Antrag. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode. Drucksache 14/8875 24.03.2009. der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN



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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/8875 24.03.2009 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Einsturzkatastrophe in Köln: Landesregierung muss gegen organisierte Verantwortungslosigkeit beim U-Bahnbau vorgehen! Am 3. März 2009 stürzen das Stadtarchiv in Köln und zwei benachbarte Wohnhäuser in ein plötzlich auftretendes Loch über einer Gleiswechselanlage der Nord-Süd-U- Bahn. Zwei Menschen haben das Unglück mit ihrem Leben bezahlt. Nur mit viel Glück und wegen des couragierten Einsatzes von auf der Baustelle tätigen Bauarbeitern kommt es nicht zu einer noch größeren Katastrophe mit vielen Toten. Hinzu kommt der unwiederbringliche Verlust großer Teile des historischen Kölner Stadtarchives, des größten nördlich der Alpen. Während die Öffentlichkeit weit über Köln und NRW hinaus mit Fassungslosigkeit auf dieses Geschehen schaut, halten die KVB AG und Teile der Stadtspitze gegenüber der Öffentlichkeit vorliegende Informationen zurück. So wurde insbesondere die Tatsache, dass es bereits im letzten Jahr zu einem hydraulischen Grundeinbruch gekommen ist, lange Zeit der Öffentlichkeit genauso verschwiegen, wie das Anlegen einer Reihe von nicht genehmigten Brunnenbohrungen. Zu all dem gibt es von Oberbürgermeister Fritz Schramma, die Aussage er sehe sich nicht in der Verantwortung! I. Am 3. März stürzt das Stadtarchiv in Köln ein und reißt zwei benachbarte Wohnhäuser mit in ein plötzlich auftretendes Loch, über dem Tunnelbau für die Nord-Süd-Strecke. Ein Toter kann erst am 8. März, ein anderer erst am 12. März aus den Trümmern der Wohngebäude von der Kölner Feuerwehr geborgen werden. Während relativ schnell klar wurde, dass der Einsturz des Stadtarchivs mit den Bauarbeiten für den U-Bahn-Tunnel im Zusammenhang stehen könnte, sind aber bis zum heutigen Tag die tatsächlichen Ursachen noch nicht abschließend aufgeklärt. Sechs Tage nach dem Unglück taucht in Presseberichten die Vermutung auf, dass ein Grundwassereinbruch eine mögliche Ursache für den Einsturz gewesen sein könnte. Die KVB weist jedoch jegliche Schuld von sich und stellt dar, dass alles ausreichend geprüft und korrekt ausgeführt worden sei. Datum des Originals: 24.03.2009/Ausgegeben: 24.03.2009 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Am 17. März wird in der Presse erstmals darüber berichtet, dass anstatt von vier für den Bau notwendigen Grundwasserbrunnen, die auch durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigt waren, tatsächlich insgesamt 15 Grundwasserbrunnen angelegt worden sind. Anstatt von genehmigten 450 Kubikmeter Grundwasser wurden täglich rund 750 Kubikmeter Grundwasser abgepumpt. Nach Bekanntwerden dieser Tatsachen sieht ein Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer-Bau in NRW ein eklatantes Versagen der Bauaufsicht bei dem Bauprojekt für den U-Bahn-Tunnel. Ebenfalls wurde bekannt, dass bereits seit September 2008 durch ein Gutachten des Aachener Hochschul-Institut für Geotechnik im Bauwesen vorlag, dass die Absicherung gegen einen hydraulischen Grundeinbruch unzureichend ausgeführt worden sei. Die technische Bauaufsicht für das Projekt wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss von der hierfür gesetzlich zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf auf die Stadt Köln und damit in diesem Fall auf die Kölner Verkehrbetriebe (KVB) übertragen. Die KVB hat zwischenzeitlich eingestanden, dass die Bauaufsicht ihrerseits weitere Firmen übertragen worden ist. Teile der Stadtspitze und die KVB halten wichtige Informationen zurück und OB Schramma versagt bisher als Krisenmanager In der ganzen Zeit macht die Stadtspitze unter Leitung des OB Fritz Schramma nicht den Eindruck, als hätte sie auch nur annähernd ein angemessenes Krisenmanagement aufgebaut und würde die Aufklärung der Vorgänge mit angemessener Geschwindigkeit und Nachdruck vorantreiben. Hinzu scheint zu kommen, dass