft und Versorgungsgebiet Der SPDG liegt seit 1998 in der Trägerschaft des Landkreises und ist die einzige Einrichtung für die ambulante sozialpsychiatrische Grundversorgung im Landkreis Göppingen. Die zentrale Anlaufstelle des Dienstes befindet sich im Landratsamt. Um auch für die östlichen Gemeinden des Landkreises eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, wurde in Geislingen eine Außenstelle eingerichtet. Diese bildet mit der Tagesstätte und einer Kontaktstelle für Betreutes Wohnen ein ambulantes Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ). 3. Gesetzliche Grundlagen Die Arbeit des SPDG basiert auf der oben genannten VwV-SpDi. Grundlage für die Soziotherapieleistung des Dienstes ist der 37 a SGB V sowie der zwischen Krankenkassen und Erbringern von Soziotherapie geschlossene Rahmenvertrag nach 132 b SGB V über die Versorgung mit Soziotherapie. 4. Personelle Ausstattung und Finanzierung Die Fachkräfte des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder Pädagogen mit Zusatzausbildung für die Arbeit mit psychisch kranken Menschen. Die meisten Mitarbeiter haben die Kassenzulassung zur Durchführung von Soziotherapie. Bei der personellen Besetzung des Dienstes orientiert sich der Träger an den Empfehlungen der VwV: Das Sozialministerium empfiehlt und fördert eine Fachkraft je 50.000 Einwohner. Die Höhe dieser Förderung ist abhängig von Etat-Entscheidungen auf Landesebene. Einen weiteren Beitrag zur Finanzierung des SPDG bildet die Vergütung der Krankenkassen für die von den Mitarbeitern durchgeführte Soziotherapie. Die Gruppenangebote werden über Spenden finanziert. Alle Einnahmen decken insgesamt nur einen Teil der Kosten; der Landkreis trägt den größten Anteil. 3

5. Ziele und Zielgruppe Ziel der Leistungen ist, chronisch psychisch kranken Menschen, die nicht mehr oder noch nicht zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage sind, durch spezifische Hilfen ein erträgliches Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Ziel ist ferner, vorrangig den langfristig in psychiatrischen Krankenhäusern behandelten psychisch kranken Menschen die Entlassung zu ermöglichen und Krankheitsrückfälle und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. (VwV 4.2.1.) Zielgruppe der Leistungen sind psychisch kranke Menschen, die auf Grund der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung unter seelischen Behinderungen und sozialen Beeinträchtigungen leiden. (VwV 4.2.1.) 6. Leistungen Die Leistungen umfassen sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention, auch aufsuchend, sowie die Vermittlung sozialer Hilfen. Zur Vorsorge zählt die möglichst frühzeitige angemessene Betreuung von Personen mit krankheitsbedingten psycho-sozialen Störungen, um stationäre Behandlungen zu vermeiden oder aber rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Durch die Nachsorge sollen stationäre Aufenthalte verkürzt, Wiederaufnahmen vermieden oder als stationäre Krisenintervention genutzt werden. (VwV 4.2.2.) Die Leistungen umfassen nicht die Ausübung der Heilkunde, sondern ergänzen die ärztlichpsychiatrische und psychotherapeutische Behandlung. (VwV 4.2.5) Die Leistungen beziehen sich nicht auf Aufgaben des Betreuungsrechts und des Unterbringungsrechts. (VwV 4.2.6.) 6.1. Anlauf- und Beratungsstelle Um psychisch kranke Menschen zu erreichen, sind ein möglichst einfacher, kostenfreier, unverbindlicher Zugang ( niederschwellig ) zu Hilfsangeboten und eine neutrale Beratung notwendig. Dazu steht der SPDG den betroffenen Personen und ihren Angehörigen als Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung. Dieses Angebot ist ein wichtiger Bestandteil der sozialpsychiatrischen Grundversorgung, die vom SPDG geleistet wird. 4

