Privathaftpflicht- Mitbewerbervergleich



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Transkript:

Privathaftpflicht- Mitbewerbervergleich Bedingungsvergleich auf der Grundlage der Muster-AHB 2014 und Muster-BBR des GDV Stand: 01. Februar 2014

Liebe Vertriebspartner, diesen Bedingungsvergleich haben wir erstellt, um Ihnen einen besseren Überblick über die Marktsituation zu geben und damit Ihre Arbeit zu erleichtern. Wir haben versucht, alle wichtigen Leistungsmerkmale möglichst objektiv darzustellen. Dabei können wir natürlich keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen und redaktionelle Versehen trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen. Liebe Mitbewerber, falls Sie in unserem Vergleich unvollständige oder unrichtige Angaben zu Ihrem Angebot feststellen, unterrichten Sie uns bitte, damit wir dies ggf. sofort korrigieren können. Systematik des Mitbewerbervergleiches Benchmark des Vergleiches sind die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegebenen Musterbedingungen für die Allgemeine Haftpflichtversicherung AHB 2014, Stand Februar 2014 (nachstehend "Muster-AHB"), und die Muster-Bedingungsstruktur IX (Privathaftpflicht), Stand 13.04.2011 (nachstehend Muster-BBR ).In der linken Spalte sind Kriterien angegeben, die sich aus den Muster-AHB und Muster-BBR sowie den verglichenen Bedingungswerken ergeben. Die Kriterien sind so gewählt, dass die Bedingungsunterschiede möglichst exakt herausgearbeitet werden. In den Vergleich einbezogen wurden die nach unserer Kenntnis leistungsstärksten Bedingungswerke der aus Maklersicht wichtigsten Anbieter von Privathaftpflichtversicherungsprodukten gemäß den im März 2013 veröffentlichten Ergebnissen der Befragung von 342 teilnehmenden Versicherungsmaklern der experten-netzwerk GmbH (experten Voting STATUS QUO). Die Bedingungen wurden unseren - und -Bedingungen gegenüber gestellt. Untersucht wurden neben den Regelungen der Muster-AHB und Muster-BBR alle in den verglichenen Bedingungswerken für die Familien-Privathaftpflichtversicherung im jeweils umfassendsten Paket enthaltenen Erweiterungen und alle sonstigen Abweichungen von den Muster-AHB und Muster-BBR. Nicht einbezogen wurden Single-, Senioren- und sonstige Spezialprodukte sowie auf Antrag und/oder gegen Zuschlag einzeln zu vereinbarende Erweiterungen. Grün unterlegt sind diejenigen Angaben und Werte, die sich in Bezug auf das in der linken Spalte angegebene Kriterium als die für den Kunden vorteilhafteste Lösung aller verglichenen Bedingungen darstellen ("beste Lösung"). Ein Haken mit grüner Unterlegung bedeutet, dass das in der linken Spalte angegebene Kriterium voll erfüllt ist. Auch eine den Muster-AHB bzw. Muster-BBR entsprechende Regelung führt zu einem grün unterlegten Haken, falls in anderen Bedingungswerken einschränkende Regelungen zu finden sind und die Musterbedingungs-Regelung insofern die beste Lösung darstellt. Weiß sind dagegen alle Felder, die nicht die beste Regelung darstellen. Ein leeres weißes Feld bedeutet, dass das Bedingungswerk an dieser Stelle weder positiv noch negativ von den Muster-AHB bzw. Muster-BBR abweicht. Dabei sind der besseren Übersichtlichkeit halber teilweise auch Werte eingetragen, die den in der linken Spalte angegebenen Werten der Muster-AHB bzw. Muster-BBR entsprechen. Rot umrahmt und in roter Schrift wiedergegeben sind alle Regelungen, die zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den Regelungen der Muster-AHB bzw. Muster-BBR abweichen und daher für den Vermittler ein potenzielles Beratungshaftungsrisiko darstellen ("Einschränkungen"). Inhaltliche Aussage: Da die gewählte tabellarische Form des Bedingungsvergleiches keine vollständige Wiedergabe der Bedingungsregelungen zulässt, kann und soll der Vergleich Hinweise dafür liefern, sich die betreffenden Bedingungen an dieser Stelle genauer anzuschauen. Die Reihenfolge der Produkte ergibt sich aus der auf Seite 3 zusammengefassten Anzahl der besten Lösungen abzüglich der Einschränkungen (aufsteigend von links nach rechts; bei gleichem Ergebnis gibt die geringere Zahl an Einschränkungen den Ausschlag). Die Summierung der besten Lösungen und Einschränkungen dient lediglich als Anhaltspunkt für das Leistungsvermögen der einzelnen Bedingungswerke. Ein genaueres Bild könnte möglicherweise durch eine Gewichtung der einzelnen Kriterien erreicht werden. Als selbst in den Vergleich einbezogener Versicherer haben wir jedoch auf eine Gewichtung der Kriterien insbesondere auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bewusst verzichtet. Unabhängig davon hängt eine solche Gewichtung vor allem vom jeweiligen Betrachter und dessen subjektiven Präferenzen ab. Hinweis Der hier zur Verfügung gestellte Mitbewerbervergleich ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verändert werden. Die Nutzung ist zum Zweck der eigenen Informationserlangung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an Versicherungsnehmer, ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Mitbewerbervergleiches ist Einwilligung der InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group untersagt. Jede Verletzungshandlung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. InterRisk Seite 2 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. Anzahl beste Lösungen Deckungssummen (ab Zeile 1) 1 3 0 0 0 1 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 Auslands (ab Zeile 5) 8 5 7 9 8 10 7 9 12 11 13 14 10 16 14 17 Mitversicherte Personen (ab Zeile 23) 9 8 5 3 3 9 17 16 19 21 20 18 11 17 18 34 Gegenseitige Ansprüche (ab Zeile 61) 0 2 2 2 2 3 0 2 0 0 0 1 4 3 7 8 Beruf und sonstige Tätigkeiten (ab Zeile 69) 5 15 10 13 14 14 19 20 18 24 21 22 42 21 34 46 Internetnutzung/Datenaustausch (ab Zeile 119) 5 5 2 5 2 5 6 6 5 6 5 10 5 14 10 14 Fahrzeuge (ab Zeile 133) 9 3 6 3 4 8 11 11 6 11 11 11 13 10 19 29 Tiere (ab Zeile 166) 3 2 5 3 5 5 4 6 6 6 6 6 7 10 9 13 Immobilien (ab Zeile 179) 5 9 7 13 11 7 10 10 11 12 18 13 19 18 14 28 Bauherr (ab Zeile 209) 4 3 2 0 0 0 4 0 0 3 1 4 3 6 6 9 Gewässer- und Umwelt (ab Zeile 221) 8 10 9 7 9 7 11 13 10 8 9 10 15 10 19 21 Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen (ab Zeile 243) 7 12 10 6 7 6 8 7 9 8 7 8 11 17 10 17 Abhandenkommen (ab Zeile 263) 6 3 0 7 7 7 10 6 12 8 10 8 13 19 10 25 Fehlende Haftungsgrundlage (ab Zeile 292) 0 1 1 4 2 0 2 3 5 6 4 3 7 5 3 6 Vermögens, AHB-Auschlüsse (ab Zeile 301) 5 7 4 4 5 4 5 7 5 10 5 13 7 30 26 29 Ausfalldeckung inkl. Rechtsschutz (ab Zeile 336) 4 7 14 11 18 6 14 11 18 20 16 22 5 13 12 25 Sonstiges, Ratings (ab Zeile 361) 6 7 5 6 4 3 7 3 9 6 9 9 10 5 14 22 Gesamtzahl beste Lösungen 85 102 89 96 101 95 136 131 147 162 157 174 184 216 228 346 Anzahl Einschränkungen 15 27 16 15 16 6 24 14 9 17 8 4 4 15 0 0 beste Lösungen abzüglich Einschränkungen 70 75 73 81 85 89 112 117 138 145 149 170 180 201 228 346 InterRisk Seite 3 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Deckungssumme für Personen- und Sach Basis- Baust. 