Willkommen in der Steuerverwaltung



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Transkript:

Jahrgang 201 4 Nr. 7 Foto: Franziska Kolb Lehrgangsabsolventen des mittleren Dienstes Willkommen in der Steuerverwaltung

Sie entscheiden, wer Ihr Vertrauen genießt! Liebe Kollegin, lieber Kollege, regelmäßig alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. November findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben und Dienststellen statt. Grundlage für die Wahl ist die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen. Nun ist es soweit, in diesem Jahr wurde ab 1. Oktober 201 4 beziehungsweise wird bis 31. November 201 4 in den Finanzämtern Monika Koch und in der Senatsverwaltung für Finanzen die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und deren Stellvertretung gewählt. Sie entscheiden, wer Ihr Vertrauen genießt. Sind Sie schwerbehindert (ab einem Grad der Behinderung von 50) oder sind Sie durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (Grad der Behinderung von 30 oder 40), dann haben Sie das Recht, die Vertrauensperson und die Stellvertretung in Ihrer Dienststelle zu wählen. EDITORIAL Dies ist für Sie von besonderer Bedeutung, da die Vorsteherin oder der Vorsteher gesetzlich verpflichtet sind, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die behinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Die Schwerbehindertenvertretung wahrt und vertritt also Ihre Interessen in der Dienststelle, und nur, wenn Sie sich gegenseitig kennen und Vertrauen aufbauen, kann dies in Ihrem Sinne gelingen. Als langjährig erfahrene Vertrauensperson im Finanzamt Tempelhof (seit 1 990, also seit 24 Jahren) und als Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson für die Berliner Finanzämter (seit 2002, zuvor als Stellvertretung) habe ich vielfältige Sachverhalte begleitet und unterstützt. Für einzelne Betroffene in schwierigen Situationen konnte ich zufriedenstellende einvernehmliche Lösungen vermitteln. Die Teilhabe am Arbeitsplatz habe ich dadurch einzelnen Kolleginnen und Kollegen wieder ermöglicht. Es muss noch immer Aufklärungsarbeit geleistet werden, sowohl bei den Beschäftigten, die fälschlicherweise Nachteile befürchten, als auch auf der Führungsebene, wo es bisweilen an Verständnis und Akzeptanz fehlt. Nur eine durch vertrauensbildende Maßnahmen gestärkte Schwerbehindertenvertretung kann sich mit ganzer Kraft für Ihre Belange einsetzen. Achten Sie auf die Veröffentlichungen des Wahlvorstands oder die Einladung zur Wahlversammlung in Ihrem Finanzamt! Fragen Sie die Schwerbehindertenvertretung oder den Wahlvorstand! Erkundigen Sie sich über die Modalitäten der Wahl! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Gehen Sie zur Wahl! Und stärken Sie damit in Ihrer Dienststelle die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und somit die Belange aller schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen! 3

