- Stimmbürger 76. - Anwesend ohne Monika Steiner, Helena Burri, Patrick Arn, Andrea Kobi, Herr Flückiger, Bieler Tagblatt. - Absolutes Mehr 39



Ähnliche Dokumente
Einwohnergemeinde Berken

BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN

- Stimmbürger Absolutes Mehr 42. Stimmregisterabschluss per Frauen 354 Männer 327. Total 681. Stimmbeteiligung 12,18%

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Dorfverein Rüti. Protokoll der Gründungsversammlung zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft vom 27. Februar 2010, 19:00 Uhr

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten in leichter Sprache

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

SwiNOG Federation Statuten. Index

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai AMS S t a t u t e n Mai / 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

Kommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg

Protokoll der Hauptversammlung vom 03. Februar 2014

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Verein Barmelweid. Statuten

Papa - was ist American Dream?

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM MEHR ALS IM VORJAHR

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf

Rechnungs-Gemeindeversammlung. 10. Juni Geschäft. Seeuferplanung, Schiffstation

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Statuten Verein für aktive Humanität

INFO 30. November 2011

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse Liestal ATG

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Spesen- und Entschädigungsreglement

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

EINWOHNERGEMEINDE LÜSCHERZ PROTOKOLL

Januar Statuten Elternverein Thörishaus

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Vernehmlassung RRV Gemeinderechnungswesen

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Alte Färberei Projektmappe Bockemühl ARCHITEKT Blasistr Schopfheim 0173/

Reglement Generalsekretariat SDM

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Satzung des Fördervereins der

- Kann ich meinen Lebensunterhalt finanzieren? - Womit kann ich Geld verdienen? - Wie viel Geld benötige ich zum Leben?

Protokoll der 9. Mitgliederversammlung des FACH- Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie e.v.

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Resultate GfS-Umfrage November Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Müllgebühren Steiermark

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Transkript:

EINWOHNERGEMEINDE DIESSBACH BEI BÜREN 40 Protokoll zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 9. Dezember 2014, 20:00 21:15 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Diessbach bei Büren Vorsitz: Protokoll: Anwesend: Cartier André Iseli Blanca Salzmann Miran Liniger Silvia Sutter Beat Vogel Markus - Stimmbürger 76 - Anwesend ohne Stimmrecht Presse Monika Steiner, Helena Burri, Patrick Arn, Andrea Kobi, Herr Flückiger, Bieler Tagblatt - Absolutes Mehr 39 Stimmregisterabschluss per 02.12.2014 In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Frauen 339 Männer 325 Total 664 Stimmbeteiligung 11.45% Traktanden: 1. Orientierung über den Finanzplan 2014-2019 2. Genehmigung Voranschlag 2015; Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes 3. Abfallreglement per 1. Januar 2015; Genehmigung 4. Abrechnung Kredit Netzverstärkung Bettiweg ; zur Kenntnisnahme 5. Abrechnung Kredit Integration Kindergarten ins Schulhaus ; zur Kenntnisnahme 6. Abrechnung Kredit Gäu ; zur Kenntnisnahme 7. Verschiedenes und Orientierungen

