vom 21. Januar 2004 (ZBB 2/2004), zuletzt geändert am 12. April 2012 (ZBB 2/2012) Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung



Ähnliche Dokumente
Merkblatt. zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent(in) ZMV *

I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung

Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen. der Zahnmedizinischen Fachangestellten und des Zahnmedizinischen Fachangestellten

Fortbildungsordnung. für die Durchführung. der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten. der Zahnarzthelferinnen

vom 6. März 2002 (BZB, Heft 4/2002, S. 82) Inhalt I. Abschnitt Inhalt und Ziel II. Abschnitt Fortbildungsvoraussetzungen

Inhaltsübersicht. Erster Abschnitt: Inhalt und Ziel. Zweiter Abschnitt: Fortbildungsvoraussetzungen

VERGÜTUNGSTARIFVERTRAG

vom Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die Aufstiegs-Fortbildung von

Vergütungstarifvertrag

VERGÜTUNGSTARIFVERTRAG

I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Stempel und Unterschrift der Behörde

Amtliche Bekanntmachungen

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

INFORMATIONSBLATT ZMF

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Mitteilungsblatt Nr

68. Stelleninserat / Nr. 25 vom 15. November 2004

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Neufassung der Regelungen für die überbetriebliche berufliche Umschulung. zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

vom 12. April 2005 Art. 1 Gegenstand

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Zahnärztekammer Berlin. Fortbildungsordnung. gem. 54 Berufsbildungsgesetz

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Muster-Ausbildungsvertrag

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Lehre für die Karriere

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d :

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Leitlinie-Qualitätszirkel

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zahnmedizinische Fachangestellte

Muster-Fortbildungsordnung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing?

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Vertrag über die praktische Ausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Vergütungstarifvertrag. für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen in Hamburg, Hessen, im Saarland, Landesteil Westfalen-Lippe.

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Die anerkannten Ausbildungsberufe

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Transkript:

Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelfer/innen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin / zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 21. Januar 2004 (ZBB 2/2004), zuletzt geändert am 12. April 2012 (ZBB 2/2012) Inhaltsverzeichnis I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung II. Abschnitt Fortbildungsvoraussetzungen 2 Zulassungskriterien 3 Bewerbungsunterlagen 4 Auswahl der Teilnehmerinnen III. Abschnitt Gestaltung und Dauer der Fortbildung 5 Dauer 6 Handlungs- und Kompetenzfelder IV. Abschnitt Durchführung der Prüfung 7 Prüfungsgegenstand V. Abschnitt Geltungsbereich und Inkrafttreten 8 Geltungsbereich 9 Geschlechtsspezifische Bezeichnung 10 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten Anlage zu 6 LZÄKB Seite 1 von 6

I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung Ziel der Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) ist es, Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen ( 54 BBiG), der sie befähigt: qualifizierte Funktionen nach Delegation in allen verwaltungsbezogenen Bereichen der Praxis auszuüben, Aufgabenstellungen der gesamten Verwaltungsarbeit und -organisation zu lösen, sachkundig und verantwortlich zur Entlastung des Praxisinhabers Abläufe und praxisbezogene Strukturen auch im Hinblick auf organisatorische Veränderungsprozesse zu gestalten, bei der Ausbildung der Auszubildenden mitzuwirken. II. Abschnitt Fortbildungsvoraussetzungen 2 Zulassungskriterien Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist: a) der Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit als Zahnarzthelferin, Zahnmedizinische Fachangestellte, Stomatologische Schwester, Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte nach bestandener Abschlussprüfung b) der Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung c) die erfolgreiche Absolvierung einer geforderten Aufnahme- oder Zulassungsprüfung. 3 Bewerbungsunterlagen (1) Die Bewerbung zur Teilnahme an der Fortbildung hat schriftlich an die Landeszahnärztekammer Brandenburg unter Beachtung der Anmeldefristen zu erfolgen. (2) Dem Bewerbungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Abschlussprüfung als Zahnarzthelferin/Zahnmedizinische Fachangestellte, Stomatologische Schwester, Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte b) Nachweis über die geforderte Dauer der Berufstätigkeit c) der Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung d) Angaben zur Person (tabellarischer Lebenslauf) 4 Auswahl der Teilnehmerinnen (1) Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach dem Ergebnis der geforderten Aufnahme- oder Zulassungsprüfung. LZÄKB Seite 2 von 6

