Master of Education und dann? Vortrag an der Universität Osnabrück am 11.Februar 2015
Master of Education - und dann? In 18 Monaten zum Ziel Der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt
Der Weg in den Vorbereitungsdienst Bewerbung Termine und Fristen Zulassung, Zuweisung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst APVO-Lehr Teilzeitbeschäftigung Vertretungstätigkeit
Bewerbung Wo müssen Sie sich bewerben? Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig Wie bewerben Sie sich? Mithilfe eines Internetportals mit Namen www.zulaonline.niedersachsen.de
Bewerbung Kein Zwang zum schnellen Handeln. Keine Frist zwischen Studium und Vorbereitungsdienst Ausnahmen: Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bis zum 31.01.2017 Diplomhandelslehrer bis 31.12.2018
Bewerbung Bewerbungsunterlagen Bewerbungsbogen ausgedruckt und persönlich unterschrieben Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Kopie (nicht beglaubigt) des Masterzeugnisses. Kann nachgereicht werden. Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten (nur für BBS) Unterlagen bzgl. eines Härtefallantrages
Bewerbung Beachten Sie bitte drei Fristen: Ihre schriftliche Bewerbung muss bis zum Fristende bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig eingegangen sein. Für die Vorlage Ihrer Abschlussnote haben Sie zwei Nachreichfristen: Bei Vorlage innerhalb der ersten Nachreichfrist nehmen Sie am Hauptlauf des Zulassungsverfahrens teil. Bei späterer Vorlage nehmen Sie am Nachrückverfahren teil.
Bewerbungsfristen und Bewerbungstermine für den allgemeinbildenden Bereich Einstellungstermin 26. August 2015 25. Januar 2016 Bewerbungszeitraum 15. Januar 2015 bis 15. August 2015 bis 30. April 2015 30. September 2015 Nachreichfrist für die Note 31. Mai 2015 (erweiterte Nachreichfrist bis 31. Juli 2015) 31. Oktober 2015 (erweiterte Nachreichfrist bis 31. Dezember 2015) Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung Mitte Juni 2015 Mitte November 2015 zum Studienseminar Nachrückverfahren Bis 31. Juli 2015 Bis 10. Januar 2016
Bewerbungsfristen und Bewerbungstermine für den berufsbildenden Bereich Einstellungstermin 1. Mai 2015 1. November 2015 Bewerbungszeitraum 1. Oktober 2014 bis 4. Mai 2015 bis 31. Dezember 2014 31. Juli 2015 Nachreichfrist für die Note 28. Februar 2015 (Zeugnis kann auch danach noch nachgereicht werden) 31. August 2015 (Zeugnis kann auch danach noch nachgereicht werden) Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung Mitte März 2015 Mitte September 2015 zum Studienseminar Nachrückverfahren Bis 20. April 2015 Bis 20. Oktober 2015
Zulassung Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer Das Lehramtsstudium mit dem Master of Education oder der 1. Staatsprüfung abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Zulassung Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen gelten die Beschränkungen des 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Zu jedem Einstellungstermin werden die insgesamt für jedes Lehramt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Stellen) festgelegt. Von diesen Stellen werden vorab 20% festgeschrieben für Fächer des dringenden Bedarfs. Die verbleibenden Stellen werden wie folgt verteilt: 55 % nach Qualifikation (Note) 35 % für Wartezeitbewerber/innen 10 % für Härtefälle
Zulassung Fächer des dringenden Bedarfs im allgemein bildenden Bereich Für das Lehramt an Grundschulen ist nur das Fach Musik ein Fach des dringenden Bedarfs. Für das Lehramt an Hauptschulen sind die folgenden Fächer dringende Bedarfsfächer: PH, CH, MU, EN, PO, TE, KU, HW, MA und RE Für das Lehramt an Realschulen sind dringende Bedarfsfächer: FR, CH, PH, MU, EN, TE, KU, MA und RE Die dringenden Bedarfsfächer für das Lehramt an Gymnasien sind: PH, LA, KU, IF, MA, CH, SN, RE und MU
Zulassung Fachrichtungen des dringenden Bedarfs im berufsbildenden Bereich Metalltechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Sozialpädagogik Pflegewissenschaften Gesundheitswissenschaften Agrarwissenschaften (Schwerpunkt Pflanzenproduktion/Nutztierhaltung oder Garten- und Landschaftsbau/Agrarökonomie)
Zulassung Wartezeitbewerber sind Wiederbewerber, die im vorangegangen Einstellungsverfahren wegen fehlender Ausbildungskapazitäten nicht zugelassen werden konnten. Härtefälle werden in der folgenden Rangfolge berücksichtigt: Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, nach dem Grad der Behinderung Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leisten gegenüber mindestens a) einem Kind oder b) einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist, nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten. Andere Fälle außergewöhnlicher Härte
Zulassungen zum Einstellungstermin 26.01.2015 Lehramt Stellenzahl Bewerbungen Grund- u. Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen 560 818 Realschulen 260 308 Sonderpädagogik 200 215 Gymnasien 670 1.319