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1379 Publikation: Die Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung erfolgte im Anzeiger Büren und Umgebung vom 6. November 2014. Die Einberufung erfolgte somit gestützt auf Art. 26 des Organisationsreglementes Diessbach fristgerecht. André Cartier, Gemeindepräsident leitet die Versammlung. Die Botschaft zu den Versammlungsgeschäften ist den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt worden. Der Vorbericht zum Voranschlag 2015 konnte bei der Gemeindeverwaltung Diessbach bezogen werden. Das Abfallreglement lag 30 Tage vor der Versammlung auf. Gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2014 sind während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 14. Juli 2014 genehmigt. Weiter informiert André Cartier mit Hinweis auf Art. 29 des Gemeindeorganisationsreglementes über die Rügepflicht der einzelnen Stimmbürger/innen an der Gemeindeversammlung betreffend allfällige Beschwerden von Zuständigkeitsund Verfahrensfehlern. Die Versammlung ist eröffnet. Stimmrechtsfrage: Nicht stimmberechtigte Personen und Medienvertreter/innen nehmen bitte bei der vordersten Reihe separat Platz. Voraussetzung für Gemeindestimmrecht: Stimmberechtigte Personen, die länger als drei Monate in Diessbach angemeldet sind (ab 18. Altersjahr). Das Stimmrecht wird von niemandem bestritten. Wunsch an Redner/innen Wegen mangelnder Kenntnis der Namen der Mitbürger/innen aber auch zur grösseren Klarheit für die Mitwirkenden unter sich selber sowie für das Protokoll, verlangt der Präsident zu Beginn des Votums den Familiennamen, Vornamen deutlich zu sagen. Stimmenzähler: André Cartier schlägt als Stimmenzähler Zingg Thomas und Schneider Fritz vor. Wahl: Die vorgeschlagenen Personen werden einstimmig gewählt. Die Stimmenzähler werden gebeten die Anwesenden stimmberechtigten Personen zu zählen und vor der ersten Abstimmung Blanca Iseli mitzuteilen. Traktandenliste: Es werden keine Änderungen der Reihenfolge der Traktanden gewünscht.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1380 194 08.0101.000 Finanzplanung Orientierung über den Finanzplan 2014-2019 Referent: André Cartier André Cartier erklärt den Stimmberechtigten das Führungsinstrument Finanzplan. Der Finanzplan informiert über Absichten der Gemeinde und ihre mittelund langfristige Zielsetzung. Er zeigt den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde auf. Die Gemeinden brauchen den Finanzplan um rechtzeitig den Handlungsspielraum in den Gemeindefinanzen zu bemerken und die Entwicklungsziele der Gemeinde anpassen zu können. Der Finanzplan ist keine exakte Wissenschaft und muss rollend immer wieder überarbeitet werden. In Diessbach erfolgt die Überarbeitung jeweils im Herbst. Mit dem aktualisierten Finanzplan wird ein negativer Handlungsspielraum in den nächsten Jahren ausgewiesen. Oder anders gesagt: Ohne Berücksichtigung der beträchtlichen Neuinvestitionen produziert die Einwohnergemeinde Diessbach im Prognosezeitraum Aufwandüberschüsse von durchschnittlich Fr. -122 000.00 pro Jahr. Für den Finanzplan besteht eine Unsicherheit bezüglich der künftigen Steuereinnahmen sowie den Auswirkungen des per 01.01.2016 geltenden Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (insbesondere bei den Abschreibungen und in den Bereichen der Spezialfinanzierungen). Die Investitionstätigkeit bewegt sich auf einem recht hohen Niveau. Ob nach wie vor ein Nachholbedarf besteht, müsste separat abgeklärt werden. Dabei lohnen sich eine seriöse, der Realität entsprechende Mehrjahresplanung inkl. Priorisierungen sowie die Festlegung von Standards (z.b. welche Qualität/Quantität ist gewünscht). Gemäss Finanzplan wird der Steueransatz unverändert d.h. bei 1.8 Einheiten belassen. Risiken Die Entwicklung im Bereich der Steuern muss ständig überprüft und im Auge behalten werden. Dazu dienen insbesondere die Einnahmen- und Ertragsabrechnungen sowie die Prognosedaten der kantonalen Steuerverwaltung. Die Auswirkungen vom Finanz- und Lastenausgleich (infolge der ausserordentlichen Steuereinnahmen), der neuen Lehrerbesoldungen, des einzuführenden Harmonisierten Rechnungsmodells 2 sowie der andauernden Sparmassnahmen von Kanton und Bund können momentan nicht genau abgeschätzt werden. Somit müssen sämtliche Aussagen in der Finanzplanung, zusätzlich zu den systembedingten Unsicherheiten, mit Vorsicht aufgenommen werden. Es erfolgen keine Wortmeldungen aus der Bevölkerung. Zur Kenntnisnahme: 1. Der vorliegende Finanzplan 2014-2019 wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1381 195 08.0111.000 Voranschlag, Budget Genehmigung Voranschlag 2014; Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes Referent: André Cartier André Cartier teilt mit, dass die Detailangaben zum Voranschlag der Botschaft der Gemeindeversammlung entnommen werden konnte. Weiter konnte bei der Gemeindeverwaltung der Vorbericht zum Voranschlag 2015 abgeholt werden. Beim Voranschlag 2015 wurde mit unveränderter Steueranlage und Liegenschaftssteuer gerechnet. Im Jahr 2015 werden die Steuerrückstellungen aufgelöst. Es wird festgestellt, dass ein grosser Teil der Aufgaben gebunden ist und daher nicht durch die Gemeinde beeinflussbar sind. Infolge der einmalig, ausserordentlichen Steuereinnahmen im Jahr 2013 wird die Gemeinde Diessbach beim Finanz- und Lastenausgleich von der Bezüger-Gemeinde zur Zahler- Gemeinde. Der Voranschlag 2015 weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 147 650.00 auf. Ab 01. Januar 2016 wird bei allen Gemeinden ein neues Rechnungslegungsmodell eingeführt, welches sich HRM 2 nennt. Die neue Rechnungslegung wird sich an die Privatwirtschaft annähern. Die wichtigsten Hinweise zum Voranschlag 2015 lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Der Mehrertrag der Steuereinnahmen aus dem Jahr 2013 wirkt sich auf den Finanz- und Lastenausgleich aus. Es muss in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit weniger Einnahmen seitens FILAG gerechnet werden. - Der Aufwand betreffend Umsetzung vom Harmonisierten Rechnungsmodell 2 ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar. - Der Gemeindeanteil Lastenausgleich Ergänzungsleistung erhöht sich wiederum im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt beträgt die Abweichung Fr. 37 250.00. - Die Auflösung von Fr. 500 000.00 Rückstellungen ist vorgesehen. Diese Rückstellungen wurden infolge des erfolgreichen Abschlusses 2013 gebildet. - Die Steuereinnahmen wurden anhand der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Prognosen berechnet, eine effektive Abweichung zum Budget ist jedoch nicht auszuschliessen. Es werden keine Wortmeldungen zum Voranschlag 2015 angebracht. Antrag des Gemeinderates: 1. Für das Jahr 2015 werden folgende Steueranlagen beantragt: - Gemeindesteueranlage von 1.80 (Einheiten) - Liegenschaftssteueranlage von 1.2 (des amtlichen Wertes) 2. Der Jahresvoranschlag für die Laufende Rechnung 2015 der Einwohnergemeinde Diessbach, der bei einem Gesamtaufwand von Fr. 4 785 100.00 und einem Gesamtertrag von Fr. 4 637 450.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 147 650.00 rechnet, wird genehmigt. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1382 Beschluss Dem Antrag des Gemeiderates wird einstimmig entsprochen. 196 01.0011.071 Kehrichtreglement Abfallreglement per 1. Januar 2015; Genehmigung Referent: André Cartier André Cartier gibt Erläuterungen zum Abfallreglement ab. Das bestehende Abfallreglement der Einwohnergemeinde Diessbach stammt aus dem Jahr 1992 und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher wurde das Abfallreglement überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Weiter muss infolge der Spezialfinanzierung Abfall, welche stark defizitär ist, die Gebührenstruktur überarbeitet werden. Die nachstehenden Punkte werden mit dem Abfallreglement neu geregelt: Gemäss den restlichen Reglements- und Verordnungsstrukturen hat der Gemeinderat auch im Abfallbereich ein Reglement und eine Verordnung ausgearbeitet. Der Gebührenrahmen wurde angepasst. Innerhalb vom Gebührenrahmen kann der Gemeinderat die Gebühren festsetzen, dies natürlich nur gemäss dem Bedarf der Spezialfinanzierung. Die Baukommission hat verschiedene Gebührenvarianten geprüft. Insbesondere wird eine verursachergerechte Gebühr empfohlen. Die Baukommission hat diesbezüglich jedoch zu viele Gefahren gesehen und hält an der heutigen Gebührenvariante fest (Grünabfuhr in Grundgebühr inbegriffen). Die Gebühren sind in der Verordnung festgelegt und können, sofern sich die Änderungen im Gebührenrahmen befinden, durch den Gemeinderat angepasst werden. Der Gebührenrahmen im Abfallreglement sieht wie folgt aus: Grundgebühr pro Kategorie Gebührenrahmen Haushalt Fr. 150.00 Fr. 250.00 Gewerbe bis 100 m2 und Landwirtschaftsbetriebe Fr. 100.00 Fr. 200.00 Gewerbe bis 500 m2 Fr. 170.00 Fr. 230.00 Gewerbe ab 500 m2 Fr. 270.00 Fr. 330.00