(2) Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Landeszahnärztekammer Brandenburg als zuständige Stelle. Die Bewerberinnen erhalten einen schriftlichen Bescheid. III. Abschnitt Gestaltung und Dauer der Fortbildung 5 Dauer und Durchführung (1) Die Fortbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden. (2) Die Fortbildung kann in Vollzeitform oder berufsbegleitend durchgeführt werden. (3) Soweit eine Vergleichbarkeit der Fortbildungsinhalte gegeben ist, kann die Landeszahnärztekammer Brandenburg auf schriftlichen Antrag Fortbildungsteile anrechnen. 6 Handlungs- und Kompetenzfelder (1) Während der Fortbildung werden die gemäß Anlage für die spätere Tätigkeit als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin erforderlichen Kenntnisse auf der inhaltlichen Grundlage gemäß 6 Abs. 2 vermittelt. (2) Die Unterrichtung erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Handlungs- und Kompetenzfelder: 1. Abrechnungswesen 2. Praxisorganisation und -management 3. Rechts- und Wirtschaftskunde 4. Anwendungsbezogene Datenverarbeitung 5. Kommunikation/Rhetorik 6. Ausbildungswesen/Pädagogik Näheres regelt die Anlage zu dieser Fortbildungsordnung. IV. Abschnitt Durchführung der Prüfung 7 Prüfungsgegenstand (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die im 6 genannten Handlungs- und Kompetenzfelder und richtet sich im Einzelnen nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in Verbindung mit den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV). (2) Teilnehmerinnen, die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die dem inhaltlichen und zeitlichen Curriculum dieser Fortbildungsordnung entsprechen, können sich mit entsprechendem Nachweis zur Prüfung gemäß Abs. 1 anmelden. LZÄKB Seite 3 von 6

(3) Über die Zulassung zur Prüfung gemäß Abs. 2 entscheidet im Einzelfall die Kammer als zuständige Stelle. V. Abschnitt Geltungsbereich und Inkrafttreten 8 Geltungsbereich (1) Diese Fortbildungsordnung gilt für den Bereich der Landeszahnärztekammer Brandenburg. (2) Die vor einer anderen (Landes-)Zahnärztekammer als zuständige Stelle gemäß 71 Abs. 6 BBiG abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit sie nach einer dieser Ordnung entsprechenden Fortbildungsordnung abgelegt worden sind. 9 Geschlechtsspezifische Bezeichnung Alle personenbezogenen Begriffe dieser Fortbildungsordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet. 10 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten (1) Diese Ordnung für die Durchführung der Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Brandenburg in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Verwaltungshelferinnen (ZMV) der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 28. Oktober 1994 (ABl./AAnz. 1995 S.42) außer Kraft. (3) Für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die vor In-Kraft-Treten dieser Fortbildungsordnung die Fortbildung begonnen haben, gilt weiterhin die Fortbildungsordnung vom 28. Oktober 1994. LZÄKB Seite 4 von 6

Anlage zu 6 der Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) 1. Abrechnungswesen (132 Unterrichtsstunden)* Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Bestimmungen Ab- und Berechnung aller zahnärztlichen und labortechnischen Leistungen 2. Praxisorganisation und management (82 Unterrichtsstunden)* Aufgaben und Ziele sowie Verfahrens- und Lösungsansätze zur rationellen Arbeitsbewältigung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Praxis, Mitarbeiter und Patienten - Arbeitsraumgestaltung unter ergonomischen Gesichtspunkten - Praxisvorschriften zur strukturellen Qualitätspflege - Organisationsgrundsätze - Dokumentation und Archivierung - Personaleinsatzplanung Interner und externer Informationsaustausch - Kommunikation mit den Patienten - Verhalten am Telefon - Schriftliche Kommunikation - Kommunikation mit dem Labor - Termin- und Bestellsysteme Praxismarketing - Erscheinungsbild der Praxis - Patientenempfang und -betreuung - Patientenorientierte Maßnahmen 3. Rechts- und Wirtschaftskunde (92 Unterrichtsstunden)* Allgemeine Rechtsbegriffe Gesetze und Verordnungen für die Zahnarztpraxis Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen Kaufvertrag Rechnungs- und Mahnwesen Abgrenzung zwischen Sozial- und Privatversicherungen Grundlagen der Besteuerung in einer Zahnarztpraxis Führung von Lohn- und Gehaltskonten Zahlungsverkehr LZÄKB Seite 5 von 6

4. Anwendungsbezogene Datenverarbeitung (58 Unterrichtsstunden)* Grundlagen der Informationstechnologie Datenverarbeitung in der Praxis (Leistungsabrechnung und Dokumentation, Labor- und Materialverwaltung, Rechnungslegung und Zahlungseingangskontrolle, Bestellsysteme) Datenschutzbestimmungen Gehaltsabrechnung Textverarbeitung 5. Kommunikation/Rhetorik (20 Unterrichtsstunden)* Psychologische und soziologische Grundlagen Gesprächsführung in der Praxis Rhetorik Mitarbeiterführung Umgang mit den Patienten Grundlagen der Wahrnehmung Rollenverhalten in Demonstrationen und Übungen (Erarbeitung von Konfliktlösungen in kleinen Gruppen) 6. Ausbildungswesen/Pädagogik (22 Unterrichtsstunden)* Allgemeine Grundlagen und Rechtsvorschriften der Berufsbildung Mitarbeit bei der Planung und Durchführung der Ausbildung Grundlagen der Lernpsychologie und Pädagogik * Richtwerte LZÄKB Seite 6 von 6