Geothermie - wir fordern Sicherheit!

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Transkript:

7 Projekte im rechtsfreien Raum! Wilder Westen im Bermuda-Dreieck Untersee-Rhein-Weinland? Wir fordern Sicherheit! Keinen rechtsfreien Raum in der Energiewende! Ein Gesetz für Tiefenbohrungen, Geothermie und alle Projekte im tiefen Untergrund! - Ein Moratorium für alle Tiefenbohrungen, Geothermie-Projekte und Projekte im tiefen Untergrund! - Ein Nutzungsgesetz für den tiefen Untergrund! - Einen umfassenden Versicherungsschutz bei Tiefenbohrungen, Geothermie und Lagerstätten! - Ein rechtsstaatliches Einspracheverfahren! - Einen Masterplan für unsere Region! Stellen Sie sich eine Schweiz vor ohne Waldgesetz. Ohne Waldgesetz wären die Nutzung und der Schutz unserer Wälder nicht gewährleistet. Für erneuerbare Energien würde der Wald zum Spekulationsobjekt und rücksichtslos abgeholzt. Wir hätten Zustände wie in Italien: Erodierte Böden, kahle Hügel, Dürren. Stellen Sie sich eine Schweiz vor ohne Landwirtschaftsgesetz. Die Nahrungsmittelproduktion und die Fruchtfolgeflächen wären nicht gewährleistet. Für erneuerbare Energien würde grossflächig Mais und Raps für Biogasanlagen angepflanzt. Wir hätten Zustände wie in den USA: Eine Verarmung der Artenvielfalt, verdichtete und ausgelaugte Böden, Agrarwüsten. Stellen sie sich eine Schweiz vor ohne Gewässerschutz. Sauberes Trinkwasser wäre nicht mehr gewährleistet. Für erneuerbare Energien gäbe es keine Restwassermengen, der letzte Bach würde trockengelegt. Wir hätten Zustände wie in Drittweltstaaten: Kloaken, verschmutzte Rinnsale. Stellen Sie sich eine Schweiz vor ohne Strassenverkehrsgesetz. Keiner bräuchte eine Haftpflichtversicherung, keiner müsste an die Infrastruktur bezahlen und jeder könnte rechts oder links fahren, durch Dörfer und Städte rasen. Das gibt es auf der ganzen Welt nicht. Nur unter unseren Füssen - im Untergrund herrscht Gesetzlosigkeit! Die Geothermie und Tiefenbohrungen, das Fracking und die Nutzung des tiefen Untergrundes sind in der Schweiz überhaupt nicht geregelt! Es existiert keine kantonale Gesetzgebung und kein Bundesrecht! Jeder Gemüsebauer kann Landwirtschaftsland für Tiefenbohrungen anbieten (wie in Basadingen- Schlattingen/TG). Jeder Gemeinderat kann für Tiefenbohrungen eine Kiesgrube zur Verfügung stellen wie in Humlikon/TG. Jeder Gemeinderat will ein Leuchtturmprojekt mit erneuerbarer Energie wie auf dem Güterbahnhofgelände in Etzwilen/Gemeinde Wagenhausen/TG. Alles im rechtsfreien Raum und ohne Einbezug der Bevölkerung!

Wir wollen diese Gesetzlosigkeit und willkürlichen Entscheide von Behörden im Namen der Energiewende nicht hinnehmen! Sie vertreten die Bevölkerung im Parlament! Schaffen Sie ein Gesetz für Tiefenbohrungen und klare Vorgaben für die Nutzung des Untergrundes! Wir alle leben auf diesem Untergrund! Wir fordern: 1. Ein Nutzungsgesetz für den tiefen Untergrund analog zum Kernenergiegesetz und zum Energiegesetz. Die Tiefenbohrungen erzeugen Erdbeben mit unzähligen Nachbeben (Basel, St. Gallen). Erdbeben halten sich nicht an Kantons- und Landesgrenzen. 2. Klar geregelte Haftung und Rückstellungen einer Haftungssumme vor Planungsbeginn. Einen griffigen Versicherungsschutz mit geregelter Beweislast für Schäden. Weder die kantonale Gebäudeversicherung noch die Privatversicherung bezahlen Schäden, die durch künstlich erzeugte Erdbeben verursacht werden. 3. Unmissverständliche Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Klar definierten Immissionsschutz u.a. Lärm, Geruchsimmissionen, gesundheitsgefährdende Stoffe, Dampf und Nebelbildung. 4. Ein klar definiertes Einspracheverfahren mit unmissverständlichen Verfahrensregeln, kostenfrei für Bürger und Bürgerinnen analog zum Energiegesetz. 5. Die genaue Definition von erneuerbarer Energie mit Kriterien u.a.: Verpflichtung zur effizienten Nutzung von Strom und Wärme, Nachhaltigkeit, Mindest-Nutzungsdauer, Umweltschäden (Bohrschlamm, Gase, Wasserbezug, Wasserverbrauch, Einleitung warmes Abwasser), Beeinträchtigung der Lebensqualität, Abstand zu Siedlungsgebiet, Lärm, Dampf, Kosten-Nutzen- Verhältnis, Subventionen, Definition private Kleinanlage oder kommerzielle industriell-gewerbliche Anlage, Dauer der kostendeckenden Einspeisevergütung bis zur Eigenwirtschaftlichkeit Erneuerbare Energie muss kostenlose Endenergie und somit wirtschaftliche Endenergie sein! 6. Den absoluten Gewässerschutz! Unser Bodenschatz von unschätzbarem Wert! Keine Bohrungen in Gewässerschutzzonen, absoluten Schutz von Quellfassungen. 7. Keine industriellen Bauten in der Landwirtschaftszone und in Waldgebieten! Keine Subventionen, keine kostendeckende Einspeisevergütungen für unwirtschaftlich betriebene und umweltzerstörende Projekte im Namen der Energiewende!