6.2. Soziale Begleitung und Betreuung Viele psychisch kranke Menschen benötigen eine langfristige, kontinuierliche Begleitung und Betreuung zur Bewältigung aktueller Konflikte oder chronischer Belastungen. Die Häufigkeit der sozialen Kontakte und die Intensität der Hilfen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Klienten. Durch den Aufbau einer Halt gebenden Beziehung sollen Angst und Isolation verringert und die Entwicklung von Selbsthilfekräften gefördert werden. In regelmäßigen Gesprächen können die Betroffenen Lösungen und Perspektiven entwickeln, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen. Sie erhalten Informationen über mögliche Hilfen, erfahren aber auch Entlastung durch die Einbeziehung und Vermittlung von medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfen. Psychisch Kranke brauchen zudem häufig Unterstützung im Umgang mit Behörden sowie bei ihrer Alltags- und Freizeitgestaltung. Zur Einleitung oder Sicherstellung einer medizinischen psychiatrischen Behandlung ist auch eine Begleitung zu Ärzten und Kliniken möglich. Die Betreuung der Klienten erfolgt bei Bedarf, z. B. bei mangelnder Mobilität oder Rückzugstendenzen, aufsuchend oder nachgehend. Allerdings erfordert diese Art der Betreuung die Bereitschaft des Klienten, sich darauf einzulassen. Oft gelingt es erst nach mehreren Kontaktversuchen, ein hilfreiches Betreuungsverhältnis aufzubauen. 6.3. Krisenintervention Ambulante Kriseninterventionen werden vorrangig bei bereits betreuten chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen angezeigt sein. (VwV 4.2.2.) Die häufigsten Ursachen sozialer Krisen sind: fehlendes Einkommen, Schwierigkeiten mit Behörden und Vermietern, Schulden, familiäre Probleme oder auch unbewältigte Alltagsaufgaben. Oft können solche Krisen durch einen kurzzeitig erhöhten Betreuungsaufwand entschärft werden, so dass sie nicht zu einer vollständigen psychischen Dekompensation führen. Eine überwiegend krankheitsbedingte akute psychische Krise lässt sich oft durch entlastende Gespräche abmildern oder auffangen. Bei Bedarf wird therapeutische Hilfe vermittelt. Auch eine Begleitung zu einer ambulanten oder klinischen Behandlung wird angeboten. 6.4. Soziotherapie Als eine besondere Form der Unterstützung psychisch kranker Menschen wird von den Fachkräften des SPDG Soziotherapie nach 37 a SGB V durchgeführt: Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist. Die Soziotherapie umfasst [ ] die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. 5

Soziotherapie wird von einem Facharzt für Psychiatrie verordnet. Der Soziotherapeut erstellt unter Beteiligung des Patienten und des Psychiaters einen Therapieplan. Dieser wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Durch die längerfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arzt, Patient und Soziotherapeut soll die wiederholte stationäre Aufnahme ( Drehtür-Psychiatrie ) vermieden und eine dauerhafte Stabilisierung erreicht werden. Soziotherapie soll Menschen mit spezifischen psychiatrischen Diagnosen helfen, ihre Erkrankung zu verstehen, mit Symptomen und Krisen besser umzugehen, die Belastbarkeit zu steigern und sozialer Isolation entgegenzuwirken. Voraussetzung für eine Soziotherapie sind die Fähigkeit und Bereitschaft des Patienten, diese Form begleitender Hilfe anzunehmen. 6.5. Gruppenarbeit Zu den Leistungen [des Sozialpsychiatrischen Dienstes] gehören die fachliche Begleitung von Kontakt- oder Freizeitclubs, Selbsthilfe-, Angehörigen- und Laienhelfergruppen sowie die Koordination dieser Gruppen im Einzugsbereich. Dabei soll angestrebt werden, ehrenamtliche Helfer zu gewinnen. (VwV 4.2.4) Der SPDG begleitet mehrere Kontaktgruppen, welche die Angebote der Tagesstätte und anderer Einrichtungen im Landkreis ergänzen. Die unverbindlichen und überwiegend kostenlosen Gruppenangebote ermutigen die Betroffenen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und bieten ihnen dafür ein soziales Trainingsfeld. Die fachliche Begleitung sichert den langfristigen Bestand der Gruppen. Dadurch erhalten die Teilnehmer ein regelmäßiges, tagesstrukturierendes Angebot. Durch die Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer wird die gesellschaftliche Integration psychisch kranker Menschen zusätzlich gefördert. Die Gruppenarbeit steht in wechselseitiger Beziehung zur Einzelfallbetreuung: Von Mitarbeitern betreute Klienten können den Kontaktgruppen zugeführt werden; andererseits kommt eine notwendige Einzelbetreuung manchmal auch über den Kontakt in der Gruppe zustande. 6.6. Unterstützung von Angehörigen Angehörigen psychisch kranker Menschen bietet der SPDG Beratungs- und Familiengespräche an. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der fachlich geleiteten Angehörigengruppe möglich, die monatlich stattfindet. Die Kontakt- und Gesprächsgruppe ermöglicht den Angehörigen einen Informations- und Erfahrungsaustausch. Sie ist dem Landesverband für Angehörige psychisch Kranker e.v. angeschlossen. Vertreter der Gruppe nehmen an Veranstaltungen des Verbandes teil und engagieren sich sozialpolitisch für die Belange psychisch kranker Menschen und deren Familien. Ein gewählter Vertreter der Angehörigengruppe ist auch ständiges Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund des Landkreises. 6

