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Transkript:

23 Förderkonzept 1. Förderung Entsprechend dem Leitbild des Schulprogramms, das jedem Kind die Schule als Lernort anbietet, an dem es sich wohlfühlen soll, ist die individuelle Förderung ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Das bedeutet konkret, dass bei Lernschwierigkeiten oder Lernschwächen Unterstützungsangebote gemacht werden dass lernstarke Schülerinnen und Schülern durch Zusatzangebote gefordert werden dass der Lern- und Entwicklungsprozess jedes Kindes beobachtet und begleitet wird dass Leistungen differenziert beurteilt werden können 2. Individuelle Förderplanung Bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen, bei Hochbegabung und bei Kindern, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes Lernschwierigkeiten aufweisen, wird ein Förderplan erstellt. Auch bei Schülern, bei denen eventuell sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, wird zunächst durch geplante individuelle Förderung versucht, die Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten im Regelunterricht zu bewältigen. Zur Planung werden nach Konferenzabsprachen erreichbare Förderziele konkretisiert und mit allen beteiligten Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten und - soweit das möglich ist - auch mit den Schülerinnen und Schülern abgestimmt. Im Förderplan werden die Ziele und geeigneten Maßnahmen detailliert beschrieben. Die individuelle schulische Förderung ist in erster Linie eine Aufgabe der Lehrkräfte. Häusliche Maßnahmen sowie auch Therapien oder Kinder- bzw. Jugendhilfe sind in einigen Fällen zusätzlich ratsam, insbesondere wenn weitere, vor allem psychosoziale Belastungen oder Störungen hinzu kommen. Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften. Die Rechtschreib- und Leseleistungen der Kinder werden durch regelmäßige Diagnoseverfahren (Hamburger Schreibprobe, schulinterne Lesetests, Diagnoseprogramm Elfe und Unterrichtsbeobachtungen) kontrolliert. Aufgrund der Ergebnisse kann die Klassenkonferenz eine Lese-Rechtschreibschwäche feststellen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Kinder mit Verdacht auf LRS-Schwäche werden einem speziell ausgebildeten Lehrer des eigenen Kollegiums zwecks Diagnose und weiterer Vorgehensweise vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Leseförderung. Diese ist im Lesekonzept festgeschrieben.

24 3. Maßnahmen 3.1. Förderplan Im Förderplan wird festgelegt und festgeschrieben, welche Leistungen verbessert werden sollen und welche Förderangebote dazu gemacht werden können. Der Förderplan wird mit den Eltern und ggf. dem Kind besprochen. Dabei werden konkrete Verabredungen getroffen. Er wird halbjährlich evaluiert und fortgeschrieben und so dem aktuellen Lernprozess des Kindes angepasst. Der Förderplan wird der Akte des Kindes beigefügt, um auch in weiterführenden Schulen eine kontinuierliche Fortführung der Maßnahmen zu gewährleisten. 3-Stufen-Modell des Förderplans: Stufe 1: schulinterner Förderplan Stufe 2: Einbeziehung des Zentrums für schulische Erziehungshilfe bzw. der Beratungs- und Förderzentren (Förderschule). Mit diesen Institutionen werden gemeinsam Förderziele festgelegt, die ggf. in den Förderplan einfließen. Verantwortlich für den Förderplan ist weiterhin der Klassenlehrer. Stufe 3: A + E - Verfahren 3.2. Förderunterricht Wenn die Stundenzuweisung es ermöglicht, wird für jede Klasse eine Stunde Förderunterricht bereitgestellt, die in der Regel vom Klassenlehrer erteilt wird. Der Förderunterricht findet in kleinen Gruppen statt. Im Förderunterricht werden verabredete Maßnahmen des Förderplans umgesetzt werden aktuelle Lernschwierigkeiten aufgearbeitet hat die Lehrkraft Zeit, individuell mit einem Kind zu üben Alle Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten festgestellt wurden, müssen an den eingerichteten Förderkursen teilnehmen. 3.3. Binnendifferenzierung Binnendifferenzierung beinhaltet die Öffnung des Unterrichts in Form von Gruppenarbeit, Werkstätten, Arbeits- und Wochenplänen und Spielen sowie den Einsatz des Computers und zusätzlicher Arbeitsmaterialien. Durch Binnendifferenzierung ist es möglich, gezielte Lernangebote zu machen, die dem aktuellen Lernstand des Kindes entsprechen. 3.4. Nachteilsausgleich Wenn die Klassenkonferenz eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie festgestellt hat, kann im Rahmen des Schulgesetzes neben der individuellen Förderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs sind differenzierte Klassenarbeiten Erstellung von Texten mit einem Textverarbeitungsprogramm verlängerte Bearbeitungszeiten (auch bei Klassenarbeiten) verringerter Aufgabenumfang Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis vermerkt. Der Nachteilsausgleich ist zwingend dem Notenschutz vorgeschaltet! 25 3.5. Notenschutz Wenn die Schwierigkeiten trotz der vorgenannten Maßnahmen fortdauern, kann Notenschutz im Sinne einer Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und bewertung gewährt werden. Das kann auf Beschluss der Klassenkonferenz die Aussetzung der Rechtschreibnote im Zeugnis sein - bei einer Rechtschreibleistung, die schlechter als ausreichend ist. Im Zeugnis erscheint dann folgende Bemerkung: "In den Fächern. wurde/n das Lesen / die Rechtschreibung nicht / nur eingeschränkt benotet." Dies führt zu einer geänderten Gewichtung der Teilnoten. 4. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen 4.1. Zusammenarbeit mit den Eltern Ein wesentlicher Bestandteil zur Erreichung der Förderziele ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Bei Lernproblemen oder Schwierigkeiten im Arbeitsverhalten besteht in der Regel der erste Schritt darin, die Eltern zu informieren und mit ihnen die weiteren Schritte zu beraten. Fördergespräche werden mit Eltern und Schülern je nach Bedarf und Situation einzeln und / oder gemeinsam geführt. 4.2. Beratungsstellen und möglichkeiten Schulische und außerschulische Institutionen können und sollen mit einbezogen werden. Hier berät der Klassenlehrer und gibt entsprechende Empfehlungen. Außerschulische Institutionen werden einbezogen zur Diagnose (LRS, Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, ADHS ) bei Erziehungsschwierigkeiten ( Erziehungsberatung, Zentrum für schulische Erziehungshilfe, ) Unterstützung der schulischen Fördermaßnahmen (Ergotherapie, Vereine, Logopädie, Institute für Legasthenie, LRS, Rechenschwäche ) Unterstützung im Unterricht durch Integrationshilfen

