Merkblatt Rechtsschutzversicherung



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Merkblatt Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf unter Dach und Fach sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. 1. Der Abschluss kann sinnvoll sein 2. Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen 3. Gängige Vertragsarten 4. Versichert sind je nach Vertragsart 5. Als Personen sind versichert 6. Seniorentarif 7. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen 8. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen 9. BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder 10. Geeignete Tarife Dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen geben. Die Erläuterungen ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den Bund der Versicherten e. V. dar. Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren jedermann über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen. Seite 1 von 10

1. Der Abschluss kann sinnvoll sein für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) oder bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz). 2. Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen Dazu zählen beispielsweise: die Vergütung eines Rechtsanwaltes die Gerichtskosten die Entschädigung für Zeugen, die vom Gericht herangezogen wurden Kosten eines Sachverständigen Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind (zum Beispiel die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn der Prozess verloren wurde) Strafverfolgungskaution im Ausland. 3. Gängige Vertragsarten Eine Rechtsschutzversicherung, die alle Lebensbereiche abdeckt, gibt es nicht. Die Versicherung funktioniert nach einem Baukastenprinzip, d. h. versichert sind nur die ausdrücklich vereinbarten Rechtsbereiche. Gängige Vertragsarten sind: Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer neu hinzukommende Kfz, das auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder von ihm angemietet wird. Andere berechtigte Fahrer oder Insassen der Fahrzeuge sind mitversichert. Abweichend kann auch nur ein bestimmtes Fahrzeug versichert sein, welches im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt ist. Seite 2 von 10

Fahrer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers, das dem Versicherungsnehmer nicht gehört. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige: Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung der selbständigen Tätigkeit. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich eines Nicht-Selbständigen. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige wird hier um den Verkehrsrechtsschutz erweitert. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken: Versicherungsschutz besteht als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen. 4. Versichert sind je nach Vertragsart Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen individuales Arbeitsrecht Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden Vertragsangelegenheiten steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten Sozialgerichtsverfahren verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten Seite 3 von 10

Ordnungswidrigkeiten Beratung im Familien- und Erbrecht. 5. Als Personen sind versichert Versicherungsnehmer und Ehefrau/-mann oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft (Tipp: Die Mitversicherung des Partners muss vertraglich festgehalten werden.) Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze, längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird Tipp: Eine Selbstbeteiligung sollten Sie vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden. Bedenken Sie bitte auch, dass eine Rechtsschutzversicherung von beiden Vertragspartnern bei mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretenen Schadensfällen in der Regel außerordentlich gekündigt werden kann. Geschieht dies durch den Versicherer, kann es sehr schwer für Sie werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Damit der Versicherungsschutz wegen einem kleinen Schaden nicht riskiert wird, wählen Sie, wenn der Versicherer es anbietet, einen Tarif mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. So sparen Sie Prämie und riskieren nicht bei einem großen Schaden ohne Versicherungsschutz zu sein. Die vereinbarte Wartezeit von meist drei Monaten gilt für viele Leistungsarten, d. h. der Versicherungsschutz gilt erst, wenn der Versicherungsfall nach der Wartezeit eintritt. Ist ein Versicherungsfall unvorhersehbar (wie im Verkehrsrecht), entfällt die Wartezeit. 6. Seniorentarif Die Berufs-Rechtsschutzversicherung wird von Rentnern nicht mehr benötigt. Einige Versicherer bieten an, ab Eintritt ins Rentenalter, ab dem 60. Lebensjahr oder sogar schon ab dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, den Berufs- Rechtsschutz zu streichen. Achtung: Der berufstätige Partner hat dann auch keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Seite 4 von 10

7. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert) Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert) innere Unruhen, Streik, Aussperrung Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit (Ausnahme siehe unter 8.). Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte vorsätzliche Straftaten kollektives Arbeits- und Dienstrecht selbstständige Tätigkeit (nur über 24 oder 28 ARB versichert). 8. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier: Deckungssummen: o allgemein mind. 500.000 Euro o weltweit mind. 25.000 Euro o für Kaution mind. 100.000 Euro o für Kaution weltweit mind. 100.000 Euro Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten, sondern auch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Im Steuer- Rechtsschutz sollte möglichst das der Klage vorgeschaltete Einspruchsverfahren Seite 5 von 10

mitversichert sein sowie im Sozialgerichts- und im Verwaltungs-Rechtsschutz das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas. Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab. Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird. Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten war. Voraussetzung ist allerdings, dass das eingetretene Risiko unmittelbar vor Vertragsschluss anderweitig versichert war. Folgende Variante dieser Klausel empfehlen wir nicht: Der Versicherer leistet bei vor Vertragsschluss eingetretenen Versicherungsfällen nur dann, wenn das betroffene Risiko bei Meldung des Schadensfalles mindestens seit fünf Jahren beim Anbieter versichert gewesen war und eine Meldung des Schadensfalles dem Versicherungsnehmer nicht früher möglich war. Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert. Kapitalanlegerklagen gelten als mitversichert. Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt. Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. Tipp: Adressen von Fachanwälten bekommen Sie entweder über den Deutschen Anwaltverein (Internet: www.anwaltauskunft.de) oder die örtlichen Rechtsanwaltskammern (Telefon: 030-2849390 oder Internet: http://www.brak.de/fuer-verbraucher). Seite 6 von 10

9. BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Rahmenverträgen profitieren. BdV Mitgliederservice GmbH Postfach 15 37 24551 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193-754897 Fax: 04193-754898 E-Mail: info@bdv-service.de Internet: www.bdv-service.de. Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp 2 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193-94222 (für Nichtmitglieder) Telefon: 04193-9904-0 (für Mitglieder) Fax: 04193-94221 E-Mail: info@bundderversicherten.de Internet: www.bundderversicherten.de Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner Seite 7 von 10

10. Geeignete Tarife diese Anbieter erfüllen die Kriterien, die der BdV an Versicherungen dieser Art stellt. Überprüfen Sie trotzdem vor Ihrer Entscheidung die jeweiligen Angebote darauf, ob sie mit Ihren Wünschen übereinstimmen. Sollten Sie dabei Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da. Ihr BdV-Team Geeignete Anbieter Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung (Selbstbehalt bis 200 Euro) Bruderhilfe Sachversicherung AG im Raum HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung AG der Kirchen Tarif PLUS Tarif PLUS Kölnische Straße 108-112 Willi-Hussong-Straße 2 34119 Kassel 96450 Coburg Tel. 0800-2153456 Tel. 09561-960 Fax 0800-2741258 Fax 09561-963636 www.vrk.de www.huk.de info@vrk.de info@huk-coburg.de Debeka Allgemeine Versicherung AG Medien-Versicherung a. G. (Rahmenvertrag für BdV-Mitglieder) über BdV Mitgliederservice GmbH Tarif Comfort Wohngebäudeversicherung Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 Postfach 1537 56058 Koblenz 24551 Henstedt-Ulzburg Tel. 0261-4984664 Tel. 04193-754897 Fax 0261-4985555 Fax 04193-754898 www.debeka.de www.bdv-service.de kundenservice@debeka.de info@bdv-service.de Seite 8 von 10

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