SWM ideal. Stromlieferungsvertrag - Stadtwerke Mosbach GmbH. Eintarif für Haushalt. aus 100 % erneuerbarer Energie - ohne Preisgarantie



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Transkript:

Stromlieferungsvertrag - Ja, ich beauftrage die (SWM GmbH), Am Henschelberg 6, 74821 Mosbach, Registergericht Mannheim HRB 441545, mit der ausschließlichen Belieferung meines Privat-s bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit elektrischer Energie. Der Vertrag tritt am 1. des nächsten Kalendermonats nach schriftlicher Annahme durch mich in Kraft. Auftraggeber/Lieferadresse Name, Vorname Straße PLZ Wohnort Kundennummer Telefonnummer für evtl. Rückfragen Rechnungsadresse (falls abweichend von Lieferadresse) Preisstand ist der 1. Januar 2015. Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit gilt Punkt 4 der beigefügten Stromlieferbedingungen (SWM ideal). An dieses Angebot hält sich die SWM GmbH für 2 Monate gebunden. Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen vom 01. September 2014 und die ergänzenden Bestimmungen der SWM GmbH sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Dieser Stromlieferungsvertrag gilt für meinen Privat- bzw. Landwirtschafts-Betrieb sowie für Kleingewerbe bis zu einem Jahresverbrauch von max. 20.000 kwh. Nicht umfasst ist der Bedarf für Gewerbe- Betriebe und Heizstrom. Hinweis der SWM GmbH zur Haftung bei Versorgungsstörungen: Sie können im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung Ihre Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Für die Haftung der SWM GmbH gilt Ziffer 10 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen. Für die unten genannte Zählernummer ersetzt dieser Stromlieferungsvertrag den bestehenden Stromlieferungsvertrag mit der SWM GmbH. Ich bin mit einer Übertragung der von mir bereits geleisteten Abschlagszahlungen auf diesen Vertrag einverstanden. Name, Vorname Straße PLZ Wohnort Kundennummer Zählerstandermittlung Mit Beginn des Stromlieferungsvertrags wird für die Rechnungsstellung der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem Zweck wird die SWM GmbH meinen Zählerstand unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen nach einem statistischen Verfahren rechnerisch ermitteln. Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit, meinen zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der SWM GmbH mitzuteilen. In diesem Fall wird der abgelesene Zählerstand dazu genutzt, den Zählerstand zum Vertragsbeginn für die Rechnungsstellung rechnerisch zu ermitteln. Ich verwende für die Mitteilung die untenstehenden Kästchen. Vertragsdauer und Preise Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Inkrafttreten. Er verlängert sich um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ende der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Es gelten folgende Preise für einen Jahresverbrauch: Jahresverbrauch Preis brutto (netto) Verbrauchspreis je kwh 24,31 Ct (18,38 Ct)* Grundpreis/Monat 9,91 (8,33 ) Zählernummer, Zählerstand, bitte unbedingt alle Vorkommastellen angeben Jahresverbrauch in kwh, gegebenenfalls geschätzt * netto ohne Stromsteuer in Höhe von z.zt. 2,05 Cent/kWh Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet. Fortsetzung auf der Rückseite >