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1383 In der Abfallverordnung sieht die Baukommission nachstehende Gebühren vor: Grundgebühr pro Kategorie Grundgebühr ab 2015 Grundgebühr bisher Haushalt Fr. 190.00 Fr. 150.00 Gewerbe bis 100 m2 und Landwirtschaftsbetriebe Fr. 110.00 Fr. 150.00 resp. Fr. 100.00 für Landwirtschaftsbetriebe Gewerbe bis 500 m2 Fr. 210.00 Fr. 200.00 Gewerbe ab 500 m2 Fr. 310.00 Fr. 300.00 Der Gemeinderat Diessbach hat das Abfallreglement an seiner Sitzung vom 3. November 2014 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Das Reglement konnte bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. André Cartier weist darauf hin, dass die heutigen Gebühren nicht ausreichen um die Kosten vom Abfall zu decken. Beim Abfall handelt es sich um eine Spezialfinanzierung, d.h. die Kosten müssen mit den Gebühren gedeckt werden. Mit den Mehreinnahmen durch die Gebühren wird das Defizit langsam abgearbeitet. Kummer Paul ergreift das Wort. Er erkundigt sich warum nicht das Verursacherprinzip angewendet wird. Damit würden jene Personen, welche einen Kompost haben belohnt. André Cartier teilt mit, dass alle Varianten geprüft wurden. Ebenfalls wurde mit anderen Gemeinden verglichen. Man kam zum Schluss, dass auch das Verursacherprinzip seine Nachteile hat. Zudem hat man Angst vor Wilddeponien im Wald. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen mehr. Antrag des Gemeinderates: 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Diessbach. Mit der Inkraftsetzung wird das bestehende Kehrichtreglement vom 19. März 1992 aufgehoben. 2. Dieses Reglement tritt per 1. Januar 2015 in Kraft unter Vorbehalt, dass keine Beschwerden dagegen eingehen. Beschluss Dem Antrag des Gemeiderates wird mit grossem Mehr entsprochen (3 Enthaltungen).

