23.02.2015. Inhaltsverzeichnis



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Transkript:

07 2015

07 1 Inhaltsverzeichnis Editorial... 2 Bewährte Strukturen der Unternehmensfinanzierung bewahren und sinnvolle Neuerungen anstoßen.. 2 Wirtschafts- und Währungsunion... 3 Auf dem Weg zum EU-Kapitalbinnenmarkt: Grünbuch zur Kapitalmarktunion... 3 Griechenland beantragt Verlängerung des Hilfsprogramms... 4 Nächste Schritte in der europäischen Investitionsoffensive... 4 Recht... 5 Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie... 5 Steuern... 6 Maßnahmenpakete zur Steuertransparenz und Steuerplanung... 6 Umwelt... 6 Strengere Energiesparvorgaben für Backöfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben... 6 Kurz notiert... 7 TTIP-Diskussion auf dem Transatlantischen Wirtschaftsforum von BDI und DIHK... 7 EZB macht weniger Gewinn... 7 Neuer Index DESI misst Digitalisierung in den EU-Mitgliedstaaten... 8 Termine... 8 Sitzungen der EU-Institutionen... 8 Veranstaltungen der IHK-Organisation... 8

07 2 Editorial Bewährte Strukturen der Unternehmensfinanzierung bewahren und sinnvolle Neuerungen anstoßen Zum EU-Kommissions- Grünbuch über die Kapitalmarktunion Dr. Alexander Schumann, Chefvolkswirt des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (Foto: Heiko Laschitzki) Die Europäische Kommission schickt sich an, eine nächste Binnenmarkt-Triebwerkstufe zu zünden. Nach der Bankenunion soll nun eine Kapitalmarktunion die Integration der europäischen Finanzmärkte und der Märkte für Beteiligungskapital weiter voranbringen. Am Aschermittwoch hat die Kommission ihr Grünbuch dazu vorgestellt. Ziel ist der Kapitalbinnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten ohne Hürden für grenzüberschreitende Investitionen und damit ein vereinfachter Zugang der Unternehmen zu Eigen-und Fremdkapital. Hintergrund für die gesamte Initiative ist, dass sich die Situation der Unternehmensfinanzierung in einigen Mitgliedstaaten weiterhin äußerst angespannt darstellt. Die Europäische Kommission will nun auf eine Diversifizierung der Finanzierungsquellen setzen und legt einen Fokus auf die Potentiale der Kapitalmarktfinanzierung. Sie kann für größere Unternehmen, aber auch für Start-ups mit hohem Kapitalbedarf von Interesse sein, ist aber keine One-fits-all-Lösung. Sie kann vielmehr die bestehende Finanzierung durch die Banken ergänzen, sie aber nicht ersetzen. Denn die Unternehmensfinanzierung in Deutschland funktioniert gerade deshalb so gut, weil es eine enge Beziehung zwischen Bank und Unternehmen gibt, die sich gerade in schwierigen Zeiten bewährt hat. Was im Grünbuch steht, klingt erst einmal vielversprechend: Die Förderung von hochwertigen Verbriefungen, um die Kreditvergabe zu erleichtern, eine Überarbeitung der Prospektrichtlinie, damit sich Unternehmen leichter Kapital beschaffen können, aber auch die Verfügbarkeit von Kreditinformationen über KMU zu verbessern, um es Anlegern zu erleichtern, sich an ihnen zu beteiligen. Allerdings müssten diese Maßnahmen so ausgestaltet werden, dass sie Unternehmen nicht zusätzlich belasten oder gar den Wettbewerb verzerren. Dazu hat die EU- Kommission eine dreimonatige Konsultation gestartet, an der sich auch der DIHK beteiligen wird. Unser Ziel: Die gute Finanzierungskultur in Deutschland erhalten und nützliche Innovationen unterstützen. Ihr Alexander Schumann

07 3 Wirtschafts- und Währungsunion Auf dem Weg zum EU-Kapitalbinnenmarkt: Grünbuch zur Kapitalmarktunion Hürden für grenzüberschreitende Investitionen sollen fallen Das Grünbuch zur Kapitalmarktunion soll eine EU-weite Diskussion über die möglichen Maßnahmen anstoßen, die zur Schaffung eines echten Kapitalbinnenmarkts erforderlich sind. Mit der Europäischen Kapitalmarktunion will die EU-Kommission Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen beseitigen und den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln erleichtern. Das Grünbuch enthält folgende zentrale Grundsätze, auf denen die Kapitalmarktunion aus Sicht der Kommission aufbauen sollte: Sie sollte gewährleisten, dass Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung größtmöglichen Nutzen aus den Kapitalmärkten ziehen; sie sollte einen Kapitalbinnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten schaffen, indem sie Hürden für grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU beseitigt und eine engere Vernetzung mit den globalen Kapitalmärkten fördert; sie sollte sich auf ein solides und stabiles Finanzsystem mit einem einheitlichen Regelwerk stützen, das wirksam und konsistent umgesetzt wird; sie sollte einen wirksamen Anlegerschutz gewährleisten und sie sollte dazu beitragen, Investitionen aus aller Welt anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Die Kommission hat zum Grünbuch zur Kapitalmarktunion eine entsprechende Konsultation gestartet. Alle Interessenträger werden gebeten, ihre Rückmeldungen bis 13. Mai 2015 zu übermitteln. Nach der öffentlichen Konsultation wird die Kommission diesen Sommer einen Aktionsplan vorlegen, der einen Fahrplan mit zeitlichen Vorgaben enthalten wird, um bis 2019 die Grundsteine für die Kapitalmarktunion zu legen. Die Kommission überprüft zudem mit einer separaten Konsultation die Überarbeitung der Prospektrichtlinie. Die Hürden für Unternehmen, über die Kapitalmärkte Kapital aufzunehmen, sollen mit gegebenenfalls einfacheren Regeln sinken. Lesen Sie dazu unten mehr. Zudem hat die Kommission eine Konsultation zur derzeitigen Funktionsweise des Europäischen Verbriefungsmarktes gestartet, um Informationen und Meinungen von Betroffenen zu gewinnen. Sie will damit auch erfahren, wie der Europäische Rechtsrahmen verbessert werden

07 4 kann, um einen nachhaltigen Markt für hochqualitative Verbriefungen zu schaffen. (le) Griechenland beantragt Verlängerung des Hilfsprogramms Reformliste wird erarbeitet Es war das beherrschende Thema der vergangenen Woche und beschäftigt Brüssel und die Hauptstädte Europas auch in dieser Woche weiter: das Vorgehen Griechenlands in Sachen Verlängerung des Hilfsprogramms und weiterer Reformschritte. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich Griechenland und die Eurogruppe am vergangenen Freitag (20.2.) vorerst auf eine Verlängerung des Hilfsprogrammes um vier Monate geeinigt. Das Hilfsprogramm würde sonst Ende Februar auslaufen. Allerdings muss Griechenland klare Bedingungen erfüllen. Bis zu diesem Montag (23.2) muss Griechenland eine Reformliste präsentieren. Diese Liste muss mit den Verpflichtungen aus dem bisherigen Programm einhergehen. Allerdings können Reformen ausgetauscht werden, wenn sie die Haushaltsziele nicht gefährden. Die Liste wird von den Institutionen (ehemals Troika) bewertet. Griechenland hat sich zudem verpflichtet, keine Reformen ohne Rücksprachen mit den Institutionen zurückzunehmen. Bedingung für weitere Zahlungen ist auch der erfolgreiche Abschluss des bisherigen Programms. Dies gilt auch für die noch ausstehende Restzahlung von 1,9 Milliarden Euro. Auch hat sich Griechenland verpflichtet, die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu erfüllen. Die Eurogruppe wird nach Vorlage der Reformliste weiter beraten. Zudem muss die Verlängerung des Hilfsprogramms durch mehrere Parlamente, unter anderem den Deutschen Bundestag. (bö) Nächste Schritte in der europäischen Investitionsoffensive KMU-Finanzierung läuft bereits an Der Gouverneursrat der Europäischen Investitionsbank hat auf seinem Treffen am 17. Februar 2015 grünes Licht für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gegeben. Damit werden

