Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe



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Transkript:

KfW-Aktionsplan Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Flutkatastrophe im Mai und Juni hat in vielen Regionen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Wie bereits im Jahr 2002 steht die KfW Bankengruppe den betroffenen Privathaushalten, Betrieben, aber auch den kommunalen und sozialen Einrichtungen sowie den Kommunen selbst zur Seite. Dazu hat die staatliche Förderbank ein Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro bereit gestellt, um den Flutopfern mit zinsgünstigen Krediten eine wirksame Soforthilfe leisten zu können. Im vorliegenden Themendienst zum Aktionsplan Hochwasser informiert die KfW- Finanzierungsexpertin Ute Hauptmann, welche Förderprogramme der KfW zur Verfügung stehen und wie Flutopfer die Darlehen beantragen können. In einer Übersicht finden Sie die wichtigsten Konditionen der einzelnen Förderprogramme. Abschließend beschreibt Carsten Wulfänger, Landrat des Landkreises Stendal, exemplarisch für viele betroffene Regionen das Ausmaß der Schäden vor Ort und die Dringlichkeit der Hilfe für die Flutopfer. Mit freundlichen Grüßen Armin Kloß Kommunikation KfW Bankengruppe 1

KfW-Aktionsplan Hochwasser hilft Flutopfern Das Hochwasser an Elbe und Donau, aber auch an zahlreichen kleineren Flüssen, hat in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe angerichtet. Private Wohneigentumsbesitzer und Vermieter müssen ihre Immobilien nun grundlegend sanieren. Unternehmen beklagen Schäden an Gebäuden, Maschinen und Anlagen. Ebenso wurden viele kommunale und soziale Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen. Das Straßen- und Schienennetz ist vielerorts so stark überflutet worden, dass einzelne Strecken bis heute noch nicht wieder für den Verkehr freigegeben werden konnten. Alleine im Land Sachsen-Anhalt rechnen die Behörden mit einem Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. Im ebenfalls schwer betroffenen Bayern belaufen sich die Schätzungen auf eine Schadenssumme von 1,3 Milliarden Euro. Viele Menschen sind ob der erlittenen Schäden verzweifelt, weil ihnen das Geld fehlt, um nach den ersten Aufräumarbeiten die notwendigen Sanierungsleistungen zu finanzieren. Deshalb hat die staatliche Förderbank KfW ein Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro geschnürt und bietet betroffenen Privathaushalten, gewerblichen sowie kommunalen und sozialen Unternehmen zinsgünstige Kredite zur Beseitigung der Flutschäden an. Der Aktionsplan Hochwasser bleibt ein Jahr in Kraft. Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 stellte die KfW zinsgünstige Kredite für Privathaushalte und Unternehmen bereit. Damals wurden von den Betroffenen knapp 1.200 Kredite mit einem Volumen von rund 78 Millionen Euro abgerufen. Interview mit der KfW-Finanzierungsexpertin Ute Hauptmann zu den finanziellen Hilfen der KfW für die Flutopfer Schnelle Hilfe für Wohneigentümer und Unternehmen Frau Hauptmann, die KfW Bankengruppe hilft Opfern der Hochwasserkatastrophe mit Darlehen zu günstigen Konditionen. Mit welchen Summen können Privatleute rechnen, deren Immobilie bei der Flut beschädigt worden ist? Ute Hauptmann: Als Kredit für Renovierungen und Reparaturen gibt es bis zu 50.000 Euro für jede Wohneinheit, der Zinssatz beträgt effektiv ein Prozent pro Jahr. Wichtig 2

