Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Jungunternehmer



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Transkript:

Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Jungunternehmer Finanzierungsfragen haben gerade für Existenzgründer eine besondere Bedeutung. Eine solide Eigen- und Fremdkapitalausstattung ist die Basis für den Erfolg eines Unternehmens. Öffentliche Finanzierungsmittel in Form von Darlehen helfen Existenzgründern beim Start in die Selbständigkeit. Öffentliche Darlehen für Existenzgründer und Jungunternehmer werden von der KfW-Mittelstandsbank sowie der LfA Förderbank Bayern vergeben. Der Antragsteller hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Fördermittel. Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip und somit ausschließlich über Kreditinstitute (z. B. Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken). Die Hausbank übernimmt die Kreditprüfung und leitet die Unterlagen bei Zustimmung an die jeweilige Förderbank weiter: Der Unternehmer lässt sich beraten (z. B. bei IHK) erstellt ein Konzept führt Finanzierungsgespräche mit seiner Hausbank Die Hausbank schließt Darlehensvertrag mit Ihnen ruft Darlehensmittel auf Wunsch bei Förderbank ab zahlt Mittel aus Die Hausbank prüft Ihr Vorhaben und Bonität hilft bei Antragstellung leitet Antrag an Förderbank weiter Die Förderbank prüft den Antrag holt Gutachten ein (z. B. bei IHK) leitet Hausbank ein Darlehensangebot zu

Die Primärhaftung für die öffentlichen Kredite trägt in der Regel die Hausbank, so dass der Gründer die beantragten öffentlichen Darlehen prinzipiell bei der Hausbank banküblich absichern muss (außer ERP-Kapital für Gründung und ERP-Kapital für Wachstum). Durch die sog. Haftungsfreistellung in einigen Programmen kann die Hausbank jedoch einen Teil der Haftung auf die Förderbank verteilen und somit ihr Risiko entlasten. Dadurch kann es für den Gründer leichter werden, Darlehen zu erhalten, vor allem wenn dieser nur unzureichende Sicherheiten aufweisen kann. Allerdings bedeutet die Beantragung einer Haftungsfreistellung durch die Hausbank nicht, dass der Gründer die beantragten Darlehen überhaupt nicht besichern muss. Kann der Antragsteller keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten vorweisen, die ihm die Kreditaufnahme ermöglichen, so stellen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern oder der LfA eine weitere Alternative dar. In Bayern gibt es u.a. Bürgschaften für die Bereiche Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie mittelständisches Industrie- und Dienstleistungsgewerbe. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Der Antragsteller muss dazu weitere Unterlagen einreichen (z. B. private Vermögens- und Schuldenaufstellung). Der Antrag auf Gewährung eines öffentlichen Darlehens muss unbedingt vor Vorhabensbeginn bei dem Kreditinstitut gestellt werden. Eine Nachfinanzierung oder Umschuldung ist nicht mehr möglich. Mit dem Vorhaben wird begonnen, wenn die Investitionsmaßnahmen in Angriff genommen bzw. wesentliche finanzielle Engagements eingegangen werden (z. B. größere Zahlungsverpflichtungen durch abgeschlossene Miet-, Pacht- und Kaufverträge). Organisatorische und rechtliche Vorbereitungsmaßnahmen wie z. B. Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt, Eintragung in das Handelsregister oder Abschluss eines Gesellschaftervertrages sind dagegen unschädlich. Die staatlichen Mittel dienen zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Es werden daher nur Vorhaben unterstützt, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, d. h. einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Förderziel ist dabei die selbständige Vollexistenz, dauerhaft nebenberufliche Aktivitäten werden ausgeschlossen. Für die Kreditgespräche mit den Hausbanken sollten die Planungen zu einem Gründungskonzept (Business- Plan) zusammengefasst werden. Ein schlüssiges Konzept beinhaltet die persönliche Ausgangssituation mit einem Lebenslauf, aus dem die fachliche und kaufmännische Eignung des Gründers hervorgeht. Des Weiteren ist eine Beschreibung des Projektes nötig, die u. a. Fragen zum Angebot, Rechtsform, Standort, Konkurrenzsituation und Marktpotential beantwortet. Eine Umsatz- und Ertragsvorschau für 3 Jahre sowie ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan runden das Konzept schließlich ab. Ein aussagekräftiger Business-Plan erleichtert die Verhandlungen mit Kreditinstituten sehr, da der Banker einen besseren Gesamteinblick in das Vorhaben bekommt. Beachten Sie dazu auch unser Merkblatt Business-Plan und unsere Broschüre Kreditverhandlungen erfolgreich führen.

Es werden ausschließlich Investitionen inkl. eines ersten Waren- oder Materiallagers gefördert. Allgemeiner Betriebsmittelbedarf (z. B. Personalkosten, Miete) kann innerhalb des Unternehmerkredites sowie im Rahmen des StartGeldes finanziert werden. Die KfW und LfA bieten speziell auf Existenzgründer und Jungunternehmer zugeschnittene Programme an. Sie unterscheiden sich von den Kapitalmarktkrediten durch längere Laufzeiten, günstigere Zinssätze und tilgungsfreie Jahre. Die einzelnen Programme können jedoch nur anteilig in Anspruch genommen werden (außer StartGeld), da sie den jeweiligen Finanzierungs-Höchstgrenzen unterliegen sowie miteinander nur bis zu bestimmten Obergrenzen kombiniert werden können. Nachfolgend soll ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme gegeben werden. Darüber hinaus können für jedes Förderprogramm detaillierte Merkblätter angefordert werden. Startkredit (LfA) Startkredit 100 (LfA) Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (KfW) Unternehmerkapital ERP-Kapital für Wachstum (KfW) Unternehmerkredit (KfW) KfW-StartGeld (KfW) BayBG-Existenzgründungsbeteiligung

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Startkredit Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der Industrie, des Handels, des Straßenverkehrs-, des Hotel- und Gaststätten- sowie des sonstigen Dienstleistungsgewerbes und Angehörige freier Berufe (auch Heil- und Heilhilfsberufe) mit Ausnahme von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Investitionen zur Neuerrichtung und Einrichtung von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen Bei erstmaligen Existenzgründungen auch die Anschaffung eines ersten Warenlagers Aufstockung des Warenlagers in Verbindung mit Investitionen in der Anlaufphase Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe Vorhaben der Ersatzbeschaffung sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden nicht berücksichtigt Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung ist ausgeschlossen Innerhalb 3 Jahre nach Existenzgründung können Investitionen zu Existenzgründungskonditio-nen gefördert werden Bei Gesellschaftsgründungen gelten Vorhabensmindestund höchstbetrag für jeden Gesellschafter mit dessen individuellen Anteil am Gesamtvorhaben. Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben bis zu 40 % Vorhabensmindestbetrag 30.000 Darlehensmindestbetrag 12.000 Darlehensobergrenze 310.000 70%ige Haftungsfreistellung möglich (Startkredit HaftungPlus) Auszahlung: 100 % Laufzeiten: 5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 8 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 12 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 15 Jahre (4 Jahre tilgungsfrei) Startkredit 100 Dieses Darlehen wird ausschließlich für Vorhaben gewährt, bei denen die strengen Fördervoraus-setzungen des Startkredits für eine Förderung zu Gründungskonditionen erfüllt sind. siehe Startkredit Aufstockung der Basisförderung aus dem Startkredit auf bis zu 100 % durch das Ergänzungsdarlehen Darlehensmindestbetrag 2.500 Darlehenshöchstbetrag 1,5 Mio. 70%ige Haftungsfreistellung möglich (Startkredit 100 HaftungPlus) Auszahlung 96 % Laufzeiten: 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 12 Jahre (12 Jahre tilgungsfrei) 20 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung Das Nachrangdarlehen haftet im Unternehmen unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. Der Eigenmittelcharakter ist insbesondere durch den Verzicht auf Sicherheiten und die nachrangige Haftung gewährleistet. Existenzgründer aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie junge Unternehmen (KMU) bis 2 