DAS STEUER- UND GROLLBLATT TREFFEN DER VERTRETER DER NORD-KOOP TREFFEN DER NEUEN NORD-KOOP Das Treffen der Vertreter/innen der norddeutschen Bundesländer fand in diesem Jahr in der Zeit vom 1 0. - 1 2. Juli 201 4 in Jesteburg nahe Hamburg statt. Beteiligt waren die DSTG-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. In diesem Jahr war Berlin mit Detlef Dames und Rolf Hermann und für die DSTG-Jugend mit Christoph Opitz vertreten. Wie in jedem Jahr gab es eine umfangreiche Tagesordnung mit Themen aus den einzelnen Landesverbänden. Begonnen wurde die Tagung mit dem Thema Tarifverhandlungen 201 5. Der jetzige Tarifvertrag läuft am 31.1 2.201 4 aus. Erfahrungsgemäß beginnen die Tarifverhandlungen im Februar 201 5 und werden nicht nach der ersten Runde beendet sein. Alle sind sich einig: Die Solidarität zwischen Beamtenschaft und Tarifbeschäftigten ist mehr denn je gefragt! Tarifverhandlungen sind mindestens richtungweisend für die Besoldungserhöhungen der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Wir sitzen also alle im selben Boot! Seit Ende letzten Jahres ist die neu gegründete Tarifvertretung, bestehend aus den Tarifvertretern der DSTG-Ortsverbände, in der Satzung der DSTG Niedersachsen verankert worden. Dadurch wird den gewachsenen gewerkschaftlichen Anforderungen Rechnung getragen und auch ein Beitrag im Rahmen der Sicherung der Tariffähigkeit geleistet. Die Vertreter aus Hamburg berichten, dass dort seit längerem ebenfalls eine Tarifvertretung in den Ortsverbänden installiert ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage diskutiert, in welchen Arbeitsbereichen künftig die Einstellung von Tarifbeschäftigten in Betracht kommen könnte. Der IT-Bereich wäre hier sicherlich eine Möglichkeit. Unter dem TOP Organisationsangelegenheiten Steuerverwaltung berichten die Kollegin Deppe und der Kollege Plachta aus Niedersachsen über die AG KONSENS. Hier haben sich die Stufenvertretungen der Auftrag nehmenden Länder unter KONSENS zusammengeschlossen, um die personalvertretungsrechtliche Beteiligung zu sichern. Es hat sich gezeigt, dass die gegenseitige Unterstützung notwendig ist, um auch die Informationen in die Länder zu tragen. In Niedersachsen funktioniert die Kommunikation zwischen Verwaltung und den Stufenvertretungen gut. Nichts desto trotz ist und bleibt die Frage, welche Auswirkungen die Programme auf die Beschäftigten haben und inwieweit Leistungs- und Verhaltenskontrollen außerhalb der Fachund Dienstaufsicht erforderlich sind, schwierig zu beurteilen. Diese Grundbeurteilung obliegt den Haupt- bzw. Bezirkspersonalräten der Länder, in denen das einzelne Programm entwickelt wird. Im Rahmen der Umsetzung in ein anderes Bundesland sind zusätzlich die Stufenvertretungspersonalräte dieses Landes einzubinden. KONSENS sollte im ersten Schritt die Vereinheitlichung der Programme bewirken. Eine Forderung der AG KONSENS ist u.a., jetzt die Bedienerfreundlichkeit der Programme herzustellen. Die Installation ständig neuer Programme ohne die umfassende Modernisierung und Optimierung der bisherigen Verfahren führt nicht zu den gewünschten Arbeitserleichterungen sondern zu Mehrarbeit bei den Beschäftigten. Zum Thema Zeiterfassung berichtet Mecklenburg-Vorpommern, dass auch dort mit dem System ZEUS gearbeitet werde. Das Land Berlin vertraut weiterhin auf die personelle Erfassung der Zeitwerte. Schleswig-Holstein stellt gerade auf elektronische Systeme um. Die Personalplanung ist in allen Ländern ein großes Thema. Zwar werden überall Anwärter/in- 4

TREFFEN DER NORD-KOOP nen eingestellt, die Bestandserhaltungsquote scheint jedoch nirgends erreicht zu werden. Ein Bundesland plant derzeit, die Auswahl von Kandidaten/innen zentral durchzuführen. Insgesamt sind die Bewerberzahlen aber rückläufig und die Qualität der Bewerbungen nimmt ab. Diskutiert werden auch die Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt. In Niedersachsen finden auch Bewerbungen mit Abitur für diese Laufbahn Berücksichtigung. Berlin und Hamburg übernehmen zudem Laufbahnabsolventen aus den verschiedensten Gründen (Prüfungsergebnis mit der Note 4, gesundheitliche Bedenken, etc.) für 2 Jahre im Angestelltenverhältnis und entscheiden erst danach über eine Übernahme ins Beamtenverhältnis. Probleme zeigen sich auch im Rahmen der theoretischen Ausbildung. Immer weniger Personen bewerben sich als Gastdozenten im Nebenamt. Pension mit 63 und Mütterrente, aber auch Überlastungsanzeigen und Personalbedarfsberechnung wurden am späten Nachmittag des ersten Tages diskutiert. Thema am zweiten Tag war u. a. die Zusammenarbeit der norddeutschen Landesverbände. Wie sieht es aus mit einem gemeinsamen Seminar, wie sieht es aus mit dem länderübergreifenden Kauf von Werbemitteln. Welche Werbemittel werden in den einzelnen Landesverbänden praktiziert. Diesbezüglich wurde auch ein intensiverer Austausch vereinbart. Zum letzten Tagesordnungspunkt, die Telearbeit, konnten die Vertreter/innen der Nord-KOOP die Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung Milanie Hengst begrüßen. Telearbeit ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgeprägt. Soziale Gesichtspunkte bzw. besondere Lebenssituationen sind Merkmale, die auch in den norddeutschen Ländern ein Argument für die Telearbeit darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Telearbeit wie in Niedersachsen auch beschränkt auf Beschäftigte im Arbeitnehmerbereich. Als weiterer Bereich ist dort die Rechtsbehelfsstelle angedacht. In Berlin ist nach der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit kein Bereich im Finanzamt ausgenommen. Nach der Pilotierung im Finanzamt Schöneberg soll noch in diesem Jahr eine flächendeckende Umsetzung in allen Berliner Finanzämtern erfolgen. Auch dieses Treffen war wieder äußerst informativ und aufschlussreich. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an den Landverband Hamburg, der die Veranstaltung wiederum perfekt organisiert hatte. 5

