Leistungsbewertung an Grund- und Mittelschulen im Rahmen von Inklusion. Rechtliche Grundlagen und Hinweise zu Verfahrensweisen



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Transkript:

Leistungsbewertung an Grund- und Mittelschulen im Rahmen von Inklusion Rechtliche Grundlagen und Hinweise zu Verfahrensweisen Stand: Dezember 2014 Überarbeitet von: Oliver Dichtler, StR FS / staatl. Schulpsychologe (Ausgangsversion Sommer 2013: Karin Tharandt, Oliver Dichtler, Jutta Weber und Susanne Hector) Inhalt Anmerkungen zur Überarbeitung 1. Lernzieldifferenter Unterricht (GS / MS) 2. Zeitweiliger Verzicht auf Noten aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs 3. Nachteilsausgleich (aus sonderpädagogischen oder medizinischen Gründen) 4. Zusätzliche aktuelle Anmerkungen zur inklusiven Beschulung 5. Hilfreiche Links und Adressen Anhang Beratungsprotokoll Lernzieldifferenter Unterricht (GS) Beratungsprotokoll Lernzieldifferenter Unterricht (MS) Beratungsprotokoll Zeitweiliger Verzicht auf Noten aus sonderpädagogischen Gründen Ausgewählte Gesetzestexte Anmerkungen zur Überarbeitung Seit der Erstellung der ursprünglichen Version des Leitfadens und der Formulare zur Leistungsbewertung in inklusiven Settings durch die Inklusionsbeauftragte der Staatlichen Schulberatungsstelle Mittelfranken und Mitarbeiter des Sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrums Fürth im Jahr 2013 gab es verschiedene Anlässe, die eine Überarbeitung des Materials erforderlich machten: - die Paragraphen der neuen Grund- und Mittelschulordnungen wurden eingearbeitet. - anhand einiger Rückmeldungen wurden die Formulare v.a. zum Lernzieldifferenten Unterricht etwas umgestaltet und die Punkte zur Notenaussetzung eingearbeitet. So wurde der Einsatz eines zweiten Protokolls überflüssig gemacht. - die Zeugnisbemerkungen mussten nach einer Anfrage durch Fr. Heiß-Meissner bei der Rechtsabteilung der Regierung von Mittelfranken geändert werden. Der Passus "... auf Grund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs..." fällt ab sofort weg. Die Protokolle können als Worddokument auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schulberatung Mittelfranken (www.aschum.de) im Bereich "Förderschulen", "Downloads" heruntergeladen werden und Schulen, die noch keine aktuellen oder entsprechenden Formulare haben zur Verfügung gestellt werden.

1. Lernzieldifferenter Unterricht (Art. 30a Abs. 5 BayEUG) O Abklärung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs Grundlage einer lernzieldifferenten Unterrichtung ist der Förderdiagnostische Bericht (-> 25,1 VSO-F) durch einen MSD-Mitarbeiter des zuständigen Förderzentrums. O Beratungsgespräch Lehrkraft Erziehungsberechtigte MSD Im Beratungsgespräch sind folgende Punkte zu klären oder anzusprechen: - in welchen Fächern können die Anforderungen der Regelschule nicht bewältigt werden? - für welchen Zeitraum soll der lernzieldifferente Unterricht gelten? (u.a. bei Förderbedarf "Geistige Entwicklung" bis auf weiteres ) - Übertritte an weiterführende Schulen sind (je nach Fach) nicht möglich - Regelabschlüsse werden nicht erreicht - Leistungsbewertung als Beschreibung der individuellen Leistung und des aktuellen Lernfortschritts - Zeugnisbemerkung als allgemeine verbale Bewertung - zu erwartende Unterstützung durch den MSD (regelmäßig oder punktuell?) - evtl. erwartete Auswirkungen auf das Kind (Erleichterung, Stigmatisierung...) - ggflls. alternative Formen der Inklusion oder Besuch eines Förderzentrums - Notenaussetzung nach 38,3 GrSO / 47,3 MSO => Dokumentation der Beratung! (s. Protokoll im Anhang) O schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (s. Protokoll) O Entscheidung der Lehrerkonferenz (s. Protokoll) O Umsetzung des lernzieldifferenten Unterrichts nach Förderplan (-> 39,3 GrSO / 48,3 MSO) Grundlage des Förderplans ist der Förderdiagnostische Bericht. Er wird von der Lehrkraft der Volksschule mit Unterstützung durch den MSD erstellt. Es kommt der jeweilige Bezugslehrplan zur Anwendung (Geistige Entwicklung oder Rahmenlehrplan Lernen). O (regelmäßige) Begleitung durch Fach-MSD Im Bereich "geistige Entwicklung" aktuell gute Unterstützung (i.d.r. 2 UZE; bis Mai beantragen!). Im Bereich "Lernen" Ressourcen am SFZ sehr begrenzt (s. Allgemeine Anmerkungen unten). O Leistungsnachweise und Zeugnisbemerkungen (s.o. -> 43,8 GrSO / 53,12 MSO) Aktuell werden die verbalen Beurteilungen (wenn nicht auf dem Zeugnisformular ausreichend Platz in den entsprechenden Feldern vorhanden ist) auf Zusatzblättern aufgeführt, die mit Schulstempel und Schulkopf versehen an das Zeugnisdeckblatt angeheftet werden. Hinweis (Rechtsabteilung der Regierung v. Mfr.): "Einer Benennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, einer MSD-Förderung oder die Unterstützung durch einen Schulbegleiter bedarf es regelmäßig nicht; der richtige Ort hierfür wäre der Förderplan. Die lernzieldifferente Unterrichtung ergibt sich bereits aufgrund der beschreibenden Bewertung an Stelle einer Ziffernnote. Die neuen Zeugnisformulare für die Grundschule (und die Mittelschule, Anm. d. Verf.) werden die lernzieldifferente Unterrichtung bzw. beschreibende Bewertung berücksichtigen." O Vorrücken ( 40,5 GrSO / 47,3 MSO) wenn zu erwarten ist, dass sich die Lernziele des Förderplans auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich verwirklichen lassen O Beendigung / Verlängerung des Lernzieldifferenten Unterrichts und der Notenaussetzung

