Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag/Anlagen bitte zweifach einreichen. Antrag



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Transkript:

Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag/Anlagen bitte zweifach einreichen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Landesmitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen vom 22.12.2011 und/oder Kommunalmitteln und/oder Mitteln der Arbeitsverwaltung sowie eines ergänzenden Zuschusses der Pflegekassen nach den 45c oder 45d SGB XI Über den zuständigen Stadt- bzw. Landkreis An das Regierungspräsidium Freiburg Herrn Dieter Allgaier, Referat 23, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg (bei Landesförderung) An das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Geschäftsstelle des Koordinierungsausschusses Betreuungsangebote (bei ausschließlich kommunaler Förderung) Förderung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45c SGB XI Betreuungsgruppe aus Mitteln des Landes, evtl. der Kommunen* und/oder der Arbeitsverwaltung ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Häuslicher Betreuungsdienst aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Beratungs- und Vermittlungsagentur aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Sonstiges niedrigschwelliges Betreuungsangebot aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Förderung einer Initiative des Ehrenamtes und der Selbsthilfe in der Pflege nach 45d SGB XI Seniorennetzwerk aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Pflegebegleiter-Initiative aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Sonstiges Angebot aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung *Kommunalmittel von Gemeinde/Stadt und/oder Stadt-/Landkreis (kommunale Gebietskörperschaften) Hinweis: Landesförderung ist vom jeweiligen Förderkontingent des Stadt- bzw. Landkreises abhängig (vgl. Ziffer 5 der VwV Ambulante Hilfen)

1. Wir beantragen für das aufgeführte Angebot/die aufgeführte Initiative im Jahr bei Landesförderung: Die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln für die Zeit vom bis in Höhe von Euro (vgl. 3.2.3) und die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung in Höhe von Euro (vgl. 3.2.7). oder bei ausschließlich Kommunalförderung: Die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung für die Zeit vom bis in Höhe von Euro (vgl. 3.2.7) und bitten um die Vorlage beim Koordinierungsausschuss Betreuungsangebote. Antragsteller (rechtsfähiger Träger des Angebots/der Initiative) Name, Bezeichnung Ansprechpartner Telefon Email Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Kontonummer Bezeichnung der Bank Bankleitzahl Angebot/Initiative Bezeichnung des Angebots/der Initiative (z.b. Betreuungsgruppe I/Ortsteil etc.) Email Telefon Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Stadt- bzw. Landkreis Einwohnerzahl

Gemeinden des Einzugsbereichs Einwohner im Einzugsbereich Betreuungsgruppen, Häuslichkeit, Seniorennetzwerke, Pflegebegleiter-Initiativen* Anzahl der betreuten Frauen: Anzahl der betreuten Männer: Demenzagentur, Beratungs- und Vermittlungsstelle* Beratungskontakte: Anzahl der erreichten Personen: Anzahl der ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagierten (Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandenen Aufwand ohne Erstattung des Zeitaufwands): Angaben zu Informations- und Schulungsveranstaltungen (Anzahl/Teilnehmer): Anzahl der bürgerschaftlich Tätigen (Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandenen Aufwand mit Erstattung des Zeitaufwands): Anzahl der ggf. anleitenden Fachkräfte/Gruppenleitungen: nur Seniorennetzwerke/Pflegebegleiter-Initiativen: Angaben zu Informations- und Schulungsveranstaltungen (Anzahl/Teilnehmer): * Angaben pro Jahr. Bei Erstanträgen Planungszahlen. Bei Folgeanträgen ist der Bezugszeitraum das Vorjahr.

2. Personalliste (ausschließlich für dieses Projekt zur Förderung vorgesehene Stellen) Name Ausbildung* Funktion** Vergütungsbzw. Entgeltgruppe Beschäftigungsumfang Prozent Voraussichtliche Beschäftigungsdauer von/bis Arbeitsförderung (SGB III)*** Tarifvertrag Antragsteller Angestellt bei Kooperationspartner 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * bei erstmaliger Aufnahme in den Antrag bitte Qualifikationsnachweise vorlegen ** bitte hier Funktion angeben als Pflegefachkraft (PFK) und/oder weitere Berufsgruppen i.s.d. Betreuungsangebote-Verordnung *** Förderbetrag eintragen, wenn Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bezogen werden.

3. Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt (Angebot/Initiative) 3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben für das Projekt 3.1.1 Personalausgaben für die Fachkräfte 3.1.2 Sonstige Personalausgaben (z.b. Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich Engagierte/Tätige, Honorare für Supervision, Schulungen etc.) 3.1.3 Sachausgaben (ohne Aufwendungen im Sinne von 82 Abs. 2 SGB XI) z.b. Entschädigungen für den tatsächlich entstandenen Aufwand* 3.1.4 Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt 3.2 Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben 3.2.1 Eigenmittel des Trägers (Spenden und Mitgliedsbeiträge der Krankenpflegevereine, Zinsen, Zuwendungen Kirchen etc.) 3.2.2 Entgelte (Gebühren) für Dienstleistungen von Selbstzahlern Krankenversicherung Pflegeversicherung Sozialhilfe Krankenpflegevereine (Kostenerstattung) 3.2.3 Zuwendung des Landes 3.2.4 Zuwendung des Landkreises/Stadtkreises 3.2.5 Zuwendungen der Gemeinde(n) 3.2.6 Zuwendung der Arbeitsförderung 3.2.7 Zuwendung der Pflegekasse(n) 3.2.8 sonstige Finanzierungsmittel: - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben -sonstige öffentliche Zuwendungen - Sonstige - Einnahmen aus Verkäufen - Einnahmen aus Ersätzen - Überschüsse des Vorjahres 3.2.9 Summe der Finanzierungsmittel Hinweis: Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt (3.1.4) müssen mit der Summe der Finanzierungsmittel (3.2.9) übereinstimmen. Der Kosten- und Finanzierungsplan darf keine Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Aufwendungen für Fachkraft) oder Kosten für Ausbildungsvergütungen enthalten. * Siehe Nr. 5 der VwV Ambulante Hilfen

4. Kosten und Finanzierung der übrigen nicht zuwendungsfähigen Projektausgaben 4. Kosten und Finanzierung der übrigen Projektausgaben 4.1 Nichtzuwendungsfähige Ausgaben des Projekts im Förderzeitraum 4.2 Finanzierungsmittel für die unter Nummer 4.1 aufgeführten Ausgaben 4.2.1 Eigenmittel 4.2.2 Entgelte 4.2.3 Zuwendungen aus dem öffentlichen Bereich 4.2.4 Zuwendungen aus dem privaten Bereich 4.2.5 Summe der Finanzierungsmittel 5. Wir versichern, dass die Angaben in diesem Antrag richtig und vollständig sind und dass wir jede Veränderung der für die Gewährung der Zuwendung maßgebenden Verhältnisse unverzüglich im Falle der Förderung aus Landesmitteln dem zuständigen Stadt- und Landkreis und dem zuständigen Regierungspräsidium oder im Falle der Förderung mit ausschließlich Kommunalmitteln - dem zuständigen Stadt- und Landkreis mitteilen werden. 6. Wir versichern, dass die in der Personalliste aufgeführten Fachkräfte entsprechend der im Antrag angegebenen Anteile - ausschließlich in diesem Projekt, also in keinem weiteren Ressort des Trägers des Angebots/der Initiative beschäftigt sind. 7. Wir versichern, dass aus Mitteln des Landes oder der Kommunen oder der Arbeitsverwaltung oder der Pflegekassen keine Entschädigungen finanziert werden, die über den tatsächlich entstandenen Aufwand der ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten und der bürgerschaftlich Tätigen hinausgehen. 8. Wir versichern, dass bürgerschaftlich Tätige eine Aufwandsentschädigung ausschließlich entsprechend der in 3 Ziffer 26 EStG festgelegten Höchstgrenze erhalten. Nur von Angeboten/Initiativen mit Landesförderung auszufüllen 9. Wir finanzieren unsere Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand. Wir versichern daher, dass die bei uns Beschäftigten (einschließlich Stammpersonal) finanziell nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete und höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige übertarifliche oder außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden. nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand. 10. Wir sind damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde dem zuständigen Stadt- bzw. Landkreis auf dessen Verlangen die maßgeblichen Bewilligungsunterlagen übersendet.

11. Wir sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. zum Vorsteuerabzug berechtigt; dies ist bei der Aufstellung des Kosten- und Finanzierungsplans berücksichtigt worden (Ausgaben ohne Mehrwertsteuer). 12. Für das Angebot/die Initiative sind oder werden folgende im Kosten- und Finanzierungsplan nach Nummer 3 und 4 nicht dargestellte Zuwendungen bei einer anderen Stelle des Landes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt oder bewilligt: Antragsstellen/Bewilligungsstellen Zuwendungszweck Betrag( Euro) 1. 2. 3. Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers Bitte beifügen: Stellungnahme des zuständigen Stadt- bzw. Landkreises (Hinweis auf Anerkennung bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten) Bestätigung über Höhe und Zeitpunkt der kommunalen Mitfinanzierung (Stadt/Gemeinde und/oder Stadt-/Landkreis) ggf. Bestätigung über Finanzierungsbeteiligung der Arbeitsförderung Projektbeschreibung (nur bei ausschließlich kommunal mitfinanzierten Angeboten/Initiativen erforderlich) Bei Erstanträgen bitte zusätzlich beifügen: Bestätigung über Übereinstimmung mit der Kreispflegeplanung Stellungnahme des Spitzenverbandes oder Fachverbandes (Angebot nach 45c SGB XI: Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg; Initiative nach 45d SGB XI: Agentur Pflege engagiert ) Qualifikationsnachweise der Fachkräfte Qualitätskonzept

Hinweise für Stadt-/Landkreis: 1. Bei Initiativen nach 45d SGB XI: Die fachliche Prüfung des Antrags liegt im Aufgabenbereich des Stadt-/Landkreises. 2. Bei ausschließlich kommunal mitfinanzierten Angeboten und Initiativen: Der Stadt-/Landkreis hat die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Rückzahlungen an das Bundesversicherungsamt sicherzustellen. Weitere Vermerke: