VA 4 Verfahrensanweisung Rev. 5. Titel: Arten der Förderung durch den KJFP-NRW



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Transkript:

Erstellt für die LMJ NRW: Geprüft: Vorstand LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Beauftr.: Christoph Stein Vors.: Jörg Holland-Moritz Vors.: Jörg Holland-Moritz Datum: 13.09.2012 Datum: 26.10.2012 Datum: 26.10.2012 Die Verfahrensanweisung beschreibt die Arten der Förderungen durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW für die Kreismusikjugendorganisationen und ggf. deren Mitgliedsvereine. Was sind Fördermaßnahmen? 1. Bildungsveranstaltungen 2. Fortbildungsveranstaltungen 3. Freizeitpädagogische Maßnahmen 4. Jugendferienmaßnahmen 5. Veranstaltungen lt. Einzelförderrichtlinien des KJFP-NRW Alle Fördermaßnahmen sollen so gestaltet sein, dass Veränderungen in den Lebenswelten von jungen Menschen berücksichtigt werden sie im sozialen Umfeld junger Menschen angesiedelt sind die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen einbezogen werden die geschlechtsspezifischen Ansätze als Querschnittaufgaben berücksichtigt werden Kulturelle und medienbezogene Handlungskompetenz vermittelt wird Kooperative und übergreifende Formen und Ansätze gestärkt werden Sie sollen die Bereitschaft junger Menschen zu demokratischen und sozialen Engagement wecken junge Menschen befähigen, ihre Interessen zu erkennen und gemeinsam mit anderen in selbst organisierten Zusammenschlüssen zu vertreten interkulturelles, solidarisches und gleichberechtigtes Miteinander ermöglichen und jungen Menschen befähigen, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und mit ihnen umgehen zu lernen. soziale Benachteiligung abbauen und individuelle Beeinträchtigungen überwinden helfen sowie junge Menschen in Konfliktsituationen unterstützen junge Menschen zu einem gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigen. die Veränderungen in den Lebenswelten von jungen Menschen berücksichtigten sich im sozialen Umfeld junger Menschen ansiedeln 1 5

1. Bildungsmaßnahmen (überwiegend überfachlich) Bildungsmaßnahmen sind dem Alter entsprechend anzubieten und durchzuführen. Altersgruppe: Von 6 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Zeitrahmen: Tages-, Internats-, Wochenend-, oder Kurzveranstaltungen (örtlich/überörtlich) Folgende Themenbereiche können z.b. behandelt werden: Vereins- und Verbandsinformationsseminare Prävention (Drogen / Gewalt / Alkohol usw.) Vorbereitung auf den Beruf Bewerberseminare durch z.b. Krankenkassen Sexualität Familie Erste Hilfe für Führerscheinbewerber oder zur JuLei-Card Behindertenarbeit Bilder hören, Musik malen und viele Themenbereiche mehr... 2. Fortbildungsmaßnahmen (überwiegend überfachlicher / keine Erwachsenenbildung) Fortbildungsmaßnahmen sind, wie Bildungsveranstaltungen, entsprechend dem Alter anzubieten. Es handelt sich bei den Teilnehmern in der Regel um Multiplikatoren, ehrenamtliche Mitarbeiter, Jugendgruppenleiter etc. Altersgruppe: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; in Ausnahmefällen auch jünger. Zeitrahmen: Tages-, Internats-, Wochenend-, oder Kurzveranstaltungen (örtlich/überörtlich) Zu Fortbildungsmaßnahmen zählen unter anderem: Jugendgruppenleiterlehrgang Vereinjugendleiterseminare Schulung von ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeitern/innen Presse und Öffentlichkeitsarbeit Prävention Behindertenarbeit Vereinsmanagementseminare 2 5

3. Freizeitpädagogische Maßnahmen Freizeitpädagogische Maßnahmen sind dem Alter entsprechend anzubieten und durchzuführen. Altersgruppe: Von 6 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Zeitrahmen: Kurzveranstaltungen (örtlich/überörtlich) Folgende Themenbereiche können z.b. behandelt werden: Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Problemlösungsvermögen/Konfliktfähigkeit Abstraktionsfähigkeit Sensibilität Phantasie/Kreativität Innovationskompetenz Durchhaltevermögen 4. Jugendferienmaßnahmen Jugendferienmaßnahmen sind, wie Bildungsveranstaltungen, entsprechend dem Alter anzubieten. Es handelt sich bei den Teilnehmern in der Regel um Kinder und Jugendliche sowie ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und Jugendgruppenleiter/innen. Altersgruppe vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Zeitrahmen: mindestens 1 Tag bis höchstens 21 Tage Je 10 Teilnehmer/innen ist eine Leitungskraft erforderlich Für die ersten 10 Teilnehmer/innen sind mindestens 2 Leitungskräfte erforderlich (m/w) Jugendferienmaßnahmen dienen der Erholung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung gleichberechtigter Rechte und Pflichten. NICHT FÖRDERUNGSWÜRDIG sind Veranstaltungen wie z.b. Musikalische Wochenenden oder musikalische Workshops mit einem überwiegend fachlich ausgerichteten Programm. 3 5

5. Förderung lt. Einzelförderrichtlinien des KJFP-NRW Die folgenden Positionen des KJFP-NRW sind als Projekte förderungswürdig: Pos. 1.4 Gedenkstättenfahrten Gefördert werden Fahrten mit maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollten mindestens 12 Jahre als sein. Pos. 2.3 Kooperation von Jugendhilfe und Schule Die Mittel dienen der Förderung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. Gefördert werden notwendige und angemessene Personal- und Sachausgaben. Pos. 3.2 Kinder und Jugendmedienarbeit Gefördert werden medienbezogene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Gefördert werden notwendige und angemessene Sachausgaben für Einzelmaßnahmen. Pos. 4.1 Partizipation von Kindern und Jugendlichen Die Mittel dienen zur Förderung von Projekten, die die Beteiligung junger Menschen an sie betreffende Angelegenheiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene zum Ziel haben. Gefördert werden notwendige und angemessene Sachausgaben. Pos. 4.2 Geschlechtsdifferenzierte Mädchen- und Jugendarbeit Die Mittel dienen zur Förderung geschlechtsspezifischer Angebote. Gefördert werden notwendige und angemessene Sachausgaben für Einzelmaßnahmen. Pos. 4.3 Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligung / pädagogische Angebote für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte Soziale Benachteiligung abzubauen und Not- und Konfliktsituationen überwinden zu helfen sind besondere Anliegen der Jugendhilfe Gefördert werden notwendige und angemessene Sachausgaben für Maßnahmen zur Prävention und Hilfe, für Veröffentlichungen zur Aufklärung über Gefährdungspotentiale, für Maßnahmen der interkulturellen Bildung und für Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte (z.b. Sprachcamps) 4 5

Pos. 4.4 Präventive pädagogische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit Die Mittel dienen zur Förderung von Gewaltpräventiven Projekten. Gefördert werden notwendige und angemessene Sachausgaben für spezifische Projekte und Handlungsformen mit besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Pos. 5 Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente Die Mittel sind bestimmt zur Förderung von besonderen Maßnahmen, innovativen Projekten und Experimenten im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Detaillierte Anforderungen für eine Projektförderung im Bereich der Einzelförderrichtlinien des KJFP-NRW sind den Internetseiten des Landesjugendamtes unter http://www.lwl.org/lwl/jugend/landesjugendamt/lja/jufoe/finanzielle_hilfen2 zu entnehmen. Beispiele der Einzelförderrichtlinien nach dem KJFP-NRW wären: Partizipation Neue Formen der Selbstorganisation, Beteiligung und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen Mädchen- und Jungenarbeit Verstärkung und Ausrichtung auf eine geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit Übergang Schule / Beruf Vermittlung von Lebens- und Berufsperspektiven durch gezielte Angebote im Übergang von Schule zum Beruf Arbeitslose Angebote für arbeitslose Jugendliche Nationalitäten Angebote für Kinder und Jugendliche anderer Nationalitäten Integration / Spezifisch ausgerichtete Angebote zur Hilfestellung und soziale Belastungen Integration in Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf und/oder sozialen Belastungen Erreichbarkeit Innovative wohnumfeld- und lebensbezogene Angebote, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen (z.b. ländliche Region) Prävention Präventive Angebote für Kinder in vernachlässigten und Konflikt Situationen (u.a. sexuelle Gewalt / Missbrauch ) Medienarbeit Angebote im Bereich der Medienarbeit Integration / Handicaps Angebote für behinderte und nicht behinderte Kinder mit dem Ziel der Integration 5 5