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1384 197 08.0161.000 Verpflichtungskreditkontrolle Abrechnung Kredit Netzverstärkung Bettiweg ; zur Kenntnisnahme Referent: André Cartier Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 3. Juni 2014 wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 65 000.00 für die Netzverstärkung Bettiweg bewilligt (Vorfinanzierung). Die Kreditabrechnung präsentiert sich nun wie folgt: Kostenvoranschlag Effektive Kosten Vorfinanzierung Netzverstärkung Bettiweg 65 000.00 49 125.10 Differenz 15 874.90 Rückerstattung Swissgrid AG, Frick 49 124.88 Differenz Rückerstattung 0.22 Zur Kenntnisnahme: 1. Die vorliegende Abrechnung über den Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1385 198 08.0161.000 Verpflichtungskreditkontrolle Abrechnung Kredit Integration Kindergarten ins Schulhaus ; zur Kenntnisnahme Referent: André Cartier Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 250 000.00 für den Umbau vom Schulhaus Integration Kindergarten ins Schulhaus bewilligt. Die Kreditabrechnung präsentiert sich nun wie folgt: Kostenvoranschlag Effektive Kosten Integration Kindergarten 250 000.00 242 123.60 Differenz 7 876.40 Der Kredit wurde um Fr. 7 876.40 unterschritten. Die Abrechnung wurde vom Gemeinderat am 3. November 2014 genehmigt. Zur Kenntnisnahme: 1. Die vorliegende Abrechnung über den Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet. 199 08.0161.000 Verpflichtungskreditkontrolle Abrechnung Kredit Gäu ; zur Kenntnisnahme Referent: André Cartier An der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2013 wurden die nachstehenden Verpflichtungskredite beschlossen: Gesamtkosten Strassensanierung Investitionsrechnung 620 Fr. 205 000.00 Gesamtkosten Strassenbau Bushaltestelle Investitionsrechnung 620 Fr. 32 000.00 Gesamtkosten Kanalisationseratz Spezialfinanzierung Fr. 380 000.00 Abwasser Gesamtkosten Regenabwasser Investitionsrechnung 620 Fr. 38 000.00 Bushaltestelle Gesamtkosten Wasserleitung Spezialfinanzierung Wasserversorgung Fr. 179 000.00 Gesamtkosten Elektroversorgung Spezialfinanzierung Elektrizität Fr. 53 000.00 Gesamtkosten Sanierung Gäu inkl. MwSt. Fr. 887 000.00

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1386 Die Abrechnungen präsentieren sich nun wie folgt: Bereich Gemeindestrassennetz (Funktion 620) Kostenvoranschlag Effektive Kosten Strassensanierung Gäu 205 000.00 193 001.20 Differenz 11 998.80 Spezialfinanzierung Wasser (Funktion 700) Kostenvoranschlag Effektive Kosten Wasserleitungsersatz Gäu 179 000.00 125 347.30 Differenz 53 652.70 Spezialfinanzierung Abwasser (Funktion 710) Kostenvoranschlag Effektive Kosten Kanalisationsersatz Gäu 380 000.00 361 739.85 Differenz 18 260.15 Spezialfinanzierung Elektrizität (Funktion 860) Kostenvoranschlag Effektive Kosten Elektroersatz Gäu 53 000.00 29 289.35 Differenz 23 710.65 Die vorstehenden Kredite wurden in allen Bereichen unterschritten. Die Begründungen für die Unterschreitung lauten wie folgt: Die Bushaltestelle wurde noch nicht realisiert dieser Kredit bleibt deshalb weiterhin bestehen. Fr. 78 000.00 Teuerung / Unvorhergesehenes sind in allen Krediten beinhaltet. Dieser Aufwandposten ist nicht benötigt worden. Es konnten Synergien insbesondere bei den Werken genutzt werden. Es lag eine optimierte Materialbilanz vor. Der Unternehmer hat ein sehr gutes Angebot eingereicht (Submission fand vorteilhaft im Winter statt). Die Abrechnung wurde vom Gemeinderat am 3. November 2014 genehmigt. Sämtliche Kredite wurden unterschritten. Die Stimmberechtigten fragen sich bestimmt, warum eine so grosse Unterschreitung zu verbuchen ist. Alle Projekte wurden sehr gut geplant. Es wurde auch darauf geachtet, dass die Kredite nicht ausgeschöpft werden. Allgemein haben die Unternehmer sehr gut offeriert, jedenfalls besser als wir vorerst geschätzt haben. Zur Kenntnisnahme: 1. Die vorliegende Abrechnung über den Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1387 200 01.0300.000 GEMEINDEVERSAMMLUNG Verschiedenes, Orientierungen An jeder Gemeindeversammlung wird über den Stand der Güterzusammenlegung informiert. Hansueli Baumann, Präsident der Bodenverbesserungsgenossenschaft orientiert über den Stand der Güterzusammenlegung: Hansueli Baumann macht einen kurzen Rückblick: Im Frühjahr hat die Auflage vom alten Bestand gemäss der Ergebnissen der Bonitierung stattgefunden. Es gab Einsprachen, diese wurden behandelt womit die Einsprachen nicht weitergezogen wurden. Weiter macht Hansueli Baumann erneut darauf aufmerksam, dass der Vorstand in die technische Verhandlung nicht einbezogen wird, da die Vorstandsmitglieder auch Landeigentümer sind. In diesen Bereichen handeln die Schätzungskommission und die technische Leitung selbständig. In den vergangenen Wochen wurde der Landzuteilungsplan den Landeigentümern unterbreitet. Die Schätzungskommission hat mitgeteilt, dass es nicht viele Unstimmigkeiten gab. Diejenigen Personen, welche dennoch mit der Neuzuteilung nicht zufrieden sind, werden im neuen Jahr nochmals zu einer Besprechung eingeladen. Ziel ist es, dass der überarbeitete Entwurf im ersten halben Jahr vom Jahr 2015 hoffentlich für alle zufriedenstellend sein wird. Fritz Schneider gelangt mit der Frage an Hansueli Baumann, ob man mit den Finanzen der Güterzusammenlegung im Plan sei? Er ist der Meinung, dass dies gut kontrolliert wird. Hansueli Baumann teilt mit, dass dies strikt durch das Amt für Strukturverbesserung, Münsingen kontrolliert wird. Auch die technische Leiterin muss alles ganz genau deklarieren und abrechnen. Er kann gewährleisten, dass in der Zeitspanne bis zu den Bauarbeiten der finanzielle Rahmen nicht überschritten wurde. Auch bezüglich der Bauarbeiten wurde eine gewisse Teuerung eingerechnet. André Cartier informiert über die nachstehenden Themen: Der Kanton und die Gemeinde werden von der Erbmasse vom verstorbenen Weber Urs begünstigt. Der Kanton ist für die Abwicklung federführend. Weitere Informationen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gemeinde Diessbach hat das Bernische Energieabkommen unterzeichnet. Im Januar 2015 wird das Leitbild Energie in alle Haushalte verteilt. Sobald die neuen Kommissionen getagt haben, wird eine Arbeitsgruppe BEakom mit Vertreter/innen aus den Kommissionen eingesetzt. Die Erschliessung bei der Gewerbezone ist geplant. Nähere Informationen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt Im Jahr 2015 ist scheinbar die Umnutzung der Käserei geplant. Die Gemeinde erarbeitet eine Dorfkerngestaltung im Bereich der Käserei. Per 01.01.2016 tritt das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 in Kraft. Gewisse Änderungen sind geplant. Insbesondere wird sich die neue Rechnungslegung der Privatwirtschaft ähnlich. Die Vorarbeiten sind von der Verwaltung ab Frühling 2015 geplant. Das neue Raumplanungsgesetzt fordert die Kanton und die Gemeinden. Zurzeit liegt der Richtplan 2030 zur Vernehmlassung auf. Diese Thematik wird die Gemeinden künftig beschäftigen. Es werden engere Grenzen bezüglich neuem Bauland gesetzt. Der Richtplan wird per 01.01.2016 in Kraft treten.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1388 Die Stimmberechtigten haben nun das Wort: - Schmid Urs meldet sich zu Wort. Er teilt mit, dass an der letzten Versammlung mitgeteilt wurde, dass die Heizungen der Gemeindeliegenschaften ins Alter gekommen sind. Er möchte nun wissen, wie dies weiter geht und wie der Stand ist? André Cartier teilt mit, dass es ein Ziel ist, die Heizung im Jahr 2016 zu bauen. Es ist eine Heizung für alle öffentlichen Anlagen inkl. der Pfrundscheune geplant ist. Ebenfalls wurde festgestellt, dass es nicht rentabel ist, ein Fernwärmenetz für private Liegenschaften zu erstellen. - Häni Ernst hat diesbezüglich eine Anschlussfrage. Wo ist die Schnitzelheizung geplant? Er macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass der Standort praxisnah geprüft wird. Es muss eine gute Zufahrt gewährleistet werden. André Cartier teilt mit, dass ein möglicher Standort beim ehemaligen Wehrdienstmagazin sein könnte. Es kommt auch auf den Typ der Schnitzelheizung an. Wir streben eine günstige und gute Lösung an. - Weiter regt Ernst Häni an, dass die Bushaltestelle im Gäu nicht ausgeführt wird. Im Traktandum Abrechnung Gäu wurde mitgeteilt, dass noch ein Kredit für die Bushaltestelle besteht. André Cartier teilt mit, dass diese Angelegenheit auch mit der Dorfkerngestaltung zu tun hat. Es stellt sich für den Gemeinderat auch die Frage, ob der Standort beibehalten wird, oder ob ein neuer Standort geplant wird. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Bushaltestelle an jenen Orten sind, bei welchen diese auch den Menschen dient. - Fritz Schneider unterstützt das Votum von Ernst Häni. Er ist auch der Meinung, dass die Bushaltestelle belassen wird. Er stellt fest, dass bei Hauptstrassen die Busse stillhalten und die Personen einsteigen, daher ist er der Meinung, dass die Busse auch auf der Dorfstrasse still halten können. - Fritz Schneider bringt den Wunsch an die Obergasse so zu belassen wie sie heute ist. Es fahren Lastwagen zur Schreinerei Hofer oder für die Landi über die Obergasse. Mit dem heutigen Zustand der Obergasse kann man nicht schneller fahren. Daher unbedingt keine Sanierungsmassnahmen vorsehen. - Christian Lüdi meldet sich als Anwohner der Obergasse. Er dankt Fritz Schneider für die Wortmeldung und unterstützt diese. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe BEakom und stellt sich die Frage, ob auch etwas geplant ist bezüglich der Isolation der Mehrzweckhalle. André Cartier hält fest, dass bereits die Fenster bei der Mehrzweckhalle abgedichtet wurden. Weitere Massnahmen werden im Rahmen vom Berner Energieabkommen abgearbeitet. - Schneider Gerda meldet sich zu Wort. Sie hat Fragen zur Tagesschule in Diessbach. Für die Tagesschule wurde die Wohnung im Lehrerhaus freigehalten. Es wurden leichte Sanierungen vorgenommen, auch mussten verschiedene Einrichtungen angeschafft werden. Sie stellt in Frage, warum dann der Mittagstisch dennoch im Schulhaus durchgeführt wird und nicht in der Wohnung vom Lehrerhaus, welche eigentlich für die Tagesschule vorgesehen war? Miran Salzmann teilt Gerda Schneider mit, dass sie diese Frage auch bei ihm direkt vor der Gemeindeversammlung hätte klären können. Miran Salzmann teilt weiter mit, dass die Umfrage, welche vom Kanton gestellt werden muss, ständig mit mehr Kindern pro Modul abgeschlossen hat, d.h. die Anzahl der Interessenten war steigend. Daher musste die Gemeinde handeln. Miran Salzmann ging anschliessend mit diesem Geschäft in den Gemeinderat, damit die Wohnung im Lehrerhaus freigehalten wird. Die Wohnung wurde so saniert, dass die Wohnung auch wieder vermietet werden kann. Die Wohnung konnte lange

