Cäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60



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Transkript:

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2014/2015 Die Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2014/2015 erfolgt an den allgemein bildenden Gymnasien am Donnerstag, 13. Februar 2014 und am Freitag, 14.02.2014, jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) im Sekretariat der folgenden Schulen: Cäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60 Neues Gymnasium Wilhelmshaven, Mühlenweg 63/65, 26384 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 16 42 00 Legen Sie bitte das Halbjahreszeugnis im Original und eine Geburtsurkunde vor. Die endgültige Aufnahme erfolgt ggf. nach einem Ausgleich entsprechend der Kapazität der einzelnen Schule am Ende des laufenden Schuljahres mit der Vorlage des Zeugnisses über den Erweiterten Sekundarabschluss I. Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe der Integrierten Gesamtschule (Jahrgang 11) Die Anmeldungen für den Jahrgang 11 des Schuljahres 2014/2015 erfolgen an der Integrierten Gesamtschule am Donnerstag, 13.02.2014 und Freitag, 14.02.2014, jeweils von 09.00 12.00 Uhr, im Sekretariat der Integrierten Gesamtschule, Oberstufengebäude, Friedenstr. 111, Tel.: 98 19 31. Dem Aufnahmeantrag ist das Halbjahreszeugnis in Kopie beizufügen. (Das Original ist vorzulegen.) Die endgültige Aufnahme erfolgt ggf. nach dem Ausgleich entsprechend der Kapazität der einzelnen Schule am Ende des laufenden Schuljahres mit der Vorlage des Zeugnisses über den Erweiterten Sekundarabschluss I. Berufsbildenden Schulen 1 Wirtschaft - Verwaltung - Gesundheit in Wilhelmshaven

A. Anmeldungen zu den Vollzeitklassen: Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende 2013/2014 den Sekundarbereich I an den allgemein bildenden Schulen verlassen und zum 01.08.2014 keinen Ausbildungsvertrag haben oder kein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolvieren, müssen sich für eine Schulform im Sekundarbereich II anmelden, da sie weiterhin schulpflichtig sind. 1. Einjährige Berufsfachschule Schwerpunkt: Einzelhandel, die mindestens den Hauptschulabschluss voraussetzt Diese Schulform vermittelt die Kompetenzen des 1. Ausbildungsjahres des Ausbildungsberufes Einzelhandelskauffrau/Einzelhandelskaufmann. Der erfolgreiche Besuch kann zu einer Anrechnung des ersten Jahres der o. a. Berufsausbildung führen. Absolventen mit Hauptschulabschluss können anschließend bei einem Notendurchschnitt von 3,0 in die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule aufgenommen werden, um dort den Realschulabschluss oder den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben. Zurzeit wird diese Klasse 2 nicht in Wilhelmshaven, sondern nur in den Berufsbildenden Schulen in Jever angeboten. 2. Einjährige Berufsfachschule Schwerpunkt: Bürodienstleistungen, die den Sekundarabschluss I Realschulabschluss voraussetzt Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss erwerben in dieser Schulform die Kompetenzen von Ausbildungsberufen im Bereich der Bürodienstleistungen. Innerhalb der Ausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler den kostenpflichtigen Europäischen Computer-Führerschein (ECDL). Der erfolgreiche Besuch kann zur Anrechnung des ersten Jahres einer entsprechenden Berufsausbildung führen. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben, der sie zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe, z. B. Wirtschaftsgymnasium, berechtigt. 3. Zweijährige Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik Diese zweijährige Berufsfachschule führt zu einem beruflichen Abschluss mit der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/ Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik. Eingangsvoraussetzung ist der Sekundarabschluss I Realschulabschluss. 4. Fachoberschule Wirtschaft Klasse 11 und 12 Ziel dieser Ausbildung ist der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert zwei Jahre (Klassen 11 und 12). In der Klasse 11 ist neben der schulischen Ausbildung ein Praktikum im Gesamtumfang von 960 Stunden zu absolvieren. Eingangsvoraussetzung ist der Sekundarabschluss I Realschule oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand und der Nachweis eines Praktikumsplatzes. Für die Klasse gilt eine zahlenmäßige Aufnahmebeschränkung. 5. Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12 Ziel dieser Ausbildung ist der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und eine mindestens

zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss nachweist. 6. Berufliches Gymnasium Wirtschaft Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I oder die Versetzung in die Klasse 10 der gymnasialen Oberstufe. Abschluss: Allgemeine Hochschulreife mit der Berechtigung zum Studium in allen Studiengängen. B. Anmeldung zur Berufsschule: Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung in dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung mit den Berufsbildern: Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Einzelhandelskaufmann/- frau, Verkäufer/in, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Servicekraft für Dialogmarketing, Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, Sozialversicherungsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r oder im Berufsfeld Gesundheit mit den Berufsbildern: Medizinische/-r und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r aufnehmen, werden über ihre Ausbildungsbetriebe angemeldet. Die Anmeldungen zu allen Schulformen sind bis zum 28. Februar 2014 an die Berufsbildenden Schulen 1 Wilhelmshaven, Heppenser Str. 16-18, 26384 Wilhelmshaven, zu richten. Der Nachweis von Praktikumsplätzen in der Klasse 11 der FOS hat bis zum 31. Mai zu erfolgen. Auskünfte erteilt das Sekretariat montags bis donnerstags von 08.00 15.00 Uhr und freitags von 08.00 13.00 Uhr, Telefon: 04421 16-4900. Anmeldung zu den Vollzeitklassen der Berufsbildenden Schulen Friedenstraße Wilhelmshaven Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende 2013/2014 den Sekundarbereich I an den allgemein bildenden Schulen verlassen und zum 01. August 2014 keinen Ausbildungsvertrag haben, müssen sich für eine Schulform im Sekundarbereich II anmelden, da sie weiterhin schulpflichtig sind. 1 Berufseinstiegsschule mit - dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit den Berufsfeldern Metalltechnik, Bautechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gastronomie, Hauswirtschaft und Pflege, Körperpflege - der Berufseinstiegsklasse (BEK) mit den Berufsfeldern Metalltechnik, Bautechnik und Hauswirtschaft. Für alle schulpflichtigen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, die ab 01. August 2014 ohne Ausbildungsvertrag sind, ist die Berufseinstiegsschule zur Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich II verbindlich. 2 Einjährige Berufsfachschule 2.1 Berufsfachschule mit Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss

2.1.1 Fachrichtung Bautechnik 2.1.2 Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung 2.1.3 Fachrichtung Holztechnik 2.1.4 Fachrichtung Metalltechnik 2.1.5 Fachrichtung Gastronomie 2.1.6 Fachrichtung Hauswirtschaft und Pflege In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweist. Der erfolgreiche Besuch einer dieser Berufsfachschulen kann als erstes Jahr auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden und berechtigt bei entsprechendem Notendurchschnitt ebenso zur Aufnahme in die Klasse 2 der entsprechenden Berufsfachschule. 2.2 Berufsfachschule mit Eingangsvoraussetzung Realschulabschluss 2.2.1 Fachrichtung Elektrotechnik 2.2.2 Fachrichtung Metalltechnik 2.2.3 Fachrichtung Hauswirtschaft und Pflege Schwerpunkt Hauswirtschaft Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege Der erfolgreiche Abschluss führt bei Erreichen eines bestimmten Notenbildes- zum Erweiterten Sekundarabschluss I. Der erfolgreiche Besuch dieser Berufsfachschulen kann als erstes Jahr auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden bzw. ist Voraussetzung für die Aufnahme in Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzen, z. B. Berufliches Gymnasium. 3 Zweijährige Berufsfachschule 3.1 Zweijährige Berufsfachschule - Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege - (Klasse 2) In die Klasse 2 der Zweijährigen Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Abschluss einer einjährigen Berufsfachschule mit einem Notenschnitt von mindestens 3,0 nachweist. Der erfolgreiche Abschluss führt zum Sekundarabschluss I Realschulabschluss - bzw. bei Erreichen eines bestimmten Notenbildes- zum Erweiterten Sekundarabschluss I. 4 Berufsqualifizierende Berufsfachschule In die Berufsqualifizierenden Berufsfachschulen nach 4.2 und 4.3 kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. 4.1 Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz In die Zweijährige Berufsfachschule - Pflegeassistenz - kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zum Abschluss Staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in und berechtigt zur Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Altenpflege. 4.2 Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik Der erfolgreiche Besuch der Schulform führt zum Abschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in. 4.3 Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege

In die Berufsfachschule Altenpflege kann nur aufgenommen werden, wer auch die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerber/in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihm/ihr keine Gefährdung ausgeht. 5 Fachoberschule Technik - (Klasse 12) 5.1 Schwerpunk Elektrotechnik 5.2 Schwerpunkt Metalltechnik Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zur Fachhochschulreife. 6 Zweijährige Fachschule 6.1 Fachrichtung Sozialpädagogik Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte/r Erzieher/in" und zur Fachhochschulreife. 6.2 Fachrichtung Elektrotechnik (Schwerpunkt Information- und Kommunikationstechnik) 6.3 Fachrichtung Maschinentechnik Der erfolgreiche Besuch dieser Schulformen führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte/r Techniker/in" und zur Fachhochschulreife. 7 Berufliches Gymnasium 7.1 Schwerpunkt Mechatronik 7.2 Schwerpunkt Sozialpädagogik/Psychologie Der erfolgreiche Besuch der Schulformen führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Anmeldungen zu diesen Schulformen sind bis Freitag, 28. Februar 2014, an die BBS Friedenstraße Wilhelmshaven, Friedenstraße 60-62, 26386 Wilhelmshaven zu richten. Auskünfte erteilt die Schule von montags bis freitags in der Zeit von 8.00-15.00 Uhr für alle Bereiche unter Tel.: 04421 / 16 4800. Eine persönliche Schullaufbahnberatung und Information kann jederzeit telefonisch vereinbart werden. Die Stadt Wilhelmshaven gibt den Termin der öffentlichen Ausschusssitzung bekannt: 1. Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen Montag, 27.01.2013, 15:00 Uhr, Sitzungszimmer 201, Rathaus Vorlagen an den Rat: Angelegenheiten von Beamten: Entlassungen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis, Berufungen in das Ehrenbeamtenverhältnis; Vorlagen an den Verwaltungsausschuss: Angelegenheiten von Beamten: Beförderungen, Ausnahmen vom Einstellungsstopp: Einstellung einer Hafenkapitänin / eines Hafenkapitäns; Mitteilungen und Anfragen Rechtskraft von Satzungen der Stadt Wilhelmshaven Satzung der Stadt Wilhelmshaven über die Veränderungssperre Nr. 23 im Ortsteil Sengwarden / Anzetel zum Bebauungsplan Nr. 143 FORSCHUNGSWINDPARK ANZETEL

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 auf Grund der 14 und 16 des BauGB (Baugesetzbuchs) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) m.w.v. 21.06.2013 und der 10 und 58 NKomVG folgende Satzung beschlossen: 1 Zu sichernde Planung Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 13.02.2013 beschlossen, für das in 2 bezeichnete Gebiet im Ortsteil Sengwarden, den Bebauungsplan Nr. 143 FORSCHUNGSWINDPARK ANZETEL aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Karte. 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten.

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung der Stadt Wilhelmshaven in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des 18 (2) Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach 18 und des 18(3) über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemachter Geltendmachung wird hingewiesen. Die o. g. Satzung können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen. Erneute öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 143 - FORSCHUNGSWINDPARK ANZETEL - beschlossen. Ergänzend wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Änderungen und Ergänzungen sind in einer Anlage zum Bebauungsplan aufgelistet. Die erneute öffentliche Auslegung wird aus förmlichen Gründen notwendig, um Verfahrensfehler aufgrund aktuell ergangener Rechtsprechung zu vermeiden. Der Bebauungsplanentwurf wurde auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aktualisiert und überarbeitet. Die Grundzüge der Planung haben sich nicht geändert. Das Sondergebiet Windenergie im Geltungsbereich 1 liegt im nördlichen Stadtgebiet Wilhelmshavens im Ortsteil Sengwarden an der westlichen Stadtgrenze zu Schortens. Der

Geltungsbereich 2 befindet sich östlich des Geltungsbereichs 1 parallel zur Gleisanlage des Industriestammgleises. Geltungsbereich: Ziel und Zweck der Planung: Sicherung der Sonderbauflächen für die Erforschung und Entwicklung der Windenergie Festsetzungen für Flächen für die Landwirtschaft Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen Nachfolgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Kartierungsergebnisse zu den Gruppen Brutvögel, Fledermäuse und Biotoptypen, sowie Gutachten zum Schall und Schattenwurf Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Sie enthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen: 1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen - Informationen über zusätzliche Lärmimmissionen durch die vorliegende Planung - Informationen zur Beeinträchtigung der Erholungsfunktion im Bereich des Plangebietes 2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Tiere - Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf Fledermäuse, Brutvögel sowie Rastvögel 3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Pflanzen / Biotoptypen

- Informationen zu den Einflüssen der Planung auf Pflanzen und Biotoptypen im Plangebiet 4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser - Informationen zu den Einflüssen der Planung auf die Bodenfunktionen des Plangebietes sowie die vorhandenen Gräben im Plangebiet 5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft - Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der Planung 6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter - Informationen über die Beeinträchtigung von Kultur und Sachgütern (historische Wurten und Deichzüge) als Folge der Planung Der Bebauungsplan Nr. 143 - FORSCHUNGSWINDPARK ANZETEL- liegt mit Begründung im Foyer destechnischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 03.02.2014 bis einschließlich 03.03.2014 zu folgenden Zeiten erneut öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630, E- mail: britta.dirks@stadt.wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 aufgrund des 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die erneute Aufstellung der 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr.30 FLENSBURGER STRASSEund gleichzeitig diese als Entwurf und zur Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen eingehen, die im Rahmen der Abwägung behandelt werden müssen. In diesem Fall wird die o.g. Änderung dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Geltungsbereich:

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit den Nutzungen Büros, Arztpraxen und Wohnen im Stadtviertel Alt-Heppens. Die o.g. Änderung zum Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung vom 30.12.2013 im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, vom 03.02. bis einschl. 03.03.2014 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt Herr Klebba im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2628, Email: torsten.klebba@stadt.wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der 6. Änderung zum Bebauungsplan mit der Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Wagner