die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wesentliche Fakten nicht angemessen gewertet haben. Dieser Eindruck drängt sich insbesondere vor dem Hintergrund auf, dass Meldungen über zusätzliche, ungenehmigte Brunnenbohrungen und einen hydraulischen Grundeinbruch bekannt wurden, ohne dass die KVB darüber informiert hätte. In der Öffentlichkeit entsteht angesichts dieser Vorgänge zunehmend die Befürchtung, dass es sich bei dem Unglück um einen Vorgang gehandelt hat, bei dem Beteiligte in einer grob fahrlässigen Art und Weise mit dem Leben von Menschen, aber auch mit dem Hab und Gut der Bevölkerung umgegangen sind! Verlagerung der technischen Bauaufsicht weg vom Land führt zu organisierter Verantwortungslosigkeit Zentrale Rechtsgrundlage für den Bau, den Betrieb und Genehmigungen im gesamten ÖPNV-Bereich ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) des Bundes. Nach 28 Abs. 1 PBefG dürfen Betriebsanlagen für Straßenbahnen (inklusive U-Bahnen) nur gebaut werden, wenn diese durch ein Planfeststellungsverfahren genehmigt sind. Gemäß 54 PBefG wird die technische Aufsicht über Straßenbahnunternehmen von der von der Landesregierung bestimmten Behörde ausgeübt. Das Gesetz lässt ebenfalls zu, dass die technische Aufsicht von der Landesregierung anderen Stellen durch Rechtsverordnung übertragen werden kann. Die Landesregierung hat von der letztgenannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Durch die Zuständigkeitsverordnung der Landesregierung ist die technische Aufsicht auf der Grundlage von 54 PBefG der Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Land NRW übertragen worden. Der Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben ergibt sich im Wesentlichen aus den Vorgaben der Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). In der BOStrab, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird, werden die gesetzlichen Grundlagen des PBefG an die technische Überwachung näher bestimmt und präzisiert. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Aufgaben als landesweit zuständige Technische Aufsichtsbehörde umfassend auf der Homepage der Bezirksregierung dargestellt: 2

" In ihrer Eigenschaft als Technische Aufsichtsbehörde (TAB) wird die Bezirksregierung Düsseldorf insbesondere als Bauaufsichtbehörde, Betriebsaufsichtsbehörde und Zulassungsbehörde für Schienenfahrzeuge tätig. Zu den bauaufsichtlichen Aufgaben gehören die Prüfung der Bauunterlagen einschließlich der Zustimmung zum Bau ( 60 BOStrab), die Aufsicht über den Bau ( 61 BOStrab) und letztendlich die Abnahme der neuen oder geänderten Betriebsanlagen ( 62 Abs. 1 BOStrab). Die Aufsicht über den Bau der Betriebsanlagen umfasst dabei nach 61 Abs. 2 BOStrab insbesondere 1. die Ordnungsmäßigkeit der Bauausführung 2. die Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile 3. die ausreichende Sicherung des durch den Bau berührten Fahrbetriebs. Die TAB kann sich bei der Ausübung ihrer technischen Aufsicht über den Bau auf Stichproben beschränken ( 61 Abs. 1 S. 2 BOStrab) und sich anderer sachkundiger Personen oder Stellen bedienen ( 5 Abs. 2 BOStrab). Zu diesen sachkundigen Personen gehören auch der Betriebsleiter und der Vorhabenträger. Im Rahmen der erforderlichen und von der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführten Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren wird die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als TAB beteiligt. Sie hat die Planunterlagen technisch zu prüfen und gibt gegenüber der Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde ein entsprechendes Votum ab. Gegebenenfalls erforderliche Auflagen (z.b. zur Bauausführung) werden von der TAB mit eingefordert und von der Genehmigungsbehörde entsprechend berücksichtigt. Bestandteil der Genehmigung bzw. Planfeststellung zum Bau ist auch regelmäßig die Übertragung der Aufsicht über den Bau und seiner Abnahme auf andere sachkundige Personen oder Stellen, so wie es die BOStrab vorsieht. Die notwendige Ausstattung mit geeignetem Personal und deren Sachkunde lässt sich die Bezirksregierung Düsseldorf in jedem Einzelfall entsprechend nachweisen." (Anmerkung: Hervorhebungen in Fettdruck dienen der Verdeutlichung durch die Antragsteller). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Bezirksregierung Düsseldorf als nachgeordnete Behörde der Landesregierung bei dem Bau für den U-Bahn-Tunnel in Köln die gesetzliche Pflicht für die Bauaufsicht hat. Im Rahmen des Verfahrens wurde vom Landesverkehrsministerium von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Aufgabe an "andere sachkundige Personen oder Stellen" zu übertragen. Entsprechenden Berichten in den Medien ist zu entnehmen, dass die Bauüberwachung für den U-Bahnbau von der Bezirksregierung Düsseldorf an die Stadt Köln übertragen worden ist. Die Stadt Köln soll demnach diese Pflicht zur Bauüberwachung wiederum an die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) weiter übertragen haben. Im Ergebnis würde dies dazu führen, dass die Kölner Verkehrsbetriebe gleichzeitig Bauherr und Bauaufsicht in einer Person darstellt, und sich also bei der Bauausführung selber überwacht hat. Im Hinblick auf die Verantwortung der Bezirksregierung Düsseldorf stellt sich allerdings auch die Frage, ob die Weitergabe der Bauaufsicht von der Stadt Köln an die KVB den entsprechenden Genehmigungen entsprochen hat bzw. ob dies mit Zustimmung der Technischen Bauaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt ist. 3

Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung ist unterbesetzt Innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Technische Aufsichtbehörde im Dezernat 25 - Verkehr angesiedelt. Nach dem Zuständigkeits-Verzeichnis mit Stand vom Januar 2009 sind dort derzeit nur drei von vier Stellen besetzt. Zwei Beschäftigte sind davon für die Aufsicht der baulichen Anlagen der Verkehrsunternehmen zuständig. Die Zuordnung erfolgt nach den Verkehrsunternehmen im Land. Die derzeit nicht besetzte Stelle soll für das gesamte Land über Fahrzeuge, Zugsicherungs- und Stromanlagen entscheiden. Und die vierte Stelle ist für das gesamte Land für Fragen des Betriebs- und Unfallwesens zuständig. Festzustellen ist die Tatsache, dass nur eine einzige Person bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der technischen Bauaufsicht für den hochkomplexen Bau der U-Bahn in der Stadt Köln beauftragt ist. Staatlich organisierte Verantwortungslosigkeit gefährdet öffentliche Sicherheit Privat vor Staat, Reduktion des Staates auf die Kernaufgaben, Deregulierung und Bürokratieabbau, Die Zerschlagung der staatlichen Umweltverwaltung derlei mehr sind der ideologische Rahmen bei den Koalitionsfraktionen im Landtag und bei der Landesregierung. Schlanke Verwaltung und Abbau von überflüssigen Kontrollen und staatlicher Überwachung werden propagiert und umgesetzt. Der Staat zieht sich so immer mehr aus seiner eigentlichen Aufgabe einer unabhängigen Überwachung und Kontrolle der Unternehmen zurück. Diese sollen sich selbst kontrollieren womit gleichzeitig aber auch die Unabhängigkeit verloren geht. Bei dem Bau des U-Bahn-Tunnels in der Stadt Köln hat die KVB als Bauherr das Ziel bei den Baukosten zu sparen. Eine Bauaufsicht muss aber dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit oberstes Gebot sein muss, um Gefahren für den Bau und den Betrieb sicherzustellen. Unter dem Aspekt der Sicherheit und Gefahrenabwehr müssen auch solche Maßnahmen ergriffen werden können, die mehr Geld kosten. Wenn Bauherrenschaft und Bauaufsicht allerdings in einer Person vereinigt sind, führt dies zu Interessenkollisionen. II. Der Landtag stellt fest: Nach knapp drei Wochen nach den Einsturz des Stadtarchivs in Köln, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, ist noch nicht geklärt, wie das Unglück passieren konnte. Über die technischen Ursachen liegen erste Erkenntnisse vor, die aber noch näherer Untersuchungen und Erhärtungen bedürfen. Die Öffentlichkeit trifft seit Wochen bei der KVB, Teilen der Kölner Stadtverwaltung und der Dezernenten auf eine Mauer des Schweigens. Fakten werden verschwiegen oder unvollständig berichtet. Der Oberbürgermeister ist offensichtlich nicht in der Lage, den Aufarbeitungsprozess angemessen zu managen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Ursachen und die Verantwortlichkeiten des Unglücks schonungslos, zügig und umfassend ermittelt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Stadt Köln und das Land müssen zur Gefahrenabwehr auf Basis einer klaren Analyse die Gefährdungen der bereits gebauten Tunnelabschnitte abschätzen und umgehend die notwendigen Entscheidungen und Maßnahme treffen, um die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. 4