Stromlieferungsvertrag - Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Am Henschelberg 6, 74821 Mosbach, per Telefon 06261/8905-400, per Fax 06261/8905-20 oder per E-Mail info@swm-online.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können dafür auch das Muster- Widerrufsformular auf unserer Webseite www.swm-online.de elektronisch ausfüllen oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Ort Datum Unterschrift Kunde Eine Kopie dieses Vertrages erhalte ich. Jürgen Jaksz Geschäftsführer Ralf Winkler Geschäftsführer, Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stromlieferbedingungen - 1. Stromlieferbedingungen Gegenstand dieses Vertrags ist die Belieferung des Kunden an der umseitig genannten Lieferanschrift mit elektrischer Energie durch die Stadtwerke Mosbach GmbH (SWM). Die Belieferung erfolgt ausschließlich zur Abdeckung des sbedarfs bzw. den Landwirtschafts- und Gewerbebetrieb bis zu einem Jahresverbrauch bis max. 20.000 kwh. Die SWM schließt die Verträge, die für die Durchführung der Strombelieferung nötig sind, mit dem Netzbetreiber ab. Ihre Berechtigung zur Nutzung des Netzanschlusses richtet sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung (BGBl I 2006, S. 2477). Grundvoraussetzung zum Abschluss eines SWM IdealPrivat Strom-Vertrags ist die Bonität des Kunden, insbesondere dürfen keine Altschulden des Kunden bei der SWM bestehen. 2. Vertragslaufzeit 2.1 Der Vertrag tritt zum 1. des auf die Annahme des Vertrags durch die SWM folgenden Monats, in jedem Fall aber erst nach Beendigung der mit den bisherigen Stromlieferanten bestehenden Verträge in Kraft. Der Vertrag läuft über 12 Monate. Er verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. 2.2 Die SWM ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft oder das Bankkonto des Kunden beim Einzug keine ausreichende Deckung aufweist. Endet dieser Vertrag und kommt keine neue Vereinbarung mit der SWM zustande oder gewährleistet kein anderer Stromlieferant die Versorgung, wird der Kunde nach den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der SWM für die Ersatzversorgung von skunden beliefert. 2.3 Den Wechsel zu einem anderen Energieanbieter führt die SWM unentgeltlich durch. 3. Änderungen der Stromlieferbedingungen 3.1 Die Regelungen dieser Bedingungen beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. dem EnWG, StromGVV, StromNZV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z. B. durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist der Lieferant berechtigt, die Bedingungen - mit Ausnahme der Preise - insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. 3.2 Anpassungen dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 4. Preise und Preisanpassung 4.1 Der Vertragspreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grund- und Arbeitspreis zusammen. 4.2 Der Netto-Grundpreis enthält die Kosten für Personal, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Abrechnung etc. Der Netto-Arbeitspreis enthält die Kosten für Beschaffung, Vertrieb, Arbeitspreis der Netznutzung etc. Zusätzlich enthält der Netto-Arbeitspreis die Stromsteuer (derzeit 2,05 Ct/kWh) sowie die Konzessionsabgabe, die EEG- und KWK-Umlage, die sog. Offshore-Umlage, die Umlage nach 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV, jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Höhe. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %). 4.3 Die nimmt mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Bei Kostensteigerungen ist die berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die vereinbarten Preise (Grund- bzw. Arbeitspreis) nach billigem Ermessen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach 315 BGB anzupassen, wenn dies aufgrund einer veränderten Kostensituation erforderlich wird, um das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzinteresse) aufrecht zu erhalten. Der Kunde kann dies nach 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der Preisermittlung ist die verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. Preisanpassungen sind dabei so durchzuführen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostensteigerungen. 4.4 Änderungen der Preise nach Absatz (4.3) werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Hierauf wird die Stadtwerke Mosbach GmbH den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. 4.5 Abweichend von vorstehenden Absätzen (4.3) und (4.4) werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergeben. 4.6 Die Absätze (4.3) bis (4.5) gelten auch, soweit nach Vertragsschluss die Einführung, Änderung oder der Wegfall neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstige hoheitliche Belastungen den Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Strom für die verteuern oder verbilligen und die Mehrbelastungen oder Entlastungen für die Stadtwerke Mosbach GmbH wirksam werden. 4.7 Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der Stadtwerke Mosbach GmbH sowie die in Absatz (4.2) genannten Preisbestandteile sind auf unserer Homepage www.swm-online.de zu finden. 5. Ablesung und Abrechnung 5.1 Die SWM ist berechtigt, vom Kunden die Selbstablesung der Messeinrichtung mit einer Frist von 14 Tagen zu verlangen. Ist eine Selbstablesung durch den Kunden nicht fristgerecht erfolgt, ist die SWM berechtigt, den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen. 5.2 Der Stromverbrauch des Kunden wird auf Basis des Zählerstands ermittelt und einmal jährlich abgerechnet. Die SWM ist berechtigt, auch in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Fortsetzung auf der Rückseite >

Stromlieferbedingungen - 6. Berechnungsfehler 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrs-fehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, so ist die Überzahlung von der SWM zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt die SWM den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des der Feststellung des Fehlers vorhergehenden und des ihr nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung, ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. 6.2 Ansprüche nach Ziffer 6.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens 3 Jahre beschränkt. 7. Abschlagsberechnung 7.1 Die SWM ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu erheben. Diese werden entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. 7.2 Ändern sich die Entgelte bzw. Preise gemäß Ziffer 4, ist die SWM berechtigt, die nach Inkrafttreten der Änderung zu leistenden Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen. 7.3 Nach Erstellung der Verbrauchs- bzw. Schlussabrechnung werden die zu viel gezahlten Abschläge unverzüglich erstattet oder mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. 8. Zahlung und Verzug 8.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der SWM angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. 9. Unterbrechung der Versorgung 9.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, sofern und solange es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die SWM von der Leistungspflicht befreit. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ansprüche wegen der vorgenannten Versorgungsstörungen nur gegen den jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden können. Die SWM ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 9.2 Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die SWM berechtigt, die Stromversorgung durch den Netzbetreiber 2 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Die SWM ist berechtigt, die Stromversorgung ohne vorherige Androhung unterbrechen zu lassen, wenn die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 9.3 Die SWM hat die Versorgung unverzüglich durch den Netzbetreiber wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung der SWM ersetzt hat. Die Kosten für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Versorgung werden jeweils in Höhe des Betrags, mit dem die SWM vom Netzbetreiber belastet wird, an den Kunden weiterberechnet. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet. 10. Haftung Die SWM haftet bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder grob fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, ist die Haftung auf den bei Abschluss des Vertrags vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der SWM, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Stand 1. September 2014 8.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber der SWM zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, a) soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder b) sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Nachprüfung der Messeinrichtung beim Messstellenbetreiber verlangt wurde und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 8.3 Bei Zahlungsverzug kann die SWM den Kunden erneut zur Zahlung auffordern. Die Kosten der Aufforderung betragen 2,50 Euro. Auf Verlangen des Kunden hat die SWM die Berechnungsgrundlage der Pauschale nachzuweisen. Die Kosten für Bankrückbelastungen werden jeweils in Höhe des Betrags, mit dem die SWM belastet wurde, an den Kunden weiterberechnet. 8.4 Gegen Ansprüche der SWM kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Version 01

Vollmacht Hiermit beauftrage und bevollmächtige ich die Am Henschelberg 6 74821 Mosbach meinen Stromversorgungsvertrag mit der Vertragsnummer Name des Stromversorgers Name des Netzbetreibers zu kündigen, sowie eine eventuell bestehende Bankeinzugsermächtigung zu widerrufen. Ort Datum Unterschrift Kunde, Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de

Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An Am Henschelberg 6 74821 Mosbach Telefaxnummer: 06261 8905-20 E-Mail: info@swm-online.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag: Vertrag Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen., Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de