Beschwerdeverfahren 2.1.2

Ähnliche Dokumente
Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Betriebsvereinbarung

Auftrag zum Fondswechsel

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

U R T E I L S A U S Z U G

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Statuten in leichter Sprache

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung

Personalfragebogen Kündigung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Elternzeit Was ist das?

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Befristete Arbeitsverhältnisse

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

1. Der Mitarbeiter wird ab dem als Schlosser in der Produktion eingestellt.

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Maklerauftrag für Vermieter

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

akademie perspektivenwechsel

Einwilligungserklärung

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

t f info@zak.ch

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach Bonn

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Das neue Widerrufsrecht

Soziale und rechtliche Aspekte beim Kauf von Blumen

Datenübernahme und Datensicherheit

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)

Zukunftsvertrag. vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

Betriebsvereinbarung

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / faxen

Vertrag über eine Praxisphase

Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai Uhr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Gruppen-anmeldung VTF-Aktivprogramm 2011

Ganz sicher oben arbeiten!

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Beratungskompetenz Existenzgründung

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/ Seite 1/5. Kurzangebot

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand )

Sächsischer Baustammtisch

Deutschland-Check Nr. 35

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Transkript:

Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung 3. Behandlung der Beschwerde Maßnahmen zur Lösung Frist bis zur Erledigung der Maßnahme: (Ort, Datum) (Unterschrift des verantwortlichen) Maßnahme durchgeführt am: (Ort, Datum) (Unterschrift des Verantwortlichen) (Achtung: 24 Monate Archivierung des Beschwerdevorganges sowie der Problemlösung!!!)

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 2.1.3 Einhaltung der ILO Kernarbeitsnorm Hiermit erkläre ich, die folgenden, an den Kernarbeitsnormen der ILO orientierten Sozialstandards, einzuhalten. Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (Übereinkommen 87) Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 98) Zwangsarbeit (Übereinkommen 29) Abschaffung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 105) Gleichheit des Entgelts (Übereinkommen 100) Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 111) Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138) Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182) Hinweis: Die vollständige Fassung der ILO Kernarbeitsnormen ist im Internet verfügbar unter http://www.ilo.org/berlin/arbeits und standards/kernarbeitsnormen/lang de/index.htm.

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 2.1.3 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts Die Arbeitnehmer haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung Organisationen nach eigener Wahl zu bilden und solchen Organisationen beizutreten, wenn sie deren Satzungen einhalten. Die Organisationen der Arbeitnehmer haben das Recht, sich Satzungen und Geschäftsordnungen zu geben, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Geschäftsführung und Tätigkeit zu regeln und ihr Programm aufzustellen. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmer sind vor jeder gegen die Vereinigungsfreiheit gerichteten unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung in Zusammenhang steht, angemessen geschützt. Dieser Schutz wird insbesondere gegenüber Handlungen gewährt, die darauf gerichtet sind, a) die Beschäftigung eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, dass er keiner Gewerkschaft beitritt oder aus einer Gewerkschaft austritt, b) einen Arbeitnehmer zu entlassen oder auf sonstige Weise zu benachteiligen, weil er einer Gewerkschaft angehört oder weil er sich außerhalb der Arbeitszeit oder mit Zustimmung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit Die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit wird gefördert, soweit es nach Gesetzgebung, gesetzlich geschaffener oder anerkannter Einrichtungen zur Lohnfestsetzung, Gesamtarbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einer Verbindung dieser verschiedenen Mittel möglich ist. Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen vermeiden wir. Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Kinderarbeit) Personen werden erst ab einem Alter beschäftigt, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, wird von uns beachtet. Minderjährige zwischen 13 und 15 Jahren werden nur beschäftigt, sofern die Einwilligung des Personensorgeberechtigten vorliegt. Dabei dürfen die Kinder nur einer leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigung nachgehen. Kinder werden nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 2.1.3 während des Schulunterrichts beschäftigt. Keine Zwangsarbeit Die Beschäftigung ist freiwillig. Die persönliche Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer wird durch keinerlei Regelung oder Maßnahmen eingeschränkt. Hiermit erkläre ich, die genannten, an den Kernarbeitsnormen der ILO orientierten Sozialstandards, einzuhalten....... (Ort, Datum) (Unterschrift des Verantwortlichen)

Arbeitnehmerinformation 2.1.4 Arbeitnehmerinformation Alle Beschäftigten haben direkten Zugang zu den wesentlichen Arbeitsvorschriften und sonstigen relevanten Dokumenten wie Arbeits und Arbeitsschutzgesetze Sonstige aushangpflichtige Arbeitsgesetze Vorschriften zur Wahl eines Betriebsrates (BetrVG) Tarifverträge (Tarifvertragsgesetz, TVG) Arbeitsvertragsmuster Kernarbeitsnormen der ILO Schriftliche Aufzeichnung zum innerbetrieblichen Beschwerdeverfahren Die genannten Gesetze und Vorschriften wurden den Beschäftigten über Linksammlungen und Ausdrucke verfügbar gemacht. Name, Vorname Arbeitnehmer Datum Unterschrift

Arbeitnehmerinformation 2.1.4 Linksammlung Arbeitsvorschriften Arbeits und Arbeitsschutzgesetze: http://www.gesetze im internet.de/teilliste_a.html Vorschriften zur Betriebsratwahl (BetrVG): http://www.gesetze im internet.de/betrvg/index.html Tarifvertragsgesetz (TVG): http://www.gesetze im internet.de/tvg/index.html Kernarbeitsnorm der International Labour Organization: www.ilo.org/berlin Aushangpflichtige Gesetze: www.gesetze im internet.de Arbeitsschutzvorschriften Betriebsvereinbarungen Gleichberechtigungsvorschriften Heimarbeitsgesetz Jugendarbeitsgesetz Ladenschlussgesetz Mutterschutzgesetz Tarifvertrag Unfallverhütungsvorschriften Vermögensbildung Wahlen

Arbeitsverträge 2.1.5 Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag muss die wesentlichen Vertragsbedingungen nach 2 Nachweisgesetz enthalten: Name, Anschrift Arbeitgeber Name, Anschrift Arbeitnehmer Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitsort Tätigkeitsfeld Arbeitsvergütung Arbeitszeit Urlaubsanspruch Fristen für Kündigung In allg. Form Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.

Arbeitszeiterfassung 2.1.10 Arbeitszeiterfassung Die tägliche Arbeitszeit der Angestellten wird folgendermaßen erfasst: Schriftlich Elektronisch.. (Ort, Datum).. (Unterschrift)