2. Zeitweiliger Verzicht auf Noten aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 38,3 GrSO / 47,3 MSO) O Sonderpädagogischer Förderbedarf, möglichst seit Schuleintritt / Schuljahresbeginn, liegt vor Förderdiagnostischer Bericht (-> 25,1 VSO-F) durch einen MSD-Mitarbeiter des zuständigen Förderzentrums O Beratungsgespräch Lehrkraft Erziehungsberechtigte MSD: Im Beratungsgespräch sind folgende Punkte zu klären oder anzusprechen: - in welchen Fächern können die Anforderungen der Regelschule nicht bewältigt werden? - für welchen Zeitraum soll die Notenaussetzung gelten? - Übertritte an weiterführende Schulen sind in der Regel nicht möglich - Regelabschlüsse werden normalerweise nicht erreicht - Leistungsbewertung als Beschreibung der individuellen Leistung und des aktuellen Lernfortschritts - Zeugnisbemerkung als allgemeine verbale Bewertung - zu erwartende Unterstützung durch den MSD (regelmäßig oder punktuell?) - evtl. erwartete Auswirkungen auf das Kind (Erleichterung, Stigmatisierung...) - ggflls. alternative Formen der Inklusion oder Besuch eines Förderzentrums => Dokumentation der Beratung! (s. Formular im Anhang) O Beschluss der Lehrerkonferenz (s. Formular) O Förderung nach Förderplan (-> 39,3 GrSO / 48,3 MSO; 25,2 VSO-F) im Unterricht oder zusätzlich O Leistungsnachweise und Zeugnisbemerkung (s.o.; -> 43,8 GrSO / 53,12 MSO) Aktuell werden die verbalen Beurteilungen (wenn nicht auf dem Zeugnisformular ausreichend Platz in den entsprechenden Feldern vorhanden ist) auf Zusatzblättern aufgeführt, die mit Schulstempel und Schulkopf versehen an das Zeugnisdeckblatt angeheftet werden. Wenn Betreuung durch den MSD, soll dieser beratend einbezogen werden. Hinweis (Rechtsabteilung der Regierung v. Mfr.): "Einer Benennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, einer MSD-Förderung oder die Unterstützung durch einen Schulbegleiter bedarf es regelmäßig nicht; der richtige Ort hierfür wäre der Förderplan. Die lernzieldifferente Unterrichtung ergibt sich bereits aufgrund der beschreibenden Bewertung an Stelle einer Ziffernnote. Die neuen Zeugnisformulare für die Grundschule (und die Mittelschule, Anm. d. Verf.) werden die lernzieldifferente Unterrichtung bzw. beschreibende Bewertung berücksichtigen." O Vorrücken ( 40,5 GrSO / 49,5 MSO) wenn zu erwarten ist, dass sich die Lernziele des Förderplans auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich verwirklichen lassen. O Beendigung / Verlängerung der Notenaussetzung 3. Schulischer Nachteilsausgleich (-> 39,1 GrSO / 48,1 MSO ; KMS VI.8 5 S 5300 6.108417 vom 8.12.2006; KMS IV.8-5 S 8610-4.136 346 vom 30.1.2009); wenn nicht LRS / Legasthenie vorliegt! Allgemeines zum Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzelner Schüler aus. Damit soll die Chancengleichheit gewahrt, nicht aber Vorteile gegenüber den Mitschülern bezüglich Prüfungsanforderungen gewährt werden. Pädagogische und didaktisch-methodische Maßnahmen, die den Schüler im Unterricht unterstützen, liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft (oder der Prüfungskommission, z.b. Quali ). Beratend kann der zuständige Mobile Sonderpädagogische Dienst hinzugezogen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Mitschüler und deren Eltern über Hintergrund, Form und Zweck des Nachteilsausgleichs informiert werden: Bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich müssen sich deshalb die Lehrer, die Mitschüler und deren Eltern immer wieder vor Augen führen, dass der durch die Behinderung entstandene Nachteil niemals voll ausgeglichen werden kann und behinderte Schüler in der Regel erheblich mehr leisten müssen als ihre nichtbehinderten Mitschüler (A. Mutter 2012, S. 2). Nachteilsausgleiche können bei Leistungsnachweisen sowie bei Abschlussprüfungen gewährt werden. Voraussetzung: Sonderpädagogischer Förderbedarf / Behinderung / Krankheit (auch psychische / psychiatrische Störungen) V.a. bei Förderbedarf körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören sowie bestimmten Formen von Autismus; auch bei erheblichen Behinderungen und vorübergehenden schwerwiegenden motorischen Beeinträchtigungen uam. Für intellektuelle Defizite ist kein Nachteilsausgleich vorgesehen (s. gleicher Anforderungsgrad)! In solchen Fällen kann die Zulassung spezieller Hilfen oder die Stellung von Alternativaufgaben, die förderschwerpunktspezifisch ausgewählt und im Anforderungsniveau gleichwertig zu den regulären Aufgaben sind, erforderlich sein. Sofern ein besonders ausgewiesener sonderpädagogischer Förderbedarf dadurch nicht ausgeglichen werden kann, ist eine Verlängerung der vorgesehenen Arbeitszeit um bis zu 50 v.h. möglich. Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellungen: - Pausen - Alternativaufgaben - andere Prüfungsformen (z.b. mündlich, in gesondertem Raum ) - sonstige, insbesondere technische Hilfsmittel (Laptop, unterstützte Kommunikation - Zeitzuschlag (Näheres s. Hilfreiche Links unten)

