Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare



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Transkript:

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im Folgenden Teilnehmer genannt) und der de-bit Computer- Service GmbH (im Folgenden de-bit Computer-Service GmbH genannt) beim Abschluss eines Vertrages über eine Schulung oder Seminar (im Folgenden Schulung genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter. 1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Besondere Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Teilnehmer vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 2. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers 2.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, der de-bit Computer-Service GmbH sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung der Schulung von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Teilnehmer der de-bit Computer-Service GmbH Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. 2.2 Der Teilnehmer hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der de-bit Computer-Service GmbH auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 3. E-Mail-Adresse 3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit der Schulung zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Teilnehmer der de-bit Computer-Service GmbH eine E-Mail-Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Schulungshinweise und wichtige Informationen (beispielsweise Prüfungsergebnisse) dem Teilnehmer in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. 3.2. Die E-Mail Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. 3.3 Der Teilnehmer hat Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist.

4. Studienmaterial 4.1 Das dem Teilnehmer von der de-bit Computer-Service GmbH zur Verfügung gestellte Schulungsmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Teilnehmer in keinem Fall von der Verpflichtung Anwesenheit und der Verfolgung aktueller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Schulungsmaterial mögliche Prüfungsinhalte nicht komplett abbilden. 4.2 Weiteres Schulungsmaterial (z.b. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Teilnehmer auf eigene Kosten zu besorgen. 4.3 Die de-bit Computer-Service GmbH behält sich vor, das zur Verfügung gestellte Schulungsmaterial zu ändern oder zu ersetzen, insbesondere es regelmäßig zu aktualisieren. 5. Datenschutz Die de-bit Computer-Service GmbH beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung nach 28 BDSG. 6. Rechte am Schulungsmaterial 6.1 Das dem Teilnehmer elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Schulungsmaterial ist ausschließlich zum Zweck der Schulung und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. 6.2 Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der de-bit Computer-Service GmbH. 6.3 Der Studierende verpflichtet sich, das Studienmaterial der de-bit Computer-Service GmbH zur Verfügung gestellten Lehrinhalte nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Vervielfältigungen sind nur zum Zwecke der eigenen Schulung zulässig. 7. Haftung 7.1 Die de-bit Computer-Service GmbH haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Die de-bit Computer-Service GmbH haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (im Folgenden Kardinalpflicht ), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 7.3 Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 8. Störung des Betriebs Die de-bit Computer-Service GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 9. Haftung bei Verschulden des Teilnehmers Hat der Teilnehmer durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die de-bit Computer-Service GmbH und der Teilnehmer den Schaden zu tragen haben. 10. Kündigung 10.1 Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Schulung nicht anders geregelt, kann der Vertrag über eine Schulung seitens des Teilnehmers bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Schulung gekündigt werden. 10.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Teilnehmers wird der Eingang der Kündigung von der de-bit Computer-Service GmbH bestätigt.

10.3 Das Recht der de-bit Computer-Service GmbH und des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die de-bit Computer-Service GmbH ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Teilnehmer mit der Zahlung der für die Schulung in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die de-bit Computer-Service GmbH innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Teilnehmers die ordnungsgemäße Schulung oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern, Dozenten oder der de-bit Computer- Service GmbH oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. 11. Dozenten, Termine und Schulungsort 11.1 Dozentenwechsel und Änderungen im Schulungssablauf berechtigen nicht zur Preisminderung. 11.2 Die de-bit Computer-Service GmbH legt die Schulungstermine fest. 11.3 Die Angabe des Schulungsortes bedeutet, dass üblicherweise die Schulungen an diesem Ort stattfinden. Die de-bit Computer-Service GmbH ist berechtigt, einzelne Schulungen oder die Schulungen einzelner Fachgebiete aufgrund dozentischer oder räumlicher Notwendigkeiten an einen anderen Ort zu verlagern. 11.4 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten. 12. Frist für Einwendungen, Vergütung und Zahlungsverzug 12.1 Zwei Wochen nach Zugang der Rechnung beim Teilnehmer gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist gegenüber de-bit Computer-Service GmbH gerügt. Die de-bit Computer-Service GmbH weist auf der Rechnung auf die Möglichkeit von Einwendungen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist besonders hin. 12.2 Der Teilnehmer zahlt an die de-bit Computer-Service GmbH für die Schulung die sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen ergebende Vergütung. 12.3 Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird nicht dadurch berührt, dass dieser die Schulung nicht antritt. 12.4 Die fristgerechte Zahlung der für die Schulung in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraussetzung für die Zulassung des Teilnehmers zur Schulung. Die de-bit Computer-Service GmbH ist daher zur Zulassung des Teilnehmers zur Schulung nicht verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung oder mindestens 50% davon in Zahlungsverzug befindet.

13. Änderungen 13.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. 13.2 Hat der Teilnehmer mit der de-bit Computer-Service GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.b. das Intranet), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Studierenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 13.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die de-bit Computer-Service GmbH bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die de-bit Computer-Service GmbH absenden. 14. Schriftform 14.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 14.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. 15. Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer und der de-bit Computer-Service GmbH gilt deutsches Recht. 16. Erfüllungsort Erfüllungsort für die von der de-bit Computer-Service GmbH geschuldete Schulung ist der von der debit Computer-Service GmbH ausgewählte Schulungsort; im Übrigen ist Erfüllungsort Gelnhausen. 17. Gerichtsstand Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der de-bit Computer-Service GmbH ausschließlich der Sitz der de-bit Computer-Service GmbH. März 2014