DAS STEUER- UND GROLLBLATT DER LETZTE MACHT DAS LICHT AUS?! Unter dem Motto Der Letzte macht das Licht aus?! trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der DSTG-Jugend vom 04. bis 06. Juli 201 4 zu einer Klausurtagung in der dbb Akademie in Königswinter. Neben Teilnehmern aus NRW, Sachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Thüringen, nahm auch der Landesjugendvorsitzende der DSTG-Jugend Berlin, Christoph Opitz, an der Tagung teil. DSTG-JUGEND Ziel dieser mehrtägigen Veranstaltung war es in 3 Arbeitsgruppen Konzepte zu entwickeln, wie die Finanzverwaltung in ihrer Gänze attraktiver gestaltet werden könnte; neben der Ausbildung zählt hier auch insbesondere die Zeit nach der bestandenen Laufbahnprüfung im mittleren und gehobenen Dienst dazu. Weiterhin wurde das Für und Wieder von Ausbildungskonzepten, die eine Tätigkeit im Finanzamt besonders bevorzugen beleuchtet. In vielen Bundesländern, neben Berlin, ist die vorherrschende Meinung, dass die Außendienste durch junge und gut ausgebildete Steuerinspektorinnen und -inspektoren massiv verstärkt werden sollen. Auf eine Freiwilligkeit oder Wünsche der jungen Kolleginnen und Kollegen wird hierbei selten bis gar nicht Rücksicht genommen. Der besonders im Innendienst einsetzende Überalterungsprozess wird hierbei in den wenigsten Länderfinanzverwaltungen berücksichtigt und der demografische Wandel hierbei in fataler Weise nicht berücksichtigt. Ein weiteres Augenmerk legte eine Arbeitsgruppe auf die immer wieder aufkommenden Vorschläge zur Selbstveranlagung im Arbeitnehmerbereich. Mittlerweile werden - in einer zunehmenden Häufigkeit - durch verschiedene Länderfinanzchefs solche Vorschläge als Diskussionsgrundlagen vorgelegt. Erstaunlicherweise sind solche Arbeitspapiere bereits vollends ausgearbeitet, ohne jegliche Rücksprache mit den Gewerkschaften oder Personalvertretungsgremien in den jeweiligen Bundesländern. In einer weiteren Arbeitsgruppe wurden die verschiedenen sozialen Aspekte innerhalb der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen verglichen, in dem u.a. Telearbeitskonzepte, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit von sogenannten Sabbaticals verglichen wurden. Als Gastredner auf der Tagung konnten Karl-Heinz Leverkus (stellv. DSTG-Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Tarifkommission) und Rainer Vollmer (Vorsitzender des DSTG-Bildungsausschuss) gewonnen werden. Beide gaben Einblicke in ihre Arbeit bei der DSTG und zeigten Wege auf, in welche sich die DSTG zukünftig, unter Berücksichtigung der Mitarbeit und Mitsprache der DSTG-Jugend, bewegen kann. Nach einer entsprechenden Aufarbeitung werden die Arbeitsergebnisse in Kürze veröffentlicht. 6