1 Maximal versicherbare pauschale Deckungssumme für Personen- und Sach 11 Mio. 50 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 10 Mio. 12,5 Mio. 20 Mio. 15 Mio. 50 Mio. 20 Mio. 50 Mio. 50 Mio. 50 Mio. 10 Mio. 50 Mio. 50 Mio. 1 2 Maximalentschädigung pro Einzelperson bei Personen 11 Mio. 50 Mio. 10 Mio. 15 Mio. 10 Mio. 12,5 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 20 Mio. 8 Mio. 10 Mio., 380 20 Mio. 10 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Die Jahres-Höchstentschädigung ist entgegen den Muster- AHB nicht auf ein x-faches der Deckungssummen maximiert Im Rahmen der Vorsorgeversicherung sind Personen- und Sach entgegen den Muster-AHB zur vollen pauschalen Deckungssumme mitversichert Auslands Versichert sind Auslands, die auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind (= Muster-BBR) Versichert sind Auslands bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas zeitliche Begrenzung (Muster-BBR maximal 1 Jahr) Die Erweiterung gemäß Zeile 6 gilt auch für Auslands bei Auslandsaufenhalten halb Europas (Muster-BBR maximal 1 Jahr) Der Schutz bei Auslandsaufenthalten ist entsprechend den Muster-BBR nicht an Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland gebunden Verfahrenskosten werden gemäß den Muster-AHB und Muster-BBR auch über die Deckungssumme hinaus gezahlt Entsprechend den Muster-BBR ist kein von Ansprüchen auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive/exemplary damages) vorgesehen Bei Zahlungen halb des Euro-Raumes werden die bei der Währungsumrechnung entstehenden Risiken nicht auf den VN abgewälzt Versicherungsschutz besteht in Erweiterung der Muster-BBR auch für Immobilienbesitz im Ausland Gemäß den Muster-BBR besteht Versicherungsschutz für im Ausland eintretende Schäden durch elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung (ab Zeile 119) Der Versicherungsschutz gemäß Zeile 13 gilt in Erweiterung der Muster-BBR auch für Schäden, die halb Europas geltend gemacht werden Mitversichert sind entsprechend den Muster-BBR Umwelt (ab Zeile 236) im Geltungsbereich der EU- Umwelthaftungsrichtlinie 2-fach 3-fach 2-fach 1-fach 2-fach 2-fach 2-fach 2-fach 2-fach 4-fach 3 10 Mio. 7,5 Mio. 3 Mio. 10 Mio. / 8 Mio. Einzelpers. 10 Mio., 380 4 nein nein nein nein nein nein 5 EU EU, EFTA 3 Jahre Wohnsitz in D 5 Jahre nicht in USA, Kanada 5 Jahre Abbuchg. von Konto in D 5 Jahre 1 Jahr nicht in USA, Kanada für USA, Kanada 3 Jahre EU, EFTA 6 3 Jahre Wohnsitz und Bankverb.in D nicht in USA, Kanada 5 Jahre 5 Jahre EU, EFTA EU, EFTA Europa Europa Europa EU, EFTA EU, EFTA Europa Europa 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 7 Wohnsitz in D 8 nicht in USA, Kanada 9 10 Europa, Kanaren, Mittelmeer 11 Europa Europa Europa Europa 12 EU, EFTA 13 Zeile 13 Personen-/Sach 14 nein 15 InterRisk Seite 4 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 16 17 18 19 20 21 22 Die Ausfalldeckung (ab Zeile 336) gilt entsprechend den Muster-BBR für Schadenereignisse, die in EU- oder EFTA- Staaten (CH, N, FL, IS) eintreten In Erweiterung der Muster-BBR gilt die Ausfalldeckung auch für Schadenereignisse, die in den europäischen Zwergstaaten (AND, MC, RSM, V) eintreten Die Ausfalldeckung gilt entsprechend den Muster-BBR für Schäden, die in EU- oder EFTA-Staaten (CH, N, FL, IS) gerichtlich geltend gemacht werden In Erweiterung der Muster-BBR gilt die Ausfalldeckung auch für in den übrigen europäischen Zwergstaaten (AND, MC, RSM, V) gerichtlich geltend gemachte Schäden Die Ausfalldeckung ist entsprechend den Muster-BBR nicht daran gebunden, dass der Schädiger seinen ständigen Wohnsitz in bestimmten Ländern hat Der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung (ab Zeile 349) ist nicht daran gebunden, dass der Schädiger seinen ständigen Wohnsitz in bestimmten Ländern hat Die Kautionsstellung (Zeile 362) gilt im Ausland geografische Begrenzung Mitversicherung Partner und Kinder halb D zeitlich befristet bei 2 Jahren Aufenthalt EU halb D zeitlich befristet bei 5 Jahren Aufenthalt EU, CH, FL, N D EU, CH, N 16 17 EU, CH, N EU, CH, FL, N 18 19 EU 20 kein Rechtsschutz Europa kein Rechtsschutz Europa, EFTA EU, EFTA kein Rechtsschutz EU, EFTA Europa kein Rechtsschutz keine Kautionsstellung Europa, Kanaren, Mittelmeer kein Rechtsschutz kein Rechtsschutz 21 Europa Europa Europa 22 23 Der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner ist automatisch mitversichert (Muster-BBR auf Antrag) auf Antrag auf Antrag auf Antrag auf Antrag auf Antrag auf Antrag 23 24 Unverheiratete Kinder sind grundsätzlich zur Vollendung des 30. Lebensjahres mitversichert (Muster-BBR Vollendung 18. Lebensjahr) 24 25 Unverheiratete Kinder des VN sind in Erweiterung der Muster-BBR rsgrenze mitversichert, solange sie im des VN oder Ehegatten leben 1 Kind / VN- 21. Lj. / VN- 30. Lebensjahr VN- VN- VN- 25 26 Die Erweiterung nach Zeile 25 gilt auch für unverheiratete Kinder des Partners (Zeile 23), solange sie im des VN leben 26 27 28 Unverheiratete Kinder mit geistiger Behinderung sind entsprechend den Muster-BBR mitversichert, solange sie im des VN oder Ehegatten leben In Erweiterung der Muster-BBR gilt Zeile 27 auch für Kinder mit psychischer Erkrankung oder seelischer oder körperlicher Behinderung VN- 1 Kind / VN- falls VN/Eheg. Betreuer bei körperl. Behind. 30. Lebensjahr bei körperl. Behind. bei körperl. Behind. VN- VN- VN- VN- VN- 27 28 29 Falls der VN oder Ehegatte zum Betreuer bestellt wurde, gilt der Schutz nach Zeile 27 und 28 auch, wenn das Kind nicht in deren lebt in Pflegeeinrichtung 30. Lebensjahr Zeile 27 in Pflegeeinrichtung 29 30 Der Schutz nach Zeile 27 und 28 gilt unabhängig von der ellung eines Betreuers, der häuslichen Gemeinschaft und dem r des Kindes in Pflegeeinrichtung Zeile 27 in Pflegeeinrichtung 30 31 Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-BBR unverheiratete pflegebedürftige Kinder unabhängig von der ellung eines Betreuers und dem r des Kindes VN- 1 Kind / VN- im elterl. 30. Lj. VN- VN- im elterl. / Pflegeeinr. elterlichen VN- elterlichen VN- im VN- / Pflegeeinr. elterlichen 31 InterRisk Seite 5 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 32 33 34 35 36 37 38 39 Gemäß den Muster-BBR bleibt der Versicherungsschutz für unverheiratete volljährige Kinder bei Ableistung eines freiwilligen Wehrdientes oder sozialen Jahres bestehen In Erweiterung der Muster-BBR bleibt der Versicherungsschutz für unverheiratete volljährige Kinder auch bei Ableistung eines ökologischen Jahres bestehen In Erweiterung von Zeile 33 bleibt der Versicherungsschutz auch bei Ableistung sonstiger Freiwilligendienste (z.b. es-, internationaler Freiwilligendienst) bestehen Der Versicherungsschutz für unverheiratete volljährige Kinder bleibt in Erw. der Muster-BBR auch bestehen, wenn zwischen Bachelor und Master eine Lehre absolviert wird Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR, wenn im Anschluss an die berufliche Erstausbildung weitere Berufsausbildungen stattfinden Unverheiratete volljährige Kinder sind in Erweiterung der Muster-BBR während der Wartezeit auf einen Ausbildungsoder Studienplatz versichert Unverheiratete volljährige Kinder behalten in Erweiterung der Muster-BBR bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildungsende noch ein Jahr Versicherungsschutz In Erweiterung der Muster-BBR sind verheiratete minderjährige Kinder mitversichert, solange sie im des VN leben esfreiwilligendienst Zweitausbildung 25. Lj. 1 Jahr 1 Jahr Zeile 43 1 Jahr 1 Jahr esfreiwilligendienst esfreiwilligendienst esfreiwilligendienst 30. Lebensjahr 30. Lebensjahr 32 33 30. Lebensjahr esfreiwilligendienst 34 35 im elterl. 30. Lj. im elterl. 30. Lj. Zweitausbildung 27. Lj. 1 Jahr Zweitausbildung 30. Lebensjahr 1 Jahr 35. Lebensjahr Zeile 43 30. Lebensjahr 1 Jahr 1 Jahr 36 3 37 3 Zeile 42 und 43 38 39 40 41 Die Erweiterung gemäß Zeile 39 gilt auch, wenn sie nicht im des VN leben 40 In Erweiterung der Muster-BBR sind verheiratete volljährige Kinder mitversichert, solange sie im des VN leben 41 42 Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung, besteht in Erweiterung der Muster-BBR Nachversicherungsschutz zur nächsten Hauptfälligkeit Zeile 43 6 Zeile 43 Zeile 43 Beitragsfälligkeit Zeile 43 42 43 Der Nachversicherungsschutz besteht abweichend von Zeile 42 unabhängig von der Hauptfälligkeit immer für ein volles Jahr mind. 6 mind. 6 6 mind. 6 6 6 mind. 6 mind. 6 mind. 6 3 mind. 6 43 44 Der Nachversicherungsschutz gemäß Zeile 42 und 43 gilt für Ehegatten bei Entfall aufgrund Scheidung 44 45 Der Nachversicherungsschutz gemäß Zeile 42 und 43 gilt für eheähnliche Partner und Kinder bei Entfall aufgrund Beendigung der häuslichen Gemeinschaft für eheänl. Partner für eheänl. Partner 45 46 47 Der Nachversicherungsschutz gemäß Zeile 42 und 43 gilt für Kinder bei Entfall aufgrund Heirat, Volljährigkeit oder Aussbildungsende Verstirbt der VN, bleiben Ehegatte/Partner und Kinder unabhängig von der nächsten Beitragszahlung ein Jahr versichert (Muster-BBR nächste Beitragsfälligkeit) Beitragsfälligkeit nicht bei Volljährigkeit Beitragsfälligkeit Beitragsfälligkeit Beitragsfälligkeit Beitragsfälligkeit bei Erreichung der rsgr. mind. 6 6 Beitragsfälligkeit Beitragsfälligkeit Zeile 42 und 43 nicht bei Volljährigkeit Zeile 42 und 43 Beitragsfälligkeit nicht bei Volljährigkeit Zeile 42 und 43 bei Ausbild.- ende Vertrag endet sofort 46 Zeile 42 und 43 47 InterRisk Seite 6 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Sonstige mitversicherte Personen Basis- Baust. 48 Enkel sind in Erweiterung der Muster-BBR mitversichert, sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben pflegebedürftiger Enkel minderj. oder in Ausbild. alleinst. od. pflegebed. Enkel falls mitv. Kind aufsichtspfl. falls mitv. Kind aufsichtspfl. sofern alleinstehend 48 49 Die Erweiterung gemäß Zeile 48 gilt auch für nicht in Gemeinschaft mit dem VN lebende Enkel, wenn ein mitversichertes Kind die elterliche Aufsichtspflicht hat in Pflegeeinrichtung 49 50 In Erweiterung der Muster-BBR sind in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende Eltern mitversichert sofern alleinstehend sofern alleinstehend schwer krank/gebrechllich sofern alleinst. od. pflegebed. sofern alleinstehend sofern alleinstehend sofern alleinstehend 50 51 In Erweiterung der Muster-BBR sind in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende Großeltern mitversichert sofern pflegebedürftig sofern alleinstehend sofern alleinst. od. pflegebed. sofern alleinstehend sofern alleinstehend sofern pflegebedürftig sofern alleinstehend 51 52 Die Erweiterung gemäß Zeile 50 und 51 gilt auch, wenn diese in einer Pflegeeinrichtung leben Eltern Eltern Eltern 52 53 Die Erweiterung gemäß Zeile 50 und 51 gilt auch, wenn diese in einer sonstigen neinrichtung leben 53 54 In Erweiterung der Muster-BBR sind auch sonstige in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende Personen (z.b. Geschwister, Schwiegerkinder) mitversichert pflegebedürftiger Angeh. alleinst./ pflegebed. Angeh. unverh. Angehörige pflegebedürftiger Angeh. pflegebedürftige unverheiratete unverheiratete pflegebedürftige alleinstehende 54 55 Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-BBR auch minderjährige Übernachtungsgäste (z.b. Enkel auf Besuch) Enkel in Obhut Enkel in Obhut 55 56 Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-BBR auch vorübergehend in den eingegliederte Personen (z.b. Au-Pairs, Austauschschüler) Au-Pair, Aust.- schüler minderjährige minderj. Verw., Au- Pair, Gasts. Au-Pair, Aust.- schüler falls polizeilich gemeldet 56 57 Personen, die im lebende Pflegebedürftige versorgen, sind in Erweiterung der Muster-BBR für dabei Dritten zugefügte Schäden versichert 57 58 Die Erweiterung gemäß Zeile 57 gilt auch für Personen, die im lebende Kinder versorgen 58 59 60 61 62 Den Versicherten in Notfällen freiwillig zu Hilfe kommende Personen sind in Erweiterung der Muster-BBR für dabei Dritten zugefügte Schäden versichert Dem Helfer aufgrund der freiwilligen Hilfeleistung entstandene Kosten werden in Erweiterung der Muster-BBR ebenfalls ersetzt Gegenseitige Ansprüche Entsprechend den Muster-AHB sind Ansprüche im lebender Personen gegen den VN gedeckt, sofern es sich nicht um dessen Angehörige handelt Entgegen den Muster-AHB sind Ansprüche gegen mitversicherte Angehörige gedeckt, wenn der geschädigte Mitversicherte kein Angehöriger ist (z.b. Au-Pair) 59 Zeile 65 Zeile 65 60 Zeile 65 aller Mitvers. aller Mitvers. aus Personen aus Personen Zeile 65 aus Personen aus Personen 61 62 InterRisk Seite 7 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

63 64 65 66 67 68 69 70 Entgegen den Muster-AHB sind Ansprüche im lebender Angehöriger gedeckt, wenn diese nicht zu den mitversicherten Personen zählen (z.b. eigene PHV) Entgegen den Muster-AHB sind gegen den VN erhobene Regressansprüche wegen Schädigung der mitversicherten oder im lebenden VN-Angehörigen gedeckt Der Muster-BBR- von Ansprüchen des mitversicherten Lebensgefährten und seiner Kinder ist nicht auf dessen mitversicherte Angehörige erweitert Der Muster-BBR- nach Zeile 65 gilt für unmittelbare und nicht für mittelbare Ansprüche (z.b. Regressansprüche) Gemäß Muster-AHB/-BBR ist keine Begrenzung auf Regressansprüche von Sozialversicherungs-/-hilfeträgern, Kranken-VU, sonstigen VU oder Arbeitgebern vorgesehen Bei Personen ist der von gegenseitigen Ansprüchen der versicherten Personen (VN und Mitversicherte) gänzlich gestrichen Selbständige nebenberufliche Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht ausdrücklich bei folgenden selbständigen nebenberuflichen Tätigkeiten zu einem Jahresumsatz von Bei Überschreitung der in Zeile 69 genannten Umsatzgrenze ist das Risiko nach den Muster-BBR nicht automatisch ausgeschlossen Basis- Baust. aus Personen Angeh. Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU aus Personen Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU Angeh. Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU Regr. aus Pers.- Groß-/ Eltern Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU aus Personen Zeile 61 Regr. aus Pers.- Zeile 61 Regr. aus Pers.- zudem sonst. VU aus Personen Zeile 61 Regr. aus Pers.- der mitversicherten Eltern 63 64 Zeile 61 65 Regr. aus Pers.- 66 Begrenzung Begrenzung Begrenzung Begrenzung 67 68 6.000 5.000 10.000 5.000 12.000 10.000 10.000 6.000 6.000 10.000 12.000 6.000 12.000 69 71 Vertrieb von sartikeln 72 Vertrieb von Dessous, sonstiger Bekleidung, Schmuck und Kosmetika sowie Flohmarkt- und Basarverkauf 73 Annahmestelle für Sammelbesteller, Souvenierhändler 74 Gesamter Bereich des Warenhandels 75 Botendienste Zeile 84 Zeile 84 Zeile 84 Zeile 84 Zeile 84 Verkauf über Internetportale Kerzen, Geschirr, Kochgerät Dessous, Schmuck, Kosmetika Kerzen, Geschirr, Kochgerät Kerzen, Geschirr, Kochgerät Dessous, Schmuck, Kosmetika 70 71 sonst. Bekleidung Souvenierhändler Annahmestelle für Sammelb. Vertrieb von Kunsthandwerk Zeitungs-, Prospektzustellung Schmuck, Kosmetika 72 73 74 75 76 Tierbetreuung Zeile 84 76 77 Daten- und Texterfasser, Markt- und Meinungsforscher, Übersetzer Zeile 84 Datenu. Texterfasser Übersetzer 77 78 Durchführung von Fitnesskursen, Erteilung von Musik- und Nachhilfeunterricht, Fremdenführer Zeile 84 Fremdenführer Fremdenführer Fremdenführer Fremdenführer Fremdenführer Fremdenführer Fremdenführer 78 InterRisk Seite 8 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 79 Gesamter Bereich der Unterrichtserteilung Zeile 84 Erteil. von Trainerstunden Lehrer 79 80 Mitwirkende bei Karnevalsveranstaltungen Zeile 84 80 81 Alleinunterhalter, Änderungsschneider, Fotografen, Kunsthandwerker, Sticker und Töpfer Zeile 84 Töpfer Änderungsschneider 81 82 Gesamter Bereich Kunst, Kunsthandwerk und Handarbeiten Zeile 84 nichttextile Handarb. Handarbeiten 82 83 Gesamter Bereich Schönheitspflege Zeile 84 Friseure Friseure 83 84 Sonstige Tätigkeiten - medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten alte Berufstätigkeit im Ruhestand 84 85 Kein von Vermögens und Schäden an Kommissionsware 85 86 Kein von AMG-, Berg-, Gewässer etc. 86 87 88 89 90 91 92 Verzicht auf den Muster-AHB- für Schäden an vom VN (oder in seinem Auftrag) hergestellten oder gelieferten Sachen oder Leistungen Verzicht auf den Muster-AHB- für Schäden an Sachen durch deren berufliche oder gewerbliche Bearbeitung oder Benutzung Sonstige berufliche Tätigkeiten Die Nichtversicherung der Gefahren eines Betriebes oder Berufes ist nicht durch Risikobeschreibung (= Muster-BBR) sondern als formuliert (= VR hat Beweislast) Die Nichtversicherung ist entsprechend den Muster-BBR nicht erweitert um die Gefahren eines fremden Betriebes oder Gewerbes Die Tätigkeit als Tageseltern ist zu den vollen Deckungssummen versichert (Muster-BBR bei unentgeltlicher Tätigkeit keine Begrenzung) Für die unentgeltliche Tätigkeit als Tageseltern existieren entsprechend den Muster-BBR keine Einschränkungen in Bezug auf die Kinderzahl beim VN befindliche 87 88 89 erweitert erweitert 90 5 Mio. 91 für 5 Kinder für 6 Kinder für 6 Kinder für 6 Kinder für 6 Kinder 92 93 Eingeschlossen ist in Erweiterung der Muster-BBR die entgeltliche Tätigkeit als Tageseltern für 6 Kinder für 6 Kinder für 6 Kinder für 6 Kinder 93 94 Entsprechend den Muster-BBR sind Ansprüche der betreuten Kinder gegen die Tageseltern und deren Kinder versichert Personen Personen 94 InterRisk Seite 9 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 95 96 Eingeschlossen sind in Erweiterung der Muster-BBR Schäden, die die betreuten Kinder während der Obhut Dritten verursachen Eingeschlossen sind in Erweiterung der Muster-BBR Ansprüche der betreuten Kinder untereinander 97 Versichert ist auch die Tätigkeit als Babysitter 98 99 100 101 Den Arbeitskollegen bei beruflichen Tätigkeiten zugefügte Sach sind in Erweiterung der Muster-BBR mitversichert Dem Arbeitgeber bei beruflichen Tätigkeiten zugefügte Sach sind in Erweiterung der Muster-BBR mitversichert Dritten bei beruflichen Tätigkeiten zugefügte Personen- und Sach sind in Erweiterung der Muster-BBR mitversichert Die Erweiterungen gemäß Zeile 98 100 gelten von Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen Sonstige Tätigkeiten 2.000 / 5.000 Jahresumsatz 95 2.500 100.000 Personen 96 97 1.000 / 10.000 10.000 1.500 10.000 10.000 98 2.500 10.000 10.000 1.500 10.000 99 2.500 10.000 1.500 100 6.000 Jahresumsatz 101 102 Versicherungsschutz besteht in Erweiterung der Muster-BBR bei Ausübung eines Ehrenamtes 102 103 Die Erweiterung gemäß Zeile 102 gilt von öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern sowie Ehrenämtern mit beruflichem Charakter 103 104 In Erweiterung der Muster-BBR ist auch die Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter, nicht beruflicher Betreuer/Vormund mitversichert für eigene Kinder 6.000 Aufwandentschäd. 104 105 In Erweiterung von Zeile 104 ist die gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert 105 106 Die Teilnahme an fachpraktischem Unterricht ist einschließlich Schäden an den dabei bearbeiteten Sachen mitversichert an Lehrmitteln an Lehrgeräten an Lehrgeräten an Lehrgeräten an Lehrmitteln an Lehrgeräten an Lehrmitteln an Lehrmitteln an Laborgeräten an Lehrgeräten 106 107 Die Erweiterung gemäß Zeile 106 gilt Entschädigungsgrenze 10.000 / 2-fach maximiert 5 DSu = 250.000 25.000 15.000 / 2-fach maximiert 2.500 / 2-fach maximiert 10.000 10 Mio., 107 108 Die Erweiterung gemäß Zeile 106 gilt Selbstbehalt () 150 108 109 Die Erweiterung gemäß Zeile 106 gilt auch für Betriebspraktika während Studium, Schulausb. 1 Monat dauernde während Schulausbildung Schülerpraktika exkl. Bearbeitungs betriebl. Tätigkeit 109 110 Als Dienstherr privat beschäftigter Personen ist der VN abweichend von den Muster-AHB auch gegen Ansprüche wegen Diskriminierungen versichert 100.000 / 10% mind. 500 Deckung 1-fach maximiert 10.000 / 150 20.000 / 1-fach maximiert Deckung 1-fach maximiert 110 InterRisk Seite 10 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 111 112 Die Erweiterung gemäß Zeile 110 gilt auch für Ansprüche, die erst nach Vertragsende geltend gemacht werden 111 Die Erweiterung gemäß Zeile 110 gilt auch für Ansprüche, die halb Deutschlands geltend gemacht werden 112 113 114 Der nach den Muster-BBR vorgesehene "einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung" ist gestrichen Entsprechend den Muster-BBR ist die Teilnahme an Hundeund Hundeschlittenrennen nicht ausgeschlossen 113 114 115 In Erweiterung der Muster-BBR ist die Teilnahme an Pferderennen nicht ausgeschlossen 115 116 In Erweiterung der Muster-BBR ist die Teilnahme an Radrennen nicht ausgeschlossen Geld-/Sachbezüge Lizenz Geld-/Sachbezüge 116 117 In Erweiterung der Muster-BBR ist