Jahre. Erneute Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus früherer Selbständigkeit bestehen (2.Chance) möglich! Da für dieses Darlehen keine Sicherheiten notwendig sind, wird seitens der KfW eine Stellungnahme einer unabhängigen und fachlich kompetenten Stelle (z. B. IHK) gefordert. Die IHK Niederbayern fertigt kostenlose Stellungnahmen für Antragsteller an, jedoch muss das ERP-Kapital für Gründung vorab bei der Hausbank mittels Formularen beantragt werden. Mitfinanziert werden folgende Investitionen: Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlageinvestitionen (Maschinen, Anlagen,...) Warenlager (Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung) Branchenübliche Markterschließungsaufwendungen Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (kein Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten!) Festigungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach E- xistenzgründung Ausgeschlossen: Umschuldung, Nachfinanzierung, Liquiditätsbeihilfen Die eingesetzten eigenen Mittel sollen mindestens 15 % betragen. Sie können mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 % aufgestockt werden (ERP-Kapital für Gründung max. 30 % der förderfähigen Investitionen) Darlehenshöchstbetrag 500.000 (früher gewährte ERP- Eigenkapitalhilfedarlehen werden angerechnet) Laufzeit 15 Jahre 7 Jahre tilgungsfrei (dann vierteljährliche Raten) Persönliche Haftung des Antragstellers, ggf. Ehepartners Garantieentgelt: 1 % p.a. des jeweils valutierenden Darlehens Zinssatz z. Zt.: 1. - 3. Jahr 3 % ab 4. Jahr fester Zins Auszahlung: 100 % Ende 10. Jahr wird der Zinssatz für die Restlaufzeit unter Zugrundelegung eines ggf. veränderten Zinsniveaus neu festgelegt Außerplanmäßige Tilgung gg. Vorfälligkeitsentschädigung möglich Unternehmerkapital ERP-Kapital für Wachstum Die Mittelstandsbank tritt mit ihren Forderungen im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapital-geber zurück. Der Nachrangkredit erfüllt somit eine eigenkapitalnahe Funktion. Für innovative Vorhaben können Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als 2 Jahren aufgenommen haben, das ERP- Innovationsprogramm (siehe Merkblatt Finanzierungshilfen für den Mittelstand ) beantragen. Natürliche Personen bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige. Diese haben Ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als 2 aber höchstens 5 Jahren aufgenommen. Das Unternehmen muss am Markt etabliert und insgesamt kreditwürdig sein sowie eine noch ausreichende Bonität und positive Zukunftsaussichten aufweisen. Mitfinanziert werden folgende Investitionen: Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlageinvestitionen Warenlager (Material-, Ersatzteillager nur betriebsnotwendige langfristige Aufstockung) Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Branchenübliche Markterschließungsaufwendungen Ausgeschlossen: Umschuldung, Nachfinanzierung, Liquiditätshilfen Mitfinanziert werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Dabei übernimmt die Hausbank für mindestens 5 Jahre einen Finanzierungsanteil in mindestens gleicher Höhe wie das ERP-Kapital für Wachstum Darlehenshöchstbetrag 500.000 pro Vorhaben Laufzeit 15 Jahre 7 Jahre tilgungsfrei (ab dann vierteljährliche Tilgung) Außerplanmäßige (Teil-) Rückzahlung ist ausgeschlossen Persönliche Haftung des Antragstellers, weitere Sicher-heiten sind nicht zu stellen Auszahlung 100 % Der Zinssatz ist fest für 10 Jahre und orientiert sich an der Bonität des Endkreditnehmers. Es gibt 5 zusagefähige Bonitätskategorien Ende 10. Jahr wird der Zinssatz für die Restlaufzeit unter Zugrundelegung eines ggf. veränderten Zinsniveaus neu festgelegt