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1389 nicht für den Mittagstisch vorbereitet werden, denn die Gemeinde wollte die Kosten tief halten und hat abgewartet bis die Tische und anderes Mobiliar vom Restaurant Kreuz, Vorimholz welches geschlossen hat, abgeholt werden konnten. Momentan besuchen am Dienstag 13 Kinder den Mittagstisch. Es sind momentan 13 Kinder am Mittagstisch. Die Räumlichkeiten für die Verpflegung von 13 Kindern in dieser Wohnung ist nicht sehr ideal. Zudem findet in diesen Räumlichkeiten die Spielgruppe statt. Er ist sich nach wie vor sicher, dass das Angebot der Tagesschule die Gemeinde interessant macht. Gerda Schneider weist darauf hin, dass sie das Gespräch mit Schneider Gisela gesucht hat. Sie hat Gisela darauf aufmerksam gemacht, dass eine Trennung der Schule und der Tagesschule erfolgen soll. Sofern die Räumlichkeiten zu klein sind, so stellt sich die Frage, ob diese Räumlichkeiten wirklich die richtigen sind. Miran Salzmann teilt mit, dass die Gemeinde nicht vergessen darf, dass im Lehrerhaus Personen wohnen, welche Mieter der Gemeinde sind. Diese Personen haben auch einen Anspruch auf Ruhe. Voraussichtlich werden im Jahr 2015 14 Personen den Mittagstisch besuchen, mit 14 Personen beim Mittagstisch der Tagesschule zu essen wird sehr schwierig. Sobald die Tagesschule etwas routinierter ist und man weiss, wie viele Kinder von diesem Angebot künftig profitieren möchten, stellt sich die Frage, wo die Tagesschule zukünftig sein kann. André Cartier bestärkt die Anwesenden mit Fragen muss nicht unbedingt bis zur Gemeindeversammlung gewartet werden, man kann jederzeit an die Gemeindeverwaltung mit Fragen gelangen. Verabschiedung Der Gemeinderat Diessbach hat ein Ingenieurbüro mit der Planung vom Dorfkern beauftragt. Anlässlich der Startsitzung wollte dieser Ingenieur vom Gemeinderat wissen, welche Projekte in den letzten 4 Jahren resp. in der letzten Legislatur umgesetzt wurden. Die Gemeinderatsmitglieder haben die nachstehende Liste erstellt. Berner Energieabkommen Kauf und Umbau ehemaliges Pfarrhaus Umzug Gemeindeverwaltung und Kindergarten Verkauf der Liegenschaft Laugnen 7 Gründung der gemeinsamen Oberstufe Büetigen-Diessbach-Dotzigen Eigene Werke (Elektro, Wasser, Abwasser) Tagesschule in Diessbach Beginn der Güterzusammenlegung Generelle Entwässerungsplanung ist fast beendet Umbauarbeiten Schulliegenschaften Strassensanierung Gäu und Scheunenbergstrasse Die Postagentur konnte bei der Gemeindeverwaltung integriert werden Erfolgreiche Antennenplanung Alle waren erstaunt wieviel in den letzten 4 Jahren umgesetzt wurde. André Cartier hält fest, dass dies nur mit einem guten Gemeinderat und einer guten Verwaltung möglich ist. Miran Salzmann und Silvia Liniger haben bei der Umsetzung und zum Gelingen der vorgenannten Punkte Wesentliches beigetragen. Beide haben sich entschieden die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied per Ende Jahr aufzugeben und haben sich daher nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung gestellt. André Cartier betont wir lassen sie ungern gehen - haben jedoch Verständnis für ihren Entscheid.