07 5 bereits vor der Implementierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für KMU zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) über Finanzintermediäre ausgereicht. Der EIF deckt das Risiko dieser zusätzlichen Finanzierungen ab, bis der EFSI voraussichtlich im Sommer 2015 seine Arbeit aufgenommen hat. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es auch möglich sein, dass Infrastrukturvorhaben ähnlich vorfinanziert werden können. Mit der Investitionsoffensive sollen in den nächsten drei Jahren zusätzliche Investitionen von rund 315 Mrd. Euro mobilisiert werden. Zudem sollen Investitionshürden abgebaut werden und ein investitionsfreundliches Umfeld in Europa geschaffen werden. (bö) Recht Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie Anwendungsbereich auf dem Prüfstand Mit dem Grünbuch zur Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission auch das Thema Prospektpflicht und damit den Zeit- und Kostenaufwand zur Erstellung und Genehmigung von (Wertpapier)Prospekten verbunden. Sie hat dazu eine separate, umfangreiche Online-Konsultation bis zum 13. Mai 2015 eingeleitet. In einem zusätzlichen Konsultationsdokument finden sich Erläuterungen bzw. der Hintergrund der Fragen der Kommission. Ziel der Kommission ist es zu prüfen, inwieweit die Erstellung von (Wertpapier-) Prospekten für Unternehmen, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), erleichtert und gleichzeitig ein wirksamer Anlegerschutz gewährleistet werden kann. Dabei soll der Anwendungsbereich der Richtlinie, das heißt, wann ein Prospekt erstellt werden muss, das Genehmigungsverfahren für diese Prospekte sowie deren Inhalt, auf den Prüfstand gestellt werden. (boe)

07 6 Steuern Maßnahmenpakete zur Steuertransparenz und Steuerplanung Kommission kündigt zwei Initiativen an In ihrer vorangegangenen Sitzung hat die Europäische Kommission unter dem Stichpunkt Arbeitsprogramm 2015 Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung diskutiert. Das Ergebnis sind erste Festlegungen bezüglich des Zeitpunkts und des Inhalts von Initiativen: So soll es zwei Maßnahmenpakete in diesem Jahr geben: Eines zu Transparenzfragen, das im März vorgestellt wird, und ein weiteres zur Unternehmensbesteuerung, das im Sommer bekannt gegeben wird. Das März-Paket soll unter anderem einen Gesetzgebungsvorschlag für den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuerauskünfte, so genannte tax rulings, umfassen. Insgesamt möchte die Kommission erreichen, dass Unternehmen ihre Gewinne in größerem Umfang dort entrichten, wo diese anfallen. Offenbar sind sich die Kommissare darüber einig, dass die Steuertransparenz im Bereich der Körperschaftbesteuerung unbedingt verbessert werden muss. Zu diesem Zweck wollen sie im Sommer ein zweites Maßnahmenpaket schnüren, mit dem eine effizientere Körperschaftbesteuerung erreicht werden soll. Darin sollen unter anderem aktuelle Initiativen der G20 und der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung berücksichtigt werden. Für keines der beiden Maßnahmenbündel gibt es bislang ein konkretes Erscheinungsdatum. (Wei) Umwelt Strengere Energiesparvorgaben für Backöfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie Seit dem 20. Februar 2015 gelten für Hersteller neue verbindliche Vorgaben für den Energieverbrauch von Öfen, Kochmulden und Dunstabzugshauben. Produkte, die den vorgegebenen Standards nicht mehr entsprechen müssen schrittweise bis 2019 ausgemustert werden. Seit Jahresbeginn muss es zudem für neue Haushalts-Kaffeemaschinen eine automatische Abschaltung der Warmhalteplatte geben oder einen

07 7 energiesparenden Bereitschaftsmodus. Grundlage für die EU-weiten Vorgaben ist die Ökodesign-Richtlinie, die bereits 2009 Ausgangspunkt für das berühmte Glühlampenverbot war. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Richtlinie mittlerweile verpflichtende Mindestanforderungen für über 25 Produktgruppen durch die Europäische Kommission zur Unterstützung der EU-Umwelt- und Klimaschutzziele erlassen. (MF) Kurz notiert TTIP-Diskussion auf dem Transatlantischen Wirtschaftsforum von BDI und DIHK An diesem Montag (23.2.) diskutieren 300 Experten aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, DIHK-Präsident Eric Schweitzer und BDI-Präsident Ulrich Grillo über die herausragende Bedeutung der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und der EU. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft bietet TTIP die große Chance, Zölle und andere administrative Barrieren im transatlantischen Handel abzubauen. DIHK-Präsident Schweitzer erklärte dazu: "Unternehmen geht es um Bürokratieabbau und nicht um Demokratieabbau. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig nicht die Mittel, komplexe Exportund Zollformalitäten zu bewältigen. Es ist daher wichtig, dass TTIP pragmatische Vereinfachungen für kleine und mittelständische Unternehmen erreicht." BDI-Präsident Grillo bekräftigte: "TTIP soll hohe Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards gewährleisten. Regeln und Standards sollen dort angeglichen werden, wo wir ein vergleichbares Schutzniveau haben. Es geht um mehr Handel mit besseren Regeln." EZB macht weniger Gewinn Im Jahr 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) aufgrund der niedrigen Zinsen und der Kosten für den Aufbau der Europäischen Bankenaufsicht weniger Gewinn gemacht. Das hat die EZB am vergangenen Donnerstag (19.2.) bekannt gegeben. Demnach betrug ihr Nettogewinn

07 8 989 Millionen Euro; im Vorjahr waren es 1,44 Milliarden Euro gewesen. Die Zinseinnahmen aus dem ersten Ankaufprogramm von Staatsanleihen (SMP) sanken von 962 Millionen Euro auf 728 Millionen Euro. Dabei betrugen die Zinseinnahmen aus griechischen Staatsanleihen, die von der EZB in der Vergangenheit am Kapitalmarkt aufgekauft wurden, 298 Millionen Euro. Die EZB überweist ihren Überschuss in diesem Jahr an die nationalen Zentralbanken im Euroraum. Neuer Index DESI misst Digitalisierung in den EU-Mitgliedstaaten Am Dienstag (24.2.) präsentieren EU-Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip und EU-Kommissar Günther Oettinger den neuen EU Digital Economy and Society Index kurz DESI. Der Index soll künftig den Breitbandausbau und die Nutzung von Digital-Technologien auch durch kleine und mittlere Unternehmen etwa durch e-invoice und e- commerce messen. Auch die Integration digitaler Dienste in den öffentlichen Sektor durch e-government und e-health wird untersucht, ebenso wie die Nutzung des Internets der Bürger durch Online- Shopping und ähnlichem. Die Präsentation des DESI-Indexes auf dem Digital4EU Forum in Brüssel mit anschließender Diskussion wird per Video-Stream übertragen. Termine Sitzungen der EU-Institutionen 23.02. - 27.02.2015 Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen 23.02. - 27.02.2015 Miniplenarwoche im EP 01.01. - 30.06.2015 lettische Ratspräsidentschaft Veranstaltungen der IHK-Organisation 03.03. Die neuen Freihandelsabkommen mit Nordamerika - Mehr Wachstum durch TTIP, CETA & Co.?, Die Industrie- und Han-

07 9 delskammern in Nordrhein-Westfalen Veranstaltungsort: Vertretung des Landes NRW bei der EU, Brüssel Ansprechpartnerin: Alexandra Schmidt (a.schmidt@dortmund.ihk.de) Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (Gw) Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: boe= Annika Böhm; bö= Alexandra Böhne; MF= Mirko Fels; le= Dr. Susanne Lechner; Wei= Malte Weisshaar