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Unternehmerkredit Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe Freiberuflich Tätige (z. B. Steuerberater, Architekten) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. nicht überschreitet. Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen. Antragstellung im KMU- Fenster (besondere Zinskonditionen) möglich unter Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Unternehmen in bestimmten Branchen sind nicht förderfähig ( Allg. Merkblatt zu Beihilfen ). Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel Im KMU-Fenster förderfähig: Grundstücke und Gebäude Baumaßnahmen gewerblich Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen, Fahrzeugen Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer Markterschließungsaufwendungen Bei Vorhaben im Ausland sind die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bzw. der Betriebsmittel Kreditbetrag max. 10 Mio. pro Vorhaben Auszahlung: 96 % Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt. Im KMU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen. Laufzeiten: 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) Auf Wunsch endfähiges Darlehen mit max. 12 Jahren Laufzeit möglich. 20 Jahre bei überwiegend Grunderwerb, baulichen Maßnahmen oder Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen (3 Jahre tilgungsfrei) Für Betriebsmittel beträgt die Laufzeit 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei). Für Investitionen im Ausland max. Zinsfestschreibung 10 J. Endfällige Darlehen sind nicht möglich. 50%ige Haftungsfreistellung möglich (auch bei Unternehmerkredit- Ausland) Eine Kombination der hafungsfreigestellten Unternehmerkredite mit anderen haftungsfreigestellten Programmen der KfW ist nicht möglich. KfW-StartGeld Eine Kombination mit anderen KfW- Programmen ist nicht Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen, deren Hauptwohnsitz im Inland ist und die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Ebenso gefördert werden KMU. Antragsberechtigt sind Personen oder Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind. Förderung auch bei anfänglichem Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Voller- Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung o- der Erwerb eines Betriebes sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen Betriebs- und Geschäftsausstattung Material-, Waren-, Ersatzteillager (Erstausstattung und langfristige Aufstockung) Betriebsmittel (inkl. Wiederauffüllung des Warenlagers) bis max. 20.000 Max. Finanzierungsanteil 100% Darlehenshöchstbetrag 50.000 Auszahlung 100 % 80 %ige Haftungsfreistellung automatisch Laufzeit: bis zu 10 Jahren (höchstens 2 Jahre tilgungsfrei) bis zu 5 Jahren (höchstens 1 Jahr tilgungsfrei) Programm darf zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern kumulierter Zusagebetrag max. 50.000. Keine Vorgaben hinsichtlich Besicherung seitens KfW.

möglich. werb ausgerichtet ist. Die BayBG-Existenzgründungsbeteiligung ist kein öffentliches Darlehen im herkömmlichen Sinne, sondern eine Kapitalbeteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh. Die Beteiligung erfordert keine Sicherheiten vom Gründer und wird direkt über die LfA abgewickelt. Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen BayBG- Existenzgründungsbeteiligung kleine Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft in Bayern Unternehmen in der Existenzgründungsphase während der ersten fünf Jahre Bei Aufstockungen bis zum Ablauf des 8. Jahres Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von überwiegend Investitionen Betriebsmitteln Höhe der Beteiligung: 20.000 bis 250.000 (Eigenmittelparität!) Laufzeit: 10 Jahre, Rückzahlung am Beteiligungsende Keine Sicherheiten notwendig Kontaktaufnahme direkt bei LfA als Geschäftsbesorger für BayBG: Berit Klonschinski (089/2124-2492) Stefan Bergitsch (089/2124-2267) Zur ersten Beurteilung werden ein tragfähiges Geschäftskonzept und Informationen zum Gründer benötigt. Risikogerechtes Zinssystem Seit 1. April 2005 gelten für zahlreiche Finanzierungsprogramme der LfA Förderbank Bayern und der KfW Bankengruppe neue Zinsregelungen. Die bis zu diesem Datum geltenden Einheitszinssätze werden durch eine individuelle, an den Risikokosten des Einzelfalls orientierte Zinsfestlegung ersetzt. Mit dem neuen System wird jeder Kunde bei der Durchleitung eines Förderdarlehens mit den Risikokosten belastet, die er verursacht. Das risikogerechte Zinssystem findet im folgenden Programmen Anwendung: Startkredit (LfA) Startkredit 100 (LfA) Unternehmerkredit (KfW) Bei Anwendung des risikogerechten Zinssystems wird wie folgt vorgegangen: 1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse

Die Hausbank bewertet unter Verwendung eigener Verfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität). Üblicherweise werden hierfür Ratingverfahren des Kreditinstituts herangezogen. Auf Grundlage der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Einordnung des Antragstellers in eine der sechs LfA/KfW-Bonitätsklassen. Schlüsselgröße für die Bestimmung der Bonitätsklasse ist die mittels eines kalibrierten Ratingsverfahrens abgeleitete 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit: LfA/KfW- Bonitätsklasse Bonitätseinschätzung 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit International übliche S&P-Ratingklassen 1 Sehr gut < 0,3 % BBB und besser 2 Gut > 0,3 % und < 0,9 % BBB- und BB+ 3 Befriedigend > 0,9 % und < 1,5 % BB 4 Ausreichend > 1,5 % und < 2,5 % BB- 5 Noch Ausreichend > 2,5 % und < 4,5 % B+ 6 Gerade noch Ausreichend > 4,5 % B und schlechter 2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse Die Hausbank ermittelt die Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten anhand bankinterner Verfahren und ordnet sie einer von vier Besicherungsklassen zu. Besicherungsklasse Werthaltige Besicherung 1 > 80 % 2 > 50 % und < 80 % 3 > 30 % und < 50 % 4 < 30 % 3. Schritt: Bestimmung der Preisklasse Durch Kombination der ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklasse wird die Preisklasse des beantragten Darlehens abgeleitet. Insgesamt bestehen sieben Preisklassen. LfA/KfW-Bonitätsklasse 1 1 2 1 3 1 2 4 2 3 5 2 3 4 6 3 4 5 Besicherungsklasse 1 2 1 3 1 4 2 1 3 2 1 4 3 2 1 4 3 2 Preisklasse A B C D E F G Bei Kombinationen von LfA/KfW-Bonitätsklassen und Besicherungsklassen, die die Tabelle nicht aufführt, ist eine Darlehensausreichung zu Konditionen bis zur Preisgrenze der Klasse G zulässig. 4. Schritt: Vereinbarung der individuellen Konditionen

In den einzelnen Preisklassen dürfen bestimmte maximale Kreditnehmerzinsen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte wurden unter Berücksichtigung von typischen Bonitätsveränderungen im Zeitverlauf ( Ratingmigration ) kalkuliert. Bei Darlehen, für die die LfA Förderbank Bayern durch Haftungsfreistellung der Hausbank Risiken übernimmt, findet das risikogerechte Zinssystem bis auf weiteres keine Anwendung. Insofern gelten hier weiterhin feste Zinssätze. Die aktuellen Zinssätze und Merkblätter der einzelnen Programme können im Internet unter www.lfa.de und www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden. Finanzierungsbeispiele: Ein Existenzgründer tätigt Investitionen in Höhe von 100.000 Euro inkl. eines ersten Warenlagers. 1) Es wird kein Eigenkapital eingesetzt. Für die Investitionen werden nur Mittel der LfA beantragt. Kapitalbedarf Euro Umbaumaßnahmen 20.000 Ladenausstattung 30.000 EDV/Büroeinrichtung 10.000 Erstes Warenlager 40.000 Gesamtkapitalbedarf 100.000 Finanzierungsmittel Anteil Euro Startkredit 40 % 40.000 Startkredit 100 60 % 60.000 Gesamtfinanzierung 100 % 100.000

2) ERP-Kapital für Gründung wird beantragt. Dieses Darlehen muss nicht besichert werden, es bedarf jedoch des Einsatzes von mindestens 15 % Eigenkapital. Die Finanzierung wird um den Startkredit der LfA und sonstigen Fremdmitteln ergänzt. Finanzierungsmittel Anteil Euro Eigenmittel 15 % 15.000 ERP-Kapital für Gründung 30 % 30.000 Startkredit 40 % 40.000 Sonstige Fremdmittel 15 % 15.000 Gesamtkapitalbedarf 100 % 100.000 3.) Ein Existenzgründer tätigt Investitionen in Höhe von 200.000 inklusive einem Warenlager. Siehe 2) Anstatt der sonstigen Fremdmittel wird hier eine Beteiligung der BayBG beigemischt (Beteiligungshöhe mindestens 20.000 Euro). Finanzierungsmittel Anteil Euro Eigenmittel 15 % 30.000 ERP-Kapital für Gründung 30 % 60.000 Startkredit 40 % 80.000 Kleinbeteiligung der BayBG/ LfA für Existenzgründer 15 % 30.000 Gesamtkapitalbedarf 100 % 200.000 Ansprechpartner bei der IHK Manfred Högen - Starthilfe und Unternehmensförderung - Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Nibelungenstraße 15, 94032 Passau Telefon: 0851 507-291 hoegen@passau.ihk.de Telefax: 0851 507-310 www.ihk-niederbayern.de Stephan Müller - Starthilfe und Unternehmensförderung - Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Nibelungenstraße 15, 94032 Passau Telefon: 0851 507-341 mueller@passau.ihk.de Telefax: 0851 507-310 www.ihk-niederbayern.de Stand: Juli 2008 Hö/Ms