Anders als bei der Anwendung des sog. Legasthenieerlasses entfällt nicht die Bewertung einer Leistung oder bleibt eine bestimmte Teilleistung (vgl. Rechtschreibleistung) unberücksichtigt! Vorgehen bei Fragen zum Nachteilsausgleich O Zuständigkeit: Klassenlehrer (Leistungsfeststellungen); Prüfungskommission (Abschlussprüfungen) O Vorliegen Sonderpädagogischer Förderbedarf (nicht Lernen oder geistige Entwicklung) oder erhebliche Behinderung bzw. Krankheit prüfen Förderdiagnostischer Bericht durch MSD der Fachrichtung bzw. Erfassungsbogen (s. ISB-Seite unten) und / oder fachärztliche Gutachten O Schriftlicher Antrag der Eltern auf Nachteilsausgleich auf Basis fachärztlicher Gutachten O Beratung über Notwendigkeit und Umfang des NA Entscheidung durch Klassenleitung / Prüfungskommission Einbeziehung MSD (wenn beteiligt) Befristung Evtl. Einholen einer Stellungnahme Förderzentrum mit entsprechendem Schwerpunkt oder Einbezug fachärztlicher Gutachten O Umsetzung durch Klassenleitung / Prüfungskommission mit Unterstützung des MSD Evtl. schriftl. Information der Mitschüler und ihrer Eltern (s.o.) O Dokumentation bei Leistungsnachweisen Auf den Leistungsnachweisen ist anzugeben, in welcher Form hier ein Nachteilsausgleich gewährt wurde! O Im Zeugnis wird der Nachteilsausgleich nicht aufgeführt (KMS IV.8-5 S 8610-4.136 346 vom 30.1.2009).

4. Zusätzliche aktuelle Anmerkungen zur inklusiven Beschulung Der Sonderpädagogische Förderbedarf kann nur von einem Sonderschullehrer (meist aus den MSD) festgestellt werden. Verbleibt das Kind an der Regelschule und lehnen die Erziehungsberechtigten die Sonderpädagogische Förderung nicht ab, wird immer ein Förderdiagnostischer Bericht erstellt. Auf dieser Grundlage werden Fördervorschläge gemacht, mit allen Beteiligten abgesprochen und die Lehrkraft der Regelschule bei der Erstellung eines Förderplans unterstützt. Erziehungsberechtigte werden über verschiedene Möglichkeiten (inklusiv und an Förderschulen) beraten, wie diesem Förderbedarf entsprochen werden kann. Schriftliche Empfehlungen zur weiteren Beschulung werden nicht mehr gegeben. Der Förderdiagnostische Bericht ist Voraussetzung für sonderpädagogische Förderung und wird im Original vom Klassenlehrer aufbewahrt. Lehnen die Eltern die Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts ab, gelten alle Vorschriften der VSO. Sonderpädagogische Förderung findet nicht statt. Ein Sonderpädagogisches Gutachten wird nur bei tatsächlicher Aufnahme an eine Förderschule erstellt. 5. (Hoffentlich) Hilfreiche Links und Adressen (neben KM: www.stmuk.bayern.de) Konzepte und Materialien zur Umsetzung inklusiver Unterrichtung und Förderung an Bayerns Schulen (für Lehrkräfte): http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion.html Ausführliche Listen möglicher Formen des Nachteilsausgleich bei gesondert ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf s. z.b. www.isb.bayern.de => Schulartspezifisches => Förderschulen => Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) (http://www.isb.bayern.de/foerderschulen/mobil-sonderpaedagogische-dienste-msd/): - MSD Infobrief zum Nachteilsausgleich - MSD Infobriefe Autismus-Spektrum-Störung Sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren (SKBZ) Fürth, Stadt und Landkreis Fürth-Nord (Förderschwerpunkte Lernen, Sprachentwicklung und sozial-emotional ): 0911-97381-22; kbz@ols-fuerth.de (Fr. Käsdorf, Fr. Hauck und Fr. Bentz) Fürth-Süd (Förderschwerpunkte Lernen, Sprachentwicklung und sozial-emotional ): 0911-97422-20; beratung@foerderzentrum-sued-fuerth.de (Hr. Dichtler, Fr. Schwarz-Jung) Hallemann-Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ): 0911-721244 (Fr. Hector) SKBZ im Landkreis Fürth (Dillenbergschule Cadolzburg): 09103-1031 (Fr. Weber, Fr.Giehl)

MSD der Förderzentrum mit weiteren Förderschwerpunkten Bertha-von-Suttner-Schule, Nürnberg (Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung ): 0911/9617839 Schule am Dachsberg Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf (Förderschwerpunkt Sehen ): 0911/9577113 Pr. Förderzentrum Sehen Nürnberg: 0911/8967-201 Paul-Ritter-Schule, Nürnberg (Förderschwerpunkt Hören ): 0911/32008101 Regens-Wagner-Schule Zell (Förderschwerpunkt Hören ): 09177/97281 Schule für Kranke, Erlangen, auch MSD Autismus : 09131/898258 St. Martin, Bruckberg, auch MSD Autismus : 09824/58801 Beraterteam "Schüler mit psychischen Belastungen" FÖZ ge Bad Windsheim Christoph Langenhorst 09841-6894444 FÖZ ge Jakob-Muth-Schule, Liane Schreiber 0911-58793911 Nürnberg FÖZ ge St. Martin, Bruckberg Kristine Albrecht 09824-58801 FÖZ ge Weißenburg Simone Rabe 09141-877630 SFZ Ansbach Christine Karch 0981-4822880 SFZ Bad Windsheim Kristina Fleckenstein 09841-4920 SFZ Don Bosco-Schule, Victoria Seefried 09193-63550 Höchstadt/Aisch SFZ Erich Kästner-Schule, Oliver Dekrell 09131-51398 Spardorf SFZ Paul-Moor-Schule, Judith Gundalach 0911-2313929 Nürnberg Martina Anton SFZ Schwabach Britta Brand 09122-83510