Versicherungsschutz im Ehrenamt. Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung



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Transkript:

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung

Mögliche Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit Engagierte können Opfer eines körperlichen Schadens werden Engagierte können Schäden verursachen Engagierte können finanzielle Nachteile durch selbst verursachte Unfälle mit dem privaten Pkw erleiden

Gesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung liegt im Zuständigkeitsbereich von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, also nicht der Krankenkassen (keine Praxisgebühr oder Zuzahlung zu Medikamenten) gilt für Personenkreis, der im Sozialgesetzbuch VII definiert ist oder qua Satzung der BGs und UKs erfasst ist gilt für die Ausbildung, die Ausübung der Tätigkeit und für die direkten Wege vom und zum Einsatzort

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Primäres Ziel: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Behandlung in spezialisierten Kliniken und Reha- Einrichtungen im Bedarfsfall rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung und Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs Möglichkeit des Bezugs von Verletztengeld (auch ohne Einkommen aus der Freiwilligenarbeit, auf der Grundlage eines jährlich angepassten Durchschnittseinkommens) Witwen- und Waisenrenten

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Für die Mehrheit der Freiwilligen zuständig: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Verwaltungsberufsgenossenschaft Unfallkassen In Sonderfällen zuständig: Gartenbau-Berufsgenossenschaft Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution

Träger: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Freiwillige im sozialen und Gesundheitsbereich in privatrechtlichen Vereinigungen aller Art, z. B. Grüne Damen in Krankenhäusern Freiwillige unter dem Dach von Wohlfahrtsverbänden Freiwillige in Selbsthilfegruppen Nähere Informationen: www.bgw-online.de

Träger: Verwaltungsberufsgenossenschaft Versicherung qua Gesetz im Bereich der Kirche (Kosten werden von den Kirchen getragen) Freiwillige in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. im Kirchenchor) Freiwillige in Einrichtungen von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. in der Notfallseelsorge oder in einer kirchlichen Schule) Freiwillige, die als Vereinsmitglied im Auftrag oder mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft tätig sind (z. B. als Helfer beim Pfarrfest)

noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft Freiwillige Versicherung auf Antrag (aktuell 2,73 pro Amt und Jahr) für Freiwillige in Gremien und Kommissionen von Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und selbstständigen Berufsverbänden Freiwillige in Parteien Freiwillige, die in Bereichen wie Sport, Kultur, Umwelt etc. in gemeinnützig anerkannten Vereinen und Verbänden ein Wahlamt bekleiden oder Leitungsfunktionen im Auftrag des Vorstands übernehmen N.B. Vorstandsmitglieder im Sport werden vom lsb h gemeldet Nähere Informationen: www.vbg.de

noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Personen, die wie Beschäftigte in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt etc. tätig werden, z. B. als Übungsleiter, Sportassistenten bei einer Beteiligung am Bau des Vereinsheims Voraussetzungen: Tätigkeit wird regulär am Markt eingekauft Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit werden vorgegeben Es besteht keine mitgliedschaftliche Verpflichtung

Träger: Unfallkassen Kostenlose Versicherung qua Gesetz im Bereich von Gebietskörperschaften Freiwillige, die für Kommunen unmittelbar tätig sind (z. B. als Mitglied des Magistrats) Freiwillige in kommunalen Einrichtungen (z. B. im städtischen Seniorenbüro, Kindergarten oder Mehrgenerationenhaus) Freiwillige in Vereinen, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen tätig sind (z. B. die Freiwillige Feuerwehr oder der Verein zur Erhaltung des Schwimmbads) Freiwillige in Landeseinrichtungen (z. B. Schulen, Gefängnisse)

Träger: Unfallkasse Hessen Kostenloser Versicherungsschutz kraft Satzung: für unentgeltlich gemeinwohlorientiert Tätige, die in eine Organisation eingebunden sind (mindestens 2 Personen) falls kein vorrangiger gesetzlicher Versicherungsschutz besteht Nähere Informationen: www.ukh.de