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1390 André Cartier verabschiedet Miran Salzmann und Silvia Liniger mit lobenden Worten. Er dankt beiden für ihre Arbeit und ihr Engagement zu Gunsten der Einwohnergemeinde Diessbach. Es war schön mit beiden zu arbeiten. Er überreicht den Beiden ein Geschenk. Als Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit applaudieren die Anwesenden. Silvia Liniger meldet sich zu Wort. Zu Ihrer Verabschiedung möchte sie spontan noch etwas mitteilen. Die Gemeinderatsmitglieder aber auch Versammlungsteilnehmern haben oft mitgeteilt, dass sie an Versammlungen nie etwas sagt und kein Geschäft erläutert. Dies hat mit ihrem Ressort zu tun. Das Ressort Soziales ist jenes Ressort, welches bereits heute in Form von Zusammenarbeiten mit anderen Gemeinden, Verbänden und dergleichen, regional verankert ist. Die Altersheime werden über die Gemeindeverbände geführt, der Tageselternverein ist der Einwohnergemeinde Grossaffoltern angeschlossen. So hat Silvia Liniger als Vertreterin von Diessbach an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen und sich entsprechend eingebracht. Silvia Liniger teilt mit, dass die Tätigkeit sehr interessant war. Aber auch die Geschäfte, welche vom Gemeinderat bearbeitet und beschlossen wurden, waren sehr spannende. Silvia ist sich sicher, die Tätigkeit im Gemeinderat verändert das Leben. Künftig wird sie gewisse Angelegenheiten etwas anders anschauen und nicht mehr gleich unwissend und gleichgültig sein. Silvia Liniger bedankt sich beim Gemeinderat und bei Blanca Iseli und dem Verwaltungsteam für die tolle Zusammenarbeit. Klar, stellt sich jetzt die Frage, warum sich Silvia dennoch entschieden hat, das Amt als Gemeinderatsmitglied abzugeben. Der Gemeinderatsjob war auch sehr zeitaufwendig. Diessbach ist in der glücklichen Situation, dass sich immer wieder Personen für das Amt als Gemeinderatsmitglied finden lassen und zur Verfügung stellen. So hat sich Silvia Liniger entschieden, sich anderweitig zu engagieren und kann die Zeit für das Amt als Gemeinderatsmitglied nicht mehr aufwenden. Silvia Liniger bedankt sich bei allen Personen für das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Auch Miran Salzmann bedankt sich bei der Bevölkerung für das Geschenk. Er teilt mit, dass er manchmal kaum wusste, wie er all die Projekte und Geschäfte die in seinem Ressort Schule anstanden, meistern sollte. Die Tätigkeit im Gemeinderat hat im viel Spass gemacht. Bei dieser Gelegenheit bedankt er sich bei der Schulkommission für die tolle Unterstützung. Der Grund für seine Demission ist, dass die momentane Priorität auf die Familie setzt. Mit dem Sitz in der Bau-, Planungs- und Betriebskommission hat er künftig nicht mehr die volle Verantwortung und Belastung. Per 01. Januar 2015 nimmt der neugewählte Gemeinderat seine Arbeit auf. Die beiden neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Regina Estermann und Michael Burri werden der Gemeindeversammlung vorgestellt. André Cartier informiert, dass bereits eine Sitzung mit den beiden neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern stattgefunden hat. An dieser Sitzung erfolgte die Ressortverteilung. Die Ressorts werden wie folgt verteilt: André Cartier Gemeindepräsidium, Präsidiales, Finanzen Beat Sutter Vizegemeindepräsidium, Gemeindebetriebe Strom / Wasser Markus Vogel Bauten, Gemeindepolizei, Gemeindeliegenschaften, Sicherheit Michael Burri Soziales, Kultur, Gesundheit Regina Estermann Erziehung, Bildung, Sport

vom Dienstag, 9. Dezember 2014 Seite 1391 Die Verabschiedung der Kommissionsmitglieder, welche sich nicht mehr zur Wahl zur Verfügung stellten oder nicht mehr gewählt wurden, werden am Behördenanlass vom 13. Dezember 2014 verabschiedet. Ende Oktober 2014 hat der Gemeinderat Diessbach die aktiven Feuerwehrpersonen der Feuerwehr oberes Bürenamt zu einem Abendessen eingeladen. Der Gemeinderat Diessbach ist sich bewusst, dass wir auf eine tolle Feuerwehr zurückgreifen können. An diesem Anlass hat der Gemeinderat Kenntnis erhalten, dass zwei Diessbacher nach sehr langer Tätigkeit aus der Feuerwehr und insbesondere aus dem Kader ausscheiden werden. Martin Kunz und Thomas Zingg verlassen die Dienste der aktiven Feuerwehr nach einer Tätigkeit von 28 und 22 Jahren. Dies wird ausserordentlich verdankt werden. André Cartier überreicht den Beiden ein Geschenk und dankt für Ihre Arbeit. Jubilare Ursula Wieser konnte am 1. Juli 2014 ihr 10. Dienstjubiläum feiern. Der Gemeinderat und das Personal haben Ursula Wieser gratuliert und mit ihr auf dieses Ereignis angestossen. Ihr wurde bei dieser Gelegenheit ein Geschenk überreicht. André Cartier fragt bei den Stimmbürger/innen nach weiteren Wortbegehren. Es erfolgen keine Wortmeldungen. Gedenkminute Die Versammlung erhebt sich zu einer Gedenkminute, für die im Jahr 2014 verstorbenen Einwohner/innen von Diessbach. Auf Anfrage des Präsidenten werden gegen die Verhandlungsführung keine Beschwerden gemeldet (OgR Art. 29). André Cartier dankt allen Personen für die rege Teilnahme am Dorfleben. Weiter dankt er dem Gemeinderat für die tolle Zusammenarbeit und allen Kommissionsmitglieder für das Engagement. Ebenfalls ist es André Cartier ein Anliegen den Vereinen für die grossartige Arbeit zu Gunsten von Diessbach zu danken. Er wünscht allen Personen eine schöne Weihnachtszeit und für das Jahr 2015 alles Gute. Miran Salzmann dankt André Cartier für seine Arbeit und sein Engagement zu Gunsten der Einwohnergemeinde Diessbach. Miran Salzmann teilt mit, dass er sehr viel von André Cartier lernen konnte. Er schätzte seine visionären Gedanken und sein grosser Einsatz. Er überreicht ihm ein Geschenk. Ulrich Siegenthaler bedankt sich im Namen der IG Diessbach und der ganzen Bevölkerung für die Arbeiten vom Gemeinderat und der Verwaltung. Auch dankt er für die Arbeit der Kommissionsmitglieder, welche diese Tätigkeit während der Freizeit ausführen. Alle Anwesenden sind zum anschliessenden Apéro eingeladen. GEMEINDERAT DIESSBACH B.B. Der Präsident Die Sekretärin André Cartier Blanca Iseli