Fotovoltaikanlagenversicherung Schutz für Ihr Kraftwerk Sicherung Ihrer Rendite! Vorschlag für Max Muster Beratung durch: Weidinger - die Finanzdienstleister GmbH & Co. KG Obere Hauptstr. 11 92364 Deining Tel.: 091 84/ 80 20 60 Fax: 091 84/ 80 20 61 http://www.weidinger-versichert.de Persönlicher Ansprechpartner: Herr Christian Weidinger christian@weidinger-versichert.de
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 02/08 Schadenbeispiele aus der Praxis Fotovoltaikanlagenversicherung Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend selbstfinanziert und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur wie z.b. Stürmen und Hagel ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht. Unsichtbar Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 geschätzt. Spielende Kinder Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspfl ichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 geschätzt.
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 03/08 Weitere Schadenbeispiele Erfolglos Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 geschätzt. Kleine Ursache - große Wirkung Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 geschätzt.
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 04/08 Für wen ist die Versicherung? Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfi nanziert ist. Was ist versichert? Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar? Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch: Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus Überspannung, Induktion, Kurzschluss Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck Marder-/Tierbiss Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? Vorsatz des Versicherungsnehmers Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden Wo gilt die Versicherung? Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich der Kosten für die Installation (inkl. Eigenleistungen). Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet? Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pfl aster-, Maurerarbeiten.
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 05/08 Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? Ertragsausfallversicherung: Nach einem versicherten Schaden in der Fotovoltaikanlagenversicherung, kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens meist auf Basis fester Tagessätze. Minderertragsdeckung: Als Betreiber einer Fotovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Soweit die Anlage durch Fremdkapital fi nanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar. Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Fotovoltaikanlage infolge verminderter Globalstrahlung einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz eines Ausfalls des Einspeisezählers aufgefangen werden. Betreiberhaftpflichtversicherung: Da der Betreiber einer Fotovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpfl ichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Fotovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfi ehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpfl ichtversicherung. Montageversicherung: Gerade während der Montage einer Fotovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage entstehen z.b. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfi ehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 06/08 Versicherungsnehmer: Herr Max Muster Musterstr. 3 92364 Deining Beratung durch: Weidinger - die Finanzdienstleister GmbH & Co. KG Obere Hauptstr. 11 92364 Deining Tel.: 091 84/ 80 20 60 Fax: 091 84/ 80 20 61 info@weidinger-versichert.de http://www.weidinger-versichert.de Persönlicher Ansprechpartner: Herr Christian Weidinger christian@weidinger-versichert.de Angaben zur Versicherung Basisdaten Versicherungssumme 30.000 Leistung in kwp 15 Zahlweise jährlich Zahlung per Lastschrift Anlagenstandort Straße Musterstr. Hausnr. 3 PLZ 92364 Ort Deining Helvetia Jahr der Inbetriebnahme 2013 Montageort Ein- / Mehrfamilienhaus Einschluss Feuer Ja Selbstbehalt 100 Weitere Angaben Sonstige Vereinbarungen Keine weiteren Vereinbarungen. Vorschlag vom 25.07.2013 für Max Muster Beratung durch: Weidinger - die Finanzdienstleister GmbH & Co. KG Tel.: 091 84/ 80 20 60 Fax: 091 84/ 80 20 61 Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Es gelten die jeweiligen Vertrags-/ Tarifbedingungen.
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 07/08 Berechnungsergebnisse Unsere Empfehlung Bruttobeitrag in (jährlich) 77,35 Alle Prämien inklusive 19% Versicherungssteuer. Der Vorschlag wurde mit einem externen Rechenprogramm erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung können die berechneten Beiträge vom Originalvorschlag des jeweiligen Versicherers abweichen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit. Der Vorschlag wurde unter der Voraussetzung einer unauffälligen Vorschadenquote erstellt und ist für den Versicherer nicht bindend. Informationen zu den vorgeschlagenen Tarifen Versicherte Sachen gesamte Fotovoltaikanlage Sonstige Sachen Wichtige Deckungsinhalte Verzicht auf Sicherheitsvorschriften wie Diebstahlsicherung, Blitzschutz, Begehungsanlagen Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden Wechselrichter mitversichert bei inneren Betriebsschäden bis 100 /kwp mind. 2.000 sowie BU 50 /kwp mind. 1.000 Montagerisiko mitversichert Schäden durch innere Unruhen Schäden durch Erdbeben Unterversicherungsverzicht wenn VS dem Neuwert einer neuen Anlage mit gleicher Leistung entspricht Vorschlag vom 25.07.2013 für Max Muster Beratung durch: Weidinger - die Finanzdienstleister GmbH & Co. KG Tel.: 091 84/ 80 20 60 Fax: 091 84/ 80 20 61 Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Es gelten die jeweiligen Vertrags-/ Tarifbedingungen.