Die bekannt gewordenen Berichte, dass es bereits im September 2008 zu einem hydraulischen Grundwasserbruch gekommen sein soll und im Bereich der Unglücks-Baustelle in erheblichem Umfang zusätzliche ungenehmigte Brunnenborhrungen und erhebliche Grundwasserabpumpungen vorgenommen worden sein sollen, lassen erhebliche Zweifel an einem fachlich angemessenen Vorgehen der KVB berechtigt erscheinen. Hinzu kommen Zweifel an der Aufsichtsrolle der Stadt Köln und der Bezirksregierung. Die Landesregierung ist in der Angelegenheit bisher völlig abgetaucht. Weder trägt der Innenminister als Kommunalaufsicht zur Aufklärung über die Rolle und Vorgaben der technischen Bauaufsicht (Bezreg. Düsseldorf) bei, noch ist vom Verkehrsminister bisher bekannt geworden, dass er mit dem nötigen Ernst die Offenlage aller Fakten im Zusammenhang mit diesem Projekt eigefordert hätte, obwohl das Land für die ca. 900 Millionen Euro Zuschüsse Bewilligungsbehörde ist. Die Veröffentlichungen und Medienberichte über den Einsturz in Köln haben auch eklatante Widersprüche bei der Bauaufsicht offenkundig gemacht. Auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen wird eine staatlich geordnete Verantwortungslosigkeit möglich und organisiert. Eine unabhängige Bauaufsicht, die eine maximal mögliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten kann, ist nicht existent. Die Zuschussgeber für den Bau- und Betrieb von ÖPNV-Anlagen, also der Bund und das Land müssen einen hohes Interesse daran haben, dass Defizite bei der technischen Bauaufsicht schonungslos aufgeklärt und die notwendigen Schritte zur Beseitigung dieser Lücken ergriffen werden. Die Gewährleistungen einer maximalen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger muss bei Investitionen der öffentlichen Hand oberste Priorität haben. III. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung soll bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um eine vollständige und schleunige Aufklärung der Vorgänge in Köln zu gewährleisten. 2. Die Landesregierung soll bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung darauf drängen, dass alle weiteren baulichen Maßnahmen, die über solche für die Herstellung der Sicherheit hinausgehen, nur in enger Abstimmung und nur mit Genehmigung der Landesregierung vorgenommen werden. 3. Das Land wird kurzfristig darauf hinwirken, dass für die bereits gebauten Tunnelabschnitte ein Sicherheitskonzept zur Gefahrenabwehr vorgelegt wird. 4. Dem Landtag ist innerhalb von maximal zwei Wochen ein Bericht über die Anordnungen für die Durchführung der technischen Bauaufsicht bei dem Bau des U-Bahn-Tunnels in Köln vorzulegen. Hierbei soll die Landesregierung auch darstellen, welche Defizite und Fehlverhalten zwischen den Auflagen aus der Planfestsstellung und der tatsächlichen Durchführung festgestellt werden konnten und welche Konsequenzen die Landesregierung hieraus ziehen will. Ebenfalls soll in diesem Bericht dargelegt werden, ob die Bezirksregierung Düsseldorf, die Stadt Köln und die KVB jeweils überhaupt die personelle Ausstattung zur fachlichen Aufsicht dieser Baustelle hatten. 5. Die Landesregierung soll darstellen, welche Notwendigkeiten zur Veränderung bei den rechtlichen Grundlagen im PBefG, der BOStrab und der Zuständigkeitsverordnung sich aus Sicht der Landesregierung ergeben. 5

6. Die Landesregierung startet noch in diesem Jahr eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, dass PBefG sowie die BOStrab so zu ändern, dass bei Bauwerken dieser Art Bauherr und Bauaufsicht nicht mehr identisch sein können. Sylvia Löhrmann Johannes Remmel und Fraktion 6