Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Huber, sehr verehrte Frau Prorektorin Neumann- Holzschuh, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor gut einem Jahr Frau Claudia Haas und Herr Volker Schmalfuß mit der Frage auf mich zugekommen sind, ob man nicht wieder wie vor zehn Jahren (der 8. Dillinger Beratungstag fand am 22. Oktober 1999 an der Universität Regensburg statt) eine Tagung zum Thema der Beratung an Bayerischen Schulen organisieren könnte, war ich sicherlich etwas zurückhaltend. Natürlich weiß auch ich, dass sich Vieles in der Beratungslandschaft geändert hat und dass zusätzlicher Informationsbedarf besteht, aber warum gerade hier in Regensburg? Nachdem uns allerdings von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sehr schnell Unterstützung signalisiert wurde Herr Ministerialrat Schäfer war von der Idee angetan und hat seinen Mitarbeiter, Herrn Zerpies, als Verbindungsmann zur Verfügung gestellt und glücklicherweise auch Frau Antje Hornung vom hiesigen Lehrstuhl bereit war, ihr organisatorisches Talent in die Kongressvorbereitung einzubringen und das alles ohne Ausbildung in Kongress- und Eventmanagement, wie manche Studiengänge an FHs heißen stand der Organisation dieser Veranstaltung nichts mehr im Wege gestanden. Heute führt uns also das Thema der Schulberatung zusammen; bei diesem Thema besteht seit langem eine Verbindung zwischen Praxis der Beratung und dahinterstehender Wissenschaft. Beratung als eine Aufgabe, der jede Lehrkraft nachkommen muss ist so etwas wie der Tropfen Öl, den man braucht, damit ein System gut läuft und das ohne diesen Tropfen andernfalls beschädigt wird. Dafür durch Aus-, Fort- und Weiterbildung zu qualifizieren, ist eine lohnenswerte Aufgabe. Mit dem Thema der Beratung ist die Universität Regensburg mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, mit der ALP in Dillingen und den Schulen in ganz Bayern seit Jahrzehnten eng verbunden, sei es in Form der Beratungslehrerausbildung, sei es in Form der Ausbildung von medienpädagogisch-informationstechnischen Beratern. Die Idee, in den Schulen ein auf schulische und gesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtetes Beratungssystem zu etablieren, wird bekanntlich seit Anfang der 1970er Jahre diskutiert. Der Deutsche Bildungsrat (1970, S. 91) widmete diesem Thema in seinen Empfeh-
lungen der Bildungskommission sogar ein ganzes Kapitel. In Fortführung der Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates hat die KMK in einem Beschluss vom 14.09.1973 festgeschrieben, dass es zu den Aufgaben der Schule (und im Übrigen auch der Hochschule) gehört, ihre Klientel zu beraten. Dies wurde mit der Differenzierung der Ausbildungsgänge, dem größeren Bedürfnis nach psychologischer Hilfe und einem erhöhten allgemeinen Informationsbedarf (KMK Beschluss 889.1, S. 5) begründet. Eine Sachlage, die sich heute man denke an die aktuelle Einführung der sog. Mittelschule in Bayern eher verschärft als reduziert hat. Betrachtet man die Umsetzung dieses Beschlusses in den einzelnen Ländern, so ist eine große Heterogenität in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Beratungslehrkräfte festzustellen. Konkret ergaben unsere Recherchen, dass es Bundesländer gibt, - welche die Funktion der Beratungslehrkraft nicht kennen, - in denen man für diese Funktion durch Handschlag ernannt wird, - in denen einzelne Elemente des notwendigen Wissens in mehr oder minder unverbundenen Fortbildungsveranstaltungen erworben werden und in denen demgemäß eine große Heterogenität hinsichtlich der Kompetenz und des Selbstverständnisses der Beratungslehrkräfte vorhanden ist, - bis hin zu Ländern, in denen das Ausbildungsangebot curricular geordnet und durch entsprechende Prüfungen auch überprüfbar gemacht worden ist. Der Freistaat Bayern ist in dieser Frage von Anfang an am weitesten vorgeprescht: Nachdem hier seit 1951 bis Ende der 70er Jahre sog. Schuljugendberater fortgebildet und ernannt wurden, steht seit 1978 die Ausbildung zur Beratungslehrkraft unter dem Schutz der LPO I, d. h. es werden hier in einem mindestens zweijährigen Aus- oder Fortbildungsangebot neue Kompetenzen erworben, die dann wieder Schülern, Eltern und der ganzen Schule zugute kommen sollen. Vergleichbares gibt es in der Bundesrepublik nicht, auch wenn manche Ausbildungsangebote, wie z. B. das in Sachsen, dem bayerischen Modell inhaltlich sehr ähnlich aufgebaut sind. Die Notwendigkeit der Qualifikation für eine solche Funktion zeigt sich aktuell in den Bemühungen der Technischen Universität Kaiserslautern dafür einen Fernstudiengang mit Masterabschluss ( Master Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten )
einzurichten, mit dem dann die Lücken in diesem Bereich für das Saarland und Rheinland- Pfalz geschlossen werden sollen. Nebenbei gesagt, der Initiator dieses Studienganges (Prof. Thomas Lachmann) ist wiederum ein ehemaliger bayrischer Kollege, der mehrere Jahre mit dieser Aufgabe vertretungsweise an der Universität Bamberg betraut war. Die Tatsache der Verankerung der Beratungslehrkraftausbildung in der LPO I bedeutet, dass an die Lehre ein wissenschaftlich-fachlicher Anspruch gestellt wird und das bedeutet wieder, dass die Universitäten hier eine Bringschuld haben, solche Angebote zu entwickeln. Allerdings weiß jeder, dass das Verhältnis der Universitäten zu ihren Lehramtsstudiengängen gelinde gesagt etwas prekär ist. Leider gilt das Umgekehrte auch, wenn man etwa wissenschaftliche Studien an Schulen durchführen will Wissenschaft bedeutet eben Forschung und dazu bedarf es auch eines Zuganges zum Forschungsfeld. Auch hier wird manches, das über Jahrzehnte problemlos gehandhabt wurde, unter dem Label des Datenschutzes nicht gerade erleichtert. Die Verbindungen zwischen der Universität Regensburg und der Ausbildung zur Beratungslehrkraft waren immer intensiv: Bei der Planung des Studienganges Beratungslehrkraft nach der LPO I war neben anderen Persönlichkeiten mein verstorbener Kollege, Herr Prof. Dieter Rüdiger, auch aufgrund seiner Erfahrungen mit den Schuljugendberatern ganz intensiv beteiligt. An der Planungsgruppe, welche die Umsetzung der Ausbildung für die Akademie in Dillingen vorgenommen hatte, durfte ich seit 1978 auf Einladung des ersten Referenten für Beratungslehrkräfte in Dillingen, Herrn Klaus Kastl, mitwirken. Der erste Regionalkurs zur Ausbildung von Beratungslehrkräften ist hier in Regensburg vom damaligen Leiter der Staatlichen Schulberatung, Herrn Helmut Jüngling, organisiert worden. Andere Regionalkurse und Veranstalter sind gefolgt, z. B. für Niederbayern, organisiert von Herrn Huber und immer unter intensiver Beteiligung von Referenten der Universität Regensburg, und dies ist für viele Jahre so beibehalten worden. Auf den 8. Dillinger Beratungstag, der hier abgehalten wurde, habe ich bereits einleitend verwiesen. Manche der Anwesenden haben vielleicht auch die von uns zwischen 2005 und 2007 entwickelten Internetkurse im Rahmen der "Virtualisierung der Beratungslehrerausbildung" durchgemacht vielleicht auch erlitten, wobei mir jetzt bewusst ist, dass wir bei
diesen Kursen vermutlich zu hohe Anforderungen an die Teilnehmer und die Tutoren gestellt haben. Aber meine didaktische Philosophie ist auf der Theorie der Leistungsmotivation gegründet, nach der Herausforderungen, die gerade mit Mühe zu bewältigen sind, als besonders motivierend gelten. Ich wollte mit diesem historisch gehaltenen Exkurs deutlich machen, dass es kein Zufall ist, dass diese Veranstaltung in Regensburg stattfindet. Und wie man an den Teilnehmerzahlen sieht, unter denen sich auch etliche Referendare befinden, die vielleicht auch den Weg zur Beratungslehrkraft finden werden, ist die Resonanz auf dieses Thema sehr beachtlich. Es ist mir deshalb eine große Ehre, dass die Bedeutung dieser Tagung durch die Anwesenheit von Herrn Staatssekretär Dr. Marcel Huber unterstrichen wird. Sehr verehrter Herr Staatssekretär, ich begrüße Sie herzlich und bedanke mich für Ihre Bereitschaft, ein Einleitungsreferat zu halten. Ohne alle im Einzelnen nennen zu können, begrüße ich ebenfalls die Vertreter der Staatlichen Schulaufsicht und der Schulämter aus Stadt und Landkreis Regensburg, die Ministerialbeauftragten für Gymnasien, für Realschulen und Berufsschulen bzw. ihre Vertreter, mit denen wir seit Jahren in einem vertrauensvollen Austausch stehen. Bedeutsam ist es für mich, auch auf die Verbände, die in Bayern mit Beratung zu tun haben (bib Beratungslehrer in Bayern, LBSP Landesverbandes Bayerischer Schulpsychologen, BLS Bayerischer Landesverband Schulberatung), zu verweisen. Deren Vertreter haben in den vorbereitenden Zusammenkünften wichtige Anregungen für Themen und Referenten gegeben und die Moderatoren für diese Tätigkeit gewonnen. Wichtig ist mir auch, dass wir Vertreter außerschulische Institutionen für diesen Kongress gewinnen konnten; durch Kooperation mit anderen Ministerien, ich denke hier u. a. an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (BStMAS) können beträchtliche Synergieeffekte zum Wohle von Kindern und Jugendlichen erzielt werden. Ebenso ist an viele private Initiativen zu denken, mit denen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden ( Bündnis für Kinder gegen Gewalt ) und in denen Bürgergesellschaft und ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck kommen.
Letztlich darf ich mich auch bei allen Referentinnen und Referenten bedanken; ich weiß sehr wohl, dass so ein Angebot, einen Kongressvortrag zu halten oder eine Arbeitsgruppe zu leiten sehr schnell zu einem Danaergeschenk werden kann. Der Aufwand bei der Vorbereitung ist immer beträchtlich und auch der Profi muss für die Zielgruppe Beträchtliches investieren. Dank auch an die Moderatorinnen und Moderatoren der AGs, die zum einen die Diskussionen in die zeitlich möglichen Bahnen lenken werden und die auch bereit sind, über den Ertrag in den AGs kurze Berichte zu schreiben, die nach dem Kongress wieder allen zur Verfügung stehen. Ziel des Kongresses ist es, Impulse für eine Weiterentwicklung der Schulberatung zu setzen, oder wie es in dem Kongressmotto heißt Gemeinsam die Zukunft denken. Ich wünsche uns dafür ein gutes Gelingen!