die Teilnahme an Kfz- Rennen nicht ausgeschlossen 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 Die Nutzung von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen zu Sportzwecken ist entsprechend den Muster-BBR für Kfz- Rennen ausgeschlossen Internetnutzung/Datenaustausch Schäden aus Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten sind entgegen den Muster-BBR zur vollen Deckungssumme versichert Die Jahres-Höchstentschädigung ist entgegen den Muster- BBR nicht auf das 1-fache des Betrages nach Zeile 119 begrenzt Entsprechend den Muster-BBR sind Schäden infolge Löschung oder Veränderung von Daten durch Viren und andere Schadprogramme versichert Personen- und Sach durch sonstige Datenfehler sind abweichend von den Muster-BBR auch bei Folge- Datenveränderungen versichert Vermögens durch sonstige Datenfehler sind gemäß den Muster-BBR in Bezug auf Kosten zur Wiederherstellung und Neuerfassung versichert Entsprechend den Muster-BBR sind Schäden infolge Störung des Zugangs Dritter zum elektonischen Datenaustausch versichert Entgegen den Muster-BBR ist der AHB- von Schäden durch die Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen gestrichen Verzicht auf die Obliegenheit gemäß Muster-BBR zum Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (Virenscanner, Firewall etc.) 100.000 1 Mio. 1,5 Mio. 1-fach Zeile 3 100.000 (Sachsch. DSu) auch Motorboot- Rennen 1-fach 2-fach 2-fach 1-fach 1-fach Vermög.- Vermög.- 118 100.000 1 Mio. 1 Mio. Zeile 3 1-fach 1-fach 1-fach halb EU, EFTA 5 Mio. 119 Zeile 3 120 121 Zeile 123 122 durch Schadprogramme Vermög.- Vermög.- Vermög.- Vermög.- 123 124 125 126 InterRisk Seite 11 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 127 Verzicht auf den Muster-BBR- für Software- Erstellung, -Handel, -Pflege, IT-Beratung, IT-Schulung, IT- Organisation, Netzwerk- und Datenbankbetrieb 127 128 Verzicht auf den Muster-BBR- für Schäden in engem Zusammenhang mit Spamming oder mit unerlaubter Informationsübertragung durch Cookies 128 129 Abweichend von den Muster-BBR sind Personen- und Sach durch die bewusste Verletzung von Vorschriften oder Pflichten nicht ausgeschlossen 129 130 Gemäß den Muster-BBR sind Personen- und Sach durch bewusstes Abweichen von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers nicht ausgeschlossen 130 131 Gemäß den Muster-BBR sind Folge nicht ausgeschlossen 131 132 133 134 135 136 Die Bedingungen sehen abweichend von den Muster-AHB und -BBR keinerlei bestimmungen für Internetnutzung und Datenaustausch vor Kraftfahrzeuge Versichert ist neben dem Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (= Muster-BBR) auch der Gebrauch von Staplern 20 km/h Höchstgeschwindigkeit Entsprechend den Muster-BBR ist der Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Anhängern versichert In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern versichert nicht zul.- pflichtige 25 km/h 25 km/h, 250 Watt nicht zul.- pflichtige 25 km/h, 250 Watt 25 km/h, 250 Watt auf nicht öffentl. Wegen 132 6 km/h 133 eigene 134 135 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch sämtlicher nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge versichert 136 137 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern versichert ( 25 km/h, 250 Watt) ( 25 km/h, 250 Watt) 137 138 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von versicherungspflichtigen Golfwagen, Kinderfahrzeugen und Krankenfahrstühlen versichert Golfwagen u. Krankenfahrstühle Golfwagen u. Krankenfahrstühle Krankenfahrstühle 138 139 Die Erweiterung gemäß Zeile 138 gilt Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit 20 km/h 20 km/h 20 km/h 20 km/h 20 km/h 139 140 141 142 Die Erweiterungen gemäß Zeile 137 und 138 gelten bei vom VN oder Mitversicherten gehaltenen Fahrzeugen auch für Dritte in deren Eigenschaft als Eigentümer oder Fahrer Entgegen den Muster-BBR sind keine Einschränkungen bei versichertem Fahrzeuggebrauch durch unberechtigte Fahrer oder Fahrer Fahrerlaubnis vorgesehen In Erweiterung der Muster-BBR ist das Führen fremder versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland mitversichert ("Mallorca-Deckung") 140 141 142 InterRisk Seite 12 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 143 144 145 Die Erweiterung gemäß Zeile 142 ist nicht auf Schäden begrenzt, die über den Umfang der gesetzlichen Versicherungspflicht hinausgehen In Erweiterung der Muster-BBR wird bei mit dem Kfz eines Dritten verschuldeter SFR-Rückstufung der Mehrbeitrag 5 Jahre übernommen In Erweiterung der Muster-BBR wird bei mit dem Kfz eines Dritten verschuldetem Unfall der Vollkasko- übernommen begrenzt begrenzt 143 Mehrbeitrag für 3 Jahre 144 1.000 / 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 In Erweiterung der Muster-BBR sind Schäden beim Be- und Entladen von Kfz mitversichert Die Leistung gemäß Zeile 146 wird für Schäden sowohl mit einem fremden als auch mit dem eigenen Kfz erbracht In Erweiterung der Muster-BBR werden von den Versicherten bei Benutzung des Kfz eines Dritten verursachte Betankungs übernommen Ausdrücklich mitversichert sind Tätigkeiten an fremden Fahrzeugen, sofern diese dabei nicht in Betrieb gesetzt werden Ausgeschlossen ist die Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kfz oder Kfz-Anhängers (Muster-BBR auch als Besitzer) Wasser- und Luftfahrzeuge 1.500 / 150 mit eigenem Kfz 5.000 / 150 bei Reinigungsarb. / 5.000 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch nicht fremder, sondern auch eigener Windsurfbretter versichert 3 Ausdrücklich mitversichert ist der Gebrauch von Kitesurf- Boards 30 m Flughöhe Entsprechend den Muster-BBR ist der Gebrauch fremder Segelboote versichert In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch eigener Segelboote 20 qm Segelfläche versichert Entsprechend den Muster-BBR ist der gelegentliche Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit Motoren versichert, soweit keine Führerscheinpflicht besteht 4 m Rumpflänge 30 m Flughöhe gelegentlicher Gebrauch 15 qm Segelfl. nicht an Dritte vermietete nicht an Dritte vermietete 2.500 / mit eigenem Kfz 10.000, mit eigenem Kfz 10.000 wie Zeile 144 146 147 1.000 / 148 bei Reinigungsarb. / 10.000 bei Reinigungsarbeiten 149 150 151 152 15 qm 10 qm 10 qm 10 qm 15 qm 15 qm 15 qm 4 Wochen / 100 PS 4 Wochen / 75 PS nicht segelscheinpfl. 15 qm 15 qm Segelfl. 153 15 qm 12 qm 15 qm 154 75 PS 80 PS 155 156 In Erweiterung von Zeile 155 besteht Versicherungsschutz auch bei regelmäßigem Gebrauch nein 5 PS nein 75 PS nein 80 PS 5 PS Boote 5 PS nein 80 PS 156 157 Versichert ist in Erweiterung der Muster-BBR der gelegentliche Gebrauch fremder führerscheinpflichtiger Wassersportfahrzeuge mit Motoren (Boote und Jetski) 5 PS 75 PS / 75 PS / mit gült. mit gült. Erlaubnis Erlaubnis 80 PS Boote 5 PS, Jetski 5 PS Boote 5 PS 80 PS Jetski 15 PS 157 158 In Erweiterung von Zeile 157 besteht Versicherungsschutz auch bei regelmäßigem Gebrauch 5 PS 75 PS / mit gült. Erlaubnis 80 PS Boote 5 PS, Jetski 5 PS Boote 5 PS 80 PS Jetski 15 PS 15 PS 158 InterRisk Seite 13 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 159 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch eigener Wassersportfahrzeuge mit Motoren (Boote und Jetski) versichert, soweit keine Führerscheinpflicht besteht 5 PS 5 PS Boote 5 PS 5 PS 5 PS 5 PS Boote 5 PS Boote 5 PS 15 PS Boote 159 160 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch eigener führerscheinpflichtiger Wassersportfahrzeuge mit Motoren (Boote und Jetski) versichert 5 PS 5 PS Boote 5 PS 5 PS 5 PS Boote 5 PS, Jetski 5 PS Boote 5 PS 15 PS 15 PS 15 PS 160 161 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von Flugmodellen Motor/Treibsatz versichert 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 20 kg 20 kg 161 162 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von Flugmodellen mit Motor/Treibsatz versichert Flugzeuge mit Motor / 5 kg 5 kg Flugzeuge mit Motor / 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 100 g 5 kg 162 163 In Erweiterung der Muster-BBR ist der Gebrauch von unbemannten Ballonen und als Luftfahrzeug geltenden Drachen (Flughöhe über 30 m) versichert 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 5 kg 20 kg 20 kg 163 164 Ausdrücklich mitversichert ist der Gebrauch von Kitesurf- Drachen 30 m Flughöhe 30 m Flughöhe nicht an Dritte vermietete 164 165 Ausgeschlossen ist die Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Führer eines Wasser- oder Luftfahrzeugs (Muster-BBR auch als Besitzer) für Gebrauchs genereller 165 Tiere 166 Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR die Haftpflicht aus der Haltung von Behindertenbegleithunden (z.b. Blindenhunde) Blindenhund Blindenhund Blindenhund Zeile 375 166 167 Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR die Haftpflicht aus der erlaubten Haltung von wilden Tieren im (z.b. Schlangen) wilde Kleintiere Zeile 375 wilde Kleintiere 167 168 In Bezug auf die in Zeile 167 genannten Tiere sind auch Aufwendungen zur Gefahrenabwehr mitversichert 2.500 Zeile 375 10.000 168 169 170 171 172 173 174 Gemäß den Muster-BBR ist die Haftpflicht aus der Haltung von Nutztieren - ausgenommen Rinder, Reit- und Zugtiere - zu eigenwirtschaftlichen Zwecken nicht ausgeschlossen Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR auch die Haftpflicht aus der Haltung von Rindern zu eigenwirtschaftlichen Zwecken Mitversichert ist entsprechend den Muster-BBR die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde Mitversichert ist entsprechend den Muster-BBR die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde In Erweiterung der Muster-BBR ist die Haftpflicht als nicht gewerblicher Hüter fremder Tiere (z.b. sonstiger Reit- und Zugtiere) generell mitversichert Mitversichert ist entsprechend den Muster-BBR die Haftpflicht als Reiter fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken Kampfhunde bei der Benutzung Behindertenbegleithund nein nicht Ausbrechen, Auskeilen von Mitvers. gehaltene von Mitvers. gehaltene Schafe u. Ziegen je 3 von Mitvers. gehaltene 169 Zeile 375 170 171 172 auch sonst. Reit- und Zugtiere auch sonst. Reit- und Zugtiere auch sonst. Reit- und Zugtiere 173 174 InterRisk Seite 14 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 175 Mitversichert sind entsprechend den Muster-BBR Ansprüche der Tierhalter und -eigentümer aus Personen 175 176 Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-BBR auch Ansprüche der Tierhalter und -eigentümer aus Sach- und Vermögens bei Hundehütung 176 177 Mitversichert sind auch Ansprüche der Fuhrwerkseigentümer aus Sach- und Vermögens (Muster-BBR aus Personen) Fuhrwerk Fuhrwerk 177 178 Die Vorsorgeversicherung gilt abweichend von den Muster- AHB auch für versicherungspflichtige Hunde Besitz von Immobilien 10 Mio. 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 Der VN ist als Inhaber von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses in Erweiterung der Muster-BBR auch versichert, wenn er diese nicht selbst bewohnt In Erweiterung der Muster-BBR besteht Versicherungsschutz auch als Inhaber eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses Die Versicherungsschutz gilt entsprechend Zeile 12 auch für Häuser im Ausland Der Versicherungsschutz für Wohnungen und Häuser gilt in Erweiterung der Muster-BBR auch, wenn diese nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden In Erweiterung der Muster-BBR besteht Versicherungsschutz auch als Inhaber eines fest installierten Wohnwagens In Erweiterung der Muster-BBR sind Garagen und Stellplätze auch versichert, wenn diese nicht zu den versicherten Immobilien dazu gehören Die nach den Muster-BBR nicht ausgeschlossenen Anlagen zur regenerativen Energieversorgung sind ausdrücklich versichert Versicherungsschutz besteht ausdrücklich für Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen Versicherungsschutz besteht zudem ausdrücklich auch für alle sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung (z.b. Mini- Blockheizkraftwerke, Kleinwindanlagen) Die Muster-BBR sehen keinen für die Einleitung von Energie aus Anlagen gemäß Zeile 185 vor, die in das lokale Energienetz geleitet wird Die Muster-BBR sehen keinen von Anlagen gemäß Zeile 185 vor, die nicht durch einen Fachbetrieb installiert und gewartet werden Die Muster-BBR sehen im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Zeile 185 keinen für Schäden an Leitungen auf fremden Grundstücken vor Zweifamilienhaus Zweifamilienhaus Einfam.-/ Wochenendhaus wenn von Mitvers. bewohnt Zweifamilienhaus Zweifamilienhaus VN- Gewerbebetrieb Zweifamilienhaus nicht für Zweifam.- haus Zweifamilienhaus nicht für Zweifam.- haus wenn von Mitvers. bewohnt Zweifamilienhaus Zweifamilienhaus Zweifamilienhaus wenn von Mitvers. bewohnt Zweifamilienhaus wenn von Mitvers. bewohnt zu eigenen privaten Zwekcen 50% eigenes Büro 50% Büro/ Praxis 50% eig. Büro/ Praxis Mietwert 30.000 Ferien-/ Wochenendhaus EFH, wenn von Eltern bew. Zweifamilienhaus Ferien-/ Wochenendhaus 179 Zweifamilienhaus Zweifamilienhaus 180 181 50% gewerbl. 182 183 10 kwp Anschluss sonstige Geothermie 5 Mio. eigene gewerbl. Teilnutzung Photovoltaik, Solarthermie Photovoltaik, Solarthermie sonstige Photovoltaik 5 184 15 kwp 185 Photovoltaik Photovoltaik, Solaranlagen Photovoltaik, Solaranlagen Photovoltaik Photovoltaik, Solaranlagen Photovoltaik, Solaranlagen Photovoltaik, Solaranlagen 186 187 Anschluss Lieferverpflicht. 188 Lieferverpflicht. 189 190 InterRisk Seite 15 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 191 192 Die Muster-BBR sehen im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Zeile 185 auch keine sonstigen Ausschlüsse vor In Erweiterung der Muster-BBR ist auch das Miteigentum an zum Haus gehörenden Einrichtungen (z.b. Garagenhöfe, Spielplätze) mitversichert Schäden durch die Montage Regressanspr. des Netzbetr. mit VDE-/GS- Zeichen zum Ein-/Zweifam.haus nicht zum Zweifam.