Advokátní kancelář JUDr. ROBERT MATAS Rechtsanwälte Lawyers Advokáti Partnerkanzlei / Associated Attorney / Partnerská kancelář: Prof. Dr. A. Gerloch, CSc. Česká spořitelna, a.s. Olbrachtova 1929/62 140 00 Praha 4 z. Hd. des Vorstands und des Aufsichtsrats z. Hd. des German Desk z. Hd. des Firmenombudsmannes AK JUDr. ROBERT MATAS Masarykovo nábřeží 14 110 00 Praha 1 Česká republika Tel.: +420 / 224 816 480, Fax.: +420 / 224 934 650 robert.matas@ak-matas.com www.ak-matas.com HR-A/Reg. No/IČ: 66253942 Sitz / Reg.Seat / Sídlo: Písecká 2265/12, 130 00 Praha 3 insbesondere z.hd. Předem emailem: Herrn Dr. Heinz Knotzer Herrn Dr. Manfred Wimmer Herrn Ing. Petr Urban Herrn Petr Witowski Frau Ludmila Trojanová peurban@csas.cz pwitowski@csas.cz firemniombudsman@csas.cz ombudsman@csas.cz In Prag tätige Rechtsanwälte: Attorneys active in Prague: V Praze působící advokáti: Dr. Robert Matas 1, 2, 3 1 RAK Karlsruhe 2 Evidenz-Nr. / ev. č. / Reg. No. 13093 3 Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg und Karls Universität zu Prag / Ruprecht-Karlova univerzita v Heidelbergu a univerzita Karlova v Praze Mgr. Vít Hrnčiřík, LL.M. 2 Evidenz-Nr. / ev. č. / Reg. No. 13256 In Prag tätige Konzipienten: Junior lawyers active in Prague: V Praze působící koncipienti: JUDr. Jaromír Kyzour 2 Evidenz-Nr. / ev. č. / Reg. No. 37817 Überweisung (vom 28.3.2013) eines Betrages in Höhe von 3.069.771,01 EUR Sachverhaltsschilderung und -erläuterung Suche nach optimaler Problembehebung; maximale Wahrung der rechtlichen Interessen der Klienten unserer Anwaltskanzlei und der ČS zwecks Vermeidung des Rechtswegs Partnerkanzlei / Associated Attorney / partnerská kancelář: Prof. JUDr. Aleš Gerloch, CSc. 2 1 in Deutschland zugelassen / admitted at the German Bar Association / právo zastupovat před soudy v Německu 2 in der Tschechischen Republik zugelassen / admitted at the Czech Bar Association /právo zastupovat před soudy v České republice Prag, den / Date / V Praze dne 4.4.2013 Sehr geehrte Repräsentanten der Česká spořitelna, mit dem dringenden Ansinnen einer umgehenden Problemlösung erlaube ich mir an Sie in der Angelegenheit der (zum Großteil bei Kunden Ihrer Bank) eingetretenen finanziellen Vermögenseinbuße infolge der Realisierung der seitens Ihrer Bank empfohlenen Sammelüberweisung auf Konten von Mandanten unserer Kanzlei heranzutreten und Ihnen den gegenständlichen Sachverhalt zu schildern, um eine weitere Grundlage zur Wahrung der berechtigten rechtlichen Interessen des geschädigten Personenkreises zu bieten. Bank: CITIBANK EUROPE PLC CITIBANK EUROPE PLC CITIBANK EUROPE PLC Currency: EUR / CZK / Kč USD / $ Account No.: 89 00 06 63 51 89 00 06 63 43 89 00 06 63 78 Bank Code / BLZ: 2600 2600 2600 IBAN: CZ24 2600 0000 0089 0006 6351 CZ46 2600 0000 0089 0006 6343 CZ71 2600 0000 0089 0006 6378 BIC: CITICZPX CITICZPX CITICZPX
Dieser Stellungnahme vorausgegangen ist die mir seitens Ihres Kollegen, Herrn Ing. Petr Urban (Regionální korporátní centrum ČS Praha-západ), erteilte Information, dass die Findung einer optimalen Problembehebung den Gegenstand anstehender interner Besprechungen zwischen den Leitern der jeweils direkt betroffenen Abteilungen der Česká spořitelna bilden wird. In diesem Zusammenhang erachte ich es als angebracht, Ihnen auch von meiner Seite eine Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung in Gestalt dieser schriftlichen