Fehlende Gesetzgebung: Geothermie - wir fordern Sicherheit! a) Keine Richtlinien für erneuerbare Energie. Geothermie in Etzwilen - unwirtschaftlich, klimaschädigend, ungenutzte Abwärme! Geothermieanlagen in Europa sind erwiesenermassen unwirtschaftlich (ausgenommen in Island mit anderen geologischen Verhältnissen). Rentabilität wird in der Schweiz dank kostendeckender Einspeisevergütung erreicht! In Etzwilen würden unglaubliche Mengen Wasser aus dem Rhein oder den Grundwasserseen in die Tiefe gepumpt. Die riesige Menge erzeugter Abwärme würde ungenutzt in die Atmosphäre entlassen - oder neue Industriezonen auf der grünen Wiese geschaffen und Gewächshäuser am Rodenberg bewilligt! Das Ganze wird als erneuerbare Energie verkauft! Der Gemeinderat Wagenhausen war seit Mai 2012 über das weltweit noch nie erprobte petrothermale Geothermie-Stromkraftwerk im Multirisssystem/Fracking der Geo-Energie Suisse AG (dieselben Promotoren wie in Basel) orientiert. Die wenige Meter von dem Vorhaben wohnenden Bürger und Bürgerinnen sowie Nachbargemeinden mit Trinkwasserversorgung im selben Gebiet wurden erst 2013 über das Projekt informiert. Sollte das Vorhaben floppen ist das Risiko für Geo Energie Suisse AG klein, denn die Tiefenbohrungen werden bis zu 60 % vom Bund subventioniert! b) Keine Informationspflicht Die Gemeinde Henggart erfuhr vom Schiefergasfracking-Projekt in der Nachbargemeinde Humlikon zufällig aus den Medien. Eine Informationspflicht besteht nicht! c) Kein Einspracheverfahren Wer was, wo und wie darf oder eben nicht darf, ist nirgends geregelt: In Etzwilen werden Tiefenbohrungen und ein petrothermale Geothermie-Stromkraftwerk im Multirissverfahren (Fracking) geplant: direkt neben dem Etzwiler Ried, einem bedeutenden Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung und wenige Meter vom Siedlungsrand und von den Bahnverbindungen Romanshorn-Schaffhausen und Stein am Rhein-Winterthur entfernt - ohne jegliche flankierenden Massnahmen und ohne rechtliche Grundlagen! Geregelte Einspracheverfahren existieren nicht! d) Keine Aufsichtspflichten und ungeregelte Zuständigkeiten Mangels Gesetzgebung sind die Zuständigkeiten und die Aufsichtspflichten der Behörden nicht geregelt. Beim Pumpversuch für das Geothermieprojekt in Schlattingen traten üble Geruchsimmissionen auf. Schwefelwasserstoff entstand beim Pumpversuch. Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau nahm erst 10 Tage nach den schweren Geruchsimmissionen Lufthygiene-Messungen vor! Zuständigkeiten und Aufsichtspflichten sind nicht geregelt!

e) keine Haftpflicht, kein Versicherungsschutz Weder die Beweispflicht für auftretende Schäden durch Erdbeben noch für Geruchsimmissionen, austretende Gase, auslaufende Bohrschlämme noch der Versicherungsschutz ist geregelt. Mangels gesetzlicher Regelungen kann eine Versicherung irgendwo im Ausland abgeschlossen werden. Es sind keine Rückstellungen und keine Versicherungssummen geregelt. Haftpflicht und Versicherungsschutz sind nicht gewährleistet.! f) kein Grundwasserschutz Der Einsatz von Chemie bei Bohrversuchen und beim Fracking ist nicht geregelt. Der Grundwasserschutz und der Quellwasserschutz sind nicht gewährleistet. Für Umweltschäden besteht keine Haftung! In Etzwilen/TG liegt die kürzlich erneuerte Trinkwasserfassung für die Bevölkerung von Stein am Rhein/SH 500 m vom Bohrloch entfernt. Die Quellfassungen des Stammertales/ZH sind durch das Fracking gefährdet. g) Keine Grenzwerte für künstlich verursachte Erdbeben In Basel traten und treten noch immer Erdbeben auf. Basel verordnete den definitiven Abbruch des Projektes. In St. Gallen traten bei der Tiefenbohrung für ein hydrothermales Geothermiekraftwerk ebenso starke Erdbeben wie in Basel auf. Die Erde bebt weiter und das Projekt hydrothermale Tiefengeothermie wird weitergeführt! Es bestehen keine festgelegten Höchstwerte für künstlich verursachte Erdbeben!