26 5. Sprachförderung 5.1. Sprachstandsbestimmung bei Schulneulingen Durch den veränderten Modus der Schulanmeldung wird die Gutenbergschule ab dem Schuljahr 2010/11 im Hinblick auf den Sprach- und Entwicklungsstand ein neues Verfahren erproben. 5.1.1. Schulanmeldung im Frühjahr Bei der Schulanmeldung werden alle Eltern zur Zweisprachigkeit befragt und zur individuellen Einschätzung der Sprachentwicklung ihres Kindes aufgefordert. Ferner werden ggf. durchgeführte logopädischen Behandlungen sowie Ergotherapie vermerkt. Im Gespräch mit dem Kind werden die Bereiche Freies Erzählen und Vorgangsbeschreibung überprüft. Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen werden für den Vorlaufkurs vorgemerkt. 5.1.2. Zusammenarbeit mit den Kitas Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplanes findet bereits in dieser Phase ein intensiver Austausch über die für den Vorlaufkurs vorgesehenen Kinder statt. Die Zuweisung zum Vorlaufkurs findet in Absprache mit der jeweiligen Erzieherin statt. 5.2. Vorlaufkurs Kinder, die bei der Schulanmeldung über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, nehmen ein Jahr vor Schuleintritt an einem Vorlaufkurs teil. In dieser Zeit werden sie durch eine Lehrkraft der Gutenbergschule gefördert. Seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 findet der Vorlaufkurs im Kindergarten Muggelburg statt. Schon vor Beginn des Vorlaufkurses hatte die zuständige Lehrkraft bis November die Möglichkeit, in den Kindergärten zu hospitieren, um sprachauffällige Kinder herauszufiltern und für den Vorlaufkurs vorgeschlagene Kinder zu beobachten. Die Sprachstandserhebung nach dem Förderkonzept Deutsch für den Schulstart stellt den Sprachstand der Kinder fest, woran sich die Lehrkraft bei ihrem Einstieg in den Vorlaufkurs orientiert. Ziel ist es, den Kindern den Spracherwerb kommunikativ (zur Knüpfung sozialer Kontakte), medial (zum Wissenserwerb), sowie zur Strukturierung der Kognition zugänglich zu machen. 5.3. Sprachstandbestimmung und Förderung während der Hospitationsphase Um im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplanes enger mit den Kitas zusammen zu arbeiten, beabsichtigt die Gutenbergschule, der den Vorlaufkurs erteilenden Lehrkraft zwei zusätzliche Stunden zu Hospitationszwecken während des gesamten Schuljahres zur Verfügung zu stellen.

27 Die Beobachtung der Kinder soll Aussagen zu folgenden Schwerpunkten machen: logische Intelligenz sprachliche Intelligenz intrapersonelle Intelligenz (Reflexion) interpersonale Intelligenz (Kommunikation) emotionale Intelligenz visuelle / räumliche Intelligenz Bewegungsintelligenz Bei Auffälligkeiten werden in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen den Eltern geeignete Fördermaßnahmen vorgeschlagen bzw. in die Wege geleitet. Außerdem tritt diese Maßnahme anstelle des bisher durchgeführten Kennenlerntages. 5.4. Sprachförderung während der Grundschulzeit Kinder, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes Defizite in der deutschen Sprache haben, besuchen den Förderunterricht, der in der Regel in jeder Klasse angeboten wird. Außerdem stehen der Gutenbergschule in den Jahrgängen 3 und 4 jeweils zwei Förderstunden zur Verfügung, die von einer außerschulischen Fachkraft erteilt werden. 5.5. Sprachheilunterricht Bei sprachlichen Problemen kann im Rahmen des Unterrichts durch eine Sprachheillehrerin Sprachheilunterricht erteilt werden. Die Kinder des ersten Schuljahres werden daraufhin überprüft. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind zum Sprachheilunterricht anzumelden. 6. Fördermaßnahmen bei besonderer Begabung Neben der im Unterricht stattfindenden Binnendifferenzierung wird die Teilnahme an schulischen Zusatzangeboten empfohlen: englische Theater-AG Sportgala Streicherklasse Bläser und Flötenkurse Französisch Angebote des Fördervereins Schach Siehe auch Wichtige Aspekte die beim Überspringen einer Klasse zu beachten sind