für die Antragsteller: Sie müssen keinerlei Auflagen einhalten oder energetische Standards erfüllen. Sie können das Geld beispielsweise nutzen, um die Elektrik zu erneuern, neue Fliesen zu legen oder auch für Malerarbeiten. Für die Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ist das KfW- Wohneigentumsprogramm zu beantragen, für vermietete Wohnimmobilien das Programm Altersgerecht Umbauen. Gilt dies für alle Arten von Immobilien? Ute Hauptmann: Nein, die Förderung gilt nur für wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien im Sinne von dauerhaften Wohnsitzen. Für Ferien- und Wochenendhäuser gibt es keine Hilfen. Denn es geht bei dem Aktionsplan Hochwasser der KfW immer um existenzsichernde Maßnahmen und nicht darum, fehlende Versicherungsleistungen generell auszugleichen. Wie und wo beantragt man als Flutopfer einen zinsgünstigen KfW-Kredit? Ute Hauptmann: Die Kreditanträge müssen beim jeweiligen Vertriebspartner unter dem Stichwort Behebung Hochwasserschäden gestellt werden. Unsere Vertriebspartner sind z.b. Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Auch wenn Sie jetzt schon mit den Reparaturarbeiten begonnen haben, können Sie noch einen Antrag spätestens bis Ende August stellen. Ab dem 1. September gilt dann wieder der Grundsatz: zuerst den Kreditantrag stellen, dann mit der Renovierung beginnen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.kfw.de/hochwasser. Was ist denn, wenn jemand nach der Hochwasserkatastrophe seine Wohnung oder sein Haus auch gleich noch energieeffizient sanieren möchte? Ute Hauptmann: Das geht natürlich auch. Typische Maßnahmen sind hier zum Beispiel das Dämmen der Außenwände oder die Erneuerung der Fenster und Türen. Ebenso kann die Haustechnik wie etwa Heizungs- und Lüftungsanlage energieeffizient erneuert werden. Für solche energetischen Einzelmaßnahmen können Sie einen Zuschuss oder einen Kredit aus unserem Förderprogramm Energieeffizient Sanieren bekommen, der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Aufwendungen, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. 3

Die KfW hilft auch Unternehmern, die von der Flut heimgesucht worden sind. Wen fördern Sie da konkret? Ute Hauptmann: Grundsätzlich können alle Unternehmen, die vom Hochwasser geschädigt sind, Anträge stellen. Das betrifft sowohl Gründer in den ersten drei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit als auch etablierte kleine und mittlere Unternehmen. Die Mittel werden beispielsweise für Maßnahmen zur Gebäudesanierung, zur Anschaffung von Maschinen, den Ersatz von Lagerbeständen, die Kosten der Aufräumarbeiten und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bereitgestellt. Der Einstandszinssatz beträgt bei den meisten Programmen hierfür effektiv ein Prozent pro Jahr. Wie steht es um Unternehmen, die bereits KfW-Darlehen in Anspruch genommen haben? Gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmen? Ute Hauptmann: Wenn diese Unternehmen aufgrund von Liquiditätsengpässen durch das Hochwasser die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Stundung der fälligen Leistungen bzw. auf Laufzeitverlängerung der bestehenden Darlehen stellen. Worauf sollten Unternehmen achten, wenn sie jetzt im Rahmen des Aktionsplans Hochwasser einen Kreditantrag stellen wollen? Ute Hauptmann: Grundsätzlich muss der Unternehmer seinen wirtschaftlichen Schaden aufnehmen lassen und klären, was die Versicherungen davon übernehmen. Über die verbleibende Investitionssumme kann dann ein Antrag über einen Vertriebspartner (z.b. Hausbank) gestellt werden. Auch kommunale Unternehmen haben durch das Hochwasser Schäden erlitten. Welche Hilfe bieten Sie diesen an? Ute Hauptmann: Die gleichen Konditionen und Herangehensweisen gelten auch für kommunale Unternehmen und soziale Organisationen. Für Investitionen aufgrund von Hochwasserschäden kommt das Basisprogramm IKU Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen in Frage. 4

So hilft die KfW Wohneigentümern, privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen Für die Renovierung von Hochwasserschäden an Wohnhäusern stehen zinsgünstige KfW- Förderkredite bereit. Für die Inanspruchnahme müssen keine Auflagen wie etwa die Einhaltung energetischer Standards erfüllt werden. Beschädigte Einrichtungsgegenstände fallen nicht unter das Förderprogramm. Eigenleistungen sind ebenfalls nicht förderfähig, wohl können aber durch Rechnungen belegte Materialkosten gefördert werden. Der Antrag muss mit einem Hinweis Behebung Hochwasserschäden versehen werden. Die Mittel stehen bis zum 30. 06. 2014 befristet zur Verfügung. Die einzelnen Programme in der Übersicht 1. KfW-Wohneigentumsprogramm Für die Beseitigung von Schäden an selbst genutztem Wohneigentum bietet die KfW Mittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) an. - Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer. - Kreditvolumen: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, - Laufzeit: bis zu 10, 20 oder 35 Jahre. Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre. - Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab einem Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Banken, Sparkassen oder Versicherungen. 2. Altersgerecht Umbauen Für private Vermieter und Wohnungsunternehmen hat die KfW das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159) für Darlehen zur Beseitigung von Hochwasserschäden geöffnet. - Kreditvolumen: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, - Laufzeit: bis zu 10, 20 oder 30 Jahre, Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre, - Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab einem Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Banken, Sparkassen oder Versicherungen. 5

gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern Die Beseitigung von Hochwasserschäden an gewerblichen Gebäuden, Maschinen und Anlagen, der Ersatz zerstörter Lagerbestände oder die Überbrückung von Liquiditätsengpässen können über die Programme KfW- Unternehmerkredit (Programmnummern 037, 047) und über den ERP-Gründerkredit StartGeld (Programmnummer 067) und den ERP-Gründerkredit Universell (Programmnummer 068) finanziert werden. Hochwassergeschädigte müssen bei der Antragstellung neben dem Finanzierungszweck den Hinweis Hochwasser 2013 angeben. Zusätzlich muss auch bei der Beschreibung des Vorhabens bestätigt werden, dass es sich um die Beseitigung eines Schadens handelt, der durch das Hochwasser 2013 verursacht wurde. Das Angebot ist zeitlich bis zum 30. 06. 2014 beschränkt. Die drei Programme in der Übersicht: 1. KfW-Unternehmerkredit Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Im Einzelnen sind dies Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet, freiberuflich Tätige sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Kreditvolumen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Laufzeit: bis zu 5, 10 oder 20 Jahre, Zinsbindung: bis zu 20 Jahre, Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab einem Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen). 2. ERP-Gründerkredit StartGeld Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Freiberufler bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. 6

- Kreditvolumen: bis zu 100.000 Euro - Laufzeit: bis zu 5 oder 10 Jahre, Zinsbindung: bis zu 10 Jahre, - Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab 1,21 Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen). 3. ERP-Gründerkredit Universell Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. - Kreditvolumen: maximal 10 Millionen Euro, - Laufzeit: bis zu 5, 10 oder 20 Jahre, Zinsbindung: bis zu 5, 10 oder 20 Jahre, - Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab einem Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen). Beratung am Runden Tisch für Unternehmen Das gemeinsame Beratungsangebot der KfW Bankengruppe und der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht auch für hochwassergeschädigte Betriebe zur Verfügung. Für diese Beratung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bis zu eine Million Euro zusätzlich bereit. Betroffene Unternehmen wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW, in der Regel ist dies die zuständige IHK bzw. Handwerkskammer. Kommunen Kommunen können den IKK Investitionskredit Kommunen (Programmnummer 208) nutzen. Antragsberechtigt sind Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände. Bei der Antragstellung wird neben den üblichen programmspezifischen Angaben der Hinweis Hochwasser 2013 benötigt. Zusätzlich ist unter Vorhabensbeschreibung zu bestätigen, dass es sich um Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden handelt. Kredithöchstbetrag: bis 150 Millionen Euro, 7

Laufzeit: bis zu 10, 20 oder 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre. Zinssatz: bei Hochwasserschäden ein Prozent effektiver Jahreszins in allen Laufzeiten (Sonderzins) Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW. Kommunale und Soziale Unternehmen Für kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen kommt das Programm IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Programmnummer 148) infrage. In der Hochwasservariante des Programms wird ein günstiger Sonderzinssatz ab einem Prozent pro Jahr gewährt. Hochwassergeschädigte müssen bei der Antragstellung neben dem Finanzierungszweck den Hinweis Hochwasser 2013 angeben. Zusätzlich muss auch bei der Beschreibung des Vorhabens bestätigt werden, dass es sich um die Beseitigung eines Schadens handelt, der durch das Hochwasser 2013 verursacht wurde. Das Angebot ist zeitlich bis zum 30. 06. 2014 beschränkt. Kreditvolumen: bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, Laufzeit: bis zu 10, 20, oder 30 Jahre, Zinsbindung: 10 oder 20 Jahre, Zinssatz: bei Hochwasserschäden ab einem Prozent effektivem Jahreszins. Die Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen). Der direkte Draht zur schnellen Hilfe die KfW-Hotline Für Wohneigentümer, private Vermieter und Wohnungsunternehmen: Tel: 0800 539 90 02 Montag bis Freitag: 08.00 17.30 Uhr Für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler: Tel: 0800 539 90 01 Montag bis Freitag: 08.00 17.30 Uhr 8