Energiewende - 7 Projekte im Bermudadreieck Untersee-Rhein-Weinland! Grundwasserschutz, Landschaftsschutz und grenzüberschreitender Masterplan ist existenziell für die Lebensqualität! Projekt 1 Projekt 2 Projekt 3 Projekt 4 Projekt 5 Projekt 6 Projekt 7 a Projekt 7 b Geothermie in Schlattingen für 7 ha veraltete Gewächshäuser (Grob Gemüsebau), zwei Probebohrungen für hydrothermale Geothermie in Schlattingen/TG, Pumpversuch mit starken Geruchsemmissionen (Entweichung von Schwefelwasserstoff). Baugesuch eingereicht für eine industriell-gewerbliche Biogasanlage Grob Gemüsebau zusammen mit der EKT in Schlattingen/TG in der Landwirtschaftszone (am selben Standort wie Projekt 1). (Biomasse- Herkunft aus der Umgebung von rund 50 km). Solarpark, mehrere 1000 m2 in der Landwirtschaftszone Basadingen- Schlattingen, Geldgeber unbekannt, Endverbraucher unbekannt. Projekt für eine weltweit noch nie angewandte Technologie mit petrothermalem Tiefengeothermie-Stromkraftwerk im Multirisssystem in Etzwilen/TG. Promotoren Geo Energie Suisse AG Zürich, vormals Geopower, Basel. Der Gemeinderat Wagenhausen hat den Gestaltungsplan für das Projekt in Auftrag gegeben. Projekt Schiefergasfracking der Seag in Humlikon/(ZH). Eine Bohrung für Schiefergasfracking wird vom Gemeinderat Humlikon/Kt. ZH am Siedlungsrand von Henggart/Kt. ZH unterstützt. In Planung: Windparkanlage im Wald oberhalb Hemishofen/SH. Keine weiteren Angaben erhältlich. Tiefenlager für vorhandene hochradioaktive und weitere radioaktive Abfälle in Benken oder Neuhausen in Grundwasserschutzzone. Gemäss Sachplan sind in der nächsten Umgebung Geothermie-Bohrungen und den Untergrund destabilisierende künstlich erzeugte Erdbeben erlaubt. Oberflächenanlagen mit Konditionierungs- und Verpackungsanlagen (mit ca. 30 m hohen Gebäuden) für hochradioaktive Abfälle auf der grünen Wiese (Gebiet Sand in Basadingen-Schlattingen) oder im Wald (Neuhausen) geplant. Ein stillgelegtes Kernkraftwerk Beznau I und II würde sich dafür besser eignen. Umbau ist kostengünstiger als Rückbau! Gemäss Kernenergiegesetz zulässig! 7 Projekte im Umkreis von wenigen Kilometern! Ungeahnte Risiken für unsere Umwelt und unsere Nachkommen. Zerstörung der Landschaft und der Lebensqualität - alles unter dem Namen Energiewende und erneuerbare Energien und ohne Gesetzgebung!

Erneuerbare Energien dürfen nicht in einem rechtsfreien Raum bewilligt werden und die Lebensqualität und die Umwelt zerstören! Erneuerbare Energien müssen der Lebensqualität und der Zukunft der nächsten Generation dienen! Helfen Sie uns, eine unkontrollierte Energiewende mit unerprobten, unwirtschaftlichen, und unökologischen Leuchtturm-Projekten in gesetzliche Schranken zu weisen! Für alle geplanten wärmeerzeugenden Projekte 1 bis 6 sind die Endverbraucher nicht vorhanden. Ob die oben erwähnten Energiewende -Projekte der geplanten Oberflächenanlage mit Konditionierungs- und Verpackungsanlage und Zugangsstollen zum Endlager für hochradioaktive Abfälle dienen werden - geplanter Standort in der Landwirtschaftszone Sand in Schlattingen/TG -, wurde bisher nicht bestätigt. Helfen Sie uns, unsere bis heute weitgehend intakte Landschaft - den Hochrhein und das Weinland - und unsere lebenswichtige Trinkwasserversorgung vor den Folgen einer überbordenden Energiewende mit einer griffigen Gesetzgebung und einem Masterplan zu bewahren! Sie vertreten uns im Nationalrat unsere Hoffnungen für den Erhalt unserer Lebensqualität ruhen auf Ihnen! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Magdalena Rinderer / Iris Schilling, Etzwilen Flyer/Information der Bevölkerung Manuela Behr, Etzwilen Bannerwerbung Wir fordern Sicherheit Ueli Küng, Freihof, Etzwilen Begleitgruppe Geo Energie Suisse AG Rainer Hartmann, Etzwilen Magdalena Rinderer c/o Bleuelhuserstrasse 19 CH-8259 Kaltenbach 052 741 45 01 m.rinderer@gmx.ch siehe auch Zeitungsartikel in Schaffhauser Nachrichten vom 14.9.2013