Fotovoltaikversicherung Vorschlag Seite 08/08 Wichtige Deckungsinhalte GAP-Deckung (Leasingdifferenz) Neuwertentschädigung auch wenn serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr lieferbar Begrenzung SB bei Tierverbissschäden max. doppelter SB Entschädigungsgrenzen für Kosten Aufräumungs- und Entsorgungskosten 1.000 je kwp, mind. 20.000 Bewegungs- und Schutzkosten 1.000 je kwp, mind. 20.000 Gerüstgestellung 1.000 je kwp, mind. 20.000 Feuerlöschkosten 1.000 je kwp, mind. 20.000 Schadenbedingte Arbeiten am Gebäude 1.000 je kwp, mind. 20.000 Schadensuchkosten 1.000 je kwp, mind. 20.000 Selbstbeteiligung und Entschädigung Sachschäden zeitlicher Selbstbehalt Ertragsausfall gem. indiv. Vereinbarung 3 Tage Ertragsausfall pro kwp 2,00, max. 2,50 Ertragsausfall längstens 12 Monate Einschluss Minderertragsdeckung möglich Hinweis: - Wir haben alle Tarifdetails mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Ausführliche und gültige Beschreibungen der Tarife finden Sie auf der jeweiligen Original-Leistungsbeschreibung des Versicherers. Vorschlag vom 25.07.2013 für Max Muster Beratung durch: Weidinger - die Finanzdienstleister GmbH & Co. KG Tel.: 091 84/ 80 20 60 Fax: 091 84/ 80 20 61 Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Es gelten die jeweiligen Vertrags-/ Tarifbedingungen.
Fotovoltaikversicherung Das VEMA-Deckungskonzept Fuchs gescheites Leistungs-Plus: Da steckt was Besonderes drin! Das Deckungskonzept zur Fotovoltaikversicherung beinhaltet alle Leistungen, die heute als marktüblich angesehen werden dürfen. Die nachfolgend genannten Leistungsinhalte stellen zum Teil einzigartige Erweiterungen und weit über dem Marktdurchschnitt liegende Alleinstellungsmerkmale dar. Einen Gesamtüberblick der Inhalte können Sie dem Bedingungswerk entnehmen. Verbesserte Neu- u. Zeitwertregelung Als Zeitwert (wenn keine Neuwertentschädigung) Ihrer Anlage wird mindestens der Herstellungspreis abzgl. 3 % pro vollendetem Betriebsjahr angesehen. Dies gilt auch dann, wenn der technische Zeitwert unter diesem Betrag liegt. Haben Sie Ihre Anlage finanziert und liegt der ermittelte Zeitwert unter dem Ablösebetrag Ihrer Finanzierung, wird bis max. der ursprünglichen Investitionssumme erstattet (GAP-Deckung). Der Neuwert wird auch dann erstattet, wenn Sie sich für eine größere Ersatzanlage und/oder einen anderen Anlagenstandort entscheiden.! Entfall Zeitwerklausel bei nicht mehr beziehbaren serienmäßig hergestellten Ersatzteilen Vier Jahre nach Montage Ihrer Anlage fällt der Wechselrichter wegen eines Defekts aus. Der Hersteller hat bereits Insolvenz anmelden müssen. Ersatzteile für die Reparatur der Beschädigung sind daher nicht mehr erhältlich. Die in einem solchen Fall übliche Beschränkung der Erstattung auf den Zeitwert der Anlage, entfällt in diesem Deckungskonzept. Eine Reparatur ist bis zum versicherten Neuwert erstattungsfähig. Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und daraus resultierende Betriebsunterbrechung Ein Wechselrichter Ihrer Fotovoltaikanlage fällt außerhalb der Herstellergarantie durch einen internen Defekt aus. Die Reparatur bzw. der Ersatz wird bis zu 2.000 Euro übernommen. Für den durch diese Betriebsunterbrechung entstandenen Ertragsausfall werden nochmals bis zu max. 1.000 Euro geleistet. Keine Kürzung durch grobe Fahrlässigkeit Der Eigentümer einer Anlage möchte auch in den Wintermonaten für eine möglichst optimale Funktionalität sorgen. Er schiebt daher mit einer Eigenkonstruktion aus Schneeschaufel und Rohren (zur Verlängerung des Stiels) durch ein Dachfenster Schnee von den Modulen. Dabei beschädigt er drei von diesen. Der Schaden wird übernommen. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung prämienfrei zwischen Antragstellung und Ablauf des Vorvertrages, max. 15 Monate. Sie genießen bis zum Ablauf Ihres bestehenden Vertrags bereits alle Leistungserweiterungen dieses Deckungskonzepts. Ein gesonderter Beitrag wird in dieser Zeit nicht erhoben! Zusätzlich mitversicherte Kosten Anfallende Kosten von De- und Remontage, Datensicherung, Schadensuche, Feuerlöschkosten, Gebühren, etc. werden abhängig von der kwp-leistung mind. 20.000 je Anlage übernommen. Diese Kostenerstattung wird zusätzlich zur Sachversicherungssumme erbracht. 72 Stunden Regelung/Regelung SB-Anrechnung Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird für sämtliche Schadensereignisse innerhalb von 72 Stunden nur ein einziges Mal von der Entschädigung in Abzug gebracht. Handelt es sich um Schäden durch Tierverbiss, wird die Selbstbeteiligung maximal in doppelter Höhe berücksichtigt. Regressverzicht von Familienangehörigen (Verwandte 1., 2. und 3. Grades) Ihr Bruder spielt bei einem Besuch mit Ihren Kindern und Neffen im Garten Fußball. Dabei tritt er den Ball zu hart, so dass dieser Ihre Fotovoltaikanlage trifft. Ein Modul bricht dadurch. Da Ihr Bruder keine Privathaftpflichtversicherung hat, bitten Sie den Versicherer, auf Regressnahme zu verzichten. Verbesserte Kostenregelung im Sachverständigenverfahren Ist zur Klärung eines Schadensachverhalts das Hinzuziehen eines Sachverständigen nötig (strittige Schadenshöhe), ist es marktüblich, dass Kunde und Versicherer die Sachverständigenkosten im Schadensfall jeweils selbst tragen. Entstehen Ihnen in einem solchen Fall Kosten ab 2.000 Euro, übernimmt der Versicherer 90 % der Gesamtkosten. Technologiefortschritt Wird ein Teil Ihrer Anlage beschädigt, dieses so aber im bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt bzw. kann so nicht mehr ersetzt werden, gilt der technologische Fortschritt mitversichert. Sie erhalten dann Ersatz für ein Gerät bzw. eine Anlage gleicher Art und Güte mit den zum Zeitpunkt des Schadeneintritts üblichen Standardmerkmalen. Besserstellungsklausel Sollten Sie wider erwarten im Schadensfall feststellen, dass die Bedingungen Ihrer Vorversicherung hier für Sie günstigere Regelungen beinhalteten, wird der Versicherer Ihren Schaden auf Basis dieser Bedingungen regulieren. Minderertragsdeckung Fällt der Jahresenergieertrag Ihrer Anlage um mehr als 10 % niedriger aus, als korrekt prognostizierte, erstattet der Versicherer Ihnen die Differenz. Ursachen des Minderertrags können sein: verminderte Globalstrahlung, Mängel an den Komponenten oder innere Betriebsschäden. Rev. 120830 Dieses Highlightblatt gibt Auskunft, über die den Marktdurchschnitt hinausgehenden Leistungsumfang des beschriebenen Versicherungstarifs. Sie stellte keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Dieses Highlightblatt dient ausschließlich der allgemeinen Information über einen Versicherungstarif und mögliche Leistungs- und Schadensfälle. 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