Für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationsformen: Tel.: 0800 539 90 08 Montag bis Freitag: 08.00 17.30 Uhr Für Kommunen: Tel.: 030 2 02 64 55 55 Montag bis Freitag: 08.00 17.30 Uhr Weiterführende Informationen im Internet: www.kfw.de/hochwasser Interview mit Carsten Wulfänger, Landrat des Landkreises Stendal, über die Schäden durch das Elbe-Hochwasser und die finanziellen Folgen für den Landkreis Die Aufräumarbeiten haben gerade erst richtig begonnen Herr Wulfänger, der Landkreis Stendal hat während des Elbe-Hochwassers durch den Dammbruch bei Fischbeck bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Mit welchen Folgen muss der Landkreis gegenwärtig kämpfen? Carsten Wulfänger: Die Situation der Menschen im ostelbischen Bereich ist weiterhin nicht einfach. Teilweise steht noch Wasser in einigen Häusern. Die Aufräumarbeiten haben bei vielen Menschen gerade erst richtig begonnen, wobei die Bürgermeister der Ortschaften und der Landkreis unterstützend tätig sind. So sind beispielsweise in 35 Eigenheimen die Öltanks defekt. Die deshalb notwendig gewordene Ölentsorgung wurde im Auftrag des Landkreises durch eine Firma durchgeführt. Darüber hinaus übernehmen wir die Abfuhr von Sperrmüll und Bauschutt kostenfrei. Der Gesamtschaden für den Landkreis Stendal beläuft sich auf zirka 215,0 Millionen Euro, 9

darin sind die privaten oder gewerblichen Schäden natürlich noch gar nicht eingerechnet. Die KfW Bankengruppe stellt als erste Hilfsmaßnahme im Rahmen des Aktionsplans Hochwasser betroffenen Privathaushalten zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Wie wichtig sind diese Hilfen? Carsten Wulfänger: Sehr wichtig. Die Menschen benötigen jetzt unsere Unterstützung. Der Landkreis ist ständig mit der KfW sowie den Antragsberechtigten im Gespräch, um für die jeden einzelnen Betroffenen jede mögliche Förderung zu vermitteln. Gemeinsam mit vielen weiteren Beteiligten sind wir dabei, Wege zu erschließen, die hilfreich bei der Bewältigung der enormen Schäden sein können. Der Aktionsplan Hochwasser kommt auch den Kommunen sowie kommunalen und sozialen Unternehmen zugute. Inwieweit ist denn die öffentliche Infrastruktur im Landkreis Stendal in Mitleidenschaft gezogen worden? Carsten Wulfänger: Alleine die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis hat enorm gelitten. Es müssen Schäden an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie an Brückenbauwerken behoben werden. Auch zahlreiche öffentliche Gebäude sind sanierungsbedürftig, z.b. das Feuerwehrgerätehaus in Fischbeck oder das Verwaltungsgebäude in Schönhausen. Dorfgemeinschaftshäuser und Jugendeinrichtungen, z.b. in Fischbeck oder Kamern, sind überflutet worden. Hier kommen auf die Kommunen und kommunalen Betreiber in den kommenden Wochen und Monaten große Herausforderungen und auch finanzielle Belastungen zu. IMPRESSUM Herausgeber: KfW Bankengruppe Kommunikation, Palmengartenstraße 5 9, 60325 Frankfurt www.kfw.de/themendienst themendienst@kfw.de Verantwortlich: Armin Kloß Kontakt: Dr. Stephan Sperl, Telefon 069 / 7431-4435, themendienst@kfw.de Alle Texte unter www.kfw.de/themendienst. Abdruck honorarfrei unter Angabe der Quelle. Um ein Belegexemplar wird gebeten: KfW Bankengruppe, Anja Leven, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt Themendienst der KfW Bankengruppe für die Presse Stand: Juli 2013 10