- haus Schäden durch die Montage Ansprüche des Netzbetreibers zum Ein-/Zweifam.haus 191 192 193 In Erweiterung der Muster-BBR gilt ein Regressverzicht gegenüber Familienangehörigen, die Miteigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind 193 194 In Erweiterung der Muster-BBR ist auch der Besitz von unbebauten Grundstücken versichert 1 1.000 qm 1 10.000 qm 1 2.000 qm 1 1.000 qm Wald / 5 ha insges. 1 1.500 qm 1 10.000 qm 1.500 qm insgesamt 10.000 qm insges. 1 2.000 qm 10.000 qm insgesamt 5.000 qm insgesamt je 2.000 qm 1 2.000 qm 10.000 qm insgesamt 194 195 Die Versicherungsschutz gilt entsprechend Zeile 12 auch für unbebaute Grundstücke im Ausland 195 196 Mitversichert ist entsprechend den Muster-BBR die Haftpflicht des Insolvenz- oder Zwangsverwalters versicherter Immobilien in dieser Eigenschaft Insolvenzverwalter nein Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter nein Zwangsverwalter nein 196 Vermietung von Immobilien 197 Mitversichert ist die Vermietung von einzelnen Wohnräumen (Muster-BBR 3) 3 Räume 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung von Ferienzimmern mitversichert Die Erweiterung gemäß Zeile 198 gilt Einschränkung z.b. in Bezug auf einen Getränkeausschank nach dem Gaststättengesetz In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung einzelner Räume mit sonstiger gewerblicher Nutzung mitversichert In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung einer Einliegerwohnung oder einer Wohnung im selbst genutzten Zweifamilienhaus mitversichert Die Erweiterung nach Zeile 201 gilt auch für vom VN mitbewohnte Mehrfamilienhäuser bei Vermietung von zu zwei Winheiten mit einem Mietwert zu... In Erweiterung von Zeile 202 genügt es, dass die Begrenzung der Winheiten oder des Mietwertes eingehalten wird In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung von Eigentumswohnungen mitversichert In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mitversichert In Erweiterung der Muster-BBR ist die Vermietung von Garagen und Stellplätzen mitversichert Bewirtung von Feriengästen Besucherhabe 6 Betten nicht gewerbsmäßig 8 Zimmer/ Betten 3 Zimmer nicht gewerbsmäßig 8 Betten nicht gewerbsmäßig 8 Betten Getränkeaussch. 8 Betten 6 jährlich 8 Betten 8 Betten 9 Inland 1 1 Ferienwohnung separate Vermiet. 1 Inland Ferienhaus 1 separate Verm. bestimmte 1 / Inland Ferienwohn. / im Inland keine separate Vermiet. Eigent.- wohnungen / 30.000 1 bzw. Zeile 202 1 3 Ferienwohnung separate Vermiet. 6 separate Vermiet. 2 keine separate Vermiet. Inland Inland 6 jährlich keine separate Vermiet. 8 Betten 50% der Wohnung 8 Betten 198 199 50% der Wohnung Inland 200 Getränkeaussch. Einliegerwohnung 201 25.000 30.000 30.000 202 203 Inland 3 204 205 separate Verm. im Inland 3 206 InterRisk Seite 16 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 207 In Erweiterung der Muster-BBR ist die Verpachtung unbebauter Grundstücke mitversichert 1 Mio. Inland 207 208 Versichert sind abweichend von den Muster-AHB im Zusammenhang mit einer mitversicherten Vermietung oder Verpachtung auch Ansprüche wegen Diskriminierungen 208 Bauherr 209 Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten auf dem selbst bewohnten Grundstück Begrenzung der Bausumme (Muster-BBR 50.000 ) 1% DSu = 500.000 200.000 150.000 100.000 50.000 200.000 200.000 150.000 Bauzeit 6 100.000 209 210 Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten auf einem unbebauten Grundstück Begrenzung der Bausumme (Muster-BBR 50.000 ) 1% DSu = 500.000 200.000 150.000 100.000 50.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 150.000 Bauzeit 6 100.000 210 211 212 213 Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten in Bezug auf sonstige versicherte Immobilien Begrenzung der Bausumme (Muster-BBR 50.000 ) Mitversichert ist auch das Bauen in eigener Regie (Bauplanung, -leitung und -durchführung) zu einer Bausumme von (Muster-BBR 50.000 ) In Erweiterung der Muster-BBR ist die gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer des VN mitversichert zu einer Bausumme von 300.000 Durchführung unbegr., Zeile 211 300.000 1% DSu = 500.000 1% DSu = 500.000 1% DSu = 500.000 200.000 150.000 100.000 50.000 400.000 200.000 200.000 200.000 200.000 150.000 100.000 50.000 Durchführung / 150.000 150.000 150.000 200.000 200.000 200.000 200.000, Zeile 209 unbegr. keine Deckung 100.000, Zeile 209 unbegr. unbegr., Zeile 210 200.000 200.000 150.000 200.000, Zeile 209 unbegr. 150.000 Bauzeit 6 Bauzeit 6 100.000 211 100.000 100.000 212 100.000 100.000 213 214 In Erweiterung der Muster-BBR sind Schäden durch Kräne und Winden versichert, auch soweit es sich um Schäden beim Be- oder Entladen von Kfz handelt an Containern mit eigenem Pkw mit Pkw mit eigenem Pkw mit eigenem Pkw mit Pkw 214 215 Die Erweiterung nach Zeile 214 gilt auch bei Schäden durch sonstige Be- und Entladevorrichtungen 215 216 217 218 219 220 Mitversichert sind Be- und Entlade an Kfz und Containern, die nicht durch die Vorrichtungen nach Zeile 214 und 215 verursacht wurden 216 Die Erweiterungen nach Zeile 214 216 gilt zur vollen Deckungssumme 1.500 5.000 2.500 Für die Erweiterungen nach Zeile 214 216 gilt kein Selbstbehalt () Entsprechend den Muster-BBR sind Schäden aus der Veränderung der Grundwasserverhältnisse mitversichert bei Baumaßnahmen In Erweiterung der Muster-AHB sind Schäden durch Erdsenkungen und Erdrutschungen mitversichert ( Begrenzung der Bausumme) 20% mind. 50 5000 1% DSu = 500.000 10.000, 10.000 217 150 150 218 200.000 150.000 200.000 200.000, Zeile 209 unbegr. 100.000, Zeile 209 unbegr. 200.000, Zeile 209 unbegr. 200.000, Zeile 209 unbegr. 150.000 Bauzeit 6 100.000 100.000 219 220 InterRisk Seite 17 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. Gewässer 221 222 Mitversichert ist die Haftpflicht als Inhaber von Kleingebinden Begrenzung des Gesamt-Fassungsvermögens (Muster- BBR Vorschlagwert) Für die Mitversicherung gemäß Zeile 221 gilt auch keine Begrenzung des Fassungsvermögens je Gebinde (Muster- BBR Vorschlagwert) 500 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 500 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 1000 l/kg 221 100 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 60 l/kg 50 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 50 l/kg 250 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 100 l/kg 222 223 Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR die Haftpflicht als Inhaber von oberirdischen Heizöltanks 5.000 l 10.000 l 10.000 l 10.000 l 10.000 l 3.000 l 15.000 l 12.000 l 10.000 l 12.000 l 5.000 l 223 224 Die Erweiterung gemäß Zeile 223 ist nicht daran gebunden, dass vorschriftsmäßige Prüfungen durchgeführt und Mängel unverzüglich behoben werden 224 225 Die Erweiterung gemäß Zeile 223 gilt auch für unterirdische Heizöltanks 10.000 l 10.000 l 10.000 l 10.000 l nein 15.000 l 12.000 l 10.000 l 12.000 l 5.000 l 225 226 227 228 Für die Mitversicherung von Heizöltanks gilt kein besonderes Sublimit Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-BBR die Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks Mitversichert ist in Erw. der Muster-BBR die Haftpflicht als Inhaber einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer Gewässereinleitung 5 Mio. 