Zulassungen zum Einstellungstermin 26.01.2015 Lehramt an Realschulen = alle Lehramt an Grund- und Hauptschulen = alle Lehramt für Sonderpädagogik = alle Lehramt an Gymnasien = bis Note 1,8 alle mit Ausnahme von bestimmten Fächern und in bestimmten Fächerkombinationen, z.b. a. Philosophie bis Note 1,2 b. Russisch und Spanisch bis Note 1,6 c. Kombination Mathematik / Chemie bis Note 1,9 230 Wartezeitbewerbungen beim Lehramt an Gymnasien zum 26.08.2015
Zulassungen zum Einstellungstermin 01.05.2015 (BBS) Lehramt Stellenzahl Bewerbungen Berufsbildende Schulen 272 241
Zulassung Ausbildungskapazitäten Lehramt Stellenzahl Studienseminare Grund- und Hauptschulen Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen 2.445 21 Sonderpädagogik 456 4 Gymnasien 2.015 18 Berufsbildende Schulen 630 7
Zuweisung zum Studienseminar Folgende Kriterien sind bei der Auswahl des Studienseminars zu berücksichtigen: Die freien Ausbildungskapazitäten am Studienseminar oder der Ausbildungsregion (ausbildungsrelevante Kriterien) Die persönlichen Gründe der Bewerberin oder des Bewerbers
Zuweisung zum Studienseminar Ausbildungsrelevante Kriterien im allgemein bildenden Bereich Freie Ausbildungskapazitäten am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen Fachseminare und Pädagogik (wird das Fach am Studienseminar auch ausgebildet?) Gesamtauslastung des Studienseminars Plätze in den Ausbildungsschulen
Besondere Zuweisung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Zum 01.05.2014 wurden folgende Ausbildungsregionen gebildet: Ausbildungsregion Braunschweig (BS) mit den Studienseminarstandorten Braunschweig und Göttingen, Ausbildungsregion Hannover (H) mit den Studienseminarstandorten Hannover und Hildesheim, Ausbildungsregion Lüneburg (LG) mit den Studienseminarstandort Stade in Kooperation mit den Studienseminaren Hannover und Oldenburg, Ausbildungsregion Weser-Ems (WE) mit den Studienseminarstandorten Oldenburg und Osnabrück
Besondere Zuweisung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen In allen vier Ausbildungsregionen wird grundsätzlich ausgebildet in allen beruflichen Fachrichtungen, allen allgemeinen Unterrichtsfächern, Berufs- und Wirtschaftspädagogik und Sonderpädagogik in der beruflichen Bildung
Zuweisung zum Studienseminar Persönliche Gründe der Bewerberinnen und Bewerber In der Bewerbung können Sie bis zu drei Wunschorte benennen. Erfahrungsgemäß können ca. 40% der Erstwünsche erfüllt werden. Falls eine besondere Bindung an Ihren ersten Wunschort besteht, sollten Sie das schon in Ihrer Bewerbung erwähnen. Die persönlichen Gründe werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt: Schwerbehinderung Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern Verheiratete Bewerberinnen und Bewerber und eingetragene lebenspartnerschaften Bewerberinnen und Bewerber, die eine besondere Bindung zum Wunschort nachgewiesen haben (z.b. Pflege von Angehörigen, Ehrenämter.) Sonstige
Zuweisung zur Ausbildungsschule Im Zulassungsverfahren wird nur darüber entschieden, welchem Studienseminar Sie zur Ausbildung zugewiesen werden. Die Auswahl der Ausbildungsschule erfolgt auf Vorschlag des Studienseminars im Einvernehmen mit dem schulfachlichen Dezernat der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Im Einstellungsschreiben wird die Ausbildungsschule endgültig festgelegt.
Einstellung in den Vorbereitungsdienst Im Anschluss an die Zulassung zum Vorbereitungsdienst werden Sie von der Personalstelle der NLSchB betreut. Es findet das Einstellungsverfahren statt. Prüfung der persönlichen Einstellungsvoraussetzungen (z.b. erweitertes Führungszeugnis, in Einzelfällen Gesundheitszeugnis) Festsetzung der Dauer des Vorbereitungsdienstes (Antrag auf Verkürzung, Anrechnung von Vordienstzeiten ) Festlegung der Ausbildungsschule Weitere Unterlagen (Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Erste Hilfe-Bescheinigung usw.)
Besoldung Beamtenverhältnis auf Widerruf Sozialversicherungsbeiträge entfallen Private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfeleistungen empfiehlt sich Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden
Besoldung Auszubildende erhalten während der Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge Die betragen derzeit (Stand 01.06.2014): Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen 1.213,92 Lehramt für Sonderpädagogik 1.246,63 Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen 1.282,56 zuzüglich Familienzuschlag der entsprechenden Stufe nach der Besoldungsordnung z.b. Stufe 1 (verheiratet) 123,56 Stufe 2 (1 Kind) 229,23 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,67, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 289,34
APVO-Lehr Ablauf des Vorbereitungsdienstes Ausbildung in einem dritten Fach Ausbildung in Teilzeit
Vertretungstätigkeit während einer Wartezeit Masterabschluss bzw. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt Bewerbung über EIS-Online als Quereinsteiger Befristete Verträge Antrag auf Anrechnung dieser Zeiten auf den Vorbereitungsdienst möglich (für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit