Aufwandsentschädigungen und Versicherungen im Bereich Ehrenamt. - ein Überblick. Ref. Dieter Harant (IBPro)
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- Günter Richter
- vor 8 Jahren
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1 Aufwandsentschädigungen und Versicherungen im Bereich Ehrenamt - ein Überblick Ref. Dieter Harant (IBPro) 1
2 Materielle Tauschwerte im Ehrenamt (aus Wissensmagazin 01/10) Direkte Geldzahlungen Geldwerte Leistungen Reduzierte Zahlungspflichten Anwartschaften Zeitkonten Dieter Harant, 2
3 Erstattung von Auslagen Grundsätzlicher Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen nach 670 BGB: Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber ( z:b. Verein) zum Ersatz verpflichtet. Pauschalen können zur Steuerpflicht führen (Ausnahmen im 3 Nr 26 EStG) Es ist auch auf Förderfähigkeit bei Zuschussgebern zu achten Dieter Harant, 3
4 Abgabenfreie Pauschalen in gemeinnützigen Vereinen Übungsleiterpauschale ( 3 Nr.26 EStG) für unmittelbar der Verwirklichung der gemeinnützigen Zielsetzung dienenden Tätigkeiten Aufwandspauschale seit 2007 ( 3 Nr.26a EStG) für alle anderen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich max. 500 /Jahr max /Jahr Dieter Harant, 4
5 Bedingungen: Übungsleiterpauschale ( 3 Nr. 26 EStG) Tätigkeit zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Körperschaften bis zu dem Jahresbetrag von steuerfrei es muss sich um eine Nebentätigkeit handeln (d.h., wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt). Sie muss abgrenzbar vom Hauptberuf sein! gilt auch für freiberuflich Tätige Dieter Harant, 5
6 Übungsleiterpauschale - Tätigkeiten Begünstigte Tätigkeiten Altenbetreuer, Behindertenpflege, Leiter einer Arbeitsgemeinschaft, Chorleiter, Erste-Hilfe-Ausbilder, Jugendgruppenleiter, Jugendwart, Kinder- und Krankenbetreuer, Lehrtätigkeit, Mannschaftsbetreuer, Mentortätigkeit, Mütterberatung, Prüfungsausschusstätigkeit für Übungsleiter, Ausbilder, Sportwart, Trainer, Vortragstätigkeit,... Tätigkeit für IHK, Innung, Ärzte-, Rechtsanwalts-, Notar- oder Steuerberaterkammer, Sparkassen- oder Giroverbände, evangelische oder katholische Kirche, Universität, Bund, Länder, Gemeinden, Landkreise, Volkshochschule, gemeinnützige Vereine, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege... Dieter Harant, 6
7 Unfallversicherung bei Ehrenamtlichen (1) Ehrenamtliche die im Gesundheitswesen oder Wohlfahrtspflege tätig sind, werden über die BGW (bgw-online.de) abgesichert. Dies gilt für die zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für sozial benachteiligte oder schutzbedürftige Menschen (z.b. Kinder, Jugendliche, hilfs- und pflegebedürftige, Kranke, alte, behinderte Menschen) im Auftrag oder mit Unterstützung einer wohlfahrtsüpflegerischen Organisation Dies gilt auch für die Vorstände. Die bayerische Ehrenamtsversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken als Auffangversicherung aber nur dann, wenn anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (z.b. Initiativen). Für Ehrenamtliche in eingetragenen Vereinen gilt diese Versicherung nicht. Dieter Harant, 7
8 Unfallversicherung bei Ehrenamtlichen (2) Für alle anderen Bereiche ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft zuständig, versichert sind hier Personen die in Vereinen im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen freiwillig Arbeit leisten oder die in Vereinen tätig sind, die über Rahmenverträge abgesichert sind Funktionsträger und Beauftragte können sich eigenständig freiwillig versichern oder über den Verein: Bei Fragen: BG Infoline unter Tel Bei Fragen zur Versicherung im Ehrenamt Dieter Harant, 8
9 Wichtige Versicherungen eines Vereins, in dem Ehrenamtliche tätig sind - Betriebshaftpflicht (Vereinshaftpflicht): deckt Schäden Dritter ab, die durch Verantwortliche oder Beauftragte (z.b. Ehrenamtliche) des Vereins verursacht worden sind bzw. die auf Unterlassung zurückzuführen sind. - Dienstfahrtversicherung: finanziert Schäden, wenn im Auftrag des Vereins Privat-PKW genutzt werden Dieter Harant, 9
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