Private Unfallversicherungen Geltungsbereich: durch Unfall verursachte Invalidität finanzielle Leistung je nach Grad der Beeinträchtigung (Rente oder Einmalzahlung) finanzielle Leistung im Todesfall Bergungskosten keine Heilbehandlung (Krankenkasse behält Zuständigkeit)

Große Träger von Sammelverträgen zur privaten Unfallversicherung Sportversicherung für alle Mitglieder des Landessportbunds Landesfeuerwehrverband Hessen für Vereinsaktivitäten außerhalb des Brandschutzes Versicherung des Landes Hessen für alle Freiwilligen, für die keine anderweitige Versicherung besteht

Kurz-Überblick Bereich Unfallversicherung Träger Gesundheit und Soziales qua Gesetz BGW Kirche qua Gesetz VBG Kommune, Land qua Gesetz Unfallkasse Hessen "wie Beschäftigte" anderer Bereich qua Gesetz VBG Vorstand gemeinnütziger Verein freiwillig auf Antrag VBG keine vorrangige gesetzliche Versicherung kraft Satzung Unfallkasse Hessen verbleibende Engagierte privater Sammelvertrag Land Hessen

Schäden, die von Freiwilligen verursacht werden Haftpflichtversicherungen

Haftungsrisiken Weder gesetzliche Haftpflichtversicherung noch Verpflichtung zum Abschluss; aber: Rechtsgrundsatz ( 823 BGB) Jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist diesem kraft Gesetz zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager Sozialer Dienstleistungsvertrag Klient/in Trägerorganisation Durchführung Delegation der Aufgabe Freiwillige/r

Regressansprüche Wahlfreiheit der geschädigten Person,ob sie den Freiwilligen, den Träger des sozialen Dienstleistungsangebots oder beide in Regress nimmt.

Vereinshaftpflichtversicherung Üblicherweise Angebot für Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.b. e.v. oder ggmbh) Deckt alle Grade der Fahrlässigkeit ab Beinhaltet Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Sollte ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte explizit im versicherten Personenkreis umfassen Sollte im Hinblick auf die AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) genau geprüft werden

Mögliche Komponenten der Haftpflichtversicherung Schäden der Versicherten untereinander Mietsachschäden Abhandenkommen von Sachen Verlust von Schlüsseln Tierhalterhaftung beim Halten und Hüten von Tieren

Weitere mögliche Versicherungen Veranstalterhaftplichtversicherung (bei regelmäßigen Veranstaltungen auch als Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung möglich) Privathaftpflichtversicherung für betreute Personen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

Hessischer Sammelvertrag Voraussetzungen: Die Tätigkeit findet in einer rechtlich unselbstständigen Vereinigung oder in einem kleinen e.v. statt (Vereinsvermögen ist nicht versichert) Die Tätigkeit erfolgt in Hessen oder geht von hier aus Es besteht keine vorrangige Haftpflichtversicherung (z.b. eine Vereinshaftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung, die im Fall einer nicht verantwortlichen Tätigkeit die Deckung übernimmt)

Finanzielle Nachteile bei selbst verursachten Verkehrsunfällen

Risiken im Straßenverkehr Mögliche Nachteile für den Besitzer eines Pkw bei einem selbst verursachten Unfall bei Ausübung einer Freiwilligenarbeit: Aber: Sachschaden am Auto höhere Prämien Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung bei einer Auftragsfahrt bestehen Regressansprüche gegenüber dem Träger

Möglichkeiten der Absicherung Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung : gleicht finanzielle Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus kalkuliert auf der Grundlage von Kilometern Was tun? Eruieren, ob Versicherungen oder Rahmenverträge bereits bestehen: z.b. bei Träger, wie Kommune oder Kirche, und Dachverband Konkurrenzangebote einholen: Übersicht über Anbieter bei http://www.gruppenreiseversicherungen.de

Alternativen zur Versicherung Verzicht auf Tätigkeiten, die den Einsatz eines Pkw erfordern, keine Auftragsfahrten Aufklärung der Freiwilligen über vorhandene Risiken Rückstellung zum Ausgleich bzw. zur Beteiligung am Schaden

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen und Beratung: www.gemeinsam-aktiv.de stiehr@isis-sozialforschung.de