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio. oberirdische / 2,1 t Propan, Butan / 3.000 l oberirdische 3 Mio., 226 unter 3 t 227 für Sach für Sach falls nach 1945 erstellt 228 229 Die Vorsorgeversicherung gilt auch für neu hinzukommende Tankanlagen 229 230 Auch Weistung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und Gutachterkosten werden in Erweiterung der Muster-BBR über die VSu hinaus ersetzt 230 231 Rettungskosten sind in Erweiterung der Muster-AHB nicht aus privatrechtlichem, sondern auch aus öffentlichrechtlichem Grund versichert gilt für Heizöltank gilt für Heizöltank gilt nicht für Kleingebinde 231 232 Verzicht auf den Muster-BBR- für Schäden durch Gemeingefahren (feindselige Handlungen, höhere Gewalt etc.) 232 233 Mitversichert sind in Erw. der Muster-BBR Eigen an unbeweglichen Sachen durch aus den Anlagen bestimmungswidrig austretende gewässerschädliche Stoffe nicht aus Kleingebinden aus Heizöltank nicht aus Kleingebinden aus Heizöltank aus Heizöltank aus Tank aus Heizöltank aus Heizöltank nicht aus Flüssiggastank nicht aus Kleingebinden Heizöl aus Heizungsanlagen 233 234 235 Für die Erweiterung gemäß Zeile 233 gilt kein Selbstbehalt () Ausdrücklich mitversichert sind neben Schäden durch häusliche Abwässer (=Muster-AHB) auch Schäden durch Rückstau des Straßenkanals 250 250 500 250 250 250 234 235 InterRisk Seite 18 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 236 237 238 239 240 241 Umwelt Mitversichert sind entsprechend den Muster-BBR Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Grund wegen Schäden nach dem Umweltschadengesetz Entsprechend den Muster-BBR sind auch Umwelt an Böden und Gewässern versichert, die sich im Eigentum oder Besitz des VN befinden Versichert sind auch Schäden durch die im Rahmen der Gewässerschaden-Haftpflicht (ab Zeile 221) versicherten Anlagen Kein für den Fall, dass Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufen, verdampfen, verdunsten oder durch ähnliche Vorgänge in die Umwelt kommen Kein im Zusammenhang mit Klärschlamm, Jauche, Gülle, Stalldung, Dünge-, Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Bei gleichzeitigem ehen einer betrieblichen Umweltschadenversicherung gelten die dortigen Ausschlüsse nicht gleichzeitig für diese Deckung 3 Mio. 3 Mio. 3 Mio. 3 Mio. 500.000 3 Mio. 5 Mio. 3 Mio. 3 Mio., 3 Mio. 3 Mio. 3 Mio. 3 Mio. 500.000 3 Mio. 5 Mio. 3 Mio. nein nein 236 Zeile 236 237 Zeile 236 238 Zeile 236 239 Zeile 236 240 Zeile 236 241 242 Für die Mitversicherung von Umwelt gilt keine Begrenzung der Haftungszeit über das Vertragsende hinaus 1 Jahr 1 Jahr Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen Zeile 236 242 243 Versichert sind Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen zur vollen Deckungssumme (Muster-BBR Vorschlagwert) 10 Mio. 500.000 10 Mio. 10 Mio., 243 244 Versichert sind in Erweiterung von Zeile 243 auch Schäden an gepachteten oder geleasten Räumen sowie gemieteten, gepachteten oder geleasten Gebäuden und Grundstücken gemietete Gebäude gemietete Grundst. Räume gemietete 244 245 Abweichend von den Muster-BBR sind Schäden durch Schimmelbildung nicht ausgeschlossen 245 246 Versichert sind in Erweiterung der Muster-BBR Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotels 1 DSu = 50.000 Zeile 249 ff 10.000 10.000 5.000 50.000 50.000 50.000 10.000, 10.000 246 247 Die Erweiterung gemäß Zeile 246 gilt Selbstbeteiligung () Zeile 249 ff 150 250 150 247 248 Die Erweiterung gemäß Zeile 246 gilt auch für Einrichtungsgegenstände in sonstigen Ferienunterkünften (z.b. Pension, Schiffskabine) Zeile 249 ff Zeile 249 ff Pension, Schiffskabine Pension Pension, Schiffskabine Zeile 249 ff Räume in Gebäude, Zug, Schiff Zeile 249 ff Zeile 249 ff Pension, Schiffskabine Schiffskabine Zeile 249 ff 248 249 Versichert sind in Erweiterung der Muster-BBR Schäden an sonstigen gemieteten Sachen 1.500 1 DSu = 50.000 3.000 10.000 10.000 10.000 5.000 5.000 10.000 10.000, 200.000 10.000 249 250 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt Selbstbeteiligung () 150 150 250 150 250 150 250 InterRisk Seite 19 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.

Basis- Baust. 251 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für geliehene, gepachtete oder geleaste Sachen geliehene geliehene geliehene geleaste geliehene geleaste geliehene geleaste geleaste 251 252 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt für elektrische medizinische Geräte unabhängig von der Überlassungsdauer 3 3 3 3 252 253 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für sonstige Sachen unabhängig von der Überlassungsdauer 3 3 3 3 3 3 253 254 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe dienen 254 255 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für Sachen, im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes Zeile 102 nein 255 256 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für Kraft-, Luftund Wasserfahrzeuge 256 257 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für sonstige Landfahrzeuge (z.b. Fahrräder) und für Sportgeräte Sportgeräte Sportgeräte Sportgeräte Sportgeräte 257 258 259 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für elektronische Geräte 258 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt auch für Schmuck und Wertsachen 259 260 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt von Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung 260 261 Die Erweiterung gemäß Zeile 249 gilt von Folge 261 262 Versichert sind in Erweiterung der Muster-BBR Schäden an Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind wie Zeile wie Zeile 249 261 249 261 wie Zeile 249 261 wie Zeile 249 261 wie Zeile 249 261 wie Zeile 249 261 wie Zeile 249 261 wie Zeile 249 261 262 Abhandenkommen von Schlüsseln (nach den Muster-BBR nicht versichert) 263 Mitversichert ist die Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und eigenen privaten Schlüsseln fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel fremde Schlüssel 263 264 Die Erweiterung gemäß Zeile 263 gilt auch für und andere Schlüsselarten, soweit sie die Funktion eines Schlüssels haben / Zugangs- Hotelchipkarten, Fernbed. Hotelchipkarten 264 265 Die Erweiterung gemäß Zeile 263 gilt auch für Tresorschlüssel Hotelzimmersafeschl. 265 266 Die Erweiterung gemäß Zeile 263 gilt auch für Schlüssel zu sonstigen beweglichen Sachen (z.b. Kfz- oder Möbelschlüssel) Möbelschlüssel Kfzschlüssel Kfzschlüssel Kfz-Schl. i.v.m. Zeile 144 266 InterRisk Seite 20 Stand: 01.02.2014, gültig Widerruf oder Aktualisierung.