7. Kooperation und Gemeindepsychiatrischer Verbund Zur Erfüllung der Aufgaben des SPDG ist eine enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten ebenso unerlässlich wie die Kooperation mit Krankenhäusern, Tageskliniken und Institutsambulanzen. Außerdem pflegt der SPDG Arbeitskontakte zu allen weiteren Institutionen und Diensten, die für die Betreuung psychisch Kranker relevant sind, z. B. zu Tagesstätten, Fachdiensten für Betreutes Wohnen, zu den Werkstätten für psychisch Kranke und anderen Rehabilitationseinrichtungen. Gemäß den Bestimmungen der VwV erbringt der SPDG seine Leistungen im regionalen Versorgungsverbund, in Geislingen arbeitet der SPDG mit der Tagesstätte und dem Betreuten Wohnen zusammen unter einem Dach im Gemeindepsychiatrisches Zentrum. Über die Zusammenarbeit im Einzelfall hinaus erfordern die verschiedenen Hilfsangebote im Versorgungsgebiet eine gute Abstimmung. Deshalb haben sich die Leistungserbringer im Landkreis Göppingen im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) zusammengeschlossen. Der Sozialpsychiatrische Dienst übernimmt darin organisatorische und koordinierende Aufgaben für die mehrmals jährlich stattfindenden Arbeitskreissitzungen der regionalen Leistungserbringer. 8. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des SPDG verfolgt mehrere Ziele: Information der Bürger über die Hilfsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen Dazu hat der SPDG einen Wegweiser für Psychiatrie und Psychotherapie für den Landkreis Göppingen herausgegeben, der laufend aktualisiert wird. Überregional wirkt der SPDG regelmäßig an der Aktualisierung des vom Sozialministerium herausgegebenen Wegweiser[s] Psychiatrie Baden-Württemberg mit. Die Kontaktdaten der vom SPDG betreuten Gruppen erscheinen in der örtlichen Presse. Diese und weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landratsamts verfügbar. Aufklärung über psychische Erkrankungen zur Förderung der Integration Betroffener Dazu halten Mitarbeiter des SPDG gelegentlich Vorträge. Sie organisieren gemeinsam mit Kooperationspartnern Veranstaltungen, z. B. am jährlich stattfindenden Tag der Seelischen Gesundheit. Darüber hinaus engagieren sie sich bei Schulprojekten, um bereits Jugendliche für psychische Problemlagen zu sensibilisieren. Information über die Arbeit des SPDG Dazu erscheint jährlich eine Dokumentation des Dienstes. 7

9. Qualitätssicherung 9.1. Fortbildung, Supervision und ärztliche Begleitung Alle Fachkräfte des SPDG haben eine sozialpsychiatrische Grundausbildung mit klinischen Praktika absolviert. Sie nehmen an Fortbildungsseminaren und Tagungen teil. Die Kooperation im GPV ermöglicht den Mitarbeitern des SPDG, zusätzlich Fortbildungsangebote der psychiatrischen Klinik vor Ort zu nutzen. Gemäß den Empfehlungen der VwV nehmen die Fachkräfte des Dienstes regelmäßig psychotherapeutische Supervision in Anspruch. Zusätzlich steht dem Dienst ein Facharzt für Psychiatrie als konsiliarische Begleitung zur Verfügung. 9.2. Dokumentation Die Falldokumentation orientiert sich an den Vorgaben der Freiwillige[n] Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg. Sie belegt die Arbeit der jeweiligen Fachkraft und die Entwicklung der betreuten Personen. Persönliche Daten werden ausschließlich mit Zustimmung der Klienten, nur zum internen Dienstgebrauch erfasst und gemäß den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Die Angabe persönlicher Daten ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme sozialpsychiatrischer Beratung. Anonymisiert und statistisch aufbereitet, bilden die Falldokumentationen die Grundlage für die Jahresberichte des SPDG. Diese dokumentieren Art und Umfang der sozialpsychiatrischen Arbeit des Dienstes, wie z. B. die Anzahl der versorgten Personen oder Art und Häufigkeit der Kontakte zu den Klienten. Anhand der erfassten soziodemographischen Daten werden auch die besonderen Lebensumstände der Betreuten nachvollziehbar. Der Jahresbericht des SPDG wiederum findet Eingang in die Freiwillige Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg. Diese wird einmal jährlich auf Landesebene erstellt und veröffentlicht. Sie dient der Orientierung bei sozialpolitischen Weichenstellungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Baden-Württemberg. Auf diese Weise trägt die Dokumentation als statistische Grundlage zur Sozialplanung und Entwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen im Land und im Kreis bei. Für Fälle soziotherapeutischer Betreuung wird eine gesonderte Dokumentation geführt. Diese wird gemäß dem oben genannten Rahmenvertrag nach 132 b SGBV der Krankenkasse des Patienten vorgelegt. 8