TERMINIERUNG DER AMTSARZTBESUCHE UND BETEILIGUNGSVORLAGEN FÜR DIE PERSONALRÄTE Mit großer Verwunderung haben wir festgestellt, dass die Termine für die diesjährigen amtsärztlichen Untersuchungen der auslernenden Kolleginnen und Kollegen beider Laufbahngruppen in der entscheidenden Theoriephase am Bildungsstandort in Königs Wusterhausen in unmittelbarer zeitlichen Nähe zu den schriftlichen Laufbahnprüfungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus werden den örtlichen Beschäftigtenvertretungen die Beteiligungsvorlagen zur Einstellung der Laufbahnabsolventen erneut in einer unangemessenen kurzen Frist zur Verfügung gestellt. Beides ist aus der Sicht der DSTG nicht akzeptabel und lässt schon am Anfang der beruflichen Laufbahn für unsere jungen Kolleginnen und Kollege aber auch für die Beschäftigtenvertreter einen eklatanten Mangel an Wertschätzung erkennen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert, dass die Termine für die amtsärztliche Untersuchung wieder in die Zeit der Praxisphase gelegt werden, damit kein unterrichtsfreier Tag in der entscheidenden Lernphase der Abschlusslehrgänge entsteht. Darüber hinaus sollten die Beteiligungsvorlagen in zeitlicher Nähe zur Bekanntgabe der mündlichen Abschlussnote erstellt werden; bei fünf mündlichen Prüfungstagen wäre es nicht nur wünschenswert, sondern auch durchaus machbar, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Noten bereits am letzten Prüfungstag erhält. Die vorgefertigten Beteiligungsvorlagen müssen dann noch am selben Tag an die örtlichen Personalräte versendet werden, damit diesen zeitnah zugestimmt werden kann. PERSONALRAT/SCHWERBEHINDERTENV. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert die Senatsverwaltung für Finanzen auf, ihren Einfluss zur Beseitigung dieser Mängel geltend zu machen. Es muss ein Anliegen aller Beteiligten sein, zu einem gemeinsamen und guten Miteinander zu kommen. DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG UND IHRE AUFGABEN In Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist zwingend eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Schwerbehindertenvertretung ist eine besondere eigenständige, rechtlich vom Personalrat unabhängige Interessenvertretung mit vielfach weitergehenden Beteiligungs- und Anhörungsrechten, als sie der Personalrat hat. Die Vertrauensperson und ihre Stellvertretung werden alle vier Jahre in einem gesonderten Wahlverfahren, unabhängig von den Personalratswahlen, gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat vielfältige und umfangreiche Aufgaben zu erfüllen. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt deren Interessen und steht ihnen helfend und beratend zur Seite. Sie hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze (z. B. Sozialgesetzbuch IX, Landesgleichstellungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen), Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschrift über die gleichberechtigte Teilhabe behinderter oder von Behinderung betroffener Menschen in der Berliner Verwaltung - VV Integration behinderter Menschen) eingehalten werden. Sie hat ebenso darauf zu achten, dass die der Dienststellenleitung obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Sie kann Maßnahmen, insbesondere präventive, bei den zuständigen Stellen beantragen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Vorsteherin/dem Vorsteher auf eine Erledigung hin.

DAS STEUER- UND GROLLBLATT SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über das Ergebnis der Verhandlungen. Sie unterstützt die Kolleginnen und Kollegen beim Antrag auf Feststellung der Behinderung, beim Antrag auf Gleichstellung oder bei der Ausstattung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Sie begleitet Beschäftigte bei der Einsichtnahme in ihre Personalakte oder wird bevollmächtigt, Einsicht in die Personalakte bzw. Personalnebenakte zu nehmen. Sie kann Einfluss auf die Tagesordnung der Personalratssitzungen nehmen, darf die Räumlichkeiten und den Geschäftsbedarf des Personalrats mitnutzen, soweit ihr nicht eigene Räume und Sachmittel zur Verfügung stehen. Sie hält initiativ Versammlungen für schwerbehinderte Beschäftigte ab und führt ggf. Verhandlungen mit der Dienststellenleitung über Dienstvereinbarungen. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen übt ihr Mandat unentgeltlich aus und ist dem Personalrat rechtlich gleichgestellt. Sie ist von ihren dienstlichen Aufgaben ohne Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zu befreien, soweit die Durchführung der Aufgaben es erforderlich machen. Sie darf weder begünstigt noch benachteiligt oder in der Ausübung ihrer Aufgaben behindert werden. Sie ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber dem Personalrat, es sei denn, sie wird von der betroffenen Person davon entbunden. Die Schwerbehindertenvertretung wird von der Dienststellenleitung unverzüglich und umfassend in allen Angelegenheiten, die den einzelnen oder die Gruppe der schwerbehinderten Menschen berühren, unterrichtet. Sie erhält Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und nimmt an Vorstellungs- sowie Auswahlgesprächen teil. Sie nimmt beratend an den Sitzungen des Personalrats und dessen Ausschüssen teil und hat ein Teilnahmerecht an den regelmäßigen Besprechungen des Personalrats mit den Vertretern der Dienststelle (sogenannte Monatsgespräche), sowie ein Teilnahme- und Rederecht bei der Personalversammlung in der Dienststelle, für die sie zuständig ist. Es besteht die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle, dem Beauftragten des Arbeitgebers für schwerbehinderte Menschen, dem Personalrat und der Frauenvertretung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle. Wegen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Angabe der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften verzichtet. Sollte hier Bedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Schwerbehindertenvertretung oder die Gesamtschwerbehindertenvertretung für die Berliner Finanzämter. 8