Sachverhaltsschilderung einschließlich unserer Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Der Beginn der Zusammenarbeit zwischen AK MATAS und der Česká spořitelna Im Zuge der Abwicklung des über das Vermögen der Gesellschaft Tourex Middle East FZE in Österreich anhängigen Insolvenzverfahrens hat der mit der Angelegenheit betraute Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Mag. Lukas Pfefferkorn, mir im Wege der Zwischenverteilung unter Angabe der auf die einzelnen von mir vertretenen Insolvenzgläubiger (insgesamt ca. 1700 Mandanten) jeweils entfallenden EURO- Teilbeträge einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.069.771,01 EUR in Verwahrung gegeben. Meine Aufgabe war es, die Überweisungen der meinen Mandanten jeweils zustehenden Beträge zu realisieren, wobei ich mit einem dermaßen großen Umfang von fast 1700 Geldüberweisungen keinerlei Erfahrungen hatte. Insofern habe ich die Dienste Ihrer Bank in Anspruch genommen, die bereit war, die besagte Finanztransaktion zu realisieren, allen von mir vertretenen Mandanten möglichst optimale Bedingungen zu bieten (wie bereits mehrfach erwähnt werden die Konten der meisten von meiner Kanzlei vertretenen Insolvenzgläubiger von Ihrer Bank geführt) und mir sowohl im Vorfeld als auch im Zuge der angedachten Finanztransaktion beratend zur Seite zu stehen und mir die notwendige Unterstützung (den notwendigen Support) zu gewähren. Infolgedessen wurde mir der Experte für die gegenständliche Problematik, Ihr Kollege, Herr Ing. Petr Urban, vorgestellt. Die gemeinsamen Besprechungen, die Zusammenarbeit und die seitens Ihrer Bank erteilten Empfehlungen Zwischen meiner Anwaltskanzlei (vertreten durch mich und durch Ing. Machalová) und der Česká spořitelna fanden seit Anfang dieses Jahres eine Reihe von Besprechungen statt, die folgende Zielsetzung hatten: a) Findung eines optimalen Systems zur Realisierung der Überweisung des mir in Verwahrung gegebenen Gesamtbetrages in Höhe von 3.069.771,01 EUR auf die einzelnen Konten meiner Mandanten dergestalt, dass die jeweils gutgeschriebenen EURO-Beträge den EURO-Beträgen entsprechen, die laut der seitens des österreichischen Insolvenzverwalters veröffentlichen Liste den einzelnen Insolvenzgläubigern zugewiesen wurden; b) Sicherstellung der Zufriedenheit der Klienten dadurch, dass die infolge der anstehenden Überweisungen anfallenden Gebühren (Verluste) so gering wie nur möglich gehalten werden. 2
Die seitens Ihrer Bank abzugebende Empfehlung im Hinblick auf die unter ad a) definierte Zielvorgabe sollte insbesondere auch dem Umstand Rechnung tragen, dass es meinerseits nicht möglich war, zwischen EURO- bzw. anderen Devisenkonten und Kronenkonten unserer Mandantschaft zu unterscheiden. Mit anderen Worten: Die Empfehlung der Bank hatte in besonderem Maße den Umstand zu berücksichtigen, dass es uns unmöglich war, eine Trennung der uns seitens unserer Mandantschaft mitgeteilten Bankverbindungen nach Währungen vorzunehmen, wobei jedoch keiner unserer Mandanten eine finanzielle Einbuße infolge der angedachten Finanztransaktion erleiden sollte. Vor dem Hintergrund des vorstehend Gesagten wurde mir als Optimallösung die Eröffnung sowohl eines EURO als auch eines Kronenverwahrungskontos empfohlen, wobei der zur Verteilung erhaltene Gesamtbetrag in Höhe von 3.069.771,01 EUR zunächst auf dem Euroverwahrungskonto deponiert und anschließend zu einem äußerst günstigen Wechselkurs in tschechische Kronen konvertiert werden sollte (den die einzelnen Mandanten für sich alleine niemals hätten aushandeln können), um schlussendlich die Insolvenzforderungen unserer Mandanten mittels einer von dem bei Ihrer Bank eingerichteten Kronenverwahrungskonto anzuweisenden Sammelüberweisung zu befriedigen. Hierdurch sollten überdies erhöhte Überweisungsgebühren entfallen, die im Falle der Überweisung von EURO-Beträgen, welche als Auslandsüberweisungen mit erhöhten Bankgebühren belastet sind, ansonsten angefallen wären. Mithin sollte das seitens Ihrer Bank empfohlene vorerwähnte System der Sammelüberweisung nach zuvor durchgeführter Konvertierung in tschechische Kronen zur Erfüllung der unter ad a) und ad b) definierten Zielvorgaben führen, wobei mir seitens Ihrer Bank ausdrücklich versichert wurde, das die Empfänger der Gelder keinerlei finanzielle Einbußen erleiden würden, respektive etwaige finanzielle Einbußen sich im Bereich von geringfügigen zweistelligen Kronenbeträgen bewegen würden (bedingt durch von mir nicht zu beeinflussende seitens der jeweiligen Hausbank erhobene Gebühren für eingehende Gelder) und im Gegenteil eine Reihe meiner Mandanten von dem seitens Ihrer Bank empfohlenen System der Sammelüberweisung sogar profitieren würde. Aufgrund dieser Zusicherung wurde es entbehrlich, meine Mandanten (zum Großteil Kunden Ihrer Bank) um Bekanntgabe deren Kronenkonten zu ersuchen (was ohne Weiteres jederzeit möglich gewesen wäre) oder zu erforschen, in welcher Währung die jeweils mitgeteilten Konten geführt wurden. Mit Nachdruck hervorgehoben werden muss an dieser Stelle, dass ich Ihre Bank ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht habe, dass keiner meiner Mandanten eine finanzielle Einbuße erleiden darf bezogen auf die jeweils auf der Grundlage der seitens des österreichischen Insolvenzverwalters veröffentlichten Liste erwarteten Beträge. Der Nichteintritt besagter Vermögenseinbuße wurde mir wie bereits erwähnt ausdrücklich versichert, zumal offensichtlich war, dass anderenfalls Unmut bei annähernd 1700 Kunden entstehen würde, die Ihre Beschwerden an meine Kanzlei adressieren würden. Einer solchen Situation sollte tunlichst entgegengewirkt werden. Am 25.03.2013 wurde nun entsprechend dem vorstehend beschriebenen seitens des Experten Ihrer Bank empfohlenen Systems der gesamte in meine Verwahrung gelangte Betrag in Höhe von 3.069.771,01 EUR dem bei Ihrer Bank errichteten EURO- Verwahrungskonto gutgeschrieben, wobei die Fälligkeit der empfohlenen Sammelüberweisung für den 28.03.2013 festgesetzt wurde. 3
Festgehalten werden muss in diesem Zusammenhang, dass Ihre Bank bereits einige Wochen zuvor sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen, die der angedachten Sammelüberweisung zugrunde liegen würden, erhalten hat, in concreto eine Excel-Tabelle mit den Namen aller ca. 1700 Empfänger einschließlich deren Bankverbindung und den jeweils seitens des österreichischen Insolvenzverwalters in meine Verwahrung gegebenen für die jeweiligen Mandanten bestimmten Auszahlungsbeträge. Auswirkungen Sogleich am Tag der Sammelüberweisung am 28.03.2013 begann eine Vielzahl meiner Mandanten, die vornehmlich zugleich Kunden Ihrer Bank sind, sich bei uns zu beschweren, dass der ihrem Konto gutgeschriebene Eurobetrag nicht dem jeweils zugewiesenem Betrag entspreche und die jeweilige Einbuße ca. 2,5 % des erwarteten Betrages betrage. Nach durchgeführter Problemanalyse wurde eruiert, dass im Falle von Überweisungen auf Eurokonten der betreffende Kontoinhaber nicht eine finanzielle Einbuße im geringen zweistelligen Kronenbereich erleidet, sondern der tatsächlich gutgeschriebene Betrag in der Tat 2,5 % niedriger ist als der seitens des österreichischen Insolvenzverwalters mir zur Auszahlung an den betreffenden Insolvenzgläubiger in Verwahrung gegebene Betrag (wohl bedingt durch die zweite Konversion der einzelnen Kronenbeträge in Eurobeträge). Umgehend darauf habe ich mich mit dem vorgenannten Experten Ihrer Bank in Verbindung gesetzt zwecks Behebung dieses Lapsus, der das Ansehen Ihrer Bank in höchstem Maße in Mitleidenschaft ziehen kann. Sohin wurde mir empfohlen, die Realisierung sämtlicher Überweisungen, die noch nicht getätigt wurden oder deren Gutschrift der betreffende Empfänger auf Anraten seiner Hausbank (bedauerlicher Weise nicht Ihrer Bank!) verweigert hat, zu stoppen. Soweit dies möglich war, wurde dies selbstverständlich unsererseits veranlasst. Am 29.03.2013 (Karfreitag) wurde mir seitens des Experten Ihrer Bank, Herrn Ing. Urban, versichert, dass sich Ihre Bank im Lichte ihres Kredos als Beraterbank ihrer Verantwortung nicht entziehen werde und all diejenigen Überweisungen, die nicht mehr gestoppt werden konnten, im Reklamationsmodus rückabwickeln wird. Gegenwärtige Situation Am gestrigen Tag nun wurde mir seitens Herrn Ing. Urban telefonisch eröffnet, dass die definitive Haltung Ihrer Bank erst noch den Gegenstand mehrerer anstehender Besprechungen mit den betroffenen Entscheidungsträgern bilden werde, wobei die seitens des Experten Ihrer Bank am Karfreitag 2013 abgegebene Versicherung insofern relativiert wurde, als dass die Rückabwicklung aller nicht abgefangener Überweisungen im Reklamationsmodus nunmehr lediglich eine von mehreren Varianten sei. Keiner besonderen Erwähnung bedarf hoffentlich angesichts der Vielzahl der betroffenen Bankkunden und Mandanten unserer Kanzlei, dass die Behebung des eingetretenen Lapsus keinen Aufschub duldet. Spätestens gegen Ende der kommenden Woche werde ich, um jeglichen Zweifeln an der Integrität unserer Rechtsanwaltssozietät zu zerstreuen, den gesamten Sachverhalt per Rund-Email an meine Mandantschaft und mittels der Internetpräsenz der gemeinnützigen Bürgervereinigung (Klub volného času (http://www.kvc-cz.org/) bekannt geben müssen. 4
Folglich soll diese Stellungnahme dazu beitragen, dass Ihre Bank als Ergebnis der anstehenden Besprechungen spätestens am Anfang der kommenden Woche einen Masterplan zur Behebung dieser ungemein unangenehmen Situation präsentieren wird, um jegliche Schädigung des guten Rufes Ihrer Bank und meiner Anwaltskanzlei abzuwenden. Aus Gründen des länderübergreifenden Charakters des vorstehend geschilderten Sachverhalts habe ich wie im Rahmen meiner gestrigen in tschechischer Sprache abgefassten Stellungnahme angekündigt den Vorfall hiermit auch auf Deutsch niedergefasst. In der Hoffnung auf eine schnellstmögliche Behebung der gegenständlichen für alle Beteiligten kritischen Situation und für die zeitnahe Übermittlung Ihres Lösungsvorschlags, den ich guten Gewissens meiner Mandantschaft präsentieren kann, im Voraus bedankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen JUDr. Robert